Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Den Gedanken hatte ich auch - allerdings würde ich im ersten Fall auch nur sehr bedingt Fahrlässigkeit sehen. Ganz im Gegenteil. Mal extrem gedacht: Ich verhandle gerade einen Auftrag im siebenstelligen Bereich und kurz vor dem Abschluss stehe ich auf und verabschiede mich, weil ich auf gar keinen Fall den Flieger verpassen möchte und eine Stunde Sicherheitspuffer eingeplant habe. Ggf. habe ich dann 1.000 EUR Umbuchungsgebühr gegen einen siebenstelligen Umsatz getauscht...
die Fahrlässigkeit in der Geschichte entstand schon ganz woanders ...
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.023
171
BER
Den Gedanken hatte ich auch - allerdings würde ich im ersten Fall auch nur sehr bedingt Fahrlässigkeit sehen. Ganz im Gegenteil. Mal extrem gedacht: Ich verhandle gerade einen Auftrag im siebenstelligen Bereich und kurz vor dem Abschluss stehe ich auf und verabschiede mich, weil ich auf gar keinen Fall den Flieger verpassen möchte und eine Stunde Sicherheitspuffer eingeplant habe. Ggf. habe ich dann 1.000 EUR Umbuchungsgebühr gegen einen siebenstelligen Umsatz getauscht...

Das wollte ich damit sagen. Deshalb ist es eben wichtig, zu differenzieren. ;)
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
Eine Firma wird sich überlegen müssen ob sie die günstigen Billigtickets bei knappem Zeitrahmen bucht, da wird sie dann das Risiko dass auch hin und wieder was dazwischen kommt schlucken müssen (Natürlich nicht bei grober Pflichtverletzung des AN).

Ich hatte schon einige solche "Irrops" und noch nie ein Problem bei daraus entstehenden Kosten (z.B. auch zusätzliche Übernachtungen), wir sind aber auch ein kleinerer Laden wo man sich kennt und vertraut und alle ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Firma haben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn man sich mit der Anfahrt zeitlich verkalkuliert und den Verkehr unterschätzt hat, dann ist es ja eigentlich unbedeutend ob man morgens noch
im Meeting oder im Pool war - das Ergebniss ist am Ende das gleiche! Aber nein, ich hatte kein Meeting war aber auch nicht im Pool.

Das Ergebnis ist das gleiche - da hast du recht.

Wie du ja dankenswerter Weise selber auch festgestellt hast, und auch von anderen Usern schon so hier benannt wurde, ist aber die entscheidende Frage, ob du als Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung mit deiner Fehlkalkulation begangen hast.

Da du nun offenbar nicht unmittelbar von deiner beruflichen Tätigkeit aus, sondern aus einer daran anschließenden Freizeit zum Flughafen gefahren bist, könnte man hier zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen.

Letztlich wirst du das nur selber beurteilen können, ob möglicherweise das Interesse an einer privaten Aktivität vor dem Rückflug von dir eine höhere Priorität eingeräumt bekommen hat, als eine vorsichtige Kalkulation der Anreisedauer inkl. Stau etc.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
230 Postings gelesen und ich weiß noch immer nicht was sich wirklich zugetragen hat!
Insoferne kann ich mir so einiges vorstellen ... und offenbar der AG auch ...

Das ist halt immer so, wenn man "Sachen weglässt" > natürlich interpretiert das Gegenüber.
Ein einfaches Zeit/Weg Diagramm würde Klarheit bringen - sofern es nicht weitere Fragen aufwirft (und warum warst du dort und nicht da?).
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
230 Postings gelesen und ich weiß noch immer nicht was sich wirklich zugetragen hat!
Insoferne kann ich mir so einiges vorstellen ... und offenbar der AG auch ...

Das ist halt immer so, wenn man "Sachen weglässt" > natürlich interpretiert das Gegenüber.
Ein einfaches Zeit/Weg Diagramm würde Klarheit bringen - sofern es nicht weitere Fragen aufwirft (und warum warst du dort und nicht da?).

Vielleicht solltest Du einfach Nachmittags RTL/SAT.1/younameit schauen. Dort werden deine Bedürfnisse gestillt.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Auch wenn jetzt hier schwerpunktmäßig mehr über Arbeitszeiterfassung und das bessere Reisebüro :D gesprochen wird, so hatte ich am Wochenende
zufällig die Möglickeit (was für ein Zufall!) mit einem Richter für Arbeitsrecht über meine Situation ein paar Worte zu wechseln.

