HAM - nur gefühlt immer schlechter?

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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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5.638
Absolut. War trotzdem irgendwas um €300 wenn ich recht erinnere. Wobei man das mittlerweile ja sogar bezahlt wenn man am Airport parken will...
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.371
1.207
Naja die ganze Gegend da unten ist jetzt nicht erst seit Februar 2026 ein Pulverfass... muss man selbst wissen ob man über solche Länder fliegen muss.

Das heisst Du fliegst auch nicht über Seoul, weil es nur ein paar Kilometer von der Grenze liegt und es bis heute keinen Friedensvertrag gibt? Mach Dich nicht lächerlich.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Echt Krass:
"Bei der Einrichtung eines mobilen Halteverbots, gilt laut ADAC eine gesetzliche Vorlaufzeit von drei vollen Tagen. Das bedeutet, zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen abgestellter Fahrzeuge müssen mindestens drei Tage (72 Stunden) liegen."

Das ist übrigens nicht ganz richtig, bzw. etwas unpräzise. Zum einen sind es drei volle Kalendertage, d.h. es sind in den allermeisten Fällen mehr als 72 Stunden. Sprich: Wenn die Schilder heute (Montag) aufgestellt wurden, kann nach Ablauf von Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab Freitag 0 Uhr kostenpflichtig abgeschleppt werden. Und zum anderen kann man auch kürzere Vorlauffristen setzen und dann auch abschleppen, aber dann eben dafür die Kosten auch nicht ersetzt verlangen. Es muss dem Träger der Straßenbaulast nämlich möglich sein, auch auf kurzfristig auftretende Notwendigkeiten zu reagieren, z.B. einen Wasserrohrbruch.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.726
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Echt Krass:

Bei der Einrichtung eines mobilen Halteverbots, gilt laut ADAC eine gesetzliche Vorlaufzeit von drei vollen Tagen. Das bedeutet, zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen abgestellter Fahrzeuge müssen mindestens drei Tage (72 Stunden) liegen.
Nur der Vollständigkeit halber (bevor hier irgendwer auf vermeintlich kreative Gedanken kommt): beim Aufstellen Haltverbots-Beschilderung (und beim Abschleppen) wird üblicherweise neben der Kennzeichen der Ventilstand der Räder erfasst. - D.h. ein "ich hab's erst später hingestellt" oder man fährt's zwischenzeitlich weg und dann wieder hin, führt regelmäßig nicht zum gewünschten Erfolg.

;)

Was aber durchaus viele der Firmen nicht korrekt hinbekommen: das Anfangszeichen hat den Pfeil oben (Pfeil zeigt zur Fahrbahn), das Ende Zeichen hat den Pfeil unten (Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg). - Aber keine Ahnung ob das schon irgendwer geschafft hat, damit mal nem Richter erfolgreich auf den Wecker zu gehen.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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good old THF
Was aber durchaus viele der Firmen nicht korrekt hinbekommen: das Anfangszeichen hat den Pfeil oben (Pfeil zeigt zur Fahrbahn), das Ende Zeichen hat den Pfeil unten (Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg). - Aber keine Ahnung ob das schon irgendwer geschafft hat, damit mal nem Richter erfolgreich auf den Wecker zu gehen.
Rechts-Links Schwäche gibt es öfter als man vermuten mag :)
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