EU Fluggastrechte / Annullierung

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.604
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Dass der Flug über Brüssels Airline gebucht wurde, spielt bei der Betrachtung einer Entschädigung nach EU/VO keine Rolle, da diese auf den Operating Carrier abzielt und nicht auf den Marketring Carrier.
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Richtig geht um Wau-Air.

Habe leider nix bisher gefunden zur MCT. Werde später am Flughafen mal fragen und ggf. Auf SXF buchen lassen, da ist dann 1,5 h zum umsteigen.

Der inbound ist on time und in der letzten Woche waren die BWI-KEF Flüge oftmals sehr schnell ( 4,5 h ) unterwegs. Sollte das der Fall sein mach ich mir keine Sorgen wenn wir eher landen.
Es hat alles geklappt, etwas früher gelandet und 25 Minuten nach Touchdown am neuen Gate gewesen
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
265
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Guten Tag in die Runde,

kann jemand sagen, warum die EW234 am vergangenen Freitag mit rd. vier Stunden Verspätung aus MUC weggekommen ist? Betroffen war dann der Rückflug, der natürlich ebenfalls mit einer Verspätung von >3h nach MUC zurück ging? (Hab nur eben nachsehen können, dass die Verspätung schon aus dem Hinflug resultierte).

besten Dank!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Ja der Flug der gecancelt wurde war von air canada. Aber die gesamte Reise war über Brussels Airlines gebucht. Gehe davon aus dass der Flug gecancelt wurde weil er mit einer MAX durchgeführt worden wäre....
hat irgendwer Erfahrung gemacht mit einem ähnlichen Setup?

Flug startete bzw. hätte von einem nicht-EU Airport von einer nicht-EU-Airline durchgeführt werden sollen. Die EU Verordnung gilt also nicht, evtl. aber kanadische und amerikanische Passagierrechte.
Der Flug ex CPH war auf einem separaten Ticket; das Erreichen liegt auch nicht in der Verantwortung der Airline.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Guten Tag in die Runde,

kann jemand sagen, warum die EW234 am vergangenen Freitag mit rd. vier Stunden Verspätung aus MUC weggekommen ist? Betroffen war dann der Rückflug, der natürlich ebenfalls mit einer Verspätung von >3h nach MUC zurück ging? (Hab nur eben nachsehen können, dass die Verspätung schon aus dem Hinflug resultierte).

besten Dank!

Dir geht es also eigentlich um EW235 MBJ-MUC, korrekt?

Zu sehr vielen EW-Langstreckenflügen findest Du Infos im Eurowings-Sammenthread, wo es sich verschiedene Juser zum „Hobby“ gemacht haben, die teilweise skurrilen Verspätungen auf der Langstrecke zu dokumentieren.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Ich gebe zu, ich habe nicht die ganze Seite durchgelesen, noch bin ich ein Jurist. Aber das Statement vom BAZL kann und darf 'grosszügig' ausgelegt werden. Sonst ist man ja auch immer mit EU-Recht einig und empfänglich...



Aus diesem Grund würde ich diesen Fall ans BAZL weiterziehen, sollen sie einen Entscheid fällen!

Hab es noch ein letztes Mal per Mail versucht, lustig wie man jedes mal einen anderen Grund angibt aber die Leier die gleiche bleibt. Fall geht nun ans BAZL bzw. airhelp oder co., falls sich jemand von denen erbarmt das anzunehmen.

Bei Swiss ist man übrigens der Meinung, dass 5.000 Meilen für eine solche Verspätung angemessen sind: Wir sind der Auffassung, dass die offerierte Kompensation im vorliegenden Fall angemessen ist. Hierbei handelt es sich um ein Kulanzangebot ausserhalb unserer rechtlichen Verpflichtungen.

So sieht eben wahrer Kundenservice aus!
:D
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.112
7.465
LEJ
Am 18.03. habe ich den Claim über das Kontaktformular von www.austrian.com eingereicht. Bereits am 19. hat sich Austrian gemeldet und verlangte nach einer Vollmacht, weil ich den Claim auch für +1 eingereicht habe. Noch am gleichen Tag habe ich die Vollmacht ausgefüllt und hingeschickt. Und heute habe ich folgende Antwort bekommen:



Läuft. (y) Danke Austrian und vor allem vielen Dank an alle die mich hier so tatkräftig beraten haben!

Gestern ist übrigens das Geld auf meinem Konto angekommen. Also <10 Tage von Einreichung des Claims bis zur Überweisung.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.604
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Ich sollte am 05.07.2018 mit LH 150 von FRA nach NUE fliegen. Der Flug wurde um ca. 21:45h abgesagt, nachdem es um ca. 21:30h hiess, dass das Flugzeug angekommen sei und nur noch gereinigt werden müsse. Der Grund war angeblich Crewmangel. Entsprechend habe ich einen Antrag auf Entschädigung nach EU/Vo gestellt und LH zur Zahlung von 250 Euro aufgefordert. Nach langen 9 Wochen bekam ich heute einen Anruf auf die Mailbox, da ich nicht erreichbar war.

