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Die ADAC-Juristen sagen Folgendes zu Verträgen, die nach deutschem Recht geschlossen wurden:eben nach ursprgl. Aussage des Vermieters nicht.
"Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können sie diese nicht einfach stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (zum Beispiel weil das Hotel wegen eines Waldbrandes in unmittelbarer Nähe evakuiert werden muss).
Hinweis der ADAC Clubjuristinnen und -juristen: In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben."