AB: Fingerspitzengefühl à la AB

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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
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So hat jeder seine Meinung, ist auch gut so. Ich hoffe aber, dass sich dann auch jeder immer an diese Vorgaben hält und sich im Falle des Falles mit demütig gesenktem Haupt vom Schalter trollt ... :D
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der Hinweis auf der AB-Seite wäre rechtlich unerheblich.

Die hier zur Anwendung kommende 261/2004 (jedenfalls sofern AB den Flug selbst durchführte) sieht eine Meldeschlusszeit von 45 Minuten vor.

ABER: Die Airline hat die Möglichkeit, dem Fluggast in schriftlicher Form eine andere, ggf. längere Vorgabe zu machen. Wie der Fall rechtlich zu bewerten ist, hängt also davon ab, OB dem Fluggast eine entsprechende Vorgabe gemacht wurde oder nicht. Traurig ist das in jedem Falle, wenn er deswegen die Beerdigung verpasst hätte.

Gab es keine Vorgabe, könnte der Pax zumindest seine Flugscheinkosten erstattet verlangen und natürlich die Ausgleichszahlung. Ob das die Situation für ihn erträglicher macht, ist eine andere Frage.
 
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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Nein. Und leider Gottes ist es der Lauf fast jeden Lebens, in die Situation kommen, ein Elternteil beerdigen zu müssen. Auch ich war zu dem Zeitpunkt im Ausland, und habe dann LX BSL angerufen und die Situation erklärt. Fazit: Ich wurde trotz billiger Buchungsklasse auf jeden Flug des Tages eingecheckt, mit dem Hinweis: Bruhigen Sie sich, packen Sie, kommen Sie zum Flughafen und nehmen den erstbesten Flieger.

Ob das auch ohne HON Status so reibungslos klappt? :confused:
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
Och, so eine absurd lange, schikanoese CI-Deadline koennte man durchaus mal AGB-rechtlich ueberpruefen.
Es waere einfacher auf Alternativen auszuweichen.

Es gab noch vier weitere Gaeste die hinter dem Bekannten des OP einchecken wollten. Die haette man dann ja der Argumentation folgend auch einchecken muessen. Bis zu welchem Zeitpunkt nach offiziellem CI Schluss muesste man dann erwarten dass die Airlines noch einchecken?

Generell ist Kulanz etwas das man nicht erwarten sollte, sondern man sollte sich freuen wenn sie einem gewaehrt wird.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Bis zu welchem Zeitpunkt nach offiziellem CI Schluss muesste man dann erwarten dass die Airlines noch einchecken?

Solange es noch freie Sitzplätze in der gebuchten Serviceklasse auf dem Flieger gibt und der Schalter geöffnet bleiben kann. Irgendwann vor dem Abflug wird dieser auch bei LH und Co. an Außenstationen in der Regel dicht gemacht und das Personal wandert zum Gate, um dort zu helfen. Meldeschlusszeiten unterscheiten sich bei den meisten Airlines übrigens nach Serviceklasse, ist das AB nicht so? Muss dort auch der mit Handgepäck reisende Business-Kunde spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter stehen, um mitgenommen zu werden?

Bei Fällen wie diesem, also Schicksalsschlägen, ist Kulanz im übrigen ein Gebot der Menschlichkeit. Und die darf man auch von Mitarbeitern eines Unternehmens erwarten. Wird sie nicht gewährt, ist es sicherlich angebracht, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Und es ist zweifellos sinnvoll, ein solches Verhalten in Threads wie diesem öffentlich zu machen. Dann kann sich jeder seinen Teil dazu denken und für sich entsprechend reagieren.
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Meldeschlusszeiten unterscheiten sich bei den meisten Airlines übrigens nach Serviceklasse, ist das AB nicht so?
Nein, bei AB ist der Meldeschluss für alle gleich, egal ob Status, Business etc.. Die Zeiten sind übrigens i.d.R. 30 Minuten bei europäischen Städtezielen, 60 Minuten bei europäischen Urlaubszielen und 90 Minuten bei allen Langstrecken.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Und die darf man auch von Mitarbeitern eines Unternehmens erwarten.
Man darf sie sich wünschen, aber sicherlich nicht erwarten - das setzt voraus, dass das Gegenüber immer alle Gegebenheiten beinflussen kann. Dem ist nicht so.

(Das sollte eigentlich in einen Beitrag, sorry).
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.069
3.269
ZRH / MUC / VIE
Ob das auch ohne HON Status so reibungslos klappt? :confused:

Bei einem Todesfall in der Familie glaube ich schon, habe das auch von Nicht-HONs gehoert. Zumal haben alle mir bekannten LX-Tarife die Klausel, dass die Tarifregel beim Tod eines Familienmitgliedes ausser Kraft gesetzt werden kann. Bei Air Berlin weiss ich nicht und schaue jetzt auch nicht nach.

