EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
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...der Kunde ist immer der Dumme.

Der Kunde zahlt ja auch nen Appel und nen Ei. Wenn sich das mal ändern sollte, dann ändern sich sicher auch die Bedingungen.

Außerdem kann die Airline nicht auf den einzelnen Gast warten, da das im Umkehrschluss bedeuten würde, dass über hundert Fluggäste in der Maschine warten, bis du deinen Kaffee ausgetrunken hast. Zudem müssen sich die Airlines an die Slots halten.

Ich kann dir mit deiner Einstellung nur raten Privatjet zu fliegen. Das kostet zwar ein paar Cent mehr. Aber dann hast du deinen Service!
 
A

Anonym70281

Guest
Der Kunde zahlt ja auch nen Appel und nen Ei. Wenn sich das mal ändern sollte, dann ändern sich sicher auch die Bedingungen.

Es heißt im Kapitalismus doch immer, der Markt regelt das schon.
Also, wenn es soviel Bedarf an besseren Leistungen gibt, dann müsste das eine Fluggesellschaft doch nur leisten mit entsprechenden Preisen.
Ach ich vergaß, Kapitalismus funktioniert nur dann richtig, wenn er zugunsten der Oberen geht.
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
268
78
Der Kunde zahlt ja auch nen Appel und nen Ei. Wenn sich das mal ändern sollte, dann ändern sich sicher auch die Bedingungen.

Beim Thema Internet und Mobilfunk zahlen wir in Deutschland massiv über Durchschnitt. Die Leistung passt dennoch nicht. Sollte das nicht genau Gegenteilig sein, wenn stimmt, was du von dir gibst?
 

Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
116
0
Meine Frage gilt immer noch der Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Ersatzbeförderung. Wie jeder Kollege weiß und die meisten Betroffenen schon zu spüren bekommen haben, taugt dieser Anspruch nicht, um die Airline zur Umbuchung zu zwingen, weil das dazu nötige rechtsstaatliche Verfahren in so gut wie keinem Fall abgeschlossen werden kann
Kann ich nur teilweise nachvollziehen.

Persönlich war ich in den letzten 12 Monaten leider viel von IRROPS betroffen und bin jedesmal problemlos umgebucht worden, mehrmals sogar auf eine andere Allianz. Und ich bin weder F-Flieger noch habe ich einen Top-Level-Status wie HON. Ich fliege recht viel Kurz- wie Langstrecke, vermutlich 70-80% Eco und der Rest C.

Nun kann ich mir durchaus vorstellen, dass es anders aussähe, wenn ich stärker mit Ferien- oder Billigfliegern unterwegs wäre. TROTZDEM: Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Ersatzbeförderung gut klappt, gerade wenn man nicht mit über Obskur-OTA gebuchtem 3€ Lauda-Ticket von Regional- zu Regionalflughafen tingelt.

Das Problem der Durchsetzbarkeit empfinde ich gravierender bei Ausgleichszahlungen und bei Ausgaben für Wäsche oder ein Hotel im Falle, dass die Fluggesellschaft keines stellt. Da habe ich schon durch die Bank weg Probleme gehabt über die ganze Bandbreite von 5-Sterne Airline bis hin zu LCC.

Und solange es diese Lösung nicht gibt, bleiben - ich wiederhole mich - nur Sanktionen für unterlassene Umbuchungen, und zwar verschärfte.
Also?
Aber es gibt doch Alternativen. Man kann doch Airlines auch auf ihr IRROPS-Handling hin prüfen und die Resultate publizieren. Verbraucherschutzverbände geben ne Menge Geld dafür aus, je nach Gusto unterschiedliche Verbraucherbilder zu pushen und immer größere Verantwortlichkeiten für sich selbst einzufordern. Die klassische Verbraucherinformation überlassen die jedoch zusehends anderen.

