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In Österreich ist es seit kurzem definitiv so!
Ich suche die neue Regel mal bei Gelegenheit raus.
für Mitarbeiter im Kollektivvertrag oder für alle? Auch Führungkräfte?
In Österreich ist es seit kurzem definitiv so!
Ich suche die neue Regel mal bei Gelegenheit raus.
für Mitarbeiter im Kollektivvertrag oder für alle? Auch Führungkräfte?
In Österreich ist es seit kurzem definitiv so!
Ich suche die neue Regel mal bei Gelegenheit raus.
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.
Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.
für Mitarbeiter im Kollektivvertrag oder für alle? Auch Führungkräfte?
Wir hatten in D eine Überprüfung durch Beamte des Regierungspräsidums wo die nicht existente Arbeitszeiterfassung der Vertrauensarbeitszeit ein Thema war und geändert werden musste. Das mögen andere Beamte in anderen Bundesländern natürlich anders sehen. Die Firma und der BR müssen wie gesagt prüfen können ob gesetzliche Arbeitszeiten und Regelungen eingehalten werden.
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,
wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.
Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,
wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.
Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."
Gegenbeispiel: Strafzettel zahlt man i.d.R. selbst. Was kann der AG dafür, dass man zu schnell gefahren ist, außer er hat die Termine so gelegt, dass es sich nicht vermeiden lässt?
Die gesetzliche Verpflichtung existiert beim AG nicht beim AN.Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.
Ich finde es lustig wie einige sich dagegen sträuben oder das nicht wollen. Weil man dan sieht wie schlecht die Work/Life balance ist? Das der Lohn auf Stundne umgerechnet doch nicht so toll ist? Es gibt in der CH wenige Ausnahmen, wo es ohne erlaubt ist. Aber eienn Teufel würde ich tun, darauf zu verzichten. Arbeitszeiterfassung: Neue Vorschriften ab 1.1.2016
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,
wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.
Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."
Wer nicht wie Hein von Bloom und Voss Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie Frühstücks- und Mittagspause mit dem Signalhorn mitgeteilt bekommt, empfindet es vielleicht als lästig eine Exceltabelle zu führen. Ich habe völlig flexible Arbeitszeiten, weil ich in einer globalen Organisation arbeite. Ich kann arbeiten wann und von wo ich will, solange ich meine Arbeit mache. Ich bin häufig morgens im Büro, fahre dann am frühen Nachmittag nach Hause und mache mehrere Stunden Pause damit ich in den mache Abendstunden noch an Videokonferenzen mit den USA teilnehmen kann. Außerdem bin ich auch häufig unterwegs. Ich achte schon selbst darauf, dass ich die vertraglich vereinbarten 40 Stunden nach Möglichkeit nicht überschreite. Und wenn es mal der Fall ist, gleiche ich es selbst aus. Arbeit an Wochenenden ist generell tabu. Der größte Vorteil der Flexibilität ist, dass ich es fast immer vermeiden kann zu Verkehrsspitzenzeiten zu fahren. Und wenn ich dann trotzdem mal länge arbeite ist es mir immer noch lieber als meine kostbare Lebenszeit im Stau zu verschwenden.
Dem kann ich zu 90% zustimmen. Mit dem Unterschied, dass es mir auch egal ist, wenn ich mal die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als im Vertrag steht.
Ganz einfach weil ich meinen Job gerne mache, für mein Befinden auch ausreichend bezahlt werde - und auch sehr viele Freiheiten habe.
Ich finde es lustig wie einige sich dagegen sträuben oder das nicht wollen. Weil man dan sieht wie schlecht die Work/Life balance ist? Das der Lohn auf Stundne umgerechnet doch nicht so toll ist? Es gibt in der CH wenige Ausnahmen, wo es ohne erlaubt ist. Aber eienn Teufel würde ich tun, darauf zu verzichten. Arbeitszeiterfassung: Neue Vorschriften ab 1.1.2016
Dem kann ich zu 90% zustimmen. Mit dem Unterschied, dass es mir auch egal ist, wenn ich mal die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als im Vertrag steht.