Die Geschichte ist aber so unglaublich, dass ich am Wahrheitsgehalt zweifle. Kein Mensch in einem Dienstleistungsbetrieb kann so abgebrüht sein, beim Todesfall eines Familienmitgliedes einfach "aus Prinzip" den Schalter vor der Nase zuzumachen. Zumindest in meinem Weltbild nicht.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Bei einem Todesfall in der Familie glaube ich schon, habe das auch von Nicht-HONs gehoert. Zumal haben alle mir bekannten LX-Tarife die Klausel, dass die Tarifregel beim Tod eines Familienmitgliedes ausser Kraft gesetzt werden kann. Bei Air Berlin weiss ich nicht und schaue jetzt auch nicht nach.

Die Geschichte ist aber so unglaublich, dass ich am Wahrheitsgehalt zweifle. Kein Mensch in einem Dienstleistungsbetrieb kann so abgebrüht sein, beim Todesfall eines Familienmitgliedes einfach "aus Prinzip" den Schalter vor der Nase zuzumachen. Zumindest in meinem Weltbild nicht.

soetwas gibt es aber leider wirklich! Die ganze Geschichte wäre jetzt hier zu lang (und zu kompliziert mit dem iPhone zu schreiben), aber es gibt selbst Supervisor die so handeln, wie vom OP beschrieben und sich dann hinstellen und sagen: "Wir sind doch keine Sozialairline"... da fehlten selbst mir die Worte...

und es war hier in Berlin die "Tochter" einer namenhaften Fluggesellschaft...
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
Die Geschichte ist aber so unglaublich, dass ich am Wahrheitsgehalt zweifle. Kein Mensch in einem Dienstleistungsbetrieb kann so abgebrüht sein, beim Todesfall eines Familienmitgliedes einfach "aus Prinzip" den Schalter vor der Nase zuzumachen. Zumindest in meinem Weltbild nicht.

Ich habe mir bisher immer Mühe gegeben, nicht all zu viel Mist hier zu erzählen. Mein Trollfaktor ist verschwindend gering, so dass ich dir versichern kann, dass sich die Geschichte so zugetragen hat. Weil ich scheinbar auch ein etwas naives Serviceverständnis habe, wollte ich sie hier nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben und zur Diskussion stellen.

Ich gehe mal davon aus, dass sie sich je nach Qualität der (vermutlich noch LTU-)Stationsleitung gar nicht traut, ihre Kompetenzen zu überschreiten - der Check-In-Schluss an solcher ist ja manifestiert. Dann gleich auf AB an sich rumzureiten, finde ich nicht weniger unangemessen.

Ich habe hier ein Verhalten einer Fluggesellschaft dargestellt, dass ich persönlich als wenig kundenorientiert empfinde. Das kommt hier täglich vor. Der eine beschwert sich darüber, dass die Würstchen in der Lounge kalt sind. (rechtlich wahrscheinlich einwandfrei) Andere beklagen die Kompetenz der Servicecenter. (da wird man die höhere Qualität auch nicht einklagen können) Alles kein wirkliches bashing in dem Sinne, wie ich es verstehe.

Jeder der AB total toll findet oder einen prima Service erfahren hat, kann das hier genauso gerne kund tun. Das eine oder das andere macht das Forum hier aus.

Ich bin alles andere als empfindlich. Sinnfreie bashings gegen EGAL wen oder was, gehen mir jedoch auf den S....

Das beziehe ich mal nicht auf mich.

Generell ist Kulanz etwas das man nicht erwarten sollte, sondern man sollte sich freuen wenn sie einem gewaehrt wird.

Dem stimme ich voll zu. Ich finde es leider auch nur zu menschlich, dass man ziemlich überrascht ist, wenn man beim sechsten Mal stehen bleibt, obwohl man vorher fünf Mal ohne Murren und sogar mit Gepäck eingecheckt worden ist.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.069
3.269
ZRH / MUC / VIE
Ich habe mir bisher immer Mühe gegeben, nicht all zu viel Mist hier zu erzählen. Mein Trollfaktor ist verschwindend gering, so dass ich dir versichern kann, dass sich die Geschichte so zugetragen hat. Weil ich scheinbar auch ein etwas naives Serviceverständnis habe, wollte ich sie hier nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben und zur Diskussion stellen.

