Mal eine kleine Rückinfo der MHB...
Für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende, weil die böse EZB dies nicht erlaubt, obwohl ein Bilanzgewinn von 24 Mio. zur Verfügung steht. Dieser wird jetzt auf das Geschäftsjahr 2020 übertragen. Hier soll am 21.04.2021 über die Verwendung des Gewinns 2020 ( inkl. 2019 ) entschieden werden.
Kann mir auch vorstellen, das die EZB vielleicht für das Jahr 2020 ähnliche Regelungen trifft.
Meine sonstigen Genossenschaftsbanken haben teilweise auch noch keine Vertreterversammlung gehabt. Und die, welche eine hatten, haben auch betont das die BaFin aufgrund der Coronapandemie keine Zahlungen
bis Oktober 2020 für das GJ 2019 "erlaubt". Kann mir vorstellen das die auch noch verlängert wird.
Die Voba Leipzig senkt zum einem die Dividende um 40% aufgrund von Corona und wird diese dann wohl vielleicht auch 2021 ausschütten. ( die Senkung ist ja auch okay, da auch 2019 der Bilanzgewinn erheblich zurück gegangen ist und das noch ohne Corona )
Ich denke auch zudem, das es 2 Szenarien geben kann.
Nr.1 die Gewinnvorträge werden für einen eventuellen Ausgleich des Fehlbetrages 2020 verwendet werden müssen, ergo keine Dividende 2020.
Nr.2 in 2021 doppelte Dividende oder zumindest gesteigerte Dividenden und damit Probleme mit dem Freistellungsauftrag ( das Schreiben der MHB deutet auf dieses Szenario hin)
damit ist man dann natürlich mit Nr.2 als Genossen schlechter gestellt. So müsste man an BaFin und EZB einen Einwand schicken, das die auch eine Regelung für die Versteuerung im Jahr 2021 finden. Dem Finanzamt wird es ja egal sein, die werden sich auf das Zuflussprinzip berufen. ( was ja auch richtig ist )