Geschäftlich erflogene Meilen.....

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Wie sieht bei Euch die Richtlinie zur Meilenverwendung aus?

  • Geschäftlich generierte Meilen müssen geschäftlich genutzt werden. Das wird auch so durchgesetzt.

    Abstimmungen: 4 5,0%
  • Geschäftlich generierte Meilen dürfen ausdrücklich privat genutzt werden.

    Abstimmungen: 31 38,8%
  • Bei uns gibt es keine Regelung zu diesem Thema.

    Abstimmungen: 26 32,5%
  • Es gibt zwar die Auflage, die Meilen geschäftlich zu nutzen, wird aber nicht kontrolliert

    Abstimmungen: 19 23,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    80

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
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P.S. Schweiz-Kenner outen sich gerne mit der Kenntnis, dass es hier DER BLICK heisst , wahrsch. würden wir BILD auch DAS BILD nennen....

Interessante Infos!

Bin eigentlich sehr froh, dass ich weder DEN BLICK noch DIE BILD lesen muss, sehr nervige Lektüre. DER SPIEGEL ist mir da wesentlich lieber. ;)

Wie läuft's eigentlich so zwischen dir und dem Steinbrück? :cool:
 

senzur

Neues Mitglied
26.03.2009
3
0
Interessante Infos!

Bin eigentlich sehr froh, dass ich weder DEN BLICK noch DIE BILD lesen muss, sehr nervige Lektüre. DER SPIEGEL ist mir da wesentlich lieber. ;)

Wie läuft's eigentlich so zwischen dir und dem Steinbrück? :cool:

Beim Spiegel erübrigen sich zum Glück ja auch die Diskussionen zum bestimmten Artikel - obwohl: weshalb heisst es denn in Deutschland nicht DAS SPIEGEL (ist ja schliesslich ein Magazin) - vielleicht liegen wir ja doch richtig(er)?

ebenso OT: Mit der Kavallerie können wir ganz gut leben - schliesslich sind doch die Indianer immer die Guten?! Allerdings gibt es schon die eine oder andere Anspielung, man müsse in Angelegenheit X noch Stamm Y konsultieren oder der Häuptling sei gerade nicht da, deswegen ist der Stamm nicht beschlussfähig etc.
 

bau

Reguläres Mitglied
12.03.2009
71
0
TXL
Ich muss bei meinem AG jedesmal angeben, wie viele Meilen ich bei meiner Reise gesammelt habe und wie viele es bisher ingesamt sind. Oder eine Begründung abgeben, warum man nicht sammelt, gezwungen wird keiner zur Teilnahme an M&M und co.

Aber ich gehe mal stark davon aus, dass es niemals Ärger gibt, wenn man seine Meilen nicht für dienstliche Zwecke einlöst, vermutlich gibt es sowieso sehr wenig Leute, die wirklich mal einen Freiflug erreichen... bei uns wird wenig und eco geflogen!
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
20
Bei uns wird auch wenig geflogen und daher wird es zum Glueck nicht kontrolliert.
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Meine Meilen gehören der Firma, aber wie man jetzt hat klären lassen, ohne den Executive Bonus, da dieser ja privat erfolgen wurde.

Die Diskussion was in drei Jahren ist, wenn die dienstlich erworbenen Meilen verfallen würden (ohne Statuts und Kreditkarte), könnte amüsant werden. Da wir vor allem 125 Mls Tarife buchen ...
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Meilen gehören jedem MA privat. Ich werd nur fuchsig, wenn preiswertere Verbindungen nicht gebucht werden, damit man Meilen sammeln kann. Das geht gar nicht.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Meilen gehören jedem MA privat. Ich werd nur fuchsig, wenn preiswertere Verbindungen nicht gebucht werden, damit man Meilen sammeln kann. Das geht gar nicht.

