Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.519
FRA/QKL
Nein, das hast Du falsch verstanden. Umbuchungskosten wurden von Gehalt abgezogen.
So habe ich das vermutet, und das ist falsch. Die Umbuchungskosten werden ja sicher trotzdem als Betriebsausgabe Steuer mindernd eingesetzt. Also wäre der Schaden schon mal nur der um die gesparte Steuer reduzierte Betrag. Auf der anderen Seite sind niedrigere Lohnkosten zwar wieder Steuer erhöhend, aber beim Lohn spielen noch ganz andere Dinge eine Rolle, welche gemeinhin als Arbeitgeberanteilige Kosten klassifiziert werden. Hier gibt es direkte und indirekte Effekte. Das exakt zu berechnen, ohne den AN schlechter als unbedingt nötig zu stellen - also keine unerlaubte Bereicherung durch den AG - ist alleine schon ein längere und komplexe Aufgabe. Aber 1:1 durchreichen ist ganz sicher nicht richtig, mal unabhängig davon dass ich die Kompensation durch den AN nach wie vor für falsch halte.

Wenn hier einer alles falsch gemacht hat, dann die Buchhaltung.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ob die Umbuchungskosten als Betriebsausgaben eingesetzt werden können, hängt davon ab ob sie privat oder geschäftlich verursacht wurden. Das Finanzamt wird bei einer Prüfung einen entsprechenden Beleg/Begründung verlangen.

Dass der Betrag vor der Lieferung dieser Begründung dem Lohnkonto belastet wurde, ist natürlich nicht in Ordnung. Und eigentlich nur durch typische Arbeitsabläufe in Klein-/Mittelbetrieben erklärbar - das muss man wissen, wenn man in solcher Art von Betrieben arbeitet. Da sollte es dann andererseits aber auch wieder möglich sein, die Angelegenheit auf "dem kleinen Dienstweg" aus der Welt zu räumen.
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
So habe ich das vermutet, und das ist falsch. Die Umbuchungskosten werden ja sicher trotzdem als Betriebsausgabe Steuer mindernd eingesetzt. Also wäre der Schaden schon mal nur der um die gesparte Steuer reduzierte Betrag. Auf der anderen Seite sind niedrigere Lohnkosten zwar wieder Steuer erhöhend, aber beim Lohn spielen noch ganz andere Dinge eine Rolle, welche gemeinhin als Arbeitgeberanteilige Kosten klassifiziert werden. Hier gibt es direkte und indirekte Effekte. Das exakt zu berechnen, ohne den AN schlechter als unbedingt nötig zu stellen - also keine unerlaubte Bereicherung durch den AG - ist alleine schon ein längere und komplexe Aufgabe. Aber 1:1 durchreichen ist ganz sicher nicht richtig, mal unabhängig davon dass ich die Kompensation durch den AN nach wie vor für falsch halte.

Wenn hier einer alles falsch gemacht hat, dann die Buchhaltung.

Ich kenne mich zwar nicht so gut aus wie Du und hatte auch vor mit meinem Steuerberater darüber zu sprechen, aber Der gleiche Gedanke kam mir auch da es
mir 1:1 vom Brutto abgezogen wurde.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
mir scheint, dass Du alles etwas hoch aufhängst oder nicht?
Normalerweise wäre doch das Gespäch eher so:

Du: eh Chef, die Buchhaltung hat da meiner Meinung nach Mist gebaut....
Chef: oh ja, das lasse ich korrigieren.

Wenn Du das Gespräch aber gleich mit: "Chef, dass was die Buchhaltung gemacht hat, geht so nicht. Ich habe das schon mit einem Anwalt, meinem Steuerberater und dem VFT besprochen" beginnst, fühlt sich dein Chef dann doch auch gleich unter Druck gesetzt.

Wenn Du solange da bist und so wichtig bist, dass sie dich ständig ins Flugzeug setzten wird das unbürokratisch gelöst. So ein Gespräch kann zur Auslotung der Wertschätzung des Unternehmens für Dich genutzt werden.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.513
424
ARN
So sehe ich das auch! Erst den Vorgesetzten bemühen. Wenn alle Stricke reißen gibt es immer noch Plan B und C. Aber nach solanger Zugehörigkeit und einer geringen Fehlerquote sollte das doch lösbar sein.

BTW: Was ist mit einer Berufshaftpflicht? Die deckt doch solche Schäden, die dem Unternehmen entstanden sind, imho ab. Kostet mich 10 Euro im Jahr mehr zur regulären Haftpflicht.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.519
FRA/QKL
Ob die Umbuchungskosten als Betriebsausgaben eingesetzt werden können, hängt davon ab ob sie privat oder geschäftlich verursacht wurden. Das Finanzamt wird bei einer Prüfung einen entsprechenden Beleg/Begründung verlangen.
Es handelt sich hier nach meinem Verständnis um eine Geschäftsreise, also sind auch die Umbuchungsgebühr und die Mehrkosten (Hotel, Verpflegung) als Betriebsausgaben anzusehen.

