Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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DrThax

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10.02.2010
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11
EDLE 07
Es sind keine 10% der Passagiere bereit mehr zu zahlen für bessere Leistung. Ist recht gut zu sehen am Vorhang.
Ich bin da einer der wenigen Ausnahmen. Lieber alle zwei Jahre einmal in First auf Urlaub als 3 mal im Jahr in ECO.
Das war bei Dir aber auch mal vollkommen anders, oder?
Ansonsten warst Du doch mal eher der Eco-Sparfuchs.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
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-8
MUC
- Sind das eindeutig Firmenkosten da es sich hier um eine eindeutige Geschäftsreise handelt ?
- Gibt es in diesem Fall vielleicht eine 50/50 Sonderegelung ??

Wäre sehr dankbar wenn sich hier jemand mit Erfahrung einbringen könnte.

Vielen Dank!
IlB

Ich glaube nicht, dass es da eine eindeutige Regelung gibt, sondern es unterschiedlich gehandhabt wird.

Bei uns werden die Kosten von Um- oder Neubuchung übernommen, genauso wie im Regelfall weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit entstehen (Schaden am Dienstwagen, Handy bzw. Kosten für Telefonate - Stichwort Roaming etc. - Strafzettel natürlich nicht).

Seine Pappenheimer kennt man recht schnell und dann wird ein Gespräch geführt, wenn (zu häufig) zu fahrlässig gehandelt wurde. Man hat ja durchaus Möglichkeiten zur Erziehung. ;)
 

TDO

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25.02.2013
4.273
454
VIE
Das zahlt wohl die Versicherung (so wie auch Schäden bei Dienstfahrten , ...)
Wenn ein Unternehmen Dienstnehmer durch die Welt schickt wird es ja wohl auch die passenden Vorkehrungen (sprich Versicherung abschließen) treffen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.315
DUS, HAJ, PAD
Das zahlt wohl die Versicherung (so wie auch Schäden bei Dienstfahrten , ...)
Wenn ein Unternehmen Dienstnehmer durch die Welt schickt wird es ja wohl auch die passenden Vorkehrungen (sprich Versicherung abschließen) treffen.

Eine Versicherung ist meistens teurer als keine ;) Das Firmen eine Handyversicherung haben, ist mir neu. Vermutlich schaffen es die Betriebe ab und zu mal ein neues Handy zu kaufen, sonst würde ich mir Sorgen um den ganzen Betrieb machen. Es gibt auch Fuhrparks ohne Vollkaskoversicherung.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.315
DUS, HAJ, PAD
Das ganze ist natürlich keine Handyversicherung, sondern eine "All-In-One" Elektronikversicherung. Und bei Firmen ohne Elektronikversicherung würde ich der Geschäftsführung mindestens Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Versagen vorwerfen. ;)

Bist du sicher, das die Kosten für die Versicherung günstiger sind als die Kosten für evtl. Austauschgeräte, die ja durch ausscheidene Mitarbeiter i.d.R eh vorhanden sind? Klar, kann man alles versichern, ob es immer wirtschaftlich ist, ist aber eine andere Frage.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Bist du sicher, das die Kosten für die Versicherung günstiger sind als die Kosten für evtl. Austauschgeräte, die ja durch ausscheidene Mitarbeiter i.d.R eh vorhanden sind? Klar, kann man alles versichern, ob es immer wirtschaftlich ist, ist aber eine andere Frage.

Eine Elektronikversicherung kummuliert die gesamte Elektronik eines Unternehmens in einen Vertrag, da fallen die paar Handykosten gar nicht auf. Und seine gesamte Elektronik (Heute das Herz jedes Unternehmens) unversichert zu lassen halte ich für unverantwortlich.

Wir haben beispielsweise ein Volumen von ca. 250.000 Euro abgedeckt, inkl. weltweitem Schutz für alle Mobilgeräte (auch Laptops). Die jährliche Rate ist ca. 3.000 Euro (inkl. Neuwert Absicherung im Gegensatz zu Zeitwert Absicherung). Wenn ich mir vorstelle, dass ein größerer Blitzschaden einen Großteil der Geräte zerstört... Nein, das stelle ich mir lieber nicht vor.
 