Kann ich absolut verstehen und würde ich genauso handhaben. Dafür kann man ja aber Regelungen schaffen, die man allerdings kontrollieren muss. Aber das muß man, wenn man als Firma die Meilen haben will, noch viel stärker, finde ich.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Kann ich absolut verstehen und würde ich genauso handhaben. Dafür kann man ja aber Regelungen schaffen, die man allerdings kontrollieren muss. Aber das muß man, wenn man als Firma die Meilen haben will, noch viel stärker, finde ich.
Hatte zum Beispiel vor kurzem den Fall, dass United das preiswerteste Angebot gewesen wäre ( ex ROA ), mein Betriebsleiter aber US fliegen wollte. Er hat sich dann selbst einen preiswerteren Tarif von einem ca. 70 Meilen entferneten Flughafen besorgt. Die Anfahrt ging dann natürlich auf eigene Rechnung.

In aller Regel passt das aber. Kann mich an keinen Fall erinnern, wo es Ausmaße angenommen hätte.
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
In aller Regel passt das aber. Kann mich an keinen Fall erinnern, wo es Ausmaße angenommen hätte.

Naja Ausmaße nimmt das halt bei sehr großen Firmen an, ich kenne einen Laden in London die drüfen als Sparmaßnahme wg Krise nur ab X Stunden Reisezeit First fliegen, seit die Regelung da ist fliegen die fast ausnahmslos LHR-FRA-JFK (dann in F) ... :doh:

Und da alle vorher bei BA Status hatten und keiner bei LH, fliegen die jetzt für jeden (!) Sch***
 

buffy0407

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
811
0
Bische ( Nähe SXB)
Meilen gehören jedem MA privat. Ich werd nur fuchsig, wenn preiswertere Verbindungen nicht gebucht werden, damit man Meilen sammeln kann. Das geht gar nicht.

100% agree.

Ich muss im Juni auch nach Charlotte und ab 4 Stunden interkontinental steht uns Business zu.
Der Direktflug US Airways hätte 2700.- Euro gekostet und dann auch Meilen gebracht.
Ich habe aber nun das BA Angebot nach New York gebucht mit seperatem US Airways Anschluß EWR-CLT und liege nun bei 1500.- Euro gesamt und muß halt zweimal umsteigen.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
100% agree.

Ich muss im Juni auch nach Charlotte und ab 4 Stunden interkontinental steht uns Business zu.
Der Direktflug US Airways hätte 2700.- Euro gekostet und dann auch Meilen gebracht.
Ich habe aber nun das BA Angebot nach New York gebucht mit seperatem US Airways Anschluß EWR-CLT und liege nun bei 1500.- Euro gesamt und muß halt zweimal umsteigen.
Genau das meine ich. Wenn die Umsteigerei zumutbar ist ( und ich sehe Langstrecken-Flugtage NIE als Arbeitstage, die Leute die morgens noch ins Büro rennen um nachmittags zu fliegen sind nicht wichtig, sondern können ihre Arbeit nicht organisieren ) und so einen Preisunterschied ausmacht, wird auch so gebucht. Wobei ich allerdings beide Augen zudrücken würde, wenn jemand brav fragt, ob er auch D-LHR-CLT dann für meinetwegen 1600 mit US fliegen dürfte. Aber da erwarte ich dann schon, dass gefragt wird.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Alternativ rate ich z.B. vielen Firmen die Moeglichkeit des Buyup in Anspruch zu nehmen. Dies vor allem im Fall, das gespart werden muss aber bei Gelegenheit und wenn es vertretbar ist dann doch ein Upgrade in die C gekauft werden darf.