Also für die die es interessiert....
+++
Ein AG darf nicht aufrechen bzw. den Lohn kürzen da eine Lohnkürzung ohne eine rechtskräftig festgestellte Forderung rechtswidrig ist und völlig jedweder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Hier hat dann mal die Buchhaltung (seine Worte!) aber mal "gewaltig über den Pott gepinkelt!!"
Die Verpflichtung des AG zur vollen Zahlung des Gehalts besteht unberührt weiter - offenstehende Gehaltszahlungen sind umgehend auszugleichen.
Dieser Richter sieht in solchen Fällen das Risiko ganz klar beim AG, da in unserer heutigen schnelllebigen Welt immer mal etwas passieren kann.
Natürlich gibt es auch Außnahmen und natürlich muß auch irgednwo das Arbeitgeberrisiko auffhören.
In meiner Situation ist natürlich Fahrlässigkeit erkennbar, da ich es ja auch selber zugebe und nicht eine "gute und gültige" Ausrede erfunden habe, aber sicherlich liegt hier keine schwere Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor. Ferner bin ich auch meiner Schadensminderungspflicht vor Ort bei der Umbuchung gegenüber meinem AG nachgekommen.

Sollte der AG der Meinung sein, daß der AN grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und somit Schadensersatzpflichtig ist so kann dieser nur den Rechtsweg einschlagen, d.h. sollte es nach einem Gespräch keine Einigung über die Kosten geben so müßte der AG den AN verklagen und dann natürlich auch gewinnen um eine rechtskräftig festgestellte Forderung in Händen zu halten mit welcher er dann auch den Lohn des AN kürzen darf.

Disclaimer: Diese Rechtsauskunft ist natürlich ohne Gewähr und bezieht sich nur auf diesen bestimmten Richter!


Ich werde mal nächste Woche nach der Rückkehr mit meinem Chef sprechen und versuchen das auf dem kurzen Dienstweg aus der Welt zu schaffen. Ich werde dann berichten

Also die meisten, nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber sind hier wie ich vernommen habe der Meinung wie der Richter den du gesprochen hast. Natürlich kann man mit Pingelligkeit versuchen wegen Fahrlässigkeit die Kröten aus dem Arbeitnehmer herauszuquetschen. Dagegen spricht, dass es in langen Jahren von Dienstreisen die erste kleine Fahrlässigkeit dieser Art war.

Was aber gar nicht geht ist die direkte Verrechnung mit der Gehaltszahlung durch die Buchhaltung ohne Rücksprache mit dem dienstabenden Vorgesetzten (seid ihr nicht ISO Zertifiziert? da muss es ja einen Vertreter geben?), gegebenenfalls der Geschäftsführung. Wenn man unbedingt den Arbeitnehmer abkassieren will, dann ist da eher eine Rechnung zu stellen, dass man den strittigen Betrag als separaten Betrag direkt auf das Firmenkonto überweist, Steuer hin oder her.

Viel schlimmer wiegt aber wohl der interne Vertrauensverlust den du gegenüber deiner Firma gerade erleidest.
Das gräbt dann am Ende an der Performance. Unmerklich.

Vielleicht ist der Spuk aber auch bald zuende, wenn dein Chef wiederkommt.

Ich finde aber, der Fall bedarf der Klarstellung/ Definiion der Prozessabläufe bei euch im Betrieb!


Flyglobal
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
seid ihr nicht ISO Zertifiziert? da muss es ja einen Vertreter geben?

Wo steht in der ISO 22301 etwas von Vertreterregelungen? Vermutlich meinst Du die 9001, aber selbst da wird nicht zwingend für alle Stellen Stellvertreter geben - lediglich Prozesse müssen definiert sein.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.105
971
Schließt Du von Dir auf andere ?
LH 463 geht um 16:55

Ich bin Frühaufsteher.
Aber mal im Ernst, Du stehst 45 min verspätet auf dem Weg und schlägst round about 60 min vor Start auf? (Dein Post 25)
D.h. Du fährst von West Palm Beach um 15:10 los? DAS nenne ich nicht verschätzt, sondern ein bisschen blauäugig, zumal Dich ja keine berufliche Angelegenheit aufhielt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.710
4.417
Ich bin Frühaufsteher.
Aber mal im Ernst, Du stehst 45 min verspätet auf dem Weg und schlägst round about 60 min vor Start auf? (Dein Post 25)
D.h. Du fährst von West Palm Beach um 15:10 los? DAS nenne ich nicht verschätzt, sondern ein bisschen blauäugig, zumal Dich ja keine berufliche Angelegenheit aufhielt.

