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Dass der Flug über Brüssels Airline gebucht wurde, spielt bei der Betrachtung einer Entschädigung nach EU/VO keine Rolle, da diese auf den Operating Carrier abzielt und nicht auf den Marketring Carrier.
Es hat alles geklappt, etwas früher gelandet und 25 Minuten nach Touchdown am neuen Gate gewesenRichtig geht um Wau-Air.
Habe leider nix bisher gefunden zur MCT. Werde später am Flughafen mal fragen und ggf. Auf SXF buchen lassen, da ist dann 1,5 h zum umsteigen.
Der inbound ist on time und in der letzten Woche waren die BWI-KEF Flüge oftmals sehr schnell ( 4,5 h ) unterwegs. Sollte das der Fall sein mach ich mir keine Sorgen wenn wir eher landen.
Ja der Flug der gecancelt wurde war von air canada. Aber die gesamte Reise war über Brussels Airlines gebucht. Gehe davon aus dass der Flug gecancelt wurde weil er mit einer MAX durchgeführt worden wäre....
hat irgendwer Erfahrung gemacht mit einem ähnlichen Setup?
Guten Tag in die Runde,
kann jemand sagen, warum die EW234 am vergangenen Freitag mit rd. vier Stunden Verspätung aus MUC weggekommen ist? Betroffen war dann der Rückflug, der natürlich ebenfalls mit einer Verspätung von >3h nach MUC zurück ging? (Hab nur eben nachsehen können, dass die Verspätung schon aus dem Hinflug resultierte).
besten Dank!
Ich gebe zu, ich habe nicht die ganze Seite durchgelesen, noch bin ich ein Jurist. Aber das Statement vom BAZL kann und darf 'grosszügig' ausgelegt werden. Sonst ist man ja auch immer mit EU-Recht einig und empfänglich...
Aus diesem Grund würde ich diesen Fall ans BAZL weiterziehen, sollen sie einen Entscheid fällen!
Am 18.03. habe ich den Claim über das Kontaktformular von www.austrian.com eingereicht. Bereits am 19. hat sich Austrian gemeldet und verlangte nach einer Vollmacht, weil ich den Claim auch für +1 eingereicht habe. Noch am gleichen Tag habe ich die Vollmacht ausgefüllt und hingeschickt. Und heute habe ich folgende Antwort bekommen:
Läuft.Danke Austrian und vor allem vielen Dank an alle die mich hier so tatkräftig beraten haben!
Ich sollte am 05.07.2018 mit LH 150 von FRA nach NUE fliegen. Der Flug wurde um ca. 21:45h abgesagt, nachdem es um ca. 21:30h hiess, dass das Flugzeug angekommen sei und nur noch gereinigt werden müsse. Der Grund war angeblich Crewmangel. Entsprechend habe ich einen Antrag auf Entschädigung nach EU/Vo gestellt und LH zur Zahlung von 250 Euro aufgefordert. Nach langen 9 Wochen bekam ich heute einen Anruf auf die Mailbox, da ich nicht erreichbar war.
Nun soll angeblich auf einem Vorflug ein Medical stattgefunden haben und LH ist nicht bereit die Entschädigung zu zahlen. Meine Frage ist, in wie weit ist eine solche telefonische Angabe verlässlich und in wie weit ist das zudem vermutlich nur ein Durchreichen der Verspätung. Lohnt es sich hier zu intervenieren? Natürlich tut es mir für den allfällig betroffenen Passagier leid, allerdings bin ich irgendwie auch nicht bereit, das mit ein paar losen Angaben auf sich beruhen zu lassen, da ich es nach über 9 Wochen auch schwierig finde, die Angaben zu prüfen.
Lügencenter meinte:Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung der Anwälte durch den Kunden nicht erforderlich und nicht sachdienlich ist.
Lange ist es her, aber hier noch ein Update:
Auf mein Nachhacken erhielt ich von LH keine Antwort, bis ich keine Lust mehr hatte, auf eine zu warten und im November einen Anwalt eingeschalten habe. Auf seine Forderung der Kompensation nach EU/VO wurde wieder versucht aussergewöhnliche Umstände geltend zu machen mit dem Verweis, dass LH nichts für die Verspätung könne, ohne genauer darauf einzugehen, weshalb und warum. Da aussergerichtlich keine Lösung zu erreichen war, entschied ich mich zu klagen. Schlussendlich hat LH dann die 250 Euro gezahlt.
Ne muss LH zahlen.
Als Kunde sehe ich das so: Wenn sie unbedingt noch Gerichtskosten und Anwalt zahlen wollen, dann sollen sie es tun. Sie hatten mehr wie eine Möglichkeit festzustellen, dass der Kunde nicht einfach klein bei gibt, so ärgerlich der ganze Aufwand angesichts der Summe ist.
Edit: LH hat sich mit dem Wechsel der Ausreden schon mal eine schlechte Ausgangslage verschafft. Das sollte einem Sachbearbeiter eigentlich nicht passieren.
Meint ihr, dass so ein Wetter KLM berechtigt, einen Flug um 15:50 Uhr local nach Bremen zu stornieren?
https://www.ogimet.com/display_meta...19&mesf=03&dayf=13&horaf=21&minf=59&send=send
War ja schon recht windig. Setzt AMS da schon Frequenzverringerungen ein? Sowas kenne ich aus Nebelfällen
Ich habe eine bestätigte Buchung (E-Tickets bereits erhalten) für einen Direktflug mit der Thai-Airways im November von HKT-FRA. Jetzt hat mich Thai informiert, dass der Flug von HKT direkt nach FRA im November entfällt und ich über Bangkok umgebucht werde. Ist das rechtens?
Hat jemand schon mal bei Flybe Ansprüche realisiert?
@DerSenator
Zu der zurückgezogenen Vorlage kann ich wenig sagen, aber die von dir genannten Argumente - Zweck der VO, Zeitpunkt der Anrechnung - überzeugen mich ehrlich gesagt nicht. Halte die Frage auch für ausgeurteilt.
Ich favorisiere in solchen Fällen einen anderen Ansatz: Häufig entstehen solche Kosten - hier: Mietwagen - ja (auch) dadurch, dass nicht die frühestmögliche Ersatzverbindung angeboten wird. In dem Fall ist der Schaden nicht (nur) Folge der Annullierung, sondern (auch) Folge unterlassener Unterstützung.
Wenn aber die Mietwagenkosten infolge der Annullierung unvermeidbar waren, wäre das geradezu der Klassiker eines weitergehenden Schadens i.S.d. EU-VO - und damit anrechenbar.
Bist Du Dir wirklich sicher, daß Flybe ein Niederlassung in Düsseldorf hat? Das wage ich zu bezweifeln, gebe aber zu, nur über Google recherchiert zu haben.
Die Firma FLYBE LIMITED wird im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregister-Nummer HRB 79698 geführt. Die Firma FLYBE LIMITED kann schriftlich über die Firmenadresse Peter-Müller-Straße 3 , 40468 Düsseldorf erreicht werden. Die Firma wurde am 25.01.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.