500$ Eco Ticket plus jeweils 600$ pro Weg und Upgrade sind immer noch weitaus billiger wie ein direktes C Ticket was in vielen Firmen heute eh nicht mehr in Frage kommt. Ansonsten wenn kein Platz verfuegbar ist bleibt es eben bei Y. Finde das einen guten Mittelweg der natuerlich auch Verstaendnis seitens der MA voraussetzt. Diese haben dann allerdinngs auch die Genehmigung bei entsprechender Verfuegbarkeit die Firmenkreditkarte zu belasten.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
( und ich sehe Langstrecken-Flugtage NIE als Arbeitstage, die Leute die morgens noch ins Büro rennen um nachmittags zu fliegen sind nicht wichtig, sondern können ihre Arbeit nicht organisieren )

Eine sehr differenzierte Aussage. :rolleyes: Eine ähnlich differenzierte Antwort wäre wohl "Wer es sich als Berufstätiger leisten kann, auf einem 14 Stunden Tagflug nicht zu arbeiten, dürfte so unterbeschäftigt sein, als daß die Lücke, die er nach seine Rauswurf hinterläßt, ihn vollständig ersetzen würde." :rolleyes:

Es soll tatsächlich Menschen geben, die auf Langstreckenflügen arbeiten und nach der Landung auch noch weiterarbeiten. Z. B. 8 Stunden an Bord der UA 945, dann noch 8 Stunden in ORD. Genauso andersherum: Soll ich einen Tag in London Urlaub machen, nur weil ich auf der 16.50 AA Kiste gebucht bin?

Achso... :doh: Mist, ich bin ja nur schlecht organisiert. :cry:
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Achso... :doh: Mist, ich bin ja nur schlecht organisiert. :cry:

Ich frage mich auch, wie ich meine Börsentrades durch bessere Organisation außerhalb der Handelszeit legen soll. Wäre ja super, wenn ich in der Nacht vor meinem Flug schon mal 8 Stunden lang "vortraden" könnte, damit ich dann während der Börsenhandelszeit, wenn ich ohne Internet im Flieger sitze, nix mehr zu machen brauche.

Bin wohl auch schlecht organisiert. :cry:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Schreibe ich natürlich auch an Swiss , wer erhält die Compensation eigentlich, derjenige der das Ticket bezahlt hat, oder der Fluggast?


Achtung: Ich kenne in meinem erweiterten persönlichen Umfeld einen Fall, wo jemand auf Dienstreise (Tix vom AG bezahlt) eine IDB-Compensation angenommen hat und dan nauf ein anderes Routing mit nur 3h späterer Ankunftszeit umgebucht wurde.

Der Arbeitgeber hat später durch Zufall (jemand hat zuviel gequatscht - kam nicht von der Airline) erfahren, daß sich diese Person die EUR 600 in die Tasche gesteckt hat.

Es kam wie es kommen mußte - Kündigung. Und jetzt das Beste: Das Arbeitsgericht hat das voll bestätigt!

Also Vorsicht!
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Achtung: Ich kenne in meinem erweiterten persönlichen Umfeld einen Fall, wo jemand auf Dienstreise (Tix vom AG bezahlt) eine IDB-Compensation angenommen hat und dan nauf ein anderes Routing mit nur 3h späterer Ankunftszeit umgebucht wurde.

Der Arbeitgeber hat später durch Zufall (jemand hat zuviel gequatscht - kam nicht von der Airline) erfahren, daß sich diese Person die EUR 600 in die Tasche gesteckt hat.

Es kam wie es kommen mußte - Kündigung. Und jetzt das Beste: Das Arbeitsgericht hat das voll bestätigt!

Also Vorsicht!
Gingen die drei Stunden von der Arbeitzeit ab oder von der Freizeit des Arbeitnehmers?
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Von der Freizeit des AN - es ging um Unterschlagung des Geldes. Dieses hätte nach Meinung des Arbeitsgerichtes dem AG zugestanden, da er das Ticket bezahlt hat und der AN in seinem Auftrag unterwegs (=im Dienst) war.
Unverschämtheit. Es war eindeutig eine gesetzlich vorgesehene Entschädigung für eine verspätete Ankunft. Wenn dies den Arbeitgeber nicht beeinträchtigt, den Arbeitnehmer aber nicht, ist es ja wohl klar, wem dies zusteht. Wenn hingegen der Arbeitnehmer zu spät zu einem Meeting kommt, aber dann rechtzeitig wieder zuhause ist, ist es klar, dass die Entschädigung dem AG zusteht, da dem AN ja kein Schaden entstanden ist.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
Von der Freizeit des AN - es ging um Unterschlagung des Geldes. Dieses hätte nach Meinung des Arbeitsgerichtes dem AG zugestanden, da er das Ticket bezahlt hat und der AN in seinem Auftrag unterwegs (=im Dienst) war.

