EU-Fluggastrechte - deutliche Änderungen geplant

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Wenn das zeitnah nicht geht, bleibt erstmal nichts übrig, als in den sauren Apfel zu beißen und die Kosten auszulegen.

Und wie oft geht das binnen einer Stunde oder mindestens drei Monaten? In 99,99% der Fälle ist die Klage auf Umbuchung zeitlich sinnlos. Und wenn Du keinen Titel hast, nützt Dir auch keine Zwangsvollstreckung.
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
268
78
In unserer Airbag-Gesellschaft kann man doch nicht wirklich Eigenverantwortung verlangen, echt schockierend diese rückständige Weltanschauung.

Der moderne Flugreisende beauftragt hier im schlimmsten Fall kreative Anwälte, welche das Gesetz dann schon zu seinen Gunsten zurechtbiegen.

Wie weit im Vorlauf ist denn deiner Meinung nach rechtzeitig? Als fiktives Beispiel: Ich lebe und arbeite in Thessaloniki. Da gibt es Samstags einen Direktflug nach HAM, der um 12:10 ankommt. Meiner Meinung nach mehr als ausreichend, um meinen Rundflug um 17:00, mein Essen um 18:00 und das Musical um 21:00 zu besuchen. Oder sollte ich eurer Meinung nach schon Freitags anreisen? (Die Fragen sind ernst gemeint! Was ist denn nach eurer Denke "rechtzeitig"?)
 
A

Anonym70281

Guest
Bei wichtigen Terminen empfehle ich frühzeitig anzureisen und nicht auf den letzten Drücker unterwegs zu sein!

Wieviel ist denn frühzeitig? Ist ja auch immer in Relation zur Strecke zu betrachten. Für die Strecke München - Frankfurt wird man ein anderes Sicherheitsfenster einplanen als bei Frankfurt - Hongkong. Somit ist das wieder relativ zu sehen.
Ausserdem, was ist denn ein wichtiger Termin? Wer definiert wichtiger Termin? Nur weil ein Termin wichtig ist, heißt das nicht, dass es immer möglich ist, Puffer einzuplanen (Beispiel: ich will zu einer Hochzeit, die am Samstag stattfindet, bekomme vom Chef aber Freitag keinen Tag frei).
Offenkundig ist das Produkt, welches die Airlines anbieten, dann wohl zu schlecht, wenn ich als Kunde dazu gezwungen werde, deren Fehlverhalten einkalkulieren zu müssen.

Nochmal: ich will einfach nur, dass die Fluggesellschaft mich im Rahmen der vereinbarten Bedingungen von A nach B befördert. Die Fluggesellschaft erwartet ja auch, dass ich das Ticket vorab bezahle und nicht erst bei der Landung.
Wieso muss ich meinen Teil des Vertrags erfüllen und die Fluggesellschaft nicht? Wieso muss ich einen Sachmangel einfach hinnehmen (wobei ich mal behaupte, die meisten Passagiere sind am Ende einfach froh, angekommen zu sein)?
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Wie weit im Vorlauf ist denn deiner Meinung nach rechtzeitig? Als fiktives Beispiel: Ich lebe und arbeite in Thessaloniki. Da gibt es Samstags einen Direktflug nach HAM, der um 12:10 ankommt. Meiner Meinung nach mehr als ausreichend, um meinen Rundflug um 17:00, mein Essen um 18:00 und das Musical um 21:00 zu besuchen. Oder sollte ich eurer Meinung nach schon Freitags anreisen? (Die Fragen sind ernst gemeint! Was ist denn nach eurer Denke "rechtzeitig"?)

Ein "tragischer" Einzelfall halt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Diese Diskussion spiegelt mE gut wider, weshalb bisherige Reformvorhaben mit Blick auf die FluggastrechteVo keinen Erfolg hatten und wie schwierig es ist, ein ausgewogenes Regelungswerk zu schaffen. Ein/e jede/r, die/der über Politik, Politiker/innen und deren angebliche Ahnungs- und Planlosigkeit schimpft, sollte einen Blick in diesen Thread werfen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.624
53
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich lese hier immer wieder, man möge doch die Durchsetzbarkeit der Fluggastrechte erhöhen, insbesondere hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatzbeförderung. Wie soll das aussehen? An jedem Flughafen sitzt ein Bereitschaftsrichter und neben ihm ein Gerichtsvollzieher mit GDS-Zugang?

