EU Fluggastrechte / Annullierung

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Fuertegestrandeter

Neues Mitglied
05.09.2025
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@red_travels : Du glaubst gar nicht wie viele Stunden ich bei den hotlines am Telefon hing und in irgendwelchen chats. Jedesmal mit anderen oder wieder keinen Informatione. Und bei dem ganzen Chaos hätte ich kein schlechtes Gewissen mir zusätzliche Tage auf Kosten der Airline schön zu machen. Vor allem wenn sie es mir so anbieten/bestätigen.
Zum Zeitungsartikel: Ja das ist der Flug.
Bin jetzt wieder daheim, nachdem der Flieger repariert wurde und fast alle auf den Flug gestern umgebucht wurden.
Im ersten Hotel wurden wir noch ewig hingehalten nach dem checkout um zu entscheiden wer bleibt und wer umziehen muss (die Edelweisshotline wusste davon nichts).
Am nächsten Tage wurden alle mit einem Shuttlebus eingesammelt, auch alle die auf den regulären Flug zwei Stunden später umgebucht wurden. Sie durften dann aber obwohl der Ersatzflug halb leer war trotzdem nicht mitfliegen und musste noch zwei Stunden länger warten. Anscheinend haben einige sogar beim Anstehen für die Gepäckabgabe noch eine Umbuchung auf den Flug zwei Stunden später bekommen.
Ich war auch bis 4 Stunden vor Abflug doch nicht wie 3* von Mitarbeitern von Edelweiss für den gestrigen Flug gebucht sondern immernoch für den 11. Habe ich auch nur rausgefunden weil ich mich nicht in meine Buchung einloggen konnte und auf Nummer sicher gehen wollte.
Also wie gesagt von Anfang bis Ende komplettes Chaos und beim nächsten mal würde ich so schnell es geht selber einen Flug buchen und mich um die Unterkunft selber kümmern.

Eure Erfahrungen was sich so an Hotelkosten zurückfordern lässt pro Nacht würden mich trotzdem interessieren.
Auch was z.B. für den Fall gewesen wäre wenn ich mir ein Hotel bis zum ersten ursprünglichen umgebuchten Flug für 3 Nächste selbst gebucht hätte und dann doch den neuen Ungebuchten Flug genommen hätte.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.761
1.949
Eure Erfahrungen was sich so an Hotelkosten zurückfordern lässt pro Nacht würden mich trotzdem interessieren.
Es gibt keine pauschale Antwort. Es hängt davon ab, was für Preise allgemein aufgerufen werden auch wenn die Fluglinien gerne mal behaupten, dass sie nur bis Betrag xy erstatten.
 

Franker

Erfahrenes Mitglied
22.01.2016
304
1.156
Hat jemand aktuelle Schreiben der LX bei einer Ablehnung der Entschädigung? Da ich noch nie etwas bei LX abgelehnt bekommen habe, kenne ich die Textbausteine nicht und frage mich, ob das die 0815 Antwort ist und ich das Ganze gleich zu @kexbox geben kann für die 600€.
Konkret war der Rechner des Trimm Ruder defekt und musste aus Oslo zum Flughafen geschafft werden. Sehe ich als vermeidbarer Zustand, da sowas auch am Flughafen liegen kann.

Es tut uns leid, dass Ihr Flug LX1211 am 4. September 2025 aufgrund eines unerwarteten Flugsicherheitsmangel verspätet werden musste. Bedauerlicherweise konnten Sie demzufolge Ihren Anschlussflug LX180 am 4. September 2025 in Zürich nicht erreichen. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.

Unter dem Gesichtspunkt, dass Sicherheit für SWISS die höchste Priorität hat, wurden alle zumutbaren Massnahmen ergriffen, um die Verspätung zu verhindern. Die Forderung auf Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 habe ich daher abzulehnen.
 

ftl789

Aktives Mitglied
26.02.2025
152
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Hat jemand aktuelle Schreiben der LX bei einer Ablehnung der Entschädigung? Da ich noch nie etwas bei LX abgelehnt bekommen habe, kenne ich die Textbausteine nicht und frage mich, ob das die 0815 Antwort ist und ich das Ganze gleich zu @kexbox geben kann für die 600€.
Konkret war der Rechner des Trimm Ruder defekt und musste aus Oslo zum Flughafen geschafft werden. Sehe ich als vermeidbarer Zustand, da sowas auch am Flughafen liegen kann.