Wenn ich weiß, dass Lauda mir das Leben so schwer wie möglich machen wird, wenn ich Fluggastrechte einforderte und sie trotzdem buche, trifft mich eine Mitverantwortung! Wenn ich es für inakzeptabel halte, wie die Fluggäste bei Problemen behandeln, sollte ich ihnen meine Euros nicht geben!

Und wie gesagt, viele Verspätungen und Annulierungen (ob VO-relevant oder nicht) resultieren aus der Überlastung des europäischen Luftraums und dessen Überwachung, wofür der Staat mitverantwortlich ist.

Ich kann nicht einsehen, dass Strafen für Airlines das einzige Instrument sind, das in Betracht zu ziehen ist. Wie wäre es, wenn die EU-Mitgliedsländer endlich mal in die Puschen kämen mit dem Single European Sky? Oder mehr Lotsen ausbildeten? Oder die Kerosinsteuer erhöhten, um einerseits den Verursachern die Kosten der Umweltverschmutzung aufzuerlegen, andererseits den europäischen Flugraum zu entlasten?

Auch die Schulen haben einen Beitrag zur Verbraucherbildung zu leisten, auf dass Verbraucher eigenständig bessere Entscheidungen treffen und schlechte Angebote nicht in Anspruch nehmen. Ja, das ist nicht die Universallösung, denn der Markt ist nicht vollkommen.

Bottom line: Ich bekomme den Eindruck, dass einigen Juristen im Thread das Verständnis für das Große und Ganze fehlt und von ihnen keine Möglichkeiten außer von Gesetzen und Verordnungen, welche in erster Linie die Fluggesellschaften verpflichten, ernsthaft in Betracht gezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kann ich nur teilweise nachvollziehen.

Persönlich war ich in den letzten 12 Monaten leider viel von IRROPS betroffen und bin jedesmal problemlos umgebucht worden, mehrmals sogar auf eine andere Allianz. Und ich bin weder F-Flieger noch habe ich einen Top-Level-Status wie HON. Ich fliege recht viel Kurz- wie Langstrecke, vermutlich 70-80% Eco und der Rest C.

Nun kann ich mir durchaus vorstellen, dass es anders aussähe, wenn ich stärker mit Ferien- oder Billigfliegern unterwegs wäre. TROTZDEM: Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Ersatzbeförderung gut klappt, gerade wenn man nicht mit über Obskur-OTA gebuchtem 3€ Lauda-Ticket von Regional- zu Regionalflughafen tingelt.
Das klingt sehr nach IRROPS am Flughafen auf Standardstrecken mit hoher Frequenz. Da gibt es schon seit jeher dank IATA-Resolutionen und entsprechender Befugnisse des Personals vor Ort die geringsten Probleme. Die Wand erhebt sich bei Annullierungen mehr als 24h vor Abflug und macht auch vor F-Passagieren nicht halt (Stichwort: LH/LX CAI/TLV).

Das Problem der Durchsetzbarkeit empfinde ich gravierender bei Ausgleichszahlungen und bei Ausgaben für Wäsche oder ein Hotel im Falle, dass die Fluggesellschaft keines stellt. Da habe ich schon durch die Bank weg Probleme gehabt über die ganze Bandbreite von 5-Sterne Airline bis hin zu LCC.
Immerhin steht die Durchsetzung deiner Ersatzforderung nicht unter dem Fallbeil des Zeitablaufs - insofern vielleicht mühsam (wie jeder andere Rechtsstreit), aber mitnichten von vornherein so aussichtslos wie das Umbuchungsverlangen.

Aber es gibt doch Alternativen. Man kann doch Airlines auch auf ihr IRROPS-Handling hin prüfen und die Resultate publizieren. Verbraucherschutzverbände geben ne Menge Geld dafür aus, je nach Gusto unterschiedliche Verbraucherbilder zu pushen und immer größere Verantwortlichkeiten für sich selbst einzufordern. Die klassische Verbraucherinformation überlassen die jedoch zusehends anderen.

