Auch wenn jetzt hier schwerpunktmäßig mehr über Arbeitszeiterfassung und das bessere Reisebüro

gesprochen wird, so hatte ich am Wochenende
zufällig die Möglickeit (was für ein Zufall!) mit einem Richter für Arbeitsrecht über meine Situation ein paar Worte zu wechseln.
Also für die die es interessiert....
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Ein AG darf nicht aufrechen bzw. den Lohn kürzen da eine Lohnkürzung ohne eine rechtskräftig festgestellte Forderung rechtswidrig ist und völlig jedweder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Hier hat dann mal die Buchhaltung (seine Worte!) aber mal
"gewaltig über den Pott gepinkelt!!"
Die Verpflichtung des AG zur vollen Zahlung des Gehalts besteht unberührt weiter - offenstehende Gehaltszahlungen sind umgehend auszugleichen.
Dieser Richter sieht in solchen Fällen das Risiko ganz klar beim AG, da in unserer heutigen schnelllebigen Welt immer mal etwas passieren kann.
Natürlich gibt es auch Außnahmen und natürlich muß auch irgednwo das Arbeitgeberrisiko auffhören.
In meiner Situation ist natürlich Fahrlässigkeit erkennbar, da ich es ja auch selber zugebe und nicht eine "gute und gültige" Ausrede erfunden habe, aber sicherlich liegt hier keine schwere Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor. Ferner bin ich auch meiner Schadensminderungspflicht vor Ort bei der Umbuchung gegenüber meinem AG nachgekommen.
Sollte der AG der Meinung sein, daß der AN grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und somit Schadensersatzpflichtig ist so kann dieser nur den Rechtsweg einschlagen, d.h. sollte es nach einem Gespräch keine Einigung über die Kosten geben so müßte der AG den AN verklagen und dann natürlich auch gewinnen um eine rechtskräftig festgestellte Forderung in Händen zu halten mit welcher er dann auch den Lohn des AN kürzen darf.
Disclaimer: Diese Rechtsauskunft ist natürlich ohne Gewähr und bezieht sich nur auf diesen bestimmten Richter!
Ich werde mal nächste Woche nach der Rückkehr mit meinem Chef sprechen und versuchen das auf dem kurzen Dienstweg aus der Welt zu schaffen. Ich werde dann berichten