Ganz einfach weil ich meinen Job gerne mache, für mein Befinden auch ausreichend bezahlt werde - und auch sehr viele Freiheiten habe. Um etwas On Topic zu schreiben - mein Chef würde bei dem Mißgeschick des OP nichtmal mit der Wimper zucken.
Ich finde es einfach lästig, dass, wenn ich mal länger als die gesetzliche Maximalarbeitszeit arbeiten will, mein AG Probleme bekommen kann. Und ja, ich will es tun, ich muss nicht. Mein Vorgesetzter ist nichtmal auf dem gleichen Kontinent wie ich und hat sich meine Arbeitsstunden noch nie in seinem Leben angeschaut.
Ich habe MA auf der ganzen Welt sitzen, da fängt der Tag gerne mal um 7 an und endet spätabends. Dafür kann ich mir auch zwischendurch auch mal frei nehmen, arbeite aber trotzdem von Zeit zu Zeit mehr als z.B. 10 Stunden täglich.
Ob ich jetzt ein turbokapitalistischer Depp aus der mittleren Managmentebene bin, der verzweifelt die Karriereleiter nach oben kommen will - oder einfach jemand der seinen Job gerne macht?! Jeder kann sich jetzt selbst seine Meinung bilden. So oder so ist es mir egal![]()
Was hat Zeiterfassung mit Überstunden/Mehrarbeit zu tun? .
Ich finde es einfach lästig, dass, wenn ich mal länger als die gesetzliche Maximalarbeitszeit arbeiten will, mein AG Probleme bekommen kann. Und ja, ich will es tun, ich muss nicht.
Beim Rest bin ich bei dir.
Ich frage mich was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Motivierte Mitarbeiter die nicht nach Stechuhr arbeiten ist das eine, ein unternehmerisches Risiko bei einer betrieblich veranlassten Reise das andere. Je nach Arbeit bestimmt aber nicht das Stunden absitzen, sondern die Leistung den Output. Und da kann jemand in 6 Stunden vielleicht viel mehr erbringen als jemand anderes in 9 Stunden. Wieso sollte der Top Performer dann aber früher kommen und später gehen?
Andere Frage: Du verletzt dich auf der Dienstreise. Gibst du jetzt auch großmütig an, dass das eine private Veranstaltung war, nur damit dein Arbeitgeber nicht zig Formulare für die BG ausfüllen muss und eventuell einen Audit über sich ergehen lassen muss ob denn alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden?
Ich schätze auch Mitarbeiter, die sich für (m)ein Unternehmen einbringen und motiviert sind. Aber ich brauche keine Übermotivation und keine falsche Bescheidenheit. Und das Dienstreiserisiko trage ich zu 100% als Unternehmer. Da gibt es so viele Dinge die schief gehen können, und da muss ich überlegen ob das eine Dienstreise für einen MA rechtfertigt. Wenn das der Fall ist, dann muss ich aber die Risiken tragen.
Ich gehe davon aus, dass der OP seine Arbeit sehr ernst nimmt und sich stark einbringt, sonst wäre er nicht so viel unterwegs. Die falsche Aktion der Buchhaltung kann aber dazu führen, dass der OP nun seine Motivation verliert und nicht mehr loyal ist seinem Unternehmen gegenüber. Völlig kontraproduktiv, aber ich gehe davon aus dass die Klärung mit dem Chef das alles zurecht rückt. Ansonsten wäre das eine absolute Pfeife.
Und die Buchhaltung benötigt einen Rüffel, dass eine solche Eigenmächtigkeit nicht nochmal vorkommt.
In Deutschland gilt das nur für untere Lohngruppen.
Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.
[h=2]In welchen Branchen muss die Arbeitszeit aufgeschrieben werden?[/h]Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B.das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.