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somkiat

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30.05.2013
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4.546
Gummersbach
Ein Kundenmitarbeiter hat neulich €6.000 auf die Firmenkreditkarte gebucht für Nutten und Koks im Puff! Jetzt arbeitslos, drogensüchtig und von Frau und Kind getrennt. :eek:

rambuster , das ist jetzt echt beschissen . Ich hatte dich extra gebeten , nichts Privates von mir zu veröffentlichen . Außerdem waren es nur 5000 .
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Und bei Firmen ohne Elektronikversicherung würde ich der Geschäftsführung mindestens Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Versagen vorwerfen. ;)

Witzig. Ich dachte immer, man sichert sich nur gegen existenzbedrohende Schäden ab. Wenn 250.000 Euro Elektronikschrott, bzw. ein paar gestohlene Handys oder Laptops dein Unternehmen existenziell bedrohen, solltest Du dich zurückhalten anderen Versagen vorzuwerfen...
 
F

feb

Guest
Boah. Eine klare Frage des TE und dann.... wirklich fernliegende, sehr fernliegende Exkurse über Puffbesuche, Elektronikversicherungen, Geschwindigkeitsübertretungen, Arbeitszeitaufzeichnungen in A und CH. Heiliger Bimbam.

Zur Frage des TE: Selbstverständlich hast du einen Aufwendungsersatz, es sein denn, du hast den verpassten Flug durch grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß herbeigeführt.

Bei der Gelegenheit für die juristischen Laien: "Grobe Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" alleine ist niemals anspruchsbegründend und diese häufig zu lesende Formulierung (...."das ist doch fahrlässig!!!") ist drolliger Laiensprech. Man braucht immer zunächst einen Pflichtenverstoß und in zweiter Linie prüft man dann, ob dieser leicht/grob fahrlässig oder gar vorsätzlich erfolgte.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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9.292
Bei der Gelegenheit für die juristischen Laien: "Grobe Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" alleine ist niemals anspruchsbegründend und diese häufig zu lesende Formulierung (...."das ist doch fahrlässig!!!") ist drolliger Laiensprech. Man braucht immer zunächst einen Pflichtenverstoß und in zweiter Linie prüft man dann, ob dieser leicht/grob fahrlässig oder gar vorsätzlich erfolgte.

Wo wir gerade bei der juristischen Aufklärung sind: was wäre hier ein Pflichtenverstoß? Schaden vom AG abzuwenden?

Abgesehen davon ist die Abgrenzung von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für juristische Laien meist extrem schwierig bis unmöglich. Ich hatte im Studium zwei Semester Jura und lag genau in diesem Punkt regelmäßig daneben. Andere Kommilitonen ebenfalls.
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
Auch wenn jetzt hier schwerpunktmäßig mehr über Arbeitszeiterfassung und das bessere Reisebüro :D gesprochen wird, so hatte ich am Wochenende
zufällig die Möglickeit (was für ein Zufall!) mit einem Richter für Arbeitsrecht über meine Situation ein paar Worte zu wechseln.

Also für die die es interessiert....
+++
Ein AG darf nicht aufrechen bzw. den Lohn kürzen da eine Lohnkürzung ohne eine rechtskräftig festgestellte Forderung rechtswidrig ist und völlig jedweder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Hier hat dann mal die Buchhaltung (seine Worte!) aber mal "gewaltig über den Pott gepinkelt!!"
Die Verpflichtung des AG zur vollen Zahlung des Gehalts besteht unberührt weiter - offenstehende Gehaltszahlungen sind umgehend auszugleichen.
Dieser Richter sieht in solchen Fällen das Risiko ganz klar beim AG, da in unserer heutigen schnelllebigen Welt immer mal etwas passieren kann.
Natürlich gibt es auch Außnahmen und natürlich muß auch irgednwo das Arbeitgeberrisiko auffhören.
In meiner Situation ist natürlich Fahrlässigkeit erkennbar, da ich es ja auch selber zugebe und nicht eine "gute und gültige" Ausrede erfunden habe, aber sicherlich liegt hier keine schwere Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor. Ferner bin ich auch meiner Schadensminderungspflicht vor Ort bei der Umbuchung gegenüber meinem AG nachgekommen.

Sollte der AG der Meinung sein, daß der AN grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und somit Schadensersatzpflichtig ist so kann dieser nur den Rechtsweg einschlagen, d.h. sollte es nach einem Gespräch keine Einigung über die Kosten geben so müßte der AG den AN verklagen und dann natürlich auch gewinnen um eine rechtskräftig festgestellte Forderung in Händen zu halten mit welcher er dann auch den Lohn des AN kürzen darf.