Nun soll angeblich auf einem Vorflug ein Medical stattgefunden haben und LH ist nicht bereit die Entschädigung zu zahlen. Meine Frage ist, in wie weit ist eine solche telefonische Angabe verlässlich und in wie weit ist das zudem vermutlich nur ein Durchreichen der Verspätung. Lohnt es sich hier zu intervenieren? Natürlich tut es mir für den allfällig betroffenen Passagier leid, allerdings bin ich irgendwie auch nicht bereit, das mit ein paar losen Angaben auf sich beruhen zu lassen, da ich es nach über 9 Wochen auch schwierig finde, die Angaben zu prüfen.

Lange ist es her, aber hier noch ein Update:

Auf mein Nachhacken erhielt ich von LH keine Antwort, bis ich keine Lust mehr hatte, auf eine zu warten und im November einen Anwalt eingeschalten habe. Auf seine Forderung der Kompensation nach EU/VO wurde wieder versucht aussergewöhnliche Umstände geltend zu machen mit dem Verweis, dass LH nichts für die Verspätung könne, ohne genauer darauf einzugehen, weshalb und warum. Da aussergerichtlich keine Lösung zu erreichen war, entschied ich mich zu klagen. Schlussendlich hat LH dann die 250 Euro gezahlt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Lügencenter meinte:
Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung der Anwälte durch den Kunden nicht erforderlich und nicht sachdienlich ist.

Wie gut, dass das nicht die Hubots zu entscheiden haben.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.540
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Lange ist es her, aber hier noch ein Update:

Auf mein Nachhacken erhielt ich von LH keine Antwort, bis ich keine Lust mehr hatte, auf eine zu warten und im November einen Anwalt eingeschalten habe. Auf seine Forderung der Kompensation nach EU/VO wurde wieder versucht aussergewöhnliche Umstände geltend zu machen mit dem Verweis, dass LH nichts für die Verspätung könne, ohne genauer darauf einzugehen, weshalb und warum. Da aussergerichtlich keine Lösung zu erreichen war, entschied ich mich zu klagen. Schlussendlich hat LH dann die 250 Euro gezahlt.

Wenn das bei Wingsdings passiert dann verbuche ich das noch irgendwo unter „gehört zum Geschäftsmodell dazu“.
Bei der Konzernmutter habe ich für so ein Vorgehen allerdings kein Verständnis. Ein Armutszeugnis...
Werden auch die Anwaltskosten von LH übernommen oder bleibst du selbst drauf sitzen?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.604
1.665
Als Kunde sehe ich das so: Wenn sie unbedingt noch Gerichtskosten und Anwalt zahlen wollen, dann sollen sie es tun. Sie hatten mehr wie eine Möglichkeit festzustellen, dass der Kunde nicht einfach klein bei gibt, so ärgerlich der ganze Aufwand angesichts der Summe ist.
Edit: LH hat sich mit dem Wechsel der Ausreden schon mal eine schlechte Ausgangslage verschafft. Das sollte einem Sachbearbeiter eigentlich nicht passieren.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.540
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Als Kunde sehe ich das so: Wenn sie unbedingt noch Gerichtskosten und Anwalt zahlen wollen, dann sollen sie es tun. Sie hatten mehr wie eine Möglichkeit festzustellen, dass der Kunde nicht einfach klein bei gibt, so ärgerlich der ganze Aufwand angesichts der Summe ist.
Edit: LH hat sich mit dem Wechsel der Ausreden schon mal eine schlechte Ausgangslage verschafft. Das sollte einem Sachbearbeiter eigentlich nicht passieren.

Man hofft, dass das Controlling solche Pfeifen aufspürt und ihnen zumindest eine Nachschulung angedeihen lässt wann/wie lange/wie man bei einem Claim gegenhält...
Sollte das ganze System haben sehe ich das Muster allerdings nicht...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.299
5.561
MUC/INN
Mich würde hier einmal die Meinung einiger (erfahreneren) Fachkundigen interessieren:

Flug annulliert, Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, daneben sind Mietwagenkosten entstanden weil durch die Annullierung der gebuchte Mietwagen nicht mehr geholt werden konnte.
Es kommt zum Rechtsstreit, woraufhin die Airline den Ausgleichsanspruch anerkennt, den Mietwagenschaden allerdings nach Art. 12 Abs.1 Satz 2 mit der Ausgleichsleistung anerkennen möchte.
Frage: Zurecht?