Es tut uns leid, dass Ihr Flug LX1211 am 4. September 2025 aufgrund eines unerwarteten Flugsicherheitsmangel verspätet werden musste. Bedauerlicherweise konnten Sie demzufolge Ihren Anschlussflug LX180 am 4. September 2025 in Zürich nicht erreichen. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.

Unter dem Gesichtspunkt, dass Sicherheit für SWISS die höchste Priorität hat, wurden alle zumutbaren Massnahmen ergriffen, um die Verspätung zu verhindern. Die Forderung auf Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 habe ich daher abzulehnen.
Es war ein technischer Grund, da gibts doch keine Diskussion (ausser für LX wie es scheint)
 
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Franker

Erfahrenes Mitglied
22.01.2016
304
1.156
Es war ein technischer Grund, da gibts doch keine Diskussion (ausser für LX wie es scheint)
Klar gibt es das. Ich habe schon erfolgreich mein Geld bei technical eingeklagt da die Airline nicht darlegen konnte das sie alles mögliche unternommen hatte die Verspätung zu reduzieren.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Klar gibt es das. Ich habe schon erfolgreich mein Geld bei technical eingeklagt da die Airline nicht darlegen konnte das sie alles mögliche unternommen hatte die Verspätung zu reduzieren.
Er meinte, dass die Angelegenheit klar ist, dass dann Ausgleichszahlung geschuldet ist und man deshalb eigentlich nicht diskutieren müsste.
Tatsächlich versucht die LX fast immer das als AU darzustellen, nach 1-2 Mails zahlt man dann aber meist ohne Klage.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Vielleicht passt das hier rein, ansonsten gerne umbinde, wo es besser passt:

neu ist das doch wirklich nicht, warum sollte das auch bei einer Pauschalreise anders sein als bei nur Flug + R&F
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Tja, ist so eine Sache. Der Reiseveranstalter kann da nun wirklich nichts für, aber wenn ich lese, dass die Reisenden schon um 5:45 am Bahnhof standen und das trotzalledem nicht geklappt hat, darf man sich schon fragen, welche Alternative es denn gegeben hätte? Hätte es überhaupt einen Zug früher gegeben? Ist eine Abfahrt um 6:18 überhaupt noch Urlaub zu nennen? 2:30 vor dem Abflug am Flughafen nach Plan erscheint mir eigentlich auch nicht "übermäßig unvorsichtig". Hier würde ich eher die Bahn in der Verantwortung sehen - das ganze ist nur noch eine Zumutung.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Tja, ist so eine Sache. Der Reiseveranstalter kann da nun wirklich nichts für, aber wenn ich lese, dass die Reisenden schon um 5:45 am Bahnhof standen und das trotzalledem nicht geklappt hat, darf man sich schon fragen, welche Alternative es denn gegeben hätte? Hätte es überhaupt einen Zug früher gegeben? Ist eine Abfahrt um 6:18 überhaupt noch Urlaub zu nennen? 2:30 vor dem Abflug am Flughafen nach Plan erscheint mir eigentlich auch nicht "übermäßig unvorsichtig". Hier würde ich eher die Bahn in der Verantwortung sehen - das ganze ist nur noch eine Zumutung.

Rail&Fly gilt doch 2 Tage, man hätte auch am Vorabend anreisen können.

Die Bahn ist für ihre Leistung verantwortlich aber sicher nicht für die Reise danach… sonst könnten ja täglich tausende darauf kommen, dass die Bahn ja alles nachfolgende bezahlen muss…

und warum der Reiseveranstalter 50% zahlen soll erschließt sich auch nicht, schließlich wird Bergen ja nicht nur einmal am Tag angeflogen. Wenn das alles so auf Kante genäht ist, hätte er KLM bei Flugausfall ebenfalls verantwortlich gemacht, dass sie die Kreuzfahrt verpasst hätten?

das einzige was man in Betracht hätte ziehen können, wäre vielleicht ohne den Hinweis mit den 3-3,5h vom Veranstalter die Frankfurter Tabelle Abschnitt IV 1. verspäteter Transport >4h => 5% Minderung vom Reisepreis. Sicher keine 50% weil beide dumm waren zu glauben dass alles pünktlich von statten geht.

Stand heute sehe ich jedenfalls keine passende Verbindung von Halle nach FRA via xyz um 6:18 Uhr, der auch 3h später dort ankommt.

Die drei Stunden Empfehlung gab es aber auch schon vor der massiven Verspätung der Bahn.