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Habe seit einiger Zeit einen Beutel, in den ich meine Flüssigkeiten wie vorgeschrieben für die SiKo verstaue. Es ist schon länger her, dass ich diesen Beutel angeschafft habe, aber meiner Erinnerung nach war das in DUS am Automaten. Wie auch immer, der Beutel ist durchsichtig und verschliessbar - so wie gefordert.
Heute in STR an der SiKo auf einmal Diskussion: Der Beutel sei zu gross.

Die "Dame" hat mich dann irgendwann "aus Kulanz" doch durchgelassen. Ich musste mir aber zwischenzeitlich von einer dazueilenden Bundesbeamtin die Frage gefallen lassen, ob mit mir "alles in Ordnung" sei.

Das Argument, das mich der Beutel schon seit langer Zeit in aller Welt auf meinen Reisen begleitet, wollte die "Dame" nicht anerkennen, auch nicht, dass ich den Beutel ja an einem Flughafen extra für diesen Zweck erstanden habe. In Stuttgart seien nämlich die Beutel aus dem Automaten kleiner und deswegen dürften auch andere Beutel nicht grösser als die in Stuttgart sein.

Gibt es so eine Vorschrift bezüglich der Grösse des Beutels tatsächlich oder darf ich das Erlebte zu anderen persönlich erlebten oder gelesenen "Vorfällen" mit dumm-dreistem SiKo-Personal einreihen?
Heute in STR an der SiKo auf einmal Diskussion: Der Beutel sei zu gross.
Die "Dame" hat mich dann irgendwann "aus Kulanz" doch durchgelassen. Ich musste mir aber zwischenzeitlich von einer dazueilenden Bundesbeamtin die Frage gefallen lassen, ob mit mir "alles in Ordnung" sei.
Das Argument, das mich der Beutel schon seit langer Zeit in aller Welt auf meinen Reisen begleitet, wollte die "Dame" nicht anerkennen, auch nicht, dass ich den Beutel ja an einem Flughafen extra für diesen Zweck erstanden habe. In Stuttgart seien nämlich die Beutel aus dem Automaten kleiner und deswegen dürften auch andere Beutel nicht grösser als die in Stuttgart sein.

Gibt es so eine Vorschrift bezüglich der Grösse des Beutels tatsächlich oder darf ich das Erlebte zu anderen persönlich erlebten oder gelesenen "Vorfällen" mit dumm-dreistem SiKo-Personal einreihen?