Meiner Meinung nach nein und das aus mehreren Gründen:

1. Einer Anrechnung der Mietwagenkosten nach Art. 12 Abs.1 Satz 2 widerspricht schon der sich aus den Erwägungsgründen ergebende Zweck der VO (EG) 261/2004, insbesondere die Verpflichtung der Beklagten zur Ausgleichszahlung. Wenn durch die große Verspätung ein weiterer materieller Schaden eingetreten ist, kann die Ausgleichszahlung nicht hierauf angerechnet werden. Würde man dies zulassen, wären die Fluggäste, die neben dem Zeitverlust eine Vermögenseinbuße erleiden, gegenüber den Fluggästen ohne materiellen Schaden benachteiligt.Die Anrechnungsmöglichkeit betrifft vielmehr bloß diejenigen Fälle, nach denen Fluggesellschaften infolge einer Verspätung oder Annullierung ein doppelter Schadensersatz auferlegt wird, insbesondere solche aus dem Montrealer Übereinkommen. Der Verordnungsgeber hatte bei der Anrechnungsmöglichkeit gerade solche Ansprüche im Blick (vgl. Stellungnahme v. 11.08.2003 zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments betreffend den Vorschlag für die Verordnung COD (2001) 0305, dort unter 4.2, betreffend Änderung 15).Eine Anrechnungsmöglichkeit würde den Strafcharakter der Ausgleichszahlungsverpflichtung völlig untergraben.

2. Eine Anrechnung konnte sowieso auch gar nicht erfolgen, weil sie schon nach dem Wortlaut der Norm nur dann möglich ist, wenn die Ausgleichszahlung bereits (außergerichtlich) gewährt - eindeutig Perfekt! - worden ist und nachträglich ein Schadensersatzanspruch aus anderem Rechtsgrund geltend gemacht wird. Die Anrechnungserklärung mit parallelem Anerkenntnis des Ausgleichsanspruches widerspricht eindeutig dem Wortlaut der Norm, welche eine bereits erfolgte (gewährte) Leistung der Ausgleichszahlung erfordert, nicht bloß ein rechtliches Anerkenntnis einer Zahlungsverpflichtung.

Leider wurden die vom AG Hamburg, 31b 187/16 dem EuGH entsprechenden Fragen im Vorlageverfahren zurückgezogen.
Darin hieß es: Kann ein Luftfahrtunternehmen die Anrechnung stets vornehmen oder ist sie davon abhängig, inwiefern das nationale Recht sie zulässt oder das Gericht sie für angemessen erachtet?
Soweit nationales Recht maßgeblich ist oder das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat: Sollen durch die Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der VO nur die Unannehmlichkeiten und der von den Fluggästen infolge der Annullierung erlittene Zeitverlust oder auch materielle Schäden ausgeglichen werden?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Meint ihr, dass so ein Wetter KLM berechtigt, einen Flug um 15:50 Uhr local nach Bremen zu stornieren?
https://www.ogimet.com/display_meta...19&mesf=03&dayf=13&horaf=21&minf=59&send=send
War ja schon recht windig. Setzt AMS da schon Frequenzverringerungen ein? Sowas kenne ich aus Nebelfällen

Naja, kann man so oder so sehen.

Bei Wind aus 270 sind 2 Bahnen direkt oder halbwegs "in den Wind" und 3 Bahnen haben 90° Crosswind.

Die Embraer sind herstellerseitig auf 28 Knoten Crosswind ausgelegt, in den Stunden vor der Cancellation und auch eine halbe Stunde danach wurde dies in Böen überschritten, so daß eben nur auf der 27 und der 22 mit dieser Type gestartet werden konnte. Daß es da Verzögerungen wegen eingeschränkter Bahnnutzung gibt, kann ich nachvollziehen. Ob dies ausschlaggebend für eine Streichung sein kann...? Ja klar. Ob das gerechtfertigt ist? Genau da sitzt wohl das Problem...
 

kaiserkippel

Neues Mitglied
14.12.2017
10
0
Ich habe eine bestätigte Buchung (E-Tickets bereits erhalten) für einen Direktflug mit der Thai-Airways im November von HKT-FRA. Jetzt hat mich Thai informiert, dass der Flug von HKT direkt nach FRA im November entfällt und ich über Bangkok umgebucht werde. Ist das rechtens?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@DerSenator

Zu der zurückgezogenen Vorlage kann ich wenig sagen, aber die von dir genannten Argumente - Zweck der VO, Zeitpunkt der Anrechnung - überzeugen mich ehrlich gesagt nicht. Halte die Frage auch für ausgeurteilt.