Verstehe mich bitte nicht falsch - ich wollte vor allem ausdrücken, dass mich dieser Vorfall ziemlich schockiert (und das meine ich ernst!) - es sei denn, dass aus der Situation heraus nicht alles kommuniziert wurde. Wir waren beide nicht dabei. Ich finde es krass.
 
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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.004
436
BER
Nein, nein, keine Sorge, ich glaube, ich weiß schon wie du es meintest. Ich teile ja deine Ansicht.

Wie gesagt, die Wiedergabe erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Aber weil mich der Sachverhalte sehr interessierte, hab ich es mir auch sehr genau schildern lassen.
Den Betroffenen halte ich übrigens für sehr glaubwürdig.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Hinweis auf der AB-Seite wäre rechtlich unerheblich.

Die hier zur Anwendung kommende 261/2004 (jedenfalls sofern AB den Flug selbst durchführte) sieht eine Meldeschlusszeit von 45 Minuten vor.

ABER: Die Airline hat die Möglichkeit, dem Fluggast in schriftlicher Form eine andere, ggf. längere Vorgabe zu machen. Wie der Fall rechtlich zu bewerten ist, hängt also davon ab, OB dem Fluggast eine entsprechende Vorgabe gemacht wurde oder nicht.

Wenn ich die VO aufschlage, dann lese ich da:

Art. 3 Abs. 2 lit. a VO 261/2004 meinte:
wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden

Für meine Begriffe spricht einiges dafür, dass "einschließlich auf elektronischem Wege" nicht den elektronischen Schriftformersatz nach § 126a BGB meint, sondern das, was wir in Umsetzung diverser EG-Richtlinien zur Verbraucherinformation "Textform" nennen (§ 126b BGB). Wenn diese meine Auslegung richtig ist, dann genügt es beispielsweise, die für den gebuchten Flug geltende Annahmeschlusszeit in der E-mail mit der Buchungsbestätigung anzugeben. Gute Reisedienstleister tun das ja, damit der Kunde am Flughafen keinen Ärger hat.

Hast Du einen Beleg für Deine Darstellung?
 

Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
0
Traurig.

Ich finde die Geschichte sehr traurig. Obwohl mich das Leben gelehrt hat, dass es so herzlose Leute gibt, wie man es sich kaum vorstellen mag, glaube ich doch, dass hier wohl der Flieger überbucht war und dass die zu spät gekommenen Passagiere deshalb nicht mehr mitgenommen wurden. Zumindest beim hier besprochenen Passagier, kann ich es mir nicht anders vorstellen.

Gibt es eine Möglichkeit, rauszufinden, ob der Flug proppenvoll war? Würde man rausfinden, dass dem NICHT so war, wäre das dann für mich ein Grund, nie wieder mit der Airline zu fliegen, die mich in so einer Situation so eiskalt behandelt hätte, egal ob ich einen Status hätte oder nicht.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Ich habe hier ein Verhalten einer Fluggesellschaft dargestellt, dass ich persönlich als wenig kundenorientiert empfinde. Das kommt hier täglich vor. Der eine beschwert sich darüber, dass die Würstchen in der Lounge kalt sind. (rechtlich wahrscheinlich einwandfrei) Andere beklagen die Kompetenz der Servicecenter. (da wird man die höhere Qualität auch nicht einklagen können) Alles kein wirkliches bashing in dem Sinne, wie ich es verstehe.
Du brauchst dich doch nicht rechtfertigen - so wie du deine Meinung verbreiten kannst, kann ich das auch.

nie wieder mit der Airline zu fliegen, die mich in so einer Situation so eiskalt behandelt hätte
Nicht die Airline war es, sondern eine Mitarbeiterin (die höchstwahrscheinlich nicht mal bei AB angestellt ist) und die Regeln so befolgt hat, wie es ihr Job ist.
 

Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
0
Der Ticketing Schalter, zu dem die Passagiere ja von der Check-in Person geschickt wurden, der war doch aber von AB, oder nicht?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Mir gefällt hier in dem ganzen Fred an besten der Würstchenvergleich. Bei sowas kann man natürlich berechtigt Rabatz machen ...
Rechtlich sauber oder nicht ist völlig egal, es geht um die Art und Weise. Und die ist von menschlich so beschämend niedrigem Niveau, dass man hier durchaus zu dem Schluss kommen kann nie wieder einen AB Flieger Tu besteigen ...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.365
14.882
Bevor wir so den Stab ueber AB brechen, sollten wir vielleicht wirklich einmal die Moeglichkeit in Erwaegung ziehen, dass der Flieger voll und ueberbucht war und es zum Zeitpunkt des Eintreffens keine Moeglichkeit mehr gab, den Betroffenen mitzunehmen - ohne einen anderen wieder ueber einen VDB "herauszukaufen". In so einem Fall waere es verstaendlich, wenn sich die Airline der Einfachheit halber auf die Position "weggegangen, Platz vergangen" zurueckzieht.

