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Es geht nicht um das Gewicht.Wo ist bitte das Problem, einen Laptop von 2 kg ins Handgepäck mitzunehmen ?
Ich als Mitarbeiter lasse mir die damit verbundenene Haftung/Verantwortung/einseitiges Risiko nicht ans Bein binden.
Insbesondere dann nicht, wenn hier Situationen bestehen die nicht völlig unter meiner Kontrolle sind. - Du hast z.B. schon die Annahme dass ich vor dem Boarden sicher weiß, dass ich das Teil definitiv in der Kabine unterbringen kann und würdest, ohne den genauen Wortlaut eurer "Vereinbarung" zu kennen, mich dazu auffordern Evakuierungsregeln zu brechen.
Aber ich gehe stark davon aus, dass ihr euch dahingehend von einem erfahrenen Arbeitsrechtler habt beraten lassen.