Hinflug nicht angetreten- kann ich zurück fliegen?

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
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Ähm, das sollte das System doch inzwischen zweifelsfrei feststellen können. Schließlich wird am Gate ja nochmals dein Boarding-Pass gescannt...
Somit sollte es kein Problem für die LH sein eine Liste von PAXen zusammenzustellen, welche tatsächlich im Flugzeug saßen.

Das ist klar. Die Frage ist nur, ob diese Informationen tatsächlich verwendet werden, um Rückflüge von No Shows zu stornieren. Erst recht so, wenn der Hinflug von einem Codeshare-Partner durchgeführt wird. Steht der "boarded"-Status überhaupt in der PNR?
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Was passiert eigentlich, wenn man sich zum Hinflug per OLCI eincheckt, aber nicht zum Flug erscheint? Merkt die Airline das?

Ich hatte vor 2(?) Jahren einen solchen Fall (bin gar nicht geflogen). Als ich später die Steuern zurück haben wollte, wurde es mir verweigert, "weil nicht mehr feststellbar war, ob ich tatsächlich geflogen bin". Habe dann immerhin eine nachträgliche Meilengutschrift für die nicht geflogene Strecke verlangt und bekommen.

Muss mal aus Neugier ausprobieren :)

Natürlich merken die das. Und natürlich geben die Geld nicht freiwillig wieder raus. ;)
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Bei 99 Euro Komplettpreis duerfte der erstattbare Steueranteil unter der Erstattungsgebuehr liegen. Da gibts nichts zurueck.

Seit wann haben die Steuern was mit dem Flugticketpreis zu tun? Der erstattbare Anteil ist gleich hoch, egal ob du für das Ticket 700 Euro bezahlt hast oder 99 Euro (bei gleicher Strecke).
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Seit wann haben die Steuern was mit dem Flugticketpreis zu tun? Der erstattbare Anteil ist gleich hoch, egal ob du für das Ticket 700 Euro bezahlt hast oder 99 Euro (bei gleicher Strecke).

Stimmt nicht. YQ wird auch nicht erstattet und die ist tarifabhängig ;)

Beispiel:

MUC - AMS - MUC mit LH gleiche Flüge:

A: Economy Saver, 138€ all in, hin und zurück Buchungsklasse L, 53€ Flugpreis, 85,58 Steuern, Gebühren und Zuschläge
B: Economy Basic, 256,98€ all in, hin Buchungsklasse S - zurück T, 149€ Flugpreis, 147,58 Steuern, Gebühren und Zuschläge
 
Zuletzt bearbeitet:
N

no_way_codeshares

Guest
Beim nächsten Mal um die Abflug bei LH anrufen, weil Du eine Panne hast, den Abflug verpasst und fragen, was die Umbuchung des Hinfluges kostet. Selbiges dann mit Dank ablehnen, aber bitten, dass man Deine Reservierung für den Rückflug erhält. Absolut keine Garantie, aber immerhin eine Chance.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Du bist, bei dem Preis von 99 Euro, wahrscheinlich in der billigsten Buchungsklasse bei LH, nämlich E,K oder L,
leicht zu merken, hört sich an wie "Ekel", wenig Meilen (125 pro Strecke), nicht umbuchbar, nicht erstattbar....
nicht die richtigen Buchungsklassen für Meilensammler und flexible Umbucher jedenfalls.

Durch den "No Show" beim Hinflug ist der Rückflug ebenfalls verfallen. Laut Ticketbedingungen, nicht umbuchbar, nicht stornierbar, kannst Du Dir die Steuern und Gebühren wieder erstatten lassen. Treibstoff und Sicherheitszuschlag (ca. 2 Euro) sind nicht erstattbar. Bei einem Preis von 99 Euro für DUS-WAW hast Du ca. 55 Euro für den Flug und ca. 44 Euro für Steuern und Gebühren bezahlt. Für die Abwicklung der Erstattung der Steuern und Gebühren berechnet Lufthansa 30 Euro, so dass Du von den 42 Euro ca. 12 Euro wieder erstattet bekommen solltest.

Treibstoff- und SicherheitszuschlagEUR2,00
Luftverkehrsteuer EUR7,50
Passagier Servicegebühr InternationalEUR15,64
FlughafensicherheitsgebührEUR4,07
Andere Steuer/GebührEUR0,21
FlughafensteuerEUR14,39
Summe EUR43.81


Hast Du den Flug über ein Reiseportal oder ein Reisebüro gebucht, mußt Du Dich an das entsprechende Reisebüro oder Reiseportal wenden. LH ist dann nicht für Dich zuständig. Das kann aber im Falle eines Stornos von Vorteil sein, denn die 30 Euro Gebühr für die Erstattung von LH fallen dann nicht an! GGf. fallen aber Gebühren des Reiseportals oder des Reisebüros an, falls die für die Abwicklung des Stornos etwas berechnen.

Ich hatte mal einen ählichen Fall, ebenfalls einen Hin- und Rückflug in der billigsten Buchungskasse (E,K,L) gebucht, von TXL nach LHR. Den Hinflug konnte ich nicht antreten, habe diesen verfallen lassen, da ich das Ticket nach den Buchungsbedingungen nicht umbuchen konnte. Ich bin dann einen Tag später mit einem separaten One Way Ticket für 59 Euro ebenfalls auf LH gebucht nach London geflogen. Mein Rückflug aus dem ersten Ticket war noch in meiner Buchungsliste, deswegen dachte ich, dass ich diesen Teil des Tickets nutzen kann. Da hatte ich mich aber geirrt! Als ich 23 h vor dem Rückflug OLCI machen wollte wurde der Flug beim Versuch einzuchecken gestrichen.

Natürlich habe ich bei LH angerufen, und erklärt, dass ich den Rückflug gerne nutzen wolle, dass ich ja den Hinflug quasi zwei mal gezahlt habe, das ich durch das Wegfallen eines Legs keinen Vorteil verschafft habe, etc. Aber es half nichts, es gab keine Kulanz, es blieb mir nur den Rückflug ebenfalls neu einzubuchen, leider zu einem wesentlich höheren Preis. Mein Status (SEN) bei LH hat mir auch keinen Vorteil gebracht. Ticketbedingungen sind eben Ticketbedingungen. Für mich war das eine Erfahrung aus der ich gelernt habe, seitdem lese ich mir die Ticketbedingungen tatsächlich einmal kurz durch, bevor ich buche.

In meinem Fall hatte ich dann noch Glück im Unglück, denn ich hatte bei Expedia gebucht, und die haben damals keine Gebühr für die Abwicklung von Stornos berechnet, und so bekam ich tatsächlich alle Steuern und Gebühren wieder, die 30 Euro LH Gebühr wurde nicht berechnet.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Kann mir, bei welcher Ausgestalltung der Tarife auch immer, nicht vorstellen, dass diese Regelung mit Deutschem Recht vereinbar wäre
Wie gesagt, Gerichte haben sich schon damit befasst und sind unter bestimmten Bedingungen (Flexibilität gegen Aufpreis) durchaus damit einverstanden. Der Gedanke ist einfach, dass sich die Airlines ihre Tarifstrukturen durch gewisse schlaue Leute nicht aushöhlen und ausbeuten lassen wollen (z.B. weil oneways in der Regel sehr viel teurer sind als die Hälfte eines returns).
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Was kann die Airline dafür?
Wenn Du sicher gehen willst musst Du eben einen entsprechend flexiblen Tarif auswählen.
Vergleich ein "El Cheapo" Non-flex Ticket doch einfach mit einem "El Cheapo" Hoteltarif: Wird im voraus bezahlt, ist i.d.R. weder stornierbar, noch umbuchbar.
Wenn Du die Übenachtung nicht wahrnehmen kannst ist die Kohle genauso futsch.

Die Airline kann nichts dafür, aber genauso wenig ist sie dazu berechtigt, wenn ein Gast den Teil einer Leistung nicht wahrnehmen kann, ihn dann auch von einer anderern Leistung, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet aus zu schliessen. Buche ich ein Hotel für mehrere Nächte und erscheine am ersten Tage nicht, so kann ich gleichwohl die weiteren Tage nutzen - wenn ich darüber das Hotel kurzfristig infomiere.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Neues Ticket buchen (ggf. mit Gutscheinabzug), Oneway oder R/T. Wenn R/T günstiger ist, einfach den Rückflug verfallen lassen oder für eine spätere Reise nutzen.
Die 99€ des zu erst gebuchten Ticket als teures Lehrgeld hinnehmen.

Alles andere kostet zu viel Nerven und Zeit.

Richtig, die allerbeste Reaktion!

Nur, was ist hier der Lohn des Lehrgeldes? Also ich sehe da nicht was hier lernen sollte, ausser, dass Lufthansa den Gast unzulässig benachteiligt und da sehe ich keine sinnvolle möglichkeit dem zukünftig zu begegnen. klar kann man flexibel buchen, aber zu oft den 3 bis 5 fachen Preisen ist das seltenen eine sinnvolle Option.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Die Airline kann nichts dafür, aber genauso wenig ist sie dazu berechtigt, wenn ein Gast den Teil einer Leistung nicht wahrnehmen kann, ihn dann auch von einer anderern Leistung, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet aus zu schliessen.
Dann buch halt keine restriktive Rate und alles ist gut. :)
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Dann buch halt keine restriktive Rate und alles ist gut. :)

Die Bedingungen der Airline hat ja auch keiner bestritten. Nur müssen die deshalb ja nicht immer logisch sein und mit normalen menschlichem Rechtsempfinden übereinstimmen.
Also hier gibt es keinen Fall, eines Produktes oder eine Leistung, die hier vergleichbar wäre und so gehandhabt wird. DrThanx Beispiels mit der Hotelbuchung, ist hier überhaupt nicht stichhaltig und trifft ja eben genau nicht zu, wäre also ein Gegenbeispiel.
Nur, ich will und sollte mir darüber keine weiteren Gedanken machen und eben entsprechend neu handeln.
Aber deshalb muss ich ja nicht jede falsche und hier völlig unnötige, vermeindliche Begründung unwidersprochen lassen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Die Bedingungen der Airline hat ja auch keiner bestritten. Nur müssen die deshalb ja nicht immer logisch sein und mit normalen menschlichem Rechtsempfinden übereinstimmen.
Also hier gibt es keinen Fall, eines Produktes oder eine Leistung, die hier vergleichbar wäre und so gehandhabt wird. DrThanx Beispiels mit der Hotelbuchung, ist hier überhaupt nicht stichhaltig und trifft ja eben genau nicht zu, wäre also ein Gegenbeispiel.
Nur, ich will und sollte mir darüber keine weiteren Gedanken machen und eben entsprechend neu handeln.
Aber deshalb muss ich ja nicht jede falsche und hier völlig unnötige, vermeindliche Begründung unwidersprochen lassen.
Wieso?
Kürzlich ist mir folgendes passiert: Im LeMeridien Hamburg eine Prepaid Rate (eine Nacht, Non-refundable, non-flexible) gebucht, weil sie günstiger ist als eine teurere, aber flexible Rate.
Durch Terminverschiebungen konnte ich die Übernachtung nicht wahrnehmen, ergo Kohle futsch ohne jegliche Gegenleistung.

Gemeinsamkeit zu Deinem Beispiel des Flugtarifs: In beiden Fällen wurde ein niedriger Preis mit nicht vorhandener Tarifflexbilität erkauft.
Wenn alles nach Plan klappt, prima. Wenn nicht, eben nicht prima.

In beiden Fällen IMHO aber kein Grund zum Jammern oder Wehklagen:
Man wusste vorher was man bekommt und konnte Vor-/Nachteile abwägen.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Stimmt nicht. YQ wird auch nicht erstattet und die ist tarifabhängig ;)

Beispiel:

MUC - AMS - MUC mit LH gleiche Flüge:

A: Economy Saver, 138€ all in, hin und zurück Buchungsklasse L, 53€ Flugpreis, 85,58 Steuern, Gebühren und Zuschläge
B: Economy Basic, 256,98€ all in, hin Buchungsklasse S - zurück T, 149€ Flugpreis, 147,58 Steuern, Gebühren und Zuschläge

Zitat von LH Webseite (Buchungsklasse L): "Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar, der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag wird nicht erstattet."

Steuer Treibstoff- und Sicherheitszuschlag ist der variable Teil, abhängig vom Ticketpreis. Ich habe aber von Steuern und Gebühren geredet und die sind egal ob Buchungsklasse L oder Z immer gleich und sind in deinem Beispiel zB 61,58 Euro. Also in diesem Beispiel sind es immerhin ca. 30 Euro die man zurückbekommen könnte.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Also ich empfinde das schon als Unrecht. Wenn jemand wegen Autopanne, oder weshalb auch immer zu spät zum Abflug kommt, dann wird er auch noch bestraft indem er den zweiten Teil- Rückflug auch nicht fliegen darf.

Was ist schon gerecht im Leben? Ist halt kein Ponyhof...

Man kann ja, um solche Ungerechtigkeiten zu umgehen, einfach Flex-Tickets buchen. Die kann man stornieren, wenn man eine Panne hat, zu spät kommt, Krank geworden ist usw.
 
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tnbt

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08.06.2011
1.438
530
DUS, AMS, FRA
Was kann die Airline dafür?
Wenn Du sicher gehen willst musst Du eben einen entsprechend flexiblen Tarif auswählen.
Vergleich ein "El Cheapo" Non-flex Ticket doch einfach mit einem "El Cheapo" Hoteltarif: Wird im voraus bezahlt, ist i.d.R. weder stornierbar, noch umbuchbar.
Wenn Du die Übenachtung nicht wahrnehmen kannst ist die Kohle genauso futsch.

Passt nicht ganz. Wenn ich 2 Tage Hotel mit Vorauszahlung gebucht habe, dann kann ich immer noch am zweiten Tag die Nacht in dem Hotel verbringen, selbst wenn ich die erste nicht dort war aber vorher angerufen habe.
 
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alexanderxl

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24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
DrThanks, das ist aber nicht ähnlich das Beispiel. Das wäre übertragbar, wenn du einen Oneway flug buchst , und der ist nicht umbuchbar und stornierbar. Dann musste verlegen und du bekommst nicht mehr zurück! Wenn du ein hotel für mehrere Tag gebucht hast, dann kannste auch die weiteren Tage noch nutzen, wenn du am ersten Tag nicht eingecheckt bist.
Also meine Argumente sind jetzt nur noch theoretisch. Die Sache selber habe ich für mich in der Form abgehakt, und werde neues Ticket kaufen......allerdings, finde ich es nach menschlichen Rechtsempfinden nicht korrekt und auch mag ich nicht so ganz glauben, dass Deutsche Gerichte das so gutheissen......!
Denn es gibt ja gar keinen Grund Kunden für den zweiten Flug ( den Rückflug) auszuschliessen.

Das die Fluggesellschaften eine Preispolitik betreiben, die unlogische Preise hat, kann ja wohl keinen besonderen Schutz von Deutschen Gerichten nach sich ziehen.
Wenn zwei Flüge weniger kosten sollen als einer, dann ist das eine völlig unlogische Preispoltik - und um sowas aufrecht zu halten, soll dann Lufthansa vor Deutschen Gerichten Recht bekommen haben? Aber Gerichte urteilen auch unterschiedlich.......wie heisst es so schön.............."Auf hoher See und vor Gericht liegt unser aller Schicksal in Gottes Hand".
Möchte mir nicht vorstellen, was es da für einen Aufschre gäbei, medial und politisch gäbe, wenn die Bahn AG auch die Rückfahrkarten für ungültig erklärt, wenn die Hinreise nicht wahrgenommen wäre.

Es soll ja schon einen thread geben, der sich damit beschäftigt, dann sollte man hier wohl schliessen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Möchte mir nicht vorstellen, was da für einen Aufschrei, medial und politisch gäbe, wenn die Bahn AG auch eine Rückfahrkarte für ungültig erklärt, wenn die Hinreise nicht wahrgenommen wäre.
Du meinst so wie bei den Spartarifen der Bahn mit Zugbindung?
Wo die Fahrkarte ihre Gültigkeit verliert, wenn man den betreffenden Zug verpasst, z.B. auf Grund einer Autopanne. ;)

Bevor Du fragst:
Gemeinsamkeit beider Beispiele ist, dass ein reduzierter Ticketpreis mit restriktiveren Bedingungen erkauft wird.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Was ist schon gerecht im Leben? Ist halt kein Ponyhof...

Man kann ja, um solche Ungerechtigkeiten zu umgehen, einfach Flex-Tickets buchen. Die kann man stornieren, wenn man eine Panne hat, zu spät kommt, Krank geworden ist usw.

Das ist keine Alternative! Weil man i.R. 3 Ticket verfallen lassen kann, bis man auf den Preis eines stornierbaren Tickets kommt. Klar einen Anspruch im Leben auf Gerechtigkeit gibt es nicht. Aber genauso wenig, kann ein Vertragspartner das als Bedingungen durchsetzen, was er gern möchte. Es gibt keinen anderen Grund, als nur dem Kunden zu schaden, dass man das Ticket für ungültig erklärt.
Ehrlich gesagt ist mir unverständlich, dass diese Praktik hier auf grossen Zuspruch trifft!
Und nun ob ungerecht, oder gut und richtig, nützt jetzt nichts. Wenn ich will kann ich ja klagen.......aber das will ich deshalb nicht, weil es im Verhältnis zu viel Nerven Und geld kostet.

Und so "wegen dem Prinzip", mache ich auch kaum noch was!
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
Passt nicht ganz. Wenn ich 2 Tage Hotel mit Vorauszahlung gebucht habe, dann kann ich immer noch am zweiten Tag die Nacht in dem Hotel verbringen, selbst wenn ich die erste nicht dort war aber vorher angerufen habe.

Im Kleingedruckten bei Hotels steht oft aber was anderes. Hat man sich nicht bis 12:00 des Folgetages eingecheckt, wird die Zimmerrate für eine Nacht fällig und der Rest der Reservierung wird vom Hotel storniert. Man kann zwar das telefonisch bitten die Reservierung aufrechtzuerhalten, aber strenggenommen wäre es eine Kulanzleistung des Hotels.

Ähnlich ist es bei Mietwagenfirmen. Wenn man erst am Folgetag zum Abholen kommt, kann man auch leer ausgehen - selbst bei vorausbezahlten Mietwagen! Und bei Mietwagenfirmen ist eine 3-Tage-Miete manchmal günstiger als eine 2-Tage-Miete.

Fakt ist, bei den meisten Airlines kann man den Rückflug nicht eintreten, wenn man nicht auf dem Hinflug war. Obwohl es auch Ausnahmen gibt, z.B. Easyjet.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Du meinst so wie bei den Spartarifen der Bahn mit Zugbindung?
Wo die Fahrkarte ihre Gültigkeit verliert, wenn man den betreffenden Zug verpasst, z.B. auf Grund einer Autopanne.
wink.gif


Bevor Du fragst:
Gemeinsamkeit beider Beispiele ist, dass ein reduzierter Ticketpreis mit restriktiveren Bedingungen erkauft wird.

Am 31.12.2012, am Flughafen-Bhf FFM:

Hatte nur ein 19 Euro Sparpreis-Ticket in der Hand mit Zugbindung bis Köln HBF und dann Umstieg, Flug war überpünktlich, Zugführer eines früheren ICE gefragt, ob er mich mit nimmt; Antwort: Klar, Sie haben ja ein Ticket, warum sollen Sie hier so lange warten müssen ... konnte dann den ICE sogar durchgängig nutzen ohne umsteigen zu müssen ...
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Aber die Bahn käme wie kein vernünftiger Mensch jemals auf die idee zu sagen, wenn du die Hinfahrt nicht dabei bist, kannste die Rückfahrt auch nicht fahren, denn für diese Rückfahrt gilt ja die zugbindung.........wie Alternativ ja das Ticket - genau gebucht für den Rückflug! Und was machen die mit dem Sitz? Erneut verkaufen? Dann stünde dem Kunden evtl sogar eine höhere Erattung zu, als er bezahlt hat.

Man darf in Deutschland sich nicht unberechtigt bereichern auch wenn es in Bedingungen steht. Das hatte mich ja , damals noch wegen des Prinzips sehr geärgert wo auch die grossen Hotelkonzerne Prepaid raten komplett behalten wollten, bei No show. Inzwischen gehen alle grossen Hotelketten dazu über nur 90 % zu berechnen.
Denn ganz sicher, wenn auch wenig hat das Hotel weniger Kosten! Und diese Ersparnis muss man dem Gast erstatten und darf man keineswegs für sich als zusätzlichen Gewinn verbuchen!
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
Ehrlich gesagt ist mir unverständlich, dass diese Praktik hier auf grossen Zuspruch trifft!

Der Zuspruch ist völlig verständlich. Bei der aktuellen Praxis müssen Geschäftsreisende den Grossteil der Flugkosten tragen, weil Oneways und flexible Tickets viel teurer sind. Die ganzen Restriktionen dienen hauptsächlich dazu, diese Kundengruppe an der Nutzung von Billigtickets zu hindern.

Wäre das Preissystem gerechter, dann würde es keine Schnäppchen mehr geben, und das billigeste Ticket würde statt 99 je nach Strecke um die 300-500EUR kosten. Wer gerne mit 99EUR-Tickets fliegt, muss heilfroh über diese "Ungerechtigkeiten" sein.