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Ich habe es so verstanden das die Umbuchung nich bezahlt wurde un zusätzlich der Lohn gekürzt wurde
Nein, das hast Du falsch verstanden. Umbuchungskosten wurden von Gehalt abgezogen.
Ich habe es so verstanden das die Umbuchung nich bezahlt wurde un zusätzlich der Lohn gekürzt wurde
So habe ich das vermutet, und das ist falsch. Die Umbuchungskosten werden ja sicher trotzdem als Betriebsausgabe Steuer mindernd eingesetzt. Also wäre der Schaden schon mal nur der um die gesparte Steuer reduzierte Betrag. Auf der anderen Seite sind niedrigere Lohnkosten zwar wieder Steuer erhöhend, aber beim Lohn spielen noch ganz andere Dinge eine Rolle, welche gemeinhin als Arbeitgeberanteilige Kosten klassifiziert werden. Hier gibt es direkte und indirekte Effekte. Das exakt zu berechnen, ohne den AN schlechter als unbedingt nötig zu stellen - also keine unerlaubte Bereicherung durch den AG - ist alleine schon ein längere und komplexe Aufgabe. Aber 1:1 durchreichen ist ganz sicher nicht richtig, mal unabhängig davon dass ich die Kompensation durch den AN nach wie vor für falsch halte.Nein, das hast Du falsch verstanden. Umbuchungskosten wurden von Gehalt abgezogen.
So habe ich das vermutet, und das ist falsch. Die Umbuchungskosten werden ja sicher trotzdem als Betriebsausgabe Steuer mindernd eingesetzt. Also wäre der Schaden schon mal nur der um die gesparte Steuer reduzierte Betrag. Auf der anderen Seite sind niedrigere Lohnkosten zwar wieder Steuer erhöhend, aber beim Lohn spielen noch ganz andere Dinge eine Rolle, welche gemeinhin als Arbeitgeberanteilige Kosten klassifiziert werden. Hier gibt es direkte und indirekte Effekte. Das exakt zu berechnen, ohne den AN schlechter als unbedingt nötig zu stellen - also keine unerlaubte Bereicherung durch den AG - ist alleine schon ein längere und komplexe Aufgabe. Aber 1:1 durchreichen ist ganz sicher nicht richtig, mal unabhängig davon dass ich die Kompensation durch den AN nach wie vor für falsch halte.
Wenn hier einer alles falsch gemacht hat, dann die Buchhaltung.
Es handelt sich hier nach meinem Verständnis um eine Geschäftsreise, also sind auch die Umbuchungsgebühr und die Mehrkosten (Hotel, Verpflegung) als Betriebsausgaben anzusehen.Ob die Umbuchungskosten als Betriebsausgaben eingesetzt werden können, hängt davon ab ob sie privat oder geschäftlich verursacht wurden. Das Finanzamt wird bei einer Prüfung einen entsprechenden Beleg/Begründung verlangen.
ja, außer das Hotel und der Flughafen lagen auf den Seyschellen, und der Grund der Dienstreise war Verkauf von Raketentechnik für die NASA.Es handelt sich hier nach meinem Verständnis um eine Geschäftsreise, also sind auch die Umbuchungsgebühr und die Mehrkosten (Hotel, Verpflegung) als Betriebsausgaben anzusehen.
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Was willst du denn noch mehr wissen?
@singmeister
Ja, das sehe ich genauso. Aber bei mir war es die Ablehnung der Umbuchungskosten durch Buchhaltung, die dann auch gleich eine Lohnkürzung vorgenommen hat.
Das Gespräch mit meinem Chef steht noch aus wegen Urlaub.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, musstest Du in Vorleistung gehen. Warum gab es dann bitte eine Lohnkürzung?
Ich frage mich was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Motivierte Mitarbeiter die nicht nach Stechuhr arbeiten ist das eine, ein unternehmerisches Risiko bei einer betrieblich veranlassten Reise das andere. Je nach Arbeit bestimmt aber nicht das Stunden absitzen, sondern die Leistung den Output. Und da kann jemand in 6 Stunden vielleicht viel mehr erbringen als jemand anderes in 9 Stunden. Wieso sollte der Top Performer dann aber früher kommen und später gehen?Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.
Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
Diejenigen die früher zur Arbeit kommen (...) gehen jene auch in der Regel später nach Hause.
"Zeit runtersitzen" hat aber wenig mit "einbringen" zu tun.Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
"Zeit runtersitzen" hat aber wenig mit "einbringen" zu tun.
Dito in der CH, aber auch eher freiwillig. Und was gibt es schöneres als gut bezahlt, viel Freiraum, schöne Arbeit mit massig Stunden und diese auch noch abfeiern dürfen? Macht auch unser CEO.
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.
Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
Na wenn du im Puff nicht fertig geworden bist und deswegen zu spät am Flughafen warst würde ich drüber nachdenken, aber in allen anderen Fällen, in denen nicht du eindeutig privat für die Verspätung verantwortlich bist, ist das natürlich Firmensache.
im Puff kann er nicht gewesen sein, sonst wäre Kohle für Umbuchung nicht mehr da gewesen.
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So einen Typen kenne ich auch, nur dass dessen Firmenwagen (samt Beklebung) das ganze Wochenende schön sichtbar vorm Puff stand. War damals glaube ich noch ein höherer Betrag.Ein Kundenmitarbeiter hat neulich €6.000 auf die Firmenkreditkarte gebucht für Nutten und Koks im Puff! Jetzt arbeitslos, drogensüchtig und von Frau und Kind getrennt.![]()
im Puff kann er nicht gewesen sein, sonst wäre Kohle für Umbuchung nicht mehr da gewesen.
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Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.
Dito in der CH, aber auch eher freiwillig. Und was gibt es schöneres als gut bezahlt, viel Freiraum, schöne Arbeit mit massig Stunden und diese auch noch abfeiern dürfen? Macht auch unser CEO.
In Deutschland zumindest bei Firmen mit Betriesbrat auch, weil dieser u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitzeitbestimmungen überprüfen können sollte. Dafür muss auch bei Verauensarbeitzeit o.ä. die Arbeitszeit dokumentiert werden, auf Projekt-Basis werden die Stunden auch oftmals erfasst für die interne Dokumentation welches Projekt wieviel Kosten / Stunden verursacht.
Bei Vertrauensarbeitszeit kann die Zeit notiert werden, muss aber nicht. Zumindest bei uns ist das so (AG über 100.000 Mitarbeiter und Betriebsrat) Habe auch nur zu Beginn für mich notiert; später dann nicht mehr.
ist zwar ein wenig OT
In allen drei Ländern gearbeitet und auch Mitarbeiter geführt. In keinem gab es das als generelle Regelung, eher freiwillig wie bei AndreasCH erwähnt. Und wenn es eine Regelung gab, waren diese nach Standort unterschiedlich oder komplett frei.
Das passt deshalb nach meiner Erfahrung schon eher ...
Widerspruch gegen die Gehaltsabrechnung einlegen, damit die Verjährung gestoppt wird.@singmeister
Ja, das sehe ich genauso. Aber bei mir war es die Ablehnung der Umbuchungskosten durch Buchhaltung, die dann auch gleich eine Lohnkürzung vorgenommen hat.