Ach, und dieser "Mangel" befreit dich dann -nicht nur juristisch- von deiner Zahlungspflicht. Gehst du danach noch feiern?
Es geht hier um Recht, daraus ergeben sich Pflichten und eben Rechte, und ich habe schon Sachen erlebt wo unter vormals echten Freunden plötzlich 5 stellige Beträge auf Grund der eingetretenen Verjährung nicht gezahlt wurden.
Ich verhalte mich als Kunde und als Lieferant korrekt, das erwarte ich auch von der Gegenseite. Da bin ich recht Leidenschaftslos.
Als Unternehmer stellen sich da auch noch steuerrechtliche Fragen, was z.B. wenn ich im Jahr der Leistung einen steuerpflichtigen Gewinn gemacht habe und meinen Gewinn auf Grund der nicht gestellten Rechnung nicht abziehen konnte? In den letzten drei Jahren aber keinen Gewinn gemacht habe wegen Corona? Und sich daher mein Verlust erhöht?
Bei hohen Summen könnte so etwas dann direkt in Insolvenz führen, würdest du das machen? Wenn dein Unternehmen ansonsten noch relativ vernünftig dasteht?
Genau daher muss es nach vollziehbare Verjährungsfristen geben, die gibt es ja sogar bei Steuerforderungen.
Zum Thema Ehrensache, das ist ein überstrapazierter Begriff, welche Ehre verliert man denn wenn man gegenüber einer fremden Person seine Rechte benennt?