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So hat jeder seine Meinung, ist auch gut so. Ich hoffe aber, dass sich dann auch jeder immer an diese Vorgaben hält und sich im Falle des Falles mit demütig gesenktem Haupt vom Schalter trollt ...
Nein. Und leider Gottes ist es der Lauf fast jeden Lebens, in die Situation kommen, ein Elternteil beerdigen zu müssen. Auch ich war zu dem Zeitpunkt im Ausland, und habe dann LX BSL angerufen und die Situation erklärt. Fazit: Ich wurde trotz billiger Buchungsklasse auf jeden Flug des Tages eingecheckt, mit dem Hinweis: Bruhigen Sie sich, packen Sie, kommen Sie zum Flughafen und nehmen den erstbesten Flieger.
Laut AB website beträgt die Meldeschlusszeit für RSW 90 Minuten. Rechtlich ist AB also vollkommen korrekt vorgegangen.
Wie gesagt, rechtlich ist AB ohne Zweifel auf der richtigen Seite.
Es waere einfacher auf Alternativen auszuweichen.Och, so eine absurd lange, schikanoese CI-Deadline koennte man durchaus mal AGB-rechtlich ueberpruefen.
Bis zu welchem Zeitpunkt nach offiziellem CI Schluss muesste man dann erwarten dass die Airlines noch einchecken?
Nein, bei AB ist der Meldeschluss für alle gleich, egal ob Status, Business etc.. Die Zeiten sind übrigens i.d.R. 30 Minuten bei europäischen Städtezielen, 60 Minuten bei europäischen Urlaubszielen und 90 Minuten bei allen Langstrecken.Meldeschlusszeiten unterscheiten sich bei den meisten Airlines übrigens nach Serviceklasse, ist das AB nicht so?
Man darf sie sich wünschen, aber sicherlich nicht erwarten - das setzt voraus, dass das Gegenüber immer alle Gegebenheiten beinflussen kann. Dem ist nicht so.Und die darf man auch von Mitarbeitern eines Unternehmens erwarten.
Ob das auch ohne HON Status so reibungslos klappt?
Bei einem Todesfall in der Familie glaube ich schon, habe das auch von Nicht-HONs gehoert. Zumal haben alle mir bekannten LX-Tarife die Klausel, dass die Tarifregel beim Tod eines Familienmitgliedes ausser Kraft gesetzt werden kann. Bei Air Berlin weiss ich nicht und schaue jetzt auch nicht nach.
Die Geschichte ist aber so unglaublich, dass ich am Wahrheitsgehalt zweifle. Kein Mensch in einem Dienstleistungsbetrieb kann so abgebrüht sein, beim Todesfall eines Familienmitgliedes einfach "aus Prinzip" den Schalter vor der Nase zuzumachen. Zumindest in meinem Weltbild nicht.
Die Geschichte ist aber so unglaublich, dass ich am Wahrheitsgehalt zweifle. Kein Mensch in einem Dienstleistungsbetrieb kann so abgebrüht sein, beim Todesfall eines Familienmitgliedes einfach "aus Prinzip" den Schalter vor der Nase zuzumachen. Zumindest in meinem Weltbild nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass sie sich je nach Qualität der (vermutlich noch LTU-)Stationsleitung gar nicht traut, ihre Kompetenzen zu überschreiten - der Check-In-Schluss an solcher ist ja manifestiert. Dann gleich auf AB an sich rumzureiten, finde ich nicht weniger unangemessen.
Ich bin alles andere als empfindlich. Sinnfreie bashings gegen EGAL wen oder was, gehen mir jedoch auf den S....
Generell ist Kulanz etwas das man nicht erwarten sollte, sondern man sollte sich freuen wenn sie einem gewaehrt wird.
Ich habe mir bisher immer Mühe gegeben, nicht all zu viel Mist hier zu erzählen. Mein Trollfaktor ist verschwindend gering, so dass ich dir versichern kann, dass sich die Geschichte so zugetragen hat. Weil ich scheinbar auch ein etwas naives Serviceverständnis habe, wollte ich sie hier nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben und zur Diskussion stellen.
Der Hinweis auf der AB-Seite wäre rechtlich unerheblich.
Die hier zur Anwendung kommende 261/2004 (jedenfalls sofern AB den Flug selbst durchführte) sieht eine Meldeschlusszeit von 45 Minuten vor.
ABER: Die Airline hat die Möglichkeit, dem Fluggast in schriftlicher Form eine andere, ggf. längere Vorgabe zu machen. Wie der Fall rechtlich zu bewerten ist, hängt also davon ab, OB dem Fluggast eine entsprechende Vorgabe gemacht wurde oder nicht.
Art. 3 Abs. 2 lit. a VO 261/2004 meinte:wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden
Du brauchst dich doch nicht rechtfertigen - so wie du deine Meinung verbreiten kannst, kann ich das auch.Ich habe hier ein Verhalten einer Fluggesellschaft dargestellt, dass ich persönlich als wenig kundenorientiert empfinde. Das kommt hier täglich vor. Der eine beschwert sich darüber, dass die Würstchen in der Lounge kalt sind. (rechtlich wahrscheinlich einwandfrei) Andere beklagen die Kompetenz der Servicecenter. (da wird man die höhere Qualität auch nicht einklagen können) Alles kein wirkliches bashing in dem Sinne, wie ich es verstehe.
Nicht die Airline war es, sondern eine Mitarbeiterin (die höchstwahrscheinlich nicht mal bei AB angestellt ist) und die Regeln so befolgt hat, wie es ihr Job ist.nie wieder mit der Airline zu fliegen, die mich in so einer Situation so eiskalt behandelt hätte
...glaube ich doch, dass hier wohl der Flieger überbucht war und dass die zu spät gekommenen Passagiere deshalb nicht mehr mitgenommen wurden. Zumindest beim hier besprochenen Passagier, kann ich es mir nicht anders vorstellen.
Und wie gesagt, man müsste zuerst herausfinden, ob die Maschine überbucht war, was ich hier tatsächlich annehme. Dann hätte AB nämlich wirklich keinen Handlungsspielraum mehr gehabt, nachdem die vermeintlich allerletzten zwei Plätze den Wartenden "vor der Nase weggeschnappt" worden waren. Wobei - hätte man jemanden, der schon eingecheckt war, austauschen können gegen den Passagier, von dem hier die Rede ist?
Ich denke nicht, dass AB / ex-LTU groß eigenes Personal dort hat vom Supervisor mal abgesehen.Der Ticketing Schalter, zu dem die Passagiere ja von der Check-in Person geschickt wurden, der war doch aber von AB, oder nicht?
Die Frage ist aber, ob man von dieser - natürlich fragwürdigen - Entscheidung auf die ganze Airline schließen kann / darf / sollte. Was ist denn, wenn jemand woanders gleichzeitig besonders herzlich und deutlich über dem Servicestandard / den Regularien behandelt wird? Was mich betrifft, habe ich bei AB schon häufig deutlich sympathischere Behandlung erfahren als beim Kranich. Das Geschilderte ist definitiv kein Beispiel für den Standard und entsprechend sollte man reagieren (eine Beschwerde über die Station wäre z.B. angemessen).Und die ist von menschlich so beschämend niedrigem Niveau, dass man hier durchaus zu dem Schluss kommen kann nie wieder einen AB Flieger Tu besteigen ...