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>>Innerhalb des sog. grenzfreien Schengen-Raumes müssen EU-Bürger Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzeigen, wenn Sie von einem Land in ein anderes reisen.<<aber auch
>>Auch innerhalb des Schengen-Raumes sind sie verpflichtet, immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen, sobald Sie aus der Bundesrepublik Deutschland aus- bzw. in die Bundesrepublik einreisen.<<
aber auch ist im Prinzip nur eine Wiedergabe von §1(1) Paßgesetz. Fraglich ist aber, ob
a) das deutsche Paßgesetz auch für Österreicher gilt
Wenn das Passgesetz von EU Bürgern schreibt, warum sollten Österreicher davon ausgeschlossen sein? Steht nicht auch irgendwo, dass man sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen können muss? (nicht Mitführungspflichtig in D)
Bürger jener Staaten, in denen das Freizügigkeitsabkommen der EU gilt (d.h. der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums wie auch der Schweiz), müssen nach §8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU während ihres Aufenthaltes einen Pass oder anerkannten Passersatz besitzen und diesen bei der Einreise in die Bundesrepublik mitführen, um ihn beim Grenzübertritt auf Verlangen vorzeigen zu können.
Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach §3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht.
Quelle Wikipedia, ziemlich eindeutig...
Wir suchen eine Verbindung die nach 9 Uhr in Wien raus geht wegen dem Problem, einen Teenager vor 5 Uhr aus dem Bett zu kriegen (müssen erst nach Wien anreisen).
wenn Teenager mit will steht Teenager auf, wenn nicht lasst ihn/sie schlafen da seh ich kein Problem beim frühen Flug