Wenn ich weiß, dass Lauda mir das Leben so schwer wie möglich machen wird, wenn ich Fluggastrechte einforderte und sie trotzdem buche, trifft mich eine Mitverantwortung! Wenn ich es für inakzeptabel halte, wie die Fluggäste bei Problemen behandeln, sollte ich ihnen meine Euros nicht geben!
Womit wir wieder bei dem Dilemma sind, dass die Airlines die Missachtung der Fluggastrechte zur gemeinsamen Sache erklärt haben. Die marktfrohe Wahlmöglichkeit, von der du fabulierst, gibt es nicht.

Und wie gesagt, viele Verspätungen und Annulierungen (ob VO-relevant oder nicht) resultieren aus der Überlastung des europäischen Luftraums und dessen Überwachung, wofür der Staat mitverantwortlich ist.

Ich kann nicht einsehen, dass Strafen für Airlines das einzige Instrument sind, das in Betracht zu ziehen ist. Wie wäre es, wenn die EU-Mitgliedsländer endlich mal in die Puschen kämen mit dem Single European Sky? Oder mehr Lotsen ausbildeten? Oder die Kerosinsteuer erhöhten, um einerseits den Verursachern die Kosten der Umweltverschmutzung aufzuerlegen, andererseits den europäischen Flugraum zu entlasten?
Da besteht sicherlich viel Handlungsbedarf, aber wieso das den Airlines erlauben sollte, ihr Angebot nicht an die bestehenden Verhältnisse anzupassen, erschließt sich mir nicht. Es ist wie mit dem Wetter: Wenn es im Winter bekanntermaßen schneit, dann muss ich die Flug- und Turnaround-Zeiten daran anpassen und kann nicht sagen, das böse Wetter habe meinen schönen Sommer-Flugplan durcheinandergebracht. Sehenden Auges in die Verspätung oder Annullierung zu fliegen ist geradezu der klarste Fall einer Schlechtleistung.

Davon abgesehen: Annullierungen mangels Auslastung oder aus anderen operativen Gründen haben von vornherein nichts mit dem Zustand des Luftraums zu tun. Es ist eine Leistungsverweigerung aus dem Lehrbuch.

Auch die Schulen haben einen Beitrag zur Verbraucherbildung zu leisten, auf dass Verbraucher eigenständig bessere Entscheidungen treffen und schlechte Angebote nicht in Anspruch nehmen. Ja, das ist nicht die Universallösung, denn der Markt ist nicht vollkommen.
Auch hier wieder: Welche Airline macht denn verlässlich ein besseres Angebot? Versprechen tun sie ja alle viel. Das Problem beginnt bei der Einlösung des Versprechens. Einige Seiten weiter oben hatte ich schon FR erwähnt, die in den Anfangstagen einen 261-Aufschlag genommen haben. Meinetwegen soll die Airline das tun, wenn dafür ohne Diskussion umgebucht oder ausgezahlt wird. Aber die Frage bleibt auch dann: Hält die Airline sich an dieses Versprechen, oder sackt sie nur den Euro mehr ein?

Bottom line: Ich bekomme den Eindruck, dass einigen Juristen im Thread das Verständnis für das Große und Ganze fehlt und von ihnen keine Möglichkeiten außer von Gesetzen und Verordnungen, welche in erster Linie die Fluggesellschaften verpflichten, ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Mit einem Vortrag zum Verbraucherunterricht in der Schule hat halt noch niemand einen Prozess gewonnen. Die Airlines verteidigen mit harten Bandagen.
 

Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
116
0
Das klingt sehr nach IRROPS am Flughafen auf Standardstrecken mit hoher Frequenz. Da gibt es schon seit jeher dank IATA-Resolutionen und entsprechender Befugnisse des Personals vor Ort die geringsten Probleme. Die Wand erhebt sich bei Annullierungen mehr als 24h vor Abflug und macht auch vor F-Passagieren nicht halt (Stichwort: LH/LX CAI/TLV).
Das sind wenig überzeugende Beispiele. Bei CAI und TLV denke ich an maximierende Foristen, die aus Spaß an der Freude mit komplizierten Routings sinnlos in der F durch die Gegend fliegen. Die benötigen den besonderen Schutz des Gesetzgebers? Das sehe ich ganz anders!