Es gibt schlechterdings kein rechtsstaatliches Verfahren, um dieses gewünschte Ergebnis zu erreichen. Das einzig zulässige Druckmittel sind Sanktionen – in Form einer gesetzlichen angeordneten Vertragsstrafe, die über den Umbuchungskosten liegt, oder durch Geldbußen, Entzug von Slots etc.

Indirekt fällt mir da schon eine Möglichkeit ein: man könnte den Anspruch auf Ersatzbeförderung, auch auf Fremdmetall oder mit zusätzlichen Umstiegen, konkret in einer Verordnung festhalten. Und bei Verweigerung gibt es Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Ursprungsflug annulliert wurde aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Dann wüsste man als Passagier ganz genau: wenn die Airline, deren Flug gerade gestrichen wird, mir nicht die Möglichkeit bietet in 1-2 Std. mit Airline B zum Ziel zu gelangen. Und wenn nicht, gibt es eben eine Entschädigung. Da kann sich auch keine Airline beschweren, dass sie immer nur Entschädigungen leisten muss. Sie kann auch dem Passagier helfen ans Ziel zu gelangen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Fragt man Otto-Normalbürger danach, welche europäischen Rechtsnormen er kennt, fallen ihm vermutlich ziemlich genau zwei ein. Nimmt man die 261/2004 weg, bliebe dann also noch der "Artikel 13" im kollektiven Gedächtnis.

Wow, EU! So steigert man die Akzeptanz.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Wieviel ist denn frühzeitig? ...

Man muss sich mal von dem Gedanken trennen, dass die vorgegebenen Flugzeiten auf die Minute eingehalten werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Richtzeiten. Man sollte froh sein, dass man überhaupt für eine Hand voll Kleingeld ans andere Ende der Welt kommt. Die Anspruchshaltung hier stinkt gewaltig!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.525
Man muss sich mal von dem Gedanken trennen, dass die vorgegebenen Flugzeiten auf die Minute eingehalten werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Richtzeiten.

Anderer Ansicht: Der BGH seit 40 Jahren. Aber es steht Dir frei, den BGH zu einer Aenderung der Rechtsprechung oder den Bundestag zu einer Abkehr von den Grundprinzipien des Werkvertrages zu bewegen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Man muss sich mal von dem Gedanken trennen, dass die vorgegebenen Flugzeiten auf die Minute eingehalten werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Richtzeiten. Man sollte froh sein, dass man überhaupt für eine Hand voll Kleingeld ans andere Ende der Welt kommt. Die Anspruchshaltung hier stinkt gewaltig!
Dieses angeblich hohe Niveau in diesem Thread kann ich in deinen Beiträgen zunehmend nicht mehr erkennen. Deine Auffassung ist im übrigen unzutreffend. Sie widerspricht auch dem BGB, das es in der ein oder anderen Form schon seit mehr als 100 Jahren gibt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Anderer Ansicht: Der BGH seit 40 Jahren. Aber es steht Dir frei, den BGH zu einer Aenderung der Rechtsprechung oder den Bundestag zu einer Abkehr von den Grundprinzipien des Werkvertrages zu bewegen.


Vor allem ist dieser Punkt doch in der VO eingepreist. So gibt es Ausgleichszahlungen bekanntlich erst ab Zeitverlusten von mindestens einer Stunde am Abflugs- und v. mind. zwei Stunden am Zielflughafen. Bei Verspätungen sind es drei. Und die volle Ausgleichszahlung auf der Fernstrecke wird erst ab vier Stunden Zeitverlust fällig.

Bei Umsteigeverbindungen liegt es in der Hand der Fluggesellschaften, ob sie solche anbieten wollen, bei denen leichte Abweichungen vom Zeitplan bereits die Verbindung insgesamt gefährden. Im Übrigen ist nicht nachzuvollziehen, warum die Zeiten lediglich Richtwert, der Preis für das Ticket aber fix sein soll. Wenn sich meine finanziellen Möglichkeiten zwischen Kauf des Tickets und dem Flug verschlechtern, ist das der Fluggesellschaft völlig egal.
 
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Anonym70281

Guest
Man muss sich mal von dem Gedanken trennen, dass die vorgegebenen Flugzeiten auf die Minute eingehalten werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Richtzeiten. Man sollte froh sein, dass man überhaupt für eine Hand voll Kleingeld ans andere Ende der Welt kommt. Die Anspruchshaltung hier stinkt gewaltig!