Disclaimer: Diese Rechtsauskunft ist natürlich ohne Gewähr und bezieht sich nur auf diesen bestimmten Richter!


Ich werde mal nächste Woche nach der Rückkehr mit meinem Chef sprechen und versuchen das auf dem kurzen Dienstweg aus der Welt zu schaffen. Ich werde dann berichten
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
6
HAM
Danke für die Info soweit.

Aus purer Neugier eine Frage, die uns allen ja noch auf den Nägeln brennt. Hast du dich ja bisher um die Beantwortung gedrückt:

Ist denn die (verspätete) Anreise zum Flughafen aus einem Meeting o.ä. heraus oder vom pool des Hotels aus erfolgt?
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.970
9.292
Danke für die Info soweit.

Aus purer Neugier eine Frage, die uns allen ja noch auf den Nägeln brennt. Hast du dich ja bisher um die Beantwortung gedrückt:

Ist denn die (verspätete) Anreise zum Flughafen aus einem Meeting o.ä. heraus oder vom pool des Hotels aus erfolgt?

Oder dem Bett.
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
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Danke für die Info soweit.

Aus purer Neugier eine Frage, die uns allen ja noch auf den Nägeln brennt. Hast du dich ja bisher um die Beantwortung gedrückt:

Ist denn die (verspätete) Anreise zum Flughafen aus einem Meeting o.ä. heraus oder vom pool des Hotels aus erfolgt?

Wenn man sich mit der Anfahrt zeitlich verkalkuliert und den Verkehr unterschätzt hat, dann ist es ja eigentlich unbedeutend ob man morgens noch
im Meeting oder im Pool war - das Ergebniss ist am Ende das gleiche! Aber nein, ich hatte kein Meeting war aber auch nicht im Pool.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.307
1.134
Bei Vertrauensarbeitszeit kann die Zeit notiert werden, muss aber nicht. Zumindest bei uns ist das so (AG über 100.000 Mitarbeiter und Betriebsrat) Habe auch nur zu Beginn für mich notiert; später dann nicht mehr.

Alles was über die übliche Arbeitszeit hinausgeht, muss dokumentiert werden:
"(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren."

und

" 9. entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder"
 

Noskro

Erfahrenes Mitglied
Wenn man sich mit der Anfahrt zeitlich verkalkuliert und den Verkehr unterschätzt hat, dann ist es ja eigentlich unbedeutend ob man morgens noch
im Meeting oder im Pool war - das Ergebniss ist am Ende das gleiche! Aber nein, ich hatte kein Meeting war aber auch nicht im Pool.

Also klassisch verpennt.;)

Schließt Du von Dir auf andere ?
LH 463 geht um 16:55

Wo wir wieder beim ... Erwachsenen-Unterhaltungs-Etablissement wären (y)

(und nein. Natürlich nur Spass, aber ich konnts mir grad nicht verkneifen)
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.023
171
BER
Wenn man sich mit der Anfahrt zeitlich verkalkuliert und den Verkehr unterschätzt hat, dann ist es ja eigentlich unbedeutend ob man morgens noch
im Meeting oder im Pool war - das Ergebniss ist am Ende das gleiche! Aber nein, ich hatte kein Meeting war aber auch nicht im Pool.

Das Ergebnis ist zwar das gleiche, aber die Ursache und die Motivation dahinter ist durchaus entscheidend. Es macht schon einen Unterschied, ob du im Interesse deines Arbeitgebers ein Meeting durchgezogen hast oder ob du erst noch eine Runde Golf zu Ende spielen wolltest. ;)
 
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Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
418
31
Das Ergebnis ist zwar das gleiche, aber die Ursache und die Motivation dahinter ist durchaus entscheidend. Es macht schon einen Unterschied, ob du im Interesse deines Arbeitgebers ein Meeting durchgezogen hast oder ob du erst noch eine Runde Golf zu Ende spielen wolltest. ;)

Den Gedanken hatte ich auch - allerdings würde ich im ersten Fall auch nur sehr bedingt Fahrlässigkeit sehen. Ganz im Gegenteil. Mal extrem gedacht: Ich verhandle gerade einen Auftrag im siebenstelligen Bereich und kurz vor dem Abschluss stehe ich auf und verabschiede mich, weil ich auf gar keinen Fall den Flieger verpassen möchte und eine Stunde Sicherheitspuffer eingeplant habe. Ggf. habe ich dann 1.000 EUR Umbuchungsgebühr gegen einen siebenstelligen Umsatz getauscht...