Wenn das FA hier bei einer Prüfung einen privaten Anteil unterstellen würde, z.B. für den letzten Tag, dann würden die gesamten Reisekosten anteilig auf die Tage aufgeteilt werden, d.h. Flugpreis zzgl. Umbuchungsgebühr z.B. 1/7 privater Anteil und 6/7 betrieblicher Anteil. Die Umbuchungsgebühr an sich für einen überwiegend beruflich bedingten Flug darf nicht vollständig entweder dem Privatanteil oder dem Geschäftsanteil zugerechnet werden.

Aber das FA wird in einem solchen Fall der Auslegung des AG folgen, dieser muss die zusätzlichen Kosten nur entsprechend belegen (Memo, evtl. angefertigt durch den betroffenen AN). Somit bleiben das für mich zu 100% Betriebsausgaben.

Ich habe so Fälle auch schon gehabt, dass MA verspätet heimkamen, z.B. bei Streiksituationen. Da gab es zwar keine Umbuchungsgebühr, aber Zusatzkosten für Hotel und Mietwagen. Selbstverständlich wurde das als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die MA konnten ja nichts für den Streik und den dadurch verursachten freien Samstag. Ganz im Gegenteil waren deren Familien zuhause nicht gerade hocherfreut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Es handelt sich hier nach meinem Verständnis um eine Geschäftsreise, also sind auch die Umbuchungsgebühr und die Mehrkosten (Hotel, Verpflegung) als Betriebsausgaben anzusehen.
ja, außer das Hotel und der Flughafen lagen auf den Seyschellen, und der Grund der Dienstreise war Verkauf von Raketentechnik für die NASA.
das wird selbst für den einfälltigsten Betriebsprüfer nicht ganz schlüssig zu erklären sein.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.023
171
BER
-->




Was willst du denn noch mehr wissen?

Das ist schon nicht ganz irrelevant. Denn "Ich habe mich verschätzt" kann auch bedeuten, dass er nicht realisiert hat, dass er ein Meeting schon vorzeitig verlassen/abbrechen sollte, um den Flieger noch zu bekommen. Dies wäre für die Argumentation dann durchaus etwas anderes, als wenn er vorher Freizeit hatte und einfach zu lange am Pool lag.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.501
9.518
HAM
@singmeister
Ja, das sehe ich genauso. Aber bei mir war es die Ablehnung der Umbuchungskosten durch Buchhaltung, die dann auch gleich eine Lohnkürzung vorgenommen hat.
Das Gespräch mit meinem Chef steht noch aus wegen Urlaub.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, musstest Du in Vorleistung gehen. Warum gab es dann bitte eine Lohnkürzung?
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.

Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.519
FRA/QKL
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.

Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
Ich frage mich was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Motivierte Mitarbeiter die nicht nach Stechuhr arbeiten ist das eine, ein unternehmerisches Risiko bei einer betrieblich veranlassten Reise das andere. Je nach Arbeit bestimmt aber nicht das Stunden absitzen, sondern die Leistung den Output. Und da kann jemand in 6 Stunden vielleicht viel mehr erbringen als jemand anderes in 9 Stunden. Wieso sollte der Top Performer dann aber früher kommen und später gehen?

Andere Frage: Du verletzt dich auf der Dienstreise. Gibst du jetzt auch großmütig an, dass das eine private Veranstaltung war, nur damit dein Arbeitgeber nicht zig Formulare für die BG ausfüllen muss und eventuell einen Audit über sich ergehen lassen muss ob denn alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden?

Ich schätze auch Mitarbeiter, die sich für (m)ein Unternehmen einbringen und motiviert sind. Aber ich brauche keine Übermotivation und keine falsche Bescheidenheit. Und das Dienstreiserisiko trage ich zu 100% als Unternehmer. Da gibt es so viele Dinge die schief gehen können, und da muss ich überlegen ob das eine Dienstreise für einen MA rechtfertigt. Wenn das der Fall ist, dann muss ich aber die Risiken tragen.

Ich gehe davon aus, dass der OP seine Arbeit sehr ernst nimmt und sich stark einbringt, sonst wäre er nicht so viel unterwegs. Die falsche Aktion der Buchhaltung kann aber dazu führen, dass der OP nun seine Motivation verliert und nicht mehr loyal ist seinem Unternehmen gegenüber. Völlig kontraproduktiv, aber ich gehe davon aus dass die Klärung mit dem Chef das alles zurecht rückt. Ansonsten wäre das eine absolute Pfeife.

Und die Buchhaltung benötigt einen Rüffel, dass eine solche Eigenmächtigkeit nicht nochmal vorkommt.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Dito in der CH, aber auch eher freiwillig. Und was gibt es schöneres als gut bezahlt, viel Freiraum, schöne Arbeit mit massig Stunden und diese auch noch abfeiern dürfen? Macht auch unser CEO.