Davon abgesehen: Annullierungen mangels Auslastung oder aus anderen operativen Gründen haben von vornherein nichts mit dem Zustand des Luftraums zu tun. Es ist eine Leistungsverweigerung aus dem Lehrbuch.
Warum so engstirnig? Beispiel technische Defekte. Es wäre ineffizient, so viel Ersatz bereitzuhalten, dass das Risiko von technisch bedingten Flugausfällen null ist. (Weil irgendwann die Kosten der Reserven höher sind als die Wohlfahrtsminderung, die aus gelegentlichen Ausfällen resultiert.)

Warum muss diese effiziente Risikolevel von den Fluggesellschaften getragen werden? Wenn ich einen TV oder ein Handy kaufe, wo ich nach dem Auspacken zu Hause einen Sachmangel feststellee, muss ich i.d.R. eine Nachbesserung hinnehmen (bzw., typischerweise sogar zwei Versuche). Die nimmt Zeit in Anspruch und es gibt dafür keine pauschale Ausgleichszahlung. Analoges gilt, wenn ein Dienstleister wie KFZ-Werkstatt mein Auto im ersten Anlauf nicht fachmännisch repariert. Da können mir wie bei einem Flug Schäden entstehen, ohne dass es eine entsprechende VO gibt.
Mit einem Vortrag zum Verbraucherunterricht in der Schule hat halt noch niemand einen Prozess gewonnen. Die Airlines verteidigen mit harten Bandagen.
Das bestreite ich nicht. Aber die Masse an Prozessen aktuell verursacht hohe gesellschaftliche Kosten (nicht zuletzt für unbeteiligte Dritte, deren Steuern das Justizsystem mitfinanzieren).

Natürlich könntest Du durch hohe Strafandrohungen für Airlines deren Streitwilligkeit runterbringen. Aber dann bleibt den Airlines nur, die Kosten für fluggastrechtliche Aufwendungen über höhere Ticketpreise auf Verbraucher umzulegen oder, wo das nicht möglich ist, ihr Angebot zu reduzieren. Und dass die Umlegung der fluggastrechtlichen Aufwendungen ineffizient sein kann, habe ich bereits in einem Vorpost begründet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.605
10.068
BRU
Das sind wenig überzeugende Beispiele. Bei CAI und TLV denke ich an maximierende Foristen, die aus Spaß an der Freude mit komplizierten Routings sinnlos in der F durch die Gegend fliegen. Die benötigen den besonderen Schutz des Gesetzgebers? Das sehe ich ganz anders!

Es bleiben aber die ganzen Fälle, wo eine Airline einen Flug mehr als 2 Wochen vor Flugdatum streicht und als Alternative nur Umbuchung auf eigene Flüge oder Storno anbietet – was bei etlichen Airlines so die Praxis ist, nicht nur bei den LCC.

Und das sind so gut wie immer „kommerzielle Entscheidungen“ (Strecke läuft nicht wie geplant und wird eingestellt/erst später aufgenommen oder die Frequenzen reduziert).

Selbst LO hat mir vor Jahren mal nur Umbuchung auf anderes Ziel, ein Datum Monate später oder Storno geboten (die gebuchte Strecke wurde erst ein paar Monate später aufgenommen,als ursprünglich geplant) – erst nach wochenlangen Diskussionen bekam ich schließlich die Umbuchung auf LH durch. Als HON mit C-Ticket…

Und da hast Du schnell beträchtliche Mehrkosten, wenn Du selber einen Ersatzflug buchen musst – gerade, wenn Du nicht zu den Spaßfliegern gehörst, die halt einfach woandershin oder an einem anderen Datum fliegen können.
 