Sicher wird hier niemand gleich 1000€ Entschädigung verlangen, wenn der Flug mal 5min später ankommt.
Aber wer mal z.B. in Japan war, der weiß, was Pünktlichkeit bedeutet. Dort wird sogar ein Bericht geschrieben und sich entschuldigt, wenn ein Zug zu früh abfährt (was nicht heißt, dass dort alles Gold ist, was glänzt).
Soviel Perfektion erwartet hier wohl kaum jemand. Aber in der Regel entschuldigt man sich bei uns für Verspätungen etc. nicht einmal, weil das ja ein Schuldeingeständnis wäre...

Warum du die ganze Zeit mit dem Argument, dass Fliegen zu billig ist, kommst, verstehe ich an der Stelle übrigens nicht. Nur weil ich z.B. ein Kinoticket für wenig Geld erstehe, heißt das ja auch nicht, dass ich damit leben muss, wenn beim Film der Rot-Kanal fehlt, oder?
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Anderer Ansicht: Der BGH seit 40 Jahren. Aber es steht Dir frei, den BGH zu einer Aenderung der Rechtsprechung oder den Bundestag zu einer Abkehr von den Grundprinzipien des Werkvertrages zu bewegen.
Dieses angeblich hohe Niveau in diesem Thread kann ich in deinen Beiträgen zunehmend nicht mehr erkennen. Deine Auffassung ist im übrigen unzutreffend. Sie widerspricht auch dem BGB, das es in der ein oder anderen Form schon seit mehr als 100 Jahren gibt.

Obwohl sich der BGH ja durchaus bewegt hat mit Blick auf die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Abflugzeiten. Da ist ja von absolutem Fixgeschäft ausdrücklich nicht mehr die Rede und ob es sich bei der Luftbeförderung um ein relatives Fixgeschäft handelt, wurde ja zuletzt offen gelassen. Da ist man also auch etwas weiter und hat sich davon gelöst, starr an Uhrzeit xx:yy festzuhalten und daran das Wohl und Wehe des Vertrags festzumachen.
 

Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
116
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Ich lese hier immer wieder, man möge doch die Durchsetzbarkeit der Fluggastrechte erhöhen, insbesondere hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatzbeförderung. Wie soll das aussehen? An jedem Flughafen sitzt ein Bereitschaftsrichter und neben ihm ein Gerichtsvollzieher mit GDS-Zugang?
Durchsetzbarkeit würde ich festmachen an der Zeit, der Mühe und den Ausgaben, die auf mich zukommen, wenn ich Recht bekommen will.

Und da scheinen mir erhebliche Probleme zu bestehen. Und zwar ganz eindeutig nicht nur bei der Ersatzbeförderung. Denkt mal an einen Fernseher oder ein Handy. Neupreis 700€. Ein, zwei Wochen nach Kauf ist es defekt. Welchen Anteil der in Deutschland lebenden Konsumenten würde in einem solchen Szenario seine Mängelrechte geltend machen? Ich weiß es nicht, aber ich behaupte, die Mehrzahl. Wie viele Leute holen sich professionelle Hilfe, um an ihr Recht zu kommen? Sehr wenige.

Und jetzt denkt man an eine erhebliche, fluggastrechtlich relevante Verspätung. Welcher Anteil der Betroffenen fordert die Ausgleichszahlung ein? Wenn man so manchen Statistiken glauben schenken darf, eine Minderzahl. Und von denjenigen, die ihr Recht geltend machen, sind viele bereit, ein Drittel oder sogar noch mehr an einen Dienstleister wie Flightright abzugeben.

Das deutet auf erhebliche Transaktionskosten hin. Das ist nicht gut, denn ein wohlfahrtsverbessernder wirtschaftspolitischer Eingriff sollte Transaktionskosten reduzieren.

Man darf im Hinterkopf nicht nur den gewieften Vielflieger aus dem Forum haben, der sich hier User-helfen-User mäßig organisiert und teilweise sogar auf die Unterstützung von den im Forum aktiven Juristen bauen kann. Das ist nicht der Normalfall. Ich glaube, viele Betroffene haben Schwierigkeiten, vernünftig umgebucht zu werden, Schwierigkeiten, Betreuungsleistungen zu bekommen, Schwierigkeiten, Ausgleichzahlungen zu erhalten.

Die Gewährleistung beim Kaufvertrag funktioniert mehr oder weniger, so mein Eindruck. Die Fluggastrechte- VO funktioniert nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das Symptom ist hinlänglich bekannt. Gefragt sind konkrete Vorschläge. Das Beschreiben von Transaktionskosten senkt sie nicht.
 

Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
116
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Das Symptom ist hinlänglich bekannt. Gefragt sind konkrete Vorschläge. Das Beschreiben von Transaktionskosten senkt sie nicht.
Meines Erachtens ist es im Thread durchaus strittig, ob die VO ausreicht/sie wie beabsichtigt wirkt oder eben nicht.

