Flug gecancelled: MM und SWISS Flug

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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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Wien
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Habe nochmals freundlich, aber bestimmt nachgehackt: Diesmal war dem Mail ein 200 CHF Gutschein angehängt. Die Entscheidung, das ganze weiterzuziehen, fällt so natürlich schwerer - das weiss auch SWISS ;)

Passt, den 200CHF Gutschein vertickst du im Forum und finanzierst damit den Anwalt.
:D
 

rcs

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Ich werde wohl noch nachfragen, ob es für den ersten Satz für zukünftige Fälle genauere Infos gibt. Und was sollen das für "verschiedene Abkommen" sein?

Generell braucht es ein sog. Interline-Agreement zwischen den beiden Fluggesellschaften, damit gegenseitige Dokumente (z.B. Tickets) akzeptiert werden. SWISS als auch Lufthansa haben kein Interline-Agreement mit Vueling, folglich hat man Dich auch nicht auf den Vueling-Direktflug umbuchen können, da Vueling ein LX-Ticket oder LH-Ticket nicht akzeptiert hätte.

Bei Ryanair, Easyjet & Co. ist das Problem noch viel größer, da die Low Coster keinerlei Interline-Agreement mit anderen Fluggesellschaften haben und somit auch nicht direkt auf eine Fremdairline umbuchen können. Dito bei 4U - allerdings geht es dort mit viel Zeitaufwand und Umwegen dann über die Mutter LH.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Kennt sich eine normale Rechtsschutzversicherung mit dem Thema aus?

Nein, eine Rechtschutzversicherung kennt sich damit überhaupt nicht aus - das ist auch nicht ihre Aufgabe. Die kennt sich damit aus, ob Dein Vertrag das Thema "Vertragsrecht" umfasst und kann Dir darauf eine Antwort geben. Zusätzlich kann sie Dir noch sagen, ob sie einen Vertragsanwalt hat, der im Thema Flüge und Reiserecht spezialisiert ist.

So lief es zumindest bei meiner RSV - Anruf, Fall geschildert, grundsätzliche Deckung durch Vertrag bestätigt und Fachanwalt genannt bekommen, mit dem ich dann direkt über meine Chancen in einem EU261 Fall gesprochen habe. Ich hätte mir auch selbst einen Anwalt suchen können, dann wäre aber (so ist mein Vertrag) meine SB nicht 150 sondern 300 EUR gewesen.
 

PM2011

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10.02.2011
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So lief es zumindest bei meiner RSV - Anruf, Fall geschildert, grundsätzliche Deckung durch Vertrag bestätigt und Fachanwalt genannt bekommen, mit dem ich dann direkt über meine Chancen in einem EU261 Fall gesprochen habe. Ich hätte mir auch selbst einen Anwalt suchen können, dann wäre aber (so ist mein Vertrag) meine SB nicht 150 sondern 300 EUR gewesen.
Im Falle eines Gewinns gibt es aber die SB auch zurück, wird ja dann quasi von der Gegenseite mit eingeklagt, oder?
 

MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
Generell braucht es ein sog. Interline-Agreement zwischen den beiden Fluggesellschaften, damit gegenseitige Dokumente (z.B. Tickets) akzeptiert werden. SWISS als auch Lufthansa haben kein Interline-Agreement mit Vueling, folglich hat man Dich auch nicht auf den Vueling-Direktflug umbuchen können, da Vueling ein LX-Ticket oder LH-Ticket nicht akzeptiert hätte.

Bei Ryanair, Easyjet & Co. ist das Problem noch viel größer, da die Low Coster keinerlei Interline-Agreement mit anderen Fluggesellschaften haben und somit auch nicht direkt auf eine Fremdairline umbuchen können. Dito bei 4U - allerdings geht es dort mit viel Zeitaufwand und Umwegen dann über die Mutter LH.

Sind die ganzen Billigflieger solche Problemfälle oder gibt's auch welche die mitspielen? Eine Art "Blacklist" für Airlines die man aus solchen Gründen besser meiden sollte wäre ganz praktisch.
 
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rcs

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Sind die ganzen Billigflieger solche Problemfälle oder gibt's auch welche die mitspielen? Eine Art "Blacklist" für Airlines die man aus solchen Gründen besser meiden sollte wäre ganz praktisch.

Im Prinzip ist jeder Billigflieger ein Problem, da diese aus Prinzip eben keine Interline Agreements abschließen. Einzige namhafter Ausnahmen sind die direkten Ableger einer größeren Fluggesellschaft wie z.B. eben Germanwings oder Vueling, die bei Unregelmäßigkeiten auf eigenem Gerät dann (zumindest über Umwege) auf die Möglichkeiten der Mutter (im Beispiel Lufthansa oder Iberia) zurückgreifen können.
 
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LH_TOP_85

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16.08.2013
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Singapur
Zu den Miles and More Buchungsklassen auf Revenueklassen , wenn es wirklich keine akzeptabelen alternativen gibt , besteht die Möglichkeit den Mitarbeiter ganz nett darum zu beten , dass er den Fall an seinen Supervisor weiterleiten soll , damit er eine Anfrage bei der sklnz machen kann :) zweck Revenueklasse , klappt meistens auch.
 

htb

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10.10.2010
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Generell braucht es ein sog. Interline-Agreement zwischen den beiden Fluggesellschaften, damit gegenseitige Dokumente (z.B. Tickets) akzeptiert werden. SWISS als auch Lufthansa haben kein Interline-Agreement mit Vueling, folglich hat man Dich auch nicht auf den Vueling-Direktflug umbuchen können, da Vueling ein LX-Ticket oder LH-Ticket nicht akzeptiert hätte.

Danke für die Hintergrundinfos. Allerdings ist das aber nur ein vorgeschobenes Argument. Es gibt in Zeiten der e-Tickets keinen Grund, warum z.B. LX nicht direkt ein Vueling-Ticket hätte buchen können -- ich wäre ja nicht im Traum darauf gekomen, mit einem LX-Ticket bei Vueling einzuchecken. Und Interline-Agreements zwischen Airlines sind sicher nicht Voraussetzung zur Anwendung der EU-Regeln.

Korrekter ist es also zu sagen, dass die internen Abläufe bei LX es nicht zulassen, auf einen Vueling-Flug umzubuchen (d.h. bei Vueling einen Flug zu buchen). Das kann aber kaum das Problem des gestrandeten Passagiers sein, der ohne Probleme ein Ticket buchen konnte.

HTB.
 

rcs

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Allerdings ist das aber nur ein vorgeschobenes Argument. Es gibt in Zeiten der e-Tickets keinen Grund, warum z.B. LX nicht direkt ein Vueling-Ticket hätte buchen können -- ich wäre ja nicht im Traum darauf gekomen, mit einem LX-Ticket bei Vueling einzuchecken. Und Interline-Agreements zwischen Airlines sind sicher nicht Voraussetzung zur Anwendung der EU-Regeln.

Korrekter ist es also zu sagen, dass die internen Abläufe bei LX es nicht zulassen, auf einen Vueling-Flug umzubuchen (d.h. bei Vueling einen Flug zu buchen). Das kann aber kaum das Problem des gestrandeten Passagiers sein, der ohne Probleme ein Ticket buchen konnte.

HTB.

Grundsätzlich zwar korrekt, aber in der Praxis halt fernab jeglicher Realität zu erwarten, dass die Mitarbeiter von Airline X die Kreditkarte zücken dürfen und dann quasi als Endkunde ein Ticket auf Airline Y buchen. (Oder mal ganz überspitzt gesagt: Dann hättest Du bei Ryanair auch kein Problem wenn der Flug ausfällt, denn Ryanair kann irgendwo ja auch ein Ticket auf ner Fremdairline kaufen.)

Natürlich ist der Passagier ggf. im Recht, aber das bringt in der Realität halt nix. Du hast dann genau den Fall, dass der Passagier in Vorleistung gehen muss, und sich im Nachhinein dann mit der Airline die die Flugunregelmäßigkeit hatte auseinandersetzen muss, um die Auslagen für die Alternativbeförderung erstattet zu bekommen.
 

digitalfan

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27.08.2009
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Grundsätzlich zwar korrekt, aber in der Praxis halt fernab jeglicher Realität zu erwarten, dass die Mitarbeiter von Airline X die Kreditkarte zücken dürfen und dann quasi als Endkunde ein Ticket auf Airline Y buchen. (Oder mal ganz überspitzt gesagt: Dann hättest Du bei Ryanair auch kein Problem wenn der Flug ausfällt, denn Ryanair kann irgendwo ja auch ein Ticket auf ner Fremdairline kaufen.)

Ich bin mal im Rahmen eines VDB auf eine Airline umgebucht worden, mit der der ursprüngliche Carrier kein Interline Agreement hatte. Das ganze hat dann so ausgesehen, dass der Mitarbeiter zum Ticketschalter der nun befördernden Airline gelaufen ist und dort per Kreditkarte ein Ticket für mich gekauft hat.

So gesehen ist es zumindest nicht "fernab jeglicher Realität", sondern wie fast immer nur eine Frage des Wollens...


Meine ganz bescheidene und nicht maßgebliche Meinung zu dem Thema ist, dass man als Anbieter irgendwelcher Produkte und/oder Dienstleistungen nunmal gemäß bestimmter Gesetzte zu handeln hat. Hier kann man sich dann überlegen, ob man das in Kauf nehmen möchte oder nicht.

Entscheidet man sich für ersteres, so muss man sich überlegen, wie man das gebacken bekommt und kann in unkomfortabelen Situationen nicht irgendwelche technischen Vorwände finden, um sich aus der Affäre zu ziehen.

Die Entscheidung für zweiteres lässt es eigentlich nur zu, sein Geschäftsmodell zu beenden.
 
A

Anonym38428

Guest
Bei VDB ist die Motivation einer Airline aber eine andere als in diesem Fall. Auch sollte man davon ausgehen, dass man im Vorfeld um die Situation wusste und entsprechend vorgedacht und -organisiert hat. Ggf. kommt das an besagter Station häufiger vor und man ist daher "ausgestattet". Muss man nicht gut finden, ist aber so ...
 
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digitalfan

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27.08.2009
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MUC
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300x250
Bei VDB ist die Motivation einer Airline aber eine andere als in diesem Fall. Auch sollte man davon ausgehen, dass man im Vorfeld um die Situation wusste und entsprechend vorgedacht und -organisiert hat. Ggf. kommt das an besagter Station häufiger vor und man ist daher "ausgestattet". Muss man nicht gut finden, ist aber so ...

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass eine Airline hoch erfreut sein wird, wenn sie am Ticketschalter ihrer Konkurrenz ein Ticket für einen Pax kaufen darf.

Aber so viele unterschiedliche Szenarien, auf die man sich vorbereiten müsste gibt es nun auch wieder nicht und für die meisten gibt es ne Lösung, die per Kreditkarte zu realisieren ist. Insofern könnte man jede seiner Stationen recht simpel darauf vorbereiten.