Damit waere die menschlich gemeine Komponente weg und wir koennten diskutieren, ob man den Meldeschluss, mit dessen Verstreichen man die Warteliste abarbeitet, derartig frueh definieren darf.
 
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Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
0
Ice, wie Du weisst, bin ich ganz Deiner Meinung, was den Ablauf hier betrifft. Trotzdem muss ich sagen, dass die Folgerung, nie mehr mit AB zu fliegen, eine ist, welche der betroffene Passagier wohl machen wird - ich würde das auch so handhaben, wie bereits gesagt. Allerdings ist es dann doch nicht das Gleiche, dies zu tun, weil man von so einem Fall gehört hat. Da könnte man nämlich gar keine Airline mehr buchen, praktisch keine Firmen mehr berücksichtigen für Käufe, nirgendwo mehr zu Schule gehen etc., denn überall gibt es absolut unmögliche Typen, die man lieber einsperren sollte, anstatt sie auf Leute loszulassen.

Und wie gesagt, man müsste zuerst herausfinden, ob die Maschine überbucht war, was ich hier tatsächlich annehme. Dann hätte AB nämlich wirklich keinen Handlungsspielraum mehr gehabt, nachdem die vermeintlich allerletzten zwei Plätze den Wartenden "vor der Nase weggeschnappt" worden waren. Wobei - hätte man jemanden, der schon eingecheckt war, austauschen können gegen den Passagier, von dem hier die Rede ist? Hätte man ihm Geld anbieten können, um den nächsten Flieger zu nehmen? DAS wäre dann wahrer Kundenservice gewesen!! Ob das flugrechtlich so geht, nach Check-in, wissen hier vielleicht ein paar Experten.
 

Vollblut

Aktives Mitglied
01.06.2011
209
0
...glaube ich doch, dass hier wohl der Flieger überbucht war und dass die zu spät gekommenen Passagiere deshalb nicht mehr mitgenommen wurden. Zumindest beim hier besprochenen Passagier, kann ich es mir nicht anders vorstellen.


Und wie gesagt, man müsste zuerst herausfinden, ob die Maschine überbucht war, was ich hier tatsächlich annehme. Dann hätte AB nämlich wirklich keinen Handlungsspielraum mehr gehabt, nachdem die vermeintlich allerletzten zwei Plätze den Wartenden "vor der Nase weggeschnappt" worden waren. Wobei - hätte man jemanden, der schon eingecheckt war, austauschen können gegen den Passagier, von dem hier die Rede ist?

Air, unsere Beiträge haben sich überschnitten. Zwei Gescheite, ein Gedanke.

Frage an den TE: Hat Dein Bekannter einen Status bei AB?
 

Neuling

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
300
12
TXL
Ich bin auch schon ein paar mal mit AB nach RSW geflogen. Ist einfach die beste Verbindung dorthin. Bei der hier geschilderten
Geschichte musste ich mich sofort an eine Ansage vor der Landung in RSW erinnern. Dort wurde eindringlich darauf aufmerksam gemacht,
beim Rückflug rechtzeitig am Check-Inn zu erscheinen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Sprachen von 3-4 Stunden vor Abflug.
Ich dachte ich höre nicht richtig. Begründung waren die Sicherheitskontrollen, bla bla bla. RSW ist so ein schnuckeliger kleiner
international Airport, da kommt man in kürzester Zeit zum Flieger. Kein Vergleich zu MIA oder ähnlichen Airports.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Der Ticketing Schalter, zu dem die Passagiere ja von der Check-in Person geschickt wurden, der war doch aber von AB, oder nicht?
Ich denke nicht, dass AB / ex-LTU groß eigenes Personal dort hat vom Supervisor mal abgesehen.

Und die ist von menschlich so beschämend niedrigem Niveau, dass man hier durchaus zu dem Schluss kommen kann nie wieder einen AB Flieger Tu besteigen ...
Die Frage ist aber, ob man von dieser - natürlich fragwürdigen - Entscheidung auf die ganze Airline schließen kann / darf / sollte. Was ist denn, wenn jemand woanders gleichzeitig besonders herzlich und deutlich über dem Servicestandard / den Regularien behandelt wird? Was mich betrifft, habe ich bei AB schon häufig deutlich sympathischere Behandlung erfahren als beim Kranich. Das Geschilderte ist definitiv kein Beispiel für den Standard und entsprechend sollte man reagieren (eine Beschwerde über die Station wäre z.B. angemessen).
 
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