Ferienhaus Nutzung durch Hurrikane stark eingeschränkt.

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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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46
Ruhrgebiet
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Keiner weiß, inwieweit das Haus von dem Hurricane betroffen sein wird, daher würde ich als Vermieter jetzt auch kein kostenloses Storno anbieten (machen die großen Hotelketten in der Region meines Wissens auch nicht).

Sollte das Haus stark beschädigt werden, sieht die Lage sicherlich anders aus.

Und ob die Strände in der Region nutzbar sind, ist nicht Teil des Mietvertrages.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.764
27.345
MUC
Schau ml hier:

Quintessenz: Wer nicht pauschal sondern Unterkunft und Anreise einzeln bucht, hat keinen Rechtsanspruch auf Rücktritt von der Reise bei Naturkatastrophen und ist auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.675
407
Berlin
Schau ml hier:

Ok danke, das ist mal eine zielführende Aussage, zwar für mich im negativen Sinn, aber wenn es so ist, dann ist es so.
Glücklicherweise Flug als Prämienflug gebucht und Auto stornierbar, so dass, wenn „nur“ die Hausmiete futsch ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht wirst ja Glück haben und Milton macht keine größere Schäden
Ja ich hoffe noch, danke.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Keiner weiß, inwieweit das Haus von dem Hurricane betroffen sein wird, daher würde ich als Vermieter jetzt auch kein kostenloses Storno anbieten (machen die großen Hotelketten in der Region meines Wissens auch nicht).

Sollte das Haus stark beschädigt werden, sieht die Lage sicherlich anders aus.

Und ob die Strände in der Region nutzbar sind, ist nicht Teil des Mietvertrages.
Ja das weiss ich auch, wollte eh den Donnerstag abwarten und dann am Wochenende Kontakt aufnehmen, dann hat er auch noch Zeit selber Infos einzuholen, wollte mich aber schon vorher informieren und event. Argumente sammeln.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.361
11.528
FRA/QKL
Und man fährt nun nicht nach Florida, mietet ein Objekt mit Pool und kann dies nicht nutzen.
Im Haus hocken, kann ich auch zu Hause.
:mad:
Dann fahre dort nicht hin zwischen Juli und Oktober, besser November. Ganz einfach!

Es ist nun mal Hurricane Season, jedes Jahr wieder. Deshalb ist die High Season in Florida auch jedes Jahr aufs Neue zwischen November und April.

Ich verstehe nicht wieso der Vermieter dafür verantwortlich sein soll, wenn man selbst eine Risikobuchung tätigt.

Ich war selbst mit der Familie fast 20 Jahre jedes Jahr in Florida, "Wilma" 2005 haben wir auch erlebt. Ja, da war der "Screen" um den Pool auch defekt. Und es gab 6 Tage keinen Strom, Abends 3-4 Tage Ausgangssperren bis die Restaurants wieder aufmachen konnten.
Ich wäre nie im Leben auf die Idee gekommen unseren übrigens auch deutschen Vermietern einen Cent abzuziehen. Denn ich wusste ja bei Buchung, dass im Oktober Hurricane Season ist.

Du nicht? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.056
Also,
a) ist deutsches Recht.
Woraus ergibt sich das?

b) natürlich kann der Vermieter nicht vorhersehen, dass es stürmt, aber imho muss das Mietobjekt in dem Zustand sein, wie er es angeboten hat, nämlich mit Pool Nutzung und Nutzung der Aussenanlage und nicht erhebliche Einschränkungen der Nutzung aufweisen.
Und man fährt nun nicht nach Florida, mietet ein Objekt mit Pool und kann dies nicht nutzen.
Im Haus hocken, kann ich auch zu Hause.