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Reaktionen: Gulliver und alex42

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.525
Ich bekomme den Eindruck, dass einigen Juristen im Thread das Verständnis für das Große und Ganze fehlt und von ihnen keine Möglichkeiten außer von Gesetzen und Verordnungen [...] ernsthaft in Betracht gezogen werden.

An anderer Stelle wurde uns vorgeworfen, dass wir uns nicht ausreichend an den Wortlaut der Gesetze halten, und dass unsere Kreativitaet und unser Gestaltungsinteresse das dem Juristen zustehende Mass uebersteige.

Was denn nun?


Gesetzen und Verordnungen, welche in erster Linie die Fluggesellschaften verpflichten

What? Gerade die Airlines bekommen doch staendig Extrawuerste gebraten. Faelligkeit des Werklohns vor Leistungserbringung, Einschraenkung des Rechts des Kunden auf Abnahme von Teilleistungen, eine VO die Schadensersatz fuer Vertragsbruch an eine 14-Tages-Frist knuepft, etc. Alles uebermaessiges Pampern aufgrund irgendwelcher eingebildeter Sonderstellungen (aka "Besondere Umstaende der Leistungserbringung), die ihnen die Justiz auch noch durchgehen laesst.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das sind wenig überzeugende Beispiele. Bei CAI und TLV denke ich an maximierende Foristen, die aus Spaß an der Freude mit komplizierten Routings sinnlos in der F durch die Gegend fliegen. Die benötigen den besonderen Schutz des Gesetzgebers? Das sehe ich ganz anders!
Ach ja? Erzähl das mal den israelischen F-Pendlern zwischen TLV und NYC etc. Delikat auch, dass du als Prediger des effizienten Marktes darüber richten willst, ob die Motive der Fluggäste für ihre Reise billigenswert sind.

Warum so engstirnig? Beispiel technische Defekte. Es wäre ineffizient, so viel Ersatz bereitzuhalten, dass das Risiko von technisch bedingten Flugausfällen null ist. (Weil irgendwann die Kosten der Reserven höher sind als die Wohlfahrtsminderung, die aus gelegentlichen Ausfällen resultiert.)
Das verlangt auch keiner, übrigens auch nicht die Rechtsprechung, und zwar ausdrücklich nicht. Aber die Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung wäre schon geboten. Wird aber trotzdem nur willkürlich gewährt oder nicht.

Warum muss diese effiziente Risikolevel von den Fluggesellschaften getragen werden? Wenn ich einen TV oder ein Handy kaufe, wo ich nach dem Auspacken zu Hause einen Sachmangel feststellee, muss ich i.d.R. eine Nachbesserung hinnehmen (bzw., typischerweise sogar zwei Versuche). Die nimmt Zeit in Anspruch und es gibt dafür keine pauschale Ausgleichszahlung. Analoges gilt, wenn ein Dienstleister wie KFZ-Werkstatt mein Auto im ersten Anlauf nicht fachmännisch repariert. Da können mir wie bei einem Flug Schäden entstehen, ohne dass es eine entsprechende VO gibt.
Jetzt geht langsam alles durcheinander. Wir reden nicht von einem Mangel des Lufttransports, sondern von dessen Verspätung oder Verweigerung. Einen Katalog von typischen Schäden wie bei einem Flugausfall (verlorene Aufwendungen für Hotel, Mietwagen, Freizeitaktivitäten sowie Zeitverlust usw.) hast du bei deinem Handykauf nicht - oder bringst du dein Handy zum Händler in New York, Rio, Tokyo und campierst dort solange in dessen Betriebsräumen, bis das Ding in Ordnung ist? Ähnlich liegt es bei der mangelhaften Kfz-Reparatur: hier gibt es typischerweise genau einen Schaden, nämlich das nicht verfügbare Fahrzeug. Deshalb bekommst du einen Leihwagen von der Werkstatt oder mietest dir einen, und gut ist. Dass die Situation eines gestrandeten oder schlichtweg nicht beförderten Fluggasts eine andere ist, kann man erkennen oder eben ignorieren.

