Hinflug nicht angetreten- kann ich zurück fliegen?

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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
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Hoffe hier ist die Frage nicht ganz falsch.

Obwohl wir hier im vielfliegertreff sind, bin ich im Bereich fliegen wenig informiert, meine Hotelaufenthalte sind mehr in Deutschland und nahe europäische Länder.

Habe einen Flug mit günstigen Tarif - zusammen 99 Euro -Flug Dus- WAW und zurück gebucht.
Den Hinflug habe ich nun nicht genutzt, und bin 1 Woichen später mit dem Zug nach WAW gefahren.

Kann ich nun den Rückflug, also von WAw nach DUs noch nutzen?

Meine ich hätte hier mal gelssen, das wäre schwierig, oder gar verboten - oder gilt das nur für sehr weite Flüge?

Vielen Dank für Eure Hilfe
 

sws

Reguläres Mitglied
22.05.2012
92
0
CGN
Gab es nicht diverse Urteile, die eben einen solchen Verfall von Segmenten fuer unzulaessig erklaeren?

Aber wer will schon sein Recht andauernd einklagen muessen...
 

Oli73

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
882
0
VIE oder 76K
Da es mittlerweile bei LH die Buchungsoption 'beliebige Abflugfolge' gibt, wird der Fragesteller den Rückflug nicht antreten können.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Kann ich nun den Rückflug, also von WAw nach DUs noch nutzen?

Wie hier schon angemerkt wurde, hängt es maßgeblich von den Tarifbestimmungen und der Airline ab. In deiner Buchung sollte es nach zu lesen sein. Da du uns aber über Airline und Tarif im Dunkeln lässt ist es schwierig eindeutig zu antworten. Vorallem wenn man die Betonung auf "nutzen" legt ;)

Es ist durchaus möglich, dass selbst bei einer LH Buchung eine "Nutzung" des Rückfluges praktisch (und ohne Nachberechnung) möglich ist. Die Chancen erhöhen sich, wenn es sich um eine LH Buchung handelt, diese allerdings durch einen operated by XX durchgeführt wird. Eine Möglichkeit ist, ab 23h vorher den OLCI auszuprobieren. Ist natürlich ungünstig, wenn man nicht so lange warten möchte um ggf. ein anderen Flug buchen möchte. Eine andere Möglichkeit ist, die Hotline anzurufen und möglichst kreativ zu sein...

Viel Erfolg.
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Kann ich nun den Rückflug, also von WAw nach DUs noch nutzen?
Bei diesem Tarif mit 99% Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen - du bist höchstwahrscheinlich als No Show automatisch vom Rückflug ausgeschlossen worden (Grundgedanke: Der Tarif ist nicht flexibel und wo du nicht hingeflogen bist musst du auch nicht wieder zurück).

Meine ich hätte hier mal gelssen, das wäre schwierig, oder gar verboten - oder gilt das nur für sehr weite Flüge?
Die Bedingungen verbieten es meist (unabhängig von der Strecke) - es gab schon Gerichtsurteile, die widerrum diese Bedingungen verbieten. Die Airlines haben aber mittlerweile Tarifoptionen geschaffen, die das aushebeln.

Die Chancen erhöhen sich, wenn es sich um eine LH Buchung handelt, diese allerdings durch einen operated by XX durchgeführt wird.
WAW-DUS geht nur mit LH und LOT und die nehmen sich da bei den Bedingungen nichts.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Vielen Dank, für die Vielzahl an Antworten.

Selbstverständlich habe ich auch daran gedacht bei der Hotline an zu rufen. Aber hätten die mir gleich erzählt, es ginge nicht, hätte ich wohlmöglich eine Auseinandersetzung angefangen, die ja wohl mehr oder weniger sinnlos ist.
Also ich empfinde das schon als Unrecht. Wenn jemand wegen Autopanne, oder weshalb auch immer zu spät zum Abflug kommt, dann wird er auch noch bestraft indem er den zweiten Teil- Rückflug auch nicht fliegen darf. Kann mir, bei welcher Ausgestalltung der Tarife auch immer, nicht vorstellen, dass diese Regelung mit Deutschem Recht vereinbar wäre, aber wie hier schon einige andeuteten, ist es sinnvoller, die Sache zu vergessen, anstatt hier noch Aufwand und Nerven zu investieren. Da keine Änderung möglich ist, lohnt wohl auch keine Aufforderung Steuern und Gebühren zurück zu erstatten.
 

snobile

Erfahrenes Mitglied
30.03.2011
681
0
CGN/DUS
Neues Ticket buchen (ggf. mit Gutscheinabzug), Oneway oder R/T. Wenn R/T günstiger ist, einfach den Rückflug verfallen lassen oder für eine spätere Reise nutzen.
Die 99€ des zu erst gebuchten Ticket als teures Lehrgeld hinnehmen.

Alles andere kostet zu viel Nerven und Zeit.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Hin flug nicht angetreten- kann ich zurück fliegen?

Also ich empfinde das schon als Unrecht. Wenn jemand wegen Autopanne, oder weshalb auch immer zu spät zum Abflug kommt, dann wird er auch noch bestraft indem er den zweiten Teil- Rückflug auch nicht fliegen darf.
Was kann die Airline dafür?
Wenn Du sicher gehen willst musst Du eben einen entsprechend flexiblen Tarif auswählen.
Vergleich ein "El Cheapo" Non-flex Ticket doch einfach mit einem "El Cheapo" Hoteltarif: Wird im voraus bezahlt, ist i.d.R. weder stornierbar, noch umbuchbar.
Wenn Du die Übenachtung nicht wahrnehmen kannst ist die Kohle genauso futsch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Vielen Dank, für die Vielzahl an Antworten.

Also ich empfinde das schon als Unrecht. Wenn jemand wegen Autopanne, oder weshalb auch immer zu spät zum Abflug kommt, dann wird er auch noch bestraft indem er den zweiten Teil- Rückflug auch nicht fliegen darf. Kann mir, bei welcher Ausgestalltung der Tarife auch immer, nicht vorstellen, dass diese Regelung mit Deutschem Recht vereinbar wäre, aber wie hier schon einige andeuteten, ist es sinnvoller, die Sache zu vergessen, anstatt hier noch Aufwand und Nerven zu investieren. Da keine Änderung möglich ist, lohnt wohl auch keine Aufforderung Steuern und Gebühren zurück zu erstatten.

Es mag einem auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, aber wenn man sieht, dass in einer Vielzahl von Faellen die OW tickets erheblich teurer sind als ein Hin- und Rueckflug, macht das ganze Sinn, dass die Fluggesellschaften darauf bestehen, dass die Segmente in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden.
Sonst wuerden die Leute, die nur eine Strecke benoetigen, immer den guenstigen Return buchen und dann irgendeinen Grund vorschieben, warum der Hinflug "leider" nicht genutzt werden konnte.

Andersrum (Hinflug wahrnehmen, Rueckflug einfach verfallen lassen) kann das gut funktionieren. Theoretisch koennte die Fluggesellschaft eine Neuberechnung des Tickets verlangen (weshalb ich mit der Frage nach Rueckerstattung der Steuer auch keine schlafenden Hunde wecken wuerde), ob sie das tatsaechlich machen - weiss ich nicht.

Ich wuerde an Deiner Stelle nach einem guenstigen OW ticket suchen, oder snobiles Rat folgen.
 
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S

Sun

Guest
Selbstverstaendlich die Steuern zuruckfordern. Die solltest du unabhaengig von der Buchungsklasse zuruechbekommen.

Bei 99 Euro Komplettpreis duerfte der erstattbare Steueranteil unter der Erstattungsgebuehr liegen. Da gibts nichts zurueck.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.206
776
LAS/DEN
Was hat eigentlich die Airline für einen Mehraufwand, wenn man ihr Geld schenkt ohne die Leistung in Anspruch zu nehmen?
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
Was passiert eigentlich, wenn man sich zum Hinflug per OLCI eincheckt, aber nicht zum Flug erscheint? Merkt die Airline das?

Ich hatte vor 2(?) Jahren einen solchen Fall (bin gar nicht geflogen). Als ich später die Steuern zurück haben wollte, wurde es mir verweigert, "weil nicht mehr feststellbar war, ob ich tatsächlich geflogen bin". Habe dann immerhin eine nachträgliche Meilengutschrift für die nicht geflogene Strecke verlangt und bekommen.

Muss mal aus Neugier ausprobieren :)
 
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DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Ähm, das sollte das System doch inzwischen zweifelsfrei feststellen können. Schließlich wird am Gate ja nochmals dein Boarding-Pass gescannt...
Somit sollte es kein Problem für die LH sein eine Liste von PAXen zusammenzustellen, welche tatsächlich im Flugzeug saßen.
(Braucht man ja um zum Beispiel im Falle eines Absturzes Auskunft geben zu können...