Natürlich sind es noch ungelegte Eier, aber falls Du Hurrikan Milton verfolgst, ist die Wahrscheinlichkeit das obiges Szenario eintrifft, mehr als wahrscheinlich.
Wollte ja nur argumentatives Rüstzeug haben, dass obige Klausel nicht rechtens ist, und man sich gütig einigt.
Wenn es deutsches Recht ist, dann ist es ein Mietvertrag. Das Nutzungsrisiko bei der gemieteten Sache liegt beim Mieter. Wenn Du das nicht willst, dann musst Du bei einem Pauschalreiseanbieter buchen oder es gesondert vereinbaren. Warum soll denn der Vermieter hier das Risiko tragen? Man fährt nach Florida, mietet ein Objekt mit Pool und kann diesen selbstredend nutzen. Wenn das ein Hurrikan verhindert, dann ist das Lebensrisiko, auf das Dich der Vermieter freundlicherweise sogar aufmerksam gemacht hat und was Du auch akzeptiert hast. Da kommst Du m.E. aus guten Gründen nicht raus. Anders wäre es nur (nach deutschem Recht, was Du ja anwenden willst), wenn der Vermieter die Mietsache nicht mehr zur Verfügung stellen kann, weil sie weggeweht ist.

Schau ml hier:

Völlig nutzlos. Hier geht es um Pauschalreisen. Und um die geht es dem OP nicht. Er hat indiviuell ein Ferienhaus gemietet. Das mag günstiger sein, damit sind aber auch Risiken verbunden.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.675
407
Berlin
Woraus ergibt sich das?


Wenn es deutsches Recht ist, dann ist es ein Mietvertrag. Das Nutzungsrisiko bei der gemieteten Sache liegt beim Mieter. Wenn Du das nicht willst, dann musst Du bei einem Pauschalreiseanbieter buchen oder es gesondert vereinbaren. Warum soll denn der Vermieter hier das Risiko tragen? Man fährt nach Florida, mietet ein Objekt mit Pool und kann diesen selbstredend nutzen. Wenn das ein Hurrikan verhindert, dann ist das Lebensrisiko, auf das Dich der Vermieter freundlicherweise sogar aufmerksam gemacht hat und was Du auch akzeptiert hast. Da kommst Du m.E. aus guten Gründen nicht raus. Anders wäre es nur (nach deutschem Recht, was Du ja anwenden willst), wenn der Vermieter die Mietsache nicht mehr zur Verfügung stellen kann, weil sie weggeweht ist.


Völlig nutzlos. Hier geht es um Pauschalreisen. Und um die geht es dem OP nicht. Er hat indiviuell ein Ferienhaus gemietet. Das mag günstiger sein, damit sind aber auch Risiken verbunden.
Nee nicht nutzlos, zu Ende lesen😏

Reiserecht: Pauschalreise versus Einzelbuchung​

Aber: „Das Reiserecht bezieht sich nur auf Pauschalreisen“, so die Juristin. Der Veranstalter tritt für alle Bausteine der Reise ein. Wer hingegen Flug und Hotel einzeln direkt bei der Airline und der Unterkunft bucht, der „bucht das Risiko mit“. Dann können Urlauber nur auf die Kulanz hoffen.“
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.675
407
Berlin
Wie möchtest Du aus Deutschland klagen ggf Pfänden?
Aber, der Vermieter kann doch auch nichts für dass so ein Hurricane kommt und keine kann heute sagen, welche Auswirkungen es gibt
Ich würde ggf am Freitag den Vermieter kontaktieren und bin mir sicher, werdet eine Lösung finden
Vermieter ist Deutscher, Impressum des Objekts auch Deutschland.
Wie gesagt, wollte eh abwarten, aber schon mal Info einholen.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.238
2.881
Insbesondere gilt, falls der Fall einer Verwüstung überhaupt eintritt, dann würde ich mich mit dem Vermieter jetzt nicht über Storno, sondern eher Mietpreis Reduktion wegen Mängeln verhandeln. Wird schon!
 