Jain, kenne ich für beide Länder jeweils anders. Weil es immer einen Weg gibt, die fixe Arbeitszeit zu umgehen. Allerdings genieße ich die Überstunden/Reisezeit-Regelung auch gerade sehr. Und mit 2 Monaten extra Urlaub lässt sich alles gut diskutieren.

On Topic: wenn das häufiger passiert, würde ich als Vorgesetzter auch abmahnen, aber zuerst nicht im Traum dran denken, diese Kosten auf den AN zu schieben. Fehler macht jeder , im Normalfall wäre der AN eben nur nicht in Florida rumgehangen, dies war einfach ein Teil seines Jobs.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.553
278
Point Place, Wisconsin
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.

Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.

Völliger Blödsinn!
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.498
131
Na wenn du im Puff nicht fertig geworden bist und deswegen zu spät am Flughafen warst würde ich drüber nachdenken, aber in allen anderen Fällen, in denen nicht du eindeutig privat für die Verspätung verantwortlich bist, ist das natürlich Firmensache.

im Puff kann er nicht gewesen sein, sonst wäre Kohle für Umbuchung nicht mehr da gewesen.
:rolleyes:
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.377
2.192
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ein Kundenmitarbeiter hat neulich €6.000 auf die Firmenkreditkarte gebucht für Nutten und Koks im Puff! Jetzt arbeitslos, drogensüchtig und von Frau und Kind getrennt. :eek:
So einen Typen kenne ich auch, nur dass dessen Firmenwagen (samt Beklebung) das ganze Wochenende schön sichtbar vorm Puff stand. War damals glaube ich noch ein höherer Betrag.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
im Puff kann er nicht gewesen sein, sonst wäre Kohle für Umbuchung nicht mehr da gewesen.
:rolleyes:

Das die Leute immer vom Puff reden in Verbindung mit Diensreisen und Spesen..
Gerade wenn es auch noch um die USA geht. Die USA Sex Touristen und Sex Business Kaschemme der Welt!

Sollte es mich jemals zu 100% lendenhirngesteuert erwischen wären die USA sicher das Land gegen Ende des Puff Logbuchs, so in der gegend von Saudi Arabien. Es werde Lust.

Flyglobal
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.690
1.328
ist zwar ein wenig OT

Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.

Dito in der CH, aber auch eher freiwillig. Und was gibt es schöneres als gut bezahlt, viel Freiraum, schöne Arbeit mit massig Stunden und diese auch noch abfeiern dürfen? Macht auch unser CEO.

In Deutschland zumindest bei Firmen mit Betriesbrat auch, weil dieser u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitzeitbestimmungen überprüfen können sollte. Dafür muss auch bei Verauensarbeitzeit o.ä. die Arbeitszeit dokumentiert werden, auf Projekt-Basis werden die Stunden auch oftmals erfasst für die interne Dokumentation welches Projekt wieviel Kosten / Stunden verursacht.

In allen drei Ländern gearbeitet und auch Mitarbeiter geführt. In keinem gab es das als generelle Regelung, eher freiwillig wie bei AndreasCH erwähnt. Und wenn es eine Regelung gab, waren diese nach Standort unterschiedlich oder komplett frei.

Bei Vertrauensarbeitszeit kann die Zeit notiert werden, muss aber nicht. Zumindest bei uns ist das so (AG über 100.000 Mitarbeiter und Betriebsrat) Habe auch nur zu Beginn für mich notiert; später dann nicht mehr.


Das passt deshalb nach meiner Erfahrung schon eher ...
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.690
1.328
betreffend Problem des TO: wir wissen alle nicht, wieweit die MA dort Freiheiten haben, Reisen zu planen, zu buchen und abzurechnen und wann und wie die Genehmigung des Vorgesetzten erfolgt. Insbesondere, ob hier der normale Weg beschritten wurde, oder das Thema irgendwie "unter dem Radar" zur Reisekostenprüfung bei der Buchhaltung kam. Wir wissen auch nicht, ob die in Buxtehude oder im vorderen Russland sitzen, das hat oft auch Einfluss auf die Prozessgestaltung und "merkwürdige" Entscheidungen.

Das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist hier der Schlüssel, der hätte aus meiner Sicht auch zeitnah informiert werden sollen (wenn im Urlaub, dann sein Stellvertreter). Insbesondere, da wir hier um Geld des AG reden, da stimme ich mit denen überein, die die Verantwortung für die Kosten beim Unternehmen sehen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.553
278
Point Place, Wisconsin
ist zwar ein wenig OT







In allen drei Ländern gearbeitet und auch Mitarbeiter geführt. In keinem gab es das als generelle Regelung, eher freiwillig wie bei AndreasCH erwähnt. Und wenn es eine Regelung gab, waren diese nach Standort unterschiedlich oder komplett frei.




Das passt deshalb nach meiner Erfahrung schon eher ...

In Österreich ist es seit kurzem definitiv so!
Ich suche die neue Regel mal bei Gelegenheit raus.