Oder grob fahrlässig. Das beginnt bei mir schon beim "geschätzten" Weg zum Flughafen. Ich würde von meinen ANs doch als Mindestausrede erwarten, dass sie im Hotel und beim Airport gefragt und auf Google Maps nachgeguckt haben.
 

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
Weil ich gerade in der Ecke bin, google maps sagt: 1 Std. 6 Min. ohne Verkehr
Ich würde mal sagen es gibt vielleicht 1 oder 2 Tage im Jahr wo man diese Fahrtzeit am Nachmittag erreichen kann.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.639
12.544
FRA/QKL
Weil ich gerade in der Ecke bin, google maps sagt: 1 Std. 6 Min. ohne Verkehr
Ich würde mal sagen es gibt vielleicht 1 oder 2 Tage im Jahr wo man diese Fahrtzeit am Nachmittag erreichen kann.
Am 25. Dezember und an Thanksgiving. :D

Mich würde immer noch interessieren, wann der OP denn tatsächlich in WPB losgefahren ist und wie lange er an jenem Tag gebraucht hat. Wenn es tatsächlich "nur" 1:45h waren und er trotzdem erst 0:59h vor Abflug am Schalter war, dann war das schon sehr leichtfertig und diskutabel. Ich würde die Kosten als AG immer noch übernehmen, zumal nach dem Fauxpas mit der unerlaubten Gehaltskürzung, aber dem MA zumindest eindringlich raten das nächste Mal etwas sorgfältiger mit der Zeitkalkulation umzugehen.
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Naja, die Plannung zu kennen wäre interresant um zu unterscheiden ob es fahrlässig war (eindeutig ja), grob fahrlässig (zweifelhaft) oder gar vorsätzlich (eher nicht).

Der OP gibt an sich UM 45 Minuten verspätet zu haben. Rechnet man dann noch die Autorückgabe (?korrekte Annahme?) mit 15 Minuten dazu, so plante er 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, denn tatsächlich war er ja "59 Minuten" vor Abflug am Flughafen.

Wieviel Zeit er für die Wegstrecke zum Flughafen einplante ist m.E. nicht erkennbar gewesen.

Wie schon zuvor erwähnt liegt allgemeine Zustimmung vor, das Strafzettel bei Parkverstössen der AN zu tragen hat. Diese werden im Allgemeinen durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Der OP sollte nun ersteinmal verstummen und die Details für sich behalten.

Wir freuen uns über das Ergebnis des Vieraugengesprächs.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
302
29
Kigali-Rwanda KGL
quote_icon.png
Zitat von Rambuster
Schließlich fahren wir beide V8 mit dem Stern!



Na dann sind wir ja schon drei :)


Viieer =;
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Naja, die Plannung zu kennen wäre interresant um zu unterscheiden ob es fahrlässig war (eindeutig ja), grob fahrlässig (zweifelhaft) oder gar vorsätzlich (eher nicht).

Der OP gibt an sich UM 45 Minuten verspätet zu haben. Rechnet man dann noch die Autorückgabe (?korrekte Annahme?) mit 15 Minuten dazu, so plante er 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, denn tatsächlich war er ja "59 Minuten" vor Abflug am Flughafen.

Wieviel Zeit er für die Wegstrecke zum Flughafen einplante ist m.E. nicht erkennbar gewesen.

Wie schon zuvor erwähnt liegt allgemeine Zustimmung vor, das Strafzettel bei Parkverstössen der AN zu tragen hat. Diese werden im Allgemeinen durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Der OP sollte nun ersteinmal verstummen und die Details für sich behalten.

Wir freuen uns über das Ergebnis des Vieraugengesprächs.
Herr oder Frau ImmerlangsamBaby muss auch noch Einiges lernen in seinem Leben
 

mombar

Reguläres Mitglied
13.09.2014
49
0
Der Threadersteller sollte mal ein Update geben, wie es wirklich war, ich bin sehr gespannt.
 
F

feb

Guest
Wo wir gerade bei der juristischen Aufklärung sind: was wäre hier ein Pflichtenverstoß? Schaden vom AG abzuwenden?

