Heizkostenverteiler kaufen oder mieten (Miet-/Eigentumswohnung)

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
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Moin!

Das Sechsparteienhaus, in dem ich eine ETW besitze, ist jetzt ins sechste Jahr gekommen und die Hausverwaltung hat uns angeschrieben, weil die Heizkostenverteiler (Wärmemengenzähler?) ausgetauscht werden müssen. Die aktuell eingesetzten sind nicht mehr geeicht (bzw. die Eichung läuft dieses Jahr ab) und unterstützen auch keine Fernablesung, was seit Oktober 2020 beim Austausch / Neubau wohl Pflicht ist. Wie auch immer... Wir wurden vor die Wahl gestellt: kaufen oder mieten.

Die Hausverwaltung möchte diese Geräte gerne mieten, inklusive der Dienstleistungsvorteile so eines Modells wie Wartung und Co. Es kämen hier jährliche Mehrkosten i. H. v. knapp 600 EUR auf die WEG zu, die sich dann anteilig auf die Wohnungen aufteilen.

Die Alternative ist der Kauf solcher Geräte mit einmaligen Kosten. Hier habe die Hausverwaltung jedoch keine Erfahrungswerte, weil bei allen betreuten Objekten das Modell der Miete angewendet wird. Die Eichdauer von Wärmemengen-, Warmwasser- und Co. -zähler liegen bei 5 (Warmwasser, Heizung) bzw. 6 Jahren (Kaltwasser). Ein einmaliger Kauf inkl. Montage müsste also deutlich unter ca. 3.000 EUR liegen, um attraktiv zu sein.

600€/Jahr ist nicht wenig, daher bin ich mir aktuell unschlüssig, für welche Variante ich stimmen soll. Hat hier jemand Erfahrung mit Miete/Kauf und kann etwas dazu beitragen? Da ich die Wohnung selbst bewohne, kann ich die Kosten nicht umlegen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Es wird ganz einfach sein: Wenn in dem Haus Wohnungen vermietet sind, werden alle die vermietet haben, für die Miete der Heizkostenmessgeräte stimmen, denn diese Kosten sind - anders als die Kosten für den Kauf - auf den Mieter umzulegen.
 
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Reaktionen: jodost und Biohazard

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.308
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LEJ
So sehen auch aktuell die Abstimmungsergebnisse aus. ;) Da wir aber 3/3 aufteilt sind, also drei Vermieter und drei selbst bewohnte Wohnungen, wird es wohl eng mit der Entscheidung.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Es wird ganz einfach sein: Wenn in dem Haus Wohnungen vermietet sind, werden alle die vermietet haben, für die Miete der Heizkostenmessgeräte stimmen, denn diese Kosten sind - anders als die Kosten für den Kauf - auf den Mieter umzulegen.
Nach meiner Kenntnis sind die Kosten des Zählertauschs ebenfalls umlagefähig, wenn er anstelle der umlagefähigen Eichung vorgenommen wird und keine höheren Kosten verursacht (was heutzutage immer der Fall sein dürfte).
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.830
1.282
MUC, BSL
Blöde Frage, aber ich war immer der Annahme, dass zumindest die Heizkostenverteiler keiner Eichpflicht unterliegen (wir reden schon von den Clipdingern an den Heizkörpern, oder)?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
genauer sind die Wärmemengenzähler in den Leitungen zu den Wohnungen
ich dachte, es geht um diese geräte, die aus der Wärmedifferenz Vorlauf/Rücklauf und der Durchflussmenge die Wärmemenge berechnen
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Zitat aus dem Artikel: >>Der Umfang der Kosten ist bei einem Zähleraustausch grundsätzlich bis zur Höhe der ersparten Eichkosten ansatzfähig , soweit der Austausch anstelle der Eichung durchgeführt wird<<
Kleines Beispiel.
Eichung müsste ja generell bezahlt werden, kostet (z.B) 100 Euro
Neuer geeichter Stromzähler kostet 500
Also darf man den neuen Zähler in Höhe der eingesparten Eichkosten von 100 Euro in die Nebenkosten einrechnen.
Die anderen 400 bindet sich der Eigentümer ans Knie
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.308
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LEJ
Es läuft ziemlich sicher auf Miete hinaus, da auch die anderen Eigentümer nicht auf alle Ewigkeit hier selbst wohnen werden und dann für die Zukunft lieber umlagefähige Kosten haben möchten.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
854
642
TXL
Für das Mieten spricht auch, daß der Anbieter bei Störungen oder Defekten in der Pflicht ist. Bei "eigenen" Wärmemengenzählern zahlt dann der Eigentümer. Auch da ist das Mieten besser und vor allem stressfreier.
MB
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Also bei uns wird das ganze Paket, Zählermiete Heizung und Wasser Wasser zusammen mit dem Ablese und Berechnungsservice nach Umlage vorgenommmen. Für die Zähler wird ein Mierpreis berechnet.