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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.233
609
HOQ/NUE/CGN
...Anders wäre es nur (nach deutschem Recht, was Du ja anwenden willst), wenn der Vermieter die Mietsache nicht mehr zur Verfügung stellen kann, weil sie weggeweht ist...
Ich bin völlig bei Dir, wenn es um Schäden geht, die während der Mietzeit auftreten.
Aber wie sieht es denn aus, wenn die Mietsache bereits vor Beginn der Miete nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand ist? Muss ja nicht gleich komplett weggeweht sein, aber wenn Teile nicht nutzbar sind (natürlich erstmal abwarten), dann liefert der Vermieter doch nicht das, was vereinbart wurde?
Wenn wirklich deutsches Recht gilt, dann ist das ein Mietvertrag und das Haus kann nicht (vollständig) bezogen werden. Damit wäre auch keine Miete zu entrichten.
Worauf sich die Klausel "Hurricane bla bla" wohl eher bezieht, ist, wenn der Schaden erst während der Miete eintritt oder sogar nur, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden, falls der Mieter sich etwas anderes sucht und die Kosten dafür erstattet haben will.
Meiner Meinung nach käme der Vermieter gut weg, wenn er ein kostenfreies Storno akzeptiert --- immer vorausgesetzt, das Haus ist nicht mehr in dem Zustand, in dem es sein sollte.
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.675
407
Berlin
Ich hab mir jetzt noch mal den ursprl. Ausgangspost von mir durch gelesen, der war, in einem entscheidenen Punkt, schlecht formuliert.
“Wir möchten nun vom Aufenthalt zurücktreten, Vermieter schliesst dies, durch folgende Klausel im Mietvertrag aus.“
Es hätten heissen müssen, wir möchten vom Vertrag zurücktreten, wenn obiges eintritt.
So kam es rüber, dass wir auf jeden Fall, jetzt schon, zurücktreten wollen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.764
27.345
MUC
Ich bin völlig bei Dir, wenn es um Schäden geht, die während der Mietzeit auftreten.
Aber wie sieht es denn aus, wenn die Mietsache bereits vor Beginn der Miete nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand ist? Muss ja nicht gleich komplett weggeweht sein, aber wenn Teile nicht nutzbar sind (natürlich erstmal abwarten), dann liefert der Vermieter doch nicht das, was vereinbart wurde?
Wenn wirklich deutsches Recht gilt, dann ist das ein Mietvertrag und das Haus kann nicht (vollständig) bezogen werden. Damit wäre auch keine Miete zu entrichten.

Kannst Du erläutern, wie mit deutschem Recht der vollständige Rücktritt von einem Mietvertrag durch lediglich eine Einschränkung der Mietsache herleitbar ist?

In meinen Augen berechtigen Mängel an der Mietsache zu einer Mietminderung. Solange die Mietsache als solche grundsätzlich nutzbar ist, dürfte meiner Einschätzung nach ein Rücktritt vom Mietvertrag nur durch Kulanz möglich sein.

Meiner Meinung nach käme der Vermieter gut weg, wenn er ein kostenfreies Storno akzeptiert --- immer vorausgesetzt, das Haus ist nicht mehr in dem Zustand, in dem es sein sollte.

Das Haus scheint sich aber aktuell in dem Zustand zu befinden, in dem es sich befinden sollte. Also warum sollte der Vermieter hier ein kostenloses Storno akzeptieren?
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.233
609
HOQ/NUE/CGN
Kannst Du erläutern, wie mit deutschem Recht der vollständige Rücktritt von einem Mietvertrag durch lediglich eine Einschränkung der Mietsache herleitbar ist?

In meinen Augen berechtigen Mängel an der Mietsache zu einer Mietminderung. Solange die Mietsache als solche grundsätzlich nutzbar ist, dürfte meiner Einschätzung nach ein Rücktritt vom Mietvertrag nur durch Kulanz möglich sein.



Das Haus scheint sich aber aktuell in dem Zustand zu befinden, in dem es sich befinden sollte. Also warum sollte der Vermieter hier ein kostenloses Storno akzeptieren?
Der OP hat ja nun nochmal klargestellt, dass es darum geht, ERST DANN zurücktreten zu wollen, wenn vor seiner Anreise ein Schaden eintritt. Ich hatte das aber von Anfang an genau so interpretiert.
Inwieweit das Haus nutzbar wäre, bleibt abzuwarten - noch ist nichts passiert.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.579
2.948
HAM, LBC
@TO: Abwarten! Entweder ist das Haus nutzbar – oder eben nicht. Ersteres wird dann eher ein Abenteuerurlaub, zweiteres würde wohl "Geld zurück" bedeuten...
 