Ich habe auch noch von keiner Werkstatt gehört, die mangelhafte Reparaturen zu ihrem Geschäftsmodell gemacht hat und das täglich tausendfach praktiziert. Airlines hingegen können und tun das, weil es im Gegensatz zu deinen Predigten von der Wahlmöglichkeit des Konsumenten auf den meisten Strecken nur ein Monopol oder Duopol gibt und bestenfalls ein Oligopol, welches durch Joint Ventures und Allianz-Verbünde faktisch wieder zum Monopol oder Duopol verkürzt wird. Auch das kann man erkennen oder eben ignorieren.

Im Grunde genommen stehen die Airlines noch verhältnismäßig gut da, wenn man die Regulierungstiefe mit jener im Bereich der Versorgerunternehmen (Wasser, Strom, Telefon) vergleicht. Das Fliegen ist nicht ganz so unverzichtbar zum Leben wie die Versorgerleistungen, aber das Kartellproblem bleibt.

Das bestreite ich nicht. Aber die Masse an Prozessen aktuell verursacht hohe gesellschaftliche Kosten (nicht zuletzt für unbeteiligte Dritte, deren Steuern das Justizsystem mitfinanzieren).

Natürlich könntest Du durch hohe Strafandrohungen für Airlines deren Streitwilligkeit runterbringen. Aber dann bleibt den Airlines nur, die Kosten für fluggastrechtliche Aufwendungen über höhere Ticketpreise auf Verbraucher umzulegen oder, wo das nicht möglich ist, ihr Angebot zu reduzieren. Und dass die Umlegung der fluggastrechtlichen Aufwendungen ineffizient sein kann, habe ich bereits in einem Vorpost begründet.
Eben diese Gemeinkosten sind ein Unding (vgl. meinen Beitrag zu den fehlenden Aktendeckeln in der maroden Berliner Justiz). Deshalb ja muss dieser Konflikt im Verhältnis zwischen Airline und Fluggast ausgepreist werden, und zwar so, wie es ein verhandlungsstarker Vertragspartner in der Position des Verbrauchers täte: durch schmerzhafte Vertragsstrafen zulasten des Lieferanten. Aber der Fluggast ist nicht in dieser verhandlungsstarken Position, sondern muss das akzeptieren, was ihm das Mono-/Duo-/Oligopol hinhält oder nicht.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto besser gefällt mir der Vorschlag von @Gulliver: Wenn die Airline nicht wie geboten umbucht, erhält der Fluggast nicht nur die Kosten für die Selbstvornahme ersetzt, sondern obendrein noch den Anspruch auf Entschädigungszahlung ohne Rücksicht darauf, was Auslöser der Unregelmäßigkeit war.
 
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Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
116
0
An anderer Stelle wurde uns vorgeworfen, dass wir uns nicht ausreichend an den Wortlaut der Gesetze halten, und dass unsere Kreativitaet und unser Gestaltungsinteresse das dem Juristen zustehende Mass uebersteige.
... nicht von mir. Also bitte nicht falsch verstehen, ich freue mich durchaus, dass Juristen im Forum unentgeltlich helfen, Sinn aus bestehenden Vorschriften, Rechten und Pflichten zu machen. Meine Anliegen sind auch andere.

What? Gerade die Airlines bekommen doch staendig Extrawuerste gebraten.
Wieso ist das ein schlüssiges Argument dafür, Airlines bei den Fluggastrechten sehr einseitig in die Pflicht zu nehmen? Ich denke, es gibt Argumente dafür, bestimmte Pfründe der Airlines zu beschneiden. Aber auf Basis meines (begrenzten) Vorwissens und deines Posts ist mir der direkte Zusammenhang mit der Fluggastrechte-VO, den Du offenbar siehst, nicht klar.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Der Kunde zahlt ja auch nen Appel und nen Ei. Wenn sich das mal ändern sollte, dann ändern sich sicher auch die Bedingungen.

Außerdem kann die Airline nicht auf den einzelnen Gast warten, da das im Umkehrschluss bedeuten würde, dass über hundert Fluggäste in der Maschine warten, bis du deinen Kaffee ausgetrunken hast. Zudem müssen sich die Airlines an die Slots halten.

Ich kann dir mit deiner Einstellung nur raten Privatjet zu fliegen. Das kostet zwar ein paar Cent mehr. Aber dann hast du deinen Service!

Das stimmt doch gar nicht. Mein naechster Transatlantikflug kostet knapp 1000 EUR und keine 250 EUR. Und nein, es wird sich auch nichts aendern, wenn es teurer wird. Es wird nur der Profit maximiert.
Glaub mir, SN wartet staendig auf mehrere Gaeste, der Rest wartet im Flieger. Slot verpasst? Kein Problem, es gibt den naechsten.
Ich glaube, du bist eher derjenige, der einen Privatjet benötigt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.605
10.068
BRU
Glaub mir, SN wartet staendig auf mehrere Gaeste, der Rest wartet im Flieger. Slot verpasst? Kein Problem, es gibt den naechsten.

Das gilt aber auch nur bei den letzten Flügen am Abend (sonst haben sie das Problem mit den verpassten Anschlüssen nämlich auf dem Rückflug der Rotation….), zu Destinationen ohne Nachtflugverbot und selbst da nicht unendlich…. Was aber nichts daran ändert, dass es diverse Abendflüge gibt, die u.a. deswegen fast immer Verspätung haben, nicht nur bei SN.

Genauso gibt es aber genügend Fälle, wo Du eben nicht 1-2h Puffer hast, der Anschluss nicht wartet / warten kann, und Dir die Airline somit wegen relativ geringer Verspätung Umbuchung plus eventuell Hotel zahlen muss. Pkus eventuell noch 400 Euro Entschädigung auf der Europastrecke.

Klar, kann man jetzt wieder argumentieren, dann sollen sie solche Verbindungen nicht anbieten. Bleibt aber die Frage, ob das dann im Sinne des Kunden wäre. Ich bin froh, effiziente Verbindungen buchen zu können (wo ich nicht jedes Mal 1-2h am Flughafen rumhänge) und zu wissen, dass mir die Airline, wenn es mal schiefgeht, Umbuchung, Verpflegung und Hotel stellen muss. Was alleine ja schon "Anreiz" für die Airline ist, mich auf den Anschluss zu bringen, unabhängig von der Ausgleichszahlung.

Und darin besteht für mich Verbraucherschutz, und nicht in irgendwelchen "Rachegedanken".
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Welche "Rachegedanken"? Die Diskussion kreiste zuletzt um Möglichkeiten eines effektiven Verbraucherschutzes insbesondere hinsichtlich des Anspruchs auf Umbuchung. Dazu wurden juristische Möglichkeiten und deren Grenzen aufgezeigt oder den Selbstheilungskräften eines monopolistischen Marktes vertraut. Um Rache geht es nicht, und zur Versachlichung trägt dieser Begriff auch nicht bei.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.525
Alles sehr gute Vorschläge. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, aber wer sich daran halt nicht von alleine hält, braucht offensichtlich Gesetze. Klarer Fall von "der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht". Eine kostenlose Check-In-Option (auch so eine Selbstverständlichkeit) am Flughafen oder von zu Hause, d.h. mit so ausreichendem Vorlauf, dass man das nicht "on the road" erledigen muss, fehlt noch.

Die Fluggastrechte als einen der greifbarsten Vorteile der EU auszuhöhlen, wäre in Zeiten von EU-Verdrossenheit selten dämlich.