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Etwas vereinfacht und salopp formuliert:
“Ein und derselbe Laden” profitiert auf der einen Seite vom Binnenmarkt und spart Kosten durch billige grenzüberschreitende Tätigkeit (z.B. in Deutschland). Aber auf der anderen Seite hindert er, gegen den erklärten Willen des (EU-) “Gesetzgebers“, private Endverbraucher als Kreditkartenkunden daran, dasselbe zu tun (z.B. indem sie ausschliesslich ein günstigeres DE-Konto nutzen).
Genau das macht zB auch MoneYou. Man nutzt SEPA aus, um direkt aus NL auch in AT Tagesgeldkonten anbieten zu können. Damit spart man einen Haufen Geld! Gleichzeitig schreibt man dem Kunden mit AT-Wohnsitz vor, dass das Referenzkonto für Auszahlungen ebenfalls in AT sein muss. Angeblich wäre eine grenzüberschreitende Sepa-Überweisung teurer als wenn Wohnsitz und Konto im gleichen Land sind, weil Geldwäscheprüfung und so...
MoneYou ist (laut Kundenservice) der festen Überzeugung, dass die IBAN-Diskriminierung legal ist, weil man ja nur ein Sparkonto und kein Girokonto anbietet. Halte ich zwar für Unsinn, aber das machen leider auch viele andere Anbieter von Tagesgeldkonten.
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