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Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
153
157
Hier kann man ja mal reinschuaen und sehen wie es aussieht momentan...in meinen Augen, nicht gut.
Ähnliches hab ich für englewood nicht gefunden, dürfte aber ähnlich aussehen

Englewood liegt noch etwas nördlicher, also noch mehr gefährdet. Auch wenn das Auge dort nicht auf Land trifft, es könnte übel werden. Wenn man denn fliegen möchte, würde ich die gesamte Westküste meiden und mich nach Osten orientiere. Wie es dann dort aussieht?
Ich persönlich würde nicht fliegen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.361
11.528
FRA/QKL
Keiner weiß, inwieweit das Haus von dem Hurricane betroffen sein wird,
Wenn es sich um ein Steinhaus handelt, welches nicht älter als 20 Jahre ist und der Eigentümer keine Riesenpalmen als potentielle Schadensquellen rund ums Haus gepflanzt hat sollt ein solches Haus auch Windgeschwindigkeiten über 200 Km/h aushalten. So kenne ich zumindest die Hurricane-Safe Bauweise dort. Da wehen mal ein paar Verklleidungen weg und ja, der Screen geht kaputt. Mit ein paar Tagen Stromausfall muss man immer rechnen. Aber da die Anreise ja erst Ende nächster Woche ist sollte das Stromnetz bis dahin auch wieder hergestellt sein.

Risiko Strumflut sollte in Englewood auf Grund der vorgelagerten Insel auch nicht ganz so groß sein.
 

hippofant

Reguläres Mitglied
04.10.2018
70
56
Wenn es sich um ein Steinhaus handelt, welches nicht älter als 20 Jahre ist und der Eigentümer keine Riesenpalmen als potentielle Schadensquellen rund ums Haus gepflanzt hat sollt ein solches Haus auch Windgeschwindigkeiten über 200 Km/h aushalten. So kenne ich zumindest die Hurricane-Safe Bauweise dort. Da wehen mal ein paar Verklleidungen weg und ja, der Screen geht kaputt. Mit ein paar Tagen Stromausfall muss man immer rechnen. Aber da die Anreise ja erst Ende nächster Woche ist sollte das Stromnetz bis dahin auch wieder hergestellt sein.

Risiko Strumflut sollte in Englewood auf Grund der vorgelagerten Insel auch nicht ganz so groß sein.
Als Eigentümer und Vermieter eines Ferienhaus in Cape Coral kann ich gerne meine persönliche Erfahrung zu dem Thema kundtun.
Vor zwei Jahren war ich zufällig selber vor Ort, als IAN mit Kategorie 4 bis 5 knapp 10 km von unserem Haus entfernt an Land gegangen ist.

Das Steinhaus von 2008 mit Ziegeldach hat es ohne größeren Schäden überstanden. Die Schäden haben hauptsächlich den Poolcage betroffen und den Garten in Mitleidenschaft gezogen. Die Stromversorgung wurde nach ca. 14 Tagen wiederhergestellt. Aufgrund des langen Ausfall der Stromversorgung und der Verschmutzung ist dann natürlich auch das Wasser im Pool umgekippt. Die Instandsetzung der Poolscreens hat dann auch einige Zeit in Anspruch genommen da den Handwerkern das Material gefehlt hat.

Die schweren Schäden in Ft. Myers Beach wurden vor zwei Jahren in erster Linie durch Überflutung hervorgerufen. Wichtig wäre daher zu wissen, ob das Haus in einer gefährdeten Flutzone steht.

Bezüglich einer möglichen Stornierung kommt das Reiserecht definitiv nicht zur Anwendung. Die Anmietung fällt unter das individuelle Vertragsrecht, entscheidend sind also die AGB des Vermieter, solange die keine grob sittenwidrige Klauseln enthält. Eine kostenlose Stornierung aufgrund derartiger, äusserer Einflüße haben wir auch ausgeschlossen. Sollte das Haus nicht bewohnbar sein, ist der Anspruch auf Erstattung des Mietpreises beschränkt. Vor zwei Jahren habe ich den nächsten Mieter im Vorfeld auf mögliche Einschränkungen bei der Poolnutzung hingewiesen und eine Stornierung angeboten. Da dann aufgrund der angespannten Lage auch im weiteren Umkreis keine Alternativunterkunft zu finden war, hat man aber darauf verzichtet.