Ich favorisiere in solchen Fällen einen anderen Ansatz: Häufig entstehen solche Kosten - hier: Mietwagen - ja (auch) dadurch, dass nicht die frühestmögliche Ersatzverbindung angeboten wird. In dem Fall ist der Schaden nicht (nur) Folge der Annullierung, sondern (auch) Folge unterlassener Unterstützung.

Wenn aber die Mietwagenkosten infolge der Annullierung unvermeidbar waren, wäre das geradezu der Klassiker eines weitergehenden Schadens i.S.d. EU-VO - und damit anrechenbar.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich habe eine bestätigte Buchung (E-Tickets bereits erhalten) für einen Direktflug mit der Thai-Airways im November von HKT-FRA. Jetzt hat mich Thai informiert, dass der Flug von HKT direkt nach FRA im November entfällt und ich über Bangkok umgebucht werde. Ist das rechtens?


Es ist zumindest nicht das, was vertraglich vereinbart wurde. Die Frage ist halt, was daraus folgt. Und das wiederum mag davon abhängen, welches Rechts zur Anwendung kommt. Denn die EU-VO greift ja leider nicht. Ganz allgemein wirst du gute Chancen haben, den Flug zu stornieren und die Flugscheinkosten vollständig erstattet zu erhalten. Alles darüber hinaus könnte eng werden.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.019
Hat jemand schon mal bei Flybe Ansprüche realisiert? Habe da noch eine alte Annullierung DUS-BHX rumliegen. Auf Schreiben/Fax nach Exeter und Einschreiben/Rückschein an die deutsche Niederlassung in DUS gab es keine Reaktion. Ich habe es dann aus dem Blick verloren und erwäge, es nun doch mal durchzusetzen.

Lassen die sich verklagen / verurteilen / gegen sich vollstrecken oder wie weit muss man das eskalieren? Außergerichtlich spielen die ja offenbar toter Mann, selbst bei Einschaltung juristischen Beistands.

PS: Jemand schon mal erfolgreich eine Klage nach Düsseldorf in die Niederlassung zugestellt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.995
2.370
Hat jemand schon mal bei Flybe Ansprüche realisiert?

Ja wegen einer Annullierung Ende 2017 Anfang 2018 den Anspruch für 4 Reisende jeweils per Mahnbescheiden, bzw. ganz korrekt bezeichnet Europäischen Zahlungsbefehl die nach England zugestellt wurden.
Hat sehr gut funktioniert, mir ist damals nur aufgefallen dass die Bezahlung der 4 Vorgänge die ja alle zeitgleich zugestellt wurden zu sehr unterschiedlichen Zeiten stattgefunden hat und sie es mit der Berechnung von Zinsen nicht so genau nehmen.

Allerdings ist es für diesen Weg nun wohl zu spät.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.299
5.561
MUC/INN
@DerSenator

Zu der zurückgezogenen Vorlage kann ich wenig sagen, aber die von dir genannten Argumente - Zweck der VO, Zeitpunkt der Anrechnung - überzeugen mich ehrlich gesagt nicht. Halte die Frage auch für ausgeurteilt.

Ich favorisiere in solchen Fällen einen anderen Ansatz: Häufig entstehen solche Kosten - hier: Mietwagen - ja (auch) dadurch, dass nicht die frühestmögliche Ersatzverbindung angeboten wird. In dem Fall ist der Schaden nicht (nur) Folge der Annullierung, sondern (auch) Folge unterlassener Unterstützung.

Wenn aber die Mietwagenkosten infolge der Annullierung unvermeidbar waren, wäre das geradezu der Klassiker eines weitergehenden Schadens i.S.d. EU-VO - und damit anrechenbar.

Danke. Ich sehe es natürlich anders, insbesondere der Wortlaut ist für mich überzeugend, (...)

Hier stand blödsinn.

PS: Gottseidank stehe ich hier nicht einmal ganz alleine. nach AG Düsseldorf U. v. 23.07.2011, Az. 37 C 3495/11 kann eine Anrechnung nur dann erfolgen, wenn die Ausgleichsleistung bereits gewährt worden ist. Auch wenns nur ein AG war.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.019
Bist Du Dir wirklich sicher, daß Flybe ein Niederlassung in Düsseldorf hat? Das wage ich zu bezweifeln, gebe aber zu, nur über Google recherchiert zu haben.

Yepp. Beruht auf der Einrichtung der Basis in Düsseldorf mit Stationierung von Fliegern und Personal.

Die Firma FLYBE LIMITED wird im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregister-Nummer HRB 79698 geführt. Die Firma FLYBE LIMITED kann schriftlich über die Firmenadresse Peter-Müller-Straße 3 , 40468 Düsseldorf erreicht werden. Die Firma wurde am 25.01.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.

Einschreiben Rückschein problemlos zugegangen.
 
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