Hinflug nicht angetreten- kann ich zurück fliegen?

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eagle_eye

Erfahrenes Mitglied
14.01.2010
373
0
BRE|KUL|BKK|SIN
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Aber die Bahn käme wie kein vernünftiger Mensch jemals auf die idee zu sagen, wenn du die Hinfahrt nicht dabei bist, kannste die Rückfahrt auch nicht fahren, denn für diese Rückfahrt gilt ja die zugbindung.