Vgl. den Beitrag von umsteiger in #22, wo sehr viel Zufriedenheit hinsichtlich der aktuellen Regulierung anklingt. AirForce argumentiert in mehreren Beiträgen, dass die VO über das Ziel hinausschießt. Piw lobt die VO in #85 (auch wenn er anklingen lässt, dass eine noch striktere VO sinnvoll sein könnte). Airsicknessbag scheint mir in #102 und folgenden Beiträgen auch eher optimistisch zu sein, dass bestehende gesetzliche Regelungen funktionieren und durchsetzbar sind.

---

Mal ein Vergleich mit den USA. Dort ist der Anspruch auf Ersatzbeförderung nicht umfassend reguliert. Trotzdem bieten die amerikanischen Netzwerkcarrier sie und gefühlt klappt es dort wie am Schnürchen. Wer in den USA hingegen mit Allegiant Air oder Spirit fliegt, bleibt u.U. ein paar Tage irgendwo kleben: Diese LCC buchen einfach nicht auf legacies um. Und wenn der nächste Flug mit Allegiant erst in drei Tagen geht: Pech gehabt.

Ich bin dafür, die EU-VO einzuschränken auf das, was wirklich essentiell ist. Auch mit Billigflieger darf es nicht sein, dass ich acht Stunden auf dem Vorfeld ohne Getränkeservice stehe und die Toiletten derweilen überlaufen. Das geht nicht, da steht die Gesundheit der Menschen auf dem Spiel. Hier besteht vermutlich keine Alternative zu einem staatlich garantierten Mindest-"Service". Wir lassen es ja auch nicht zu, dass Never-Come-Back-Airlines, die keine Flugzeugwartung betreibt, eine Lizenz bekommt.
Das kann man sanktionieren mit entsprechend drakonischen Strafen.

Aber gesetzliche Ausgleichszahlungen bei Verspätungen, die von den meisten Verbrauchern dann noch nicht einmal in Anspruch genommen werden, weil es zu schwierig ist, den Anspruch durchzusetzen? Da läuft doch irgendwas falsch!

Außerdem muss man sagen, dass die Regulierung zu Verspätungen die Fluggesellschaften teils für Dinge bestraft, für die sie nichts können. Der Staat macht seine eigenen Hausaufgaben nicht und mangelnde Fortschritte bei der Implementation des Single European Sky und ein Lotsenmangel sorgen für Verspätungen.
Und dann gibt's User in diesem Thread, die fordern die vollkommen verschuldungsunabhängige Haftung der Fluggesellschaften bei Verspätungen ähnlich wie im Bahnverkehr. Das passt doch alles nicht zusammen!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.132
16.525
Halt, Moment. Die Bahn haftet gerade nicht. Sie hat eine Haftungsprivilegierung aus der Zeit, als sie kriegswichtig war, naemlich den 30ern.

Und die Fahrgastrechte sind auch nur rudimentaer - nur teilweise Fahrpreisrueckerstattungen, also werkvertraglich betrachtet stinknormale Minderung bei mangelhaftem Werk.

Das auf die Luftfahrt zu uebertragen, waere ein herber Rueckschritt.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.460
754
Und dann gibt's User in diesem Thread, die fordern die vollkommen verschuldungsunabhängige Haftung der Fluggesellschaften bei Verspätungen ähnlich wie im Bahnverkehr. Das passt doch alles nicht zusammen!

Nein, das passt nicht zusammen, dass die Bahn bei Nichtverschulden zahlen muss, die Fluggesellschaft aber nicht. Wo ist denn da der Unterschied, bitte? (Nein, kommt mir nicht mit formaljuristischen Details der Beförderungsverträge).
 
A

Anonym-36803

Guest
Nein, das passt nicht zusammen, dass die Bahn bei Nichtverschulden zahlen muss, die Fluggesellschaft aber nicht. Wo ist denn da der Unterschied, bitte? (Nein, kommt mir nicht mit formaljuristischen Details der Beförderungsverträge).

Die Bahn zahlt einen prozentualen Anteil des Ticketpreises (25% ab 1h Verspätung, 50% ab 2h Verspätung) unabhängig des Verschuldens, eine Fluggesellschaft hingegen eine Pauschale unabhängig des Ticketpreises.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Meines Erachtens ist es im Thread durchaus strittig, ob die VO ausreicht/sie wie beabsichtigt wirkt oder eben nicht.
Meine Frage gilt immer noch der Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Ersatzbeförderung. Wie jeder Kollege weiß und die meisten Betroffenen schon zu spüren bekommen haben, taugt dieser Anspruch nicht, um die Airline zur Umbuchung zu zwingen, weil das dazu nötige rechtsstaatliche Verfahren in so gut wie keinem Fall abgeschlossen werden kann, bevor der Ersatzflug weg ist. Zugegeben: Ich habe schon mehr als einmal vor einem Airline-Hubot gestanden und erwogen, die Sache mit der Faust zu klären. Aber das taugt nicht als generelle Lösung und endet auch nicht am gewünschten Endziel.

Manche Insassen hier halten die bestehenden Ausgleichsansprüche noch für zu gering, weil sie zu wenig Anreiz schaffen, die Airlines großflächig in die Schranken zu weisen. Andere halten die Ansprüche für überzogen, wollen dafür aber an der Durchsetzbarkeit insbesondere des Anspruchs auf Umbuchung etwas verbessern. Von Letzteren hat noch niemand, auch du nicht, einen konkreten Vorschlag gemacht, wie das aussehen soll ohne eine Sonderjustiz des Fluggastrechts. Und solange es diese Lösung nicht gibt, bleiben - ich wiederhole mich - nur Sanktionen für unterlassene Umbuchungen, und zwar verschärfte.

Also?
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Was ist daran so schwierig zu verstehen? Dein erster Flug hat 30 Minuten Verspätung, dadurch verpasst Du den Anschluss, Ankunft am Zielort somit mehr als 3h. Passiert Dir das auf dem Abendflug, kommt noch Hotelübernachtung und Verpflegung dazu.
Dann reden wir doch von derselben Sache. Ich nutze oft Umsteigeverbindungen und bisher hat die Pufferzeit (1-2h) fast immer ausgereicht, die Verspätungen des ersten Fluges abzufangen. Selbst in MUC ging es in 10min. In Brüssel wartet SN ja immer (!) auf verspätete Passagiere beim Anschlussflug abends und erspart sich so die ganzen Zahlungen. SN könnte ja auch die Passagiere in BRU lassen, die es nicht rechtzeitig schaffen, aber sie planen mit diesen 30min, weil sie fuer SN nichts kosten. Airlines zeigen durchaus Einsatz (Passagiere direkt am Flugzeug abzuhlen usw) und Kreativität, sich die Entschaedigungsleistungen zu sparen.
Daher glaube ich, dass man hier schon genug Puffer einplanen kann, um sich vor Entschädigunszahlungen zu schützen.

Und natürlich ist es auch unternehmerisches Risiko der Airline. Nur Verspätung von 30-60 Minuten hast Du schnell. Da erscheint ein Pax nicht, es muss der Koffer ausgeladen werden, dadurch ist der Slot weg. Und da empfinde ich die Höhe der Ausgleichszahlung schon als (zu) hoch. Dir zahlt doch auch niemand Entschädigung, wenn Du mit dem Bus oder Auto 30 Minuten im Stau stehst.
Ich habe gar kein Auto und fahre Rad, daher stehe ich selten im Stau.
Diese 30min Verspätungen scheinen aber nicht tragisch zu sein. Wie ich versucht habe zu erklären, zeigt mir meine Erfahrungen, dass man es immer noch mit weniger als 3h zum Zielort schafft.

Während umgekehrt Airlines wie EW Flüge 1 oder 2 Tage verspäten, und auch nicht mehr zahlen müssen. Oder Airlines wie Wizzair großartig neue Strecken ankündigen, wenn die Buchungszahlen nicht stimmen dann streichen, und als Alternative einen Flug 3 Tage früher oder später zu einem 200 km entfernten Flughafen anbieten. Solche Praktiken sollten meiner Ansicht nach verhindert werden (bzw. entsprechend hohe Ausgleichszahlungen oder auch Sanktionen mit sich bringen).
Das könnte man einfach staffeln und verteuern.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
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Man muss sich mal von dem Gedanken trennen, dass die vorgegebenen Flugzeiten auf die Minute eingehalten werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Richtzeiten. Man sollte froh sein, dass man überhaupt für eine Hand voll Kleingeld ans andere Ende der Welt kommt. Die Anspruchshaltung hier stinkt gewaltig!
Na dann. Warum muss ich als Passagier pünktlich sein? Der Cafe am Gate muss noch sein. Mir stinkt die Anspruchshaltungen der Airlines gewaltig.
Ich lasse mein letztes Segment verfallen? Strafzahlung. Ich verpasse den Hinflug. Streichung des Rückflugs.
Nein, der Kunde ist immer der Dumme.
 
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