ein Basiskonto, das jedem EU-Bürger angeboten werden muss.
Anmerkung: Nicht EU-Bürgern, sondern (ggf.) EU-
Ansässigen muss das Konto angeboten werden.
Wenn der Kreditkartenherausgeber auf einem inländischen Konto besteht, dann kann es eben auch für den Zweck der Bonitätsprüfung sein, also mehr als nur ein Referenzkonto. Die Bonitätsprüfung obliegt soweit ich weiß noch immer der Bank selbst und ist nicht EU-reguliert.
Um deinen Gedanken mal anders auszudrücken:
"Das ganze Verbot der IBAN-Diskriminierung für Lastschriften ist im Grunde völlig zahnlos und unwirksam."
Da es trivial umgangen werden kann: denn irgendwo könnte da ja jeder mit Verweis auf 'Bonitätsprüfung' doch über die Hintertür die Angabe einer inländischen Kontoverbindung durchsetzen. Das ist aber ganz sicher
nicht das, was die Verordnung intendierte - und es ist ganz sicher nicht, was die Rechtsprechung oder auch vernünftige Aufsichtsbehörden so im Sinn haben. Es ist ja auch nicht so, als würden die ganzen Kreditkartenanbieter die IBAN ausschliesslich zur Bonitätsprüfung abfragen Dazu wurde ja gerade der Eröffnungsantrag der falstaff VISA verlinkt. Dort ist die Kontoverbindung auch anzugeben - jedoch vom Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung keine Spur.
Last but not least ist das Bestehen auf eine inländische Bankverbindung ein
Wettbewerbshindernis und eine de-facto-Markteintrittsbarriere für ausländische Finanzdienstleister - wenn da eine (AT-) Bank als Kreditkartenanbieter, die auch Girokonten anbietet, damit andere Banken (z.B. N26) beim Wettbewerb um Girokonto-Kunden behindert, dann ist auch wettbewerbsrechtlich ungewollt und problematisch.
Man kann die Sache auch pragmatisch angehen, ohne mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
Habe ich ja auch u.U. oben empfohlen.
Man kann es aber auch so, dass sich die Banken verdammt noch mal
einfach and Recht und Gesetz halten können und sollten!
Ich habe da insbesondere insofern oft kein Verständnis, als dass diese Banken ja selbst umgekehrt auch als grenzüberschreitende Dienstleister tätig werden - und so vom gemeinsamen Binnenmarkt bzw. erleichterten Marktzugang profitieren.