Das ist aber eine andere Frage.
Den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft hat der Reisende (möglicherweise gibt es für Firmentarife besondere Bedingungen, aber die kenne ich nicht). Ob er das Geld behalten darf, oder es möglicherweise seinem Arbeitgeber zusteht, das ist eine andere Frage.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ob er das Geld behalten darf, oder es möglicherweise seinem Arbeitgeber zusteht, das ist eine andere Frage.

Ich kenne auch nicht die Details - dieses eine Verfahren ging eben so aus, daß das Arbeitsgericht auch der Meinung war, daß das Geld dem Ticket-zahlenden (also AG) zustehen sollte und die Kündigung daher Rechtens war.

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß es immer so ist - ich habe lediglich "VORSICHT" gesagt...
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
Ich kenne auch nicht die Details - dieses eine Verfahren ging eben so aus, daß das Arbeitsgericht auch der Meinung war, daß das Geld dem Ticket-zahlenden (also AG) zustehen sollte und die Kündigung daher Rechtens war.

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß es immer so ist - ich habe lediglich "VORSICHT" gesagt...

Stimmt ja auch, was du geschrieben hast. Ich habs nur ergänzt, dass man hier zwei Verhältnisse zu unterscheiden hat.

Das eine zwischen PAX und der Airline und dann eben das andere zwischen PAX und seinem Arbeitgeber.

Weitere Verhältnisse des PAX interessieren in diesem Zusammenhang allerdings nicht. :censored:
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
10
www.cura-it.de
Ich kenne auch nicht die Details - dieses eine Verfahren ging eben so aus, daß das Arbeitsgericht auch der Meinung war, daß das Geld dem Ticket-zahlenden (also AG) zustehen sollte und die Kündigung daher Rechtens war.

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß es immer so ist - ich habe lediglich "VORSICHT" gesagt...

Ein Detail in dem Verfahren wäre sehr interessant, denn wenn der AN nämlich die verlängerte Reisezeit als Arbeitszeit abrechnet und das Geld nimmt, ist das Urteil des Gerichts nachvollziehbar.

Ich denke man sollte sowas immer mit dem AG klären (am besten vorab).
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.796
239
Erst mal besten Dank für die vielen Meinungen und Anregungen!

Wir hatten erst kürzlich in der Firma ein "Compliance Seminar" , dort wurde festgeschrieben daß dem AN die Meilen gutgeschrieben werden.
Von daher alles in bester Ordnung.

Dies war jetzt aber ein Flug der von "Privat" an "Privat" bezahlt , und auch gebucht wurde.

Jetzt gehe ich mal davon aus das dem Leidtragenden (Fluggast) die Compensation zusteht....oder?



Ridgeway
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
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300x250
Erst mal besten Dank für die vielen Meinungen und Anregungen!

Wir hatten erst kürzlich in der Firma ein "Compliance Seminar" , dort wurde festgeschrieben daß dem AN die Meilen gutgeschrieben werden.
Von daher alles in bester Ordnung.

Dies war jetzt aber ein Flug der von "Privat" an "Privat" bezahlt , und auch gebucht wurde.

Jetzt gehe ich mal davon aus das dem Leidtragenden (Fluggast) die Compensation zusteht....oder?



Ridgeway

Gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber demjenigen, der bezahlt hat?