Die Pflicht ist, vor jeder Flugreise abzuklären, wann die Airline dich am CI/Baggage drop off/ Gate sehen will. Die Pflicht ist weiter die Fahrtzeit Hotel/ Airport bei erfahrenen Leuten (zB Hotel- Concierge) exakt abzuklären (Mittags oder Mitternacht ist dies eine andere Fahrzeit als um 09.00 oder 18.00 Uhr). Pflicht ist weiter einen gewissen Puffer einzuplanen, der umso größer sein sollte, wenn man vor Abflug nur Freizeit hatte (Swimmingpool etc) und (sehr) knapp sein darf, wenn das berufliche Meeting einfach nicht enden will.

Hat man alles richtig gemacht, wird der vernuftbegabte Vorgesetzte die Reisekostenabrechnung (inkl. Umbuchung) abzeichnen. Hat man am Swimmingpool gedöst oder sich den geistigen Getränken hingegeben, wird der vernunftbegabte Angestellte keine Schauermärchen erfinden (sonst versuchter/ vollendeter Betrug > eventl. Kündigung) und die Mehrkosten selbst tragen oder dies wenigstens anzubieten.

Abgesehen davon ist die Abgrenzung von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für juristische Laien meist extrem schwierig bis unmöglich. Ich hatte im Studium zwei Semester Jura und lag genau in diesem Punkt regelmäßig daneben. Andere Kommilitonen ebenfalls.

Kein Wunder. Da liegen Volljuristen mit >25 Jahren Berufserfahrung auch ab und zu daneben.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Die Pflicht ist, vor jeder Flugreise abzuklären, wann die Airline dich am CI/Baggage drop off/ Gate sehen will. Die Pflicht ist weiter die Fahrtzeit Hotel/ Airport bei erfahrenen Leuten (zB Hotel- Concierge) exakt abzuklären (Mittags oder Mitternacht ist dies eine andere Fahrzeit als um 09.00 oder 18.00 Uhr). Pflicht ist weiter einen gewissen Puffer einzuplanen, der umso größer sein sollte, wenn man vor Abflug nur Freizeit hatte (Swimmingpool etc) und (sehr) knapp sein darf, wenn das berufliche Meeting einfach nicht enden will.

Hat man alles richtig gemacht, wird der vernuftbegabte Vorgesetzte die Reisekostenabrechnung (inkl. Umbuchung) abzeichnen. Hat man am Swimmingpool gedöst oder sich den geistigen Getränken hingegeben, wird der vernunftbegabte Angestellte keine Schauermärchen erfinden (sonst versuchter/ vollendeter Betrug > eventl. Kündigung) und die Mehrkosten selbst tragen oder dies wenigstens anzubieten.



Kein Wunder. Da liegen Volljuristen mit >25 Jahren Berufserfahrung auch ab und zu daneben.

Sehr gut zusammengefasst, dieses abchecken gehört wohl bei jeder Reise dazu, egal ob Business- oder Privatreise.
Aus dem Business Meeting heraus kann manchmal der Druck nach Abschluss bzw. Klärung letzter Punkte entstehen und man neigt dazu die Transferzeit zu kürzen.

Startet man ohnehin vom Hotel aus und hat keine Business Meetings am Abflugtag, dann kalkuliert der übliche Reisende ohnehin mit mehr Pufferzeit. Ich selber neige dazu da eher früher als später zu planen..

Bei allem Missgeschick wäre es ja immer noch interessant zu wissen wie diese Fehlkalkulation nun zustande kam.

Wenn der Flug um 19.00h geht, dann ist check out Zeit im Hotel ja ohnehin deutlich eher. Es waren ja auch keine 5h Fahrt.
Aus Erfahrung von Kollegen kommt es ab und an zu Fehlkalkulationen, indem man sich z.B. bei der Organisation von Mitbringseln und Einkäufen verkalkuliert, z.B. die zu und Abfahrt von Outlets/ Shopping Centern und man da mehr Zeit benötigt als angenommen. Ist nur eine Fehlerquelle, und kein Vorwurf an den OP.


Ich als Chef hätte ihm das als 'Ersten Vorgang eines langjährig reisenden unproblematischen Mitarbeiters' ohnehin abgezeichnet.
Wie oben jemand schrieb: man kennt seine 'Pappenheimer'.


Flyglobal