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Hallo,
vielleicht kann einer der anwesenden „Foren“ Anwälte mir eine kurze Einschätzung der Sachlage geben, da wir am Wochenende mit dem Vermieter reden wollen und argumentativ vorbereitet sein wollen.
Vielen Dank.
Wir haben ein Ferienhaus in Florida in der Region Englewood ab Ende nächster Woche gemietet.
Dies liegt in Zone A, also der gefährdesten Zone und jedermann muss die Gegend verpflichtend verlassen, also ist von Schäden, zumindest der Aussenanlage zu rechnen, dies wären
a) Fence ( ist ein “Drahtkäfig“ um den Pool/Aussensitzbereich) ist beschädigt, dadurch kein Schutz mehr vor Mücken/Insekten und anderem Getier, wodurch der Aufenthalt im Freien stark beeinträchtigt ist.
b) Pool verdreckt
Ob die Sachen vor Mietbeginn repariert werden können, ist mehr als fraglich.
Wir möchten nun vom Aufenthalt zurücktreten, Vermieter schliesst dies, durch folgende Klausel im Mietvertrag aus.
“Hinweis: Es gibt keine Rückerstattung durch Hurrikane, tropische Stürme….. . Es wird der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen“
Ist dieser Passus rechtens?
Strände sind momentan, durch den vorherigen Hurrikane, auch nicht nutzbar, das dafür der Vermieter nichts kann, ist mir klar, aber wenn er das Haus, nicht in einem beschriebenen Zustand, zur Verfügung stellen kann, sehe ich etwas anders.
Vermieter sind Deutsche.
vielleicht kann einer der anwesenden „Foren“ Anwälte mir eine kurze Einschätzung der Sachlage geben, da wir am Wochenende mit dem Vermieter reden wollen und argumentativ vorbereitet sein wollen.
Vielen Dank.
Wir haben ein Ferienhaus in Florida in der Region Englewood ab Ende nächster Woche gemietet.
Dies liegt in Zone A, also der gefährdesten Zone und jedermann muss die Gegend verpflichtend verlassen, also ist von Schäden, zumindest der Aussenanlage zu rechnen, dies wären
a) Fence ( ist ein “Drahtkäfig“ um den Pool/Aussensitzbereich) ist beschädigt, dadurch kein Schutz mehr vor Mücken/Insekten und anderem Getier, wodurch der Aufenthalt im Freien stark beeinträchtigt ist.
b) Pool verdreckt
Ob die Sachen vor Mietbeginn repariert werden können, ist mehr als fraglich.
Wir möchten nun vom Aufenthalt zurücktreten, Vermieter schliesst dies, durch folgende Klausel im Mietvertrag aus.
“Hinweis: Es gibt keine Rückerstattung durch Hurrikane, tropische Stürme….. . Es wird der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen“
Ist dieser Passus rechtens?
Strände sind momentan, durch den vorherigen Hurrikane, auch nicht nutzbar, das dafür der Vermieter nichts kann, ist mir klar, aber wenn er das Haus, nicht in einem beschriebenen Zustand, zur Verfügung stellen kann, sehe ich etwas anders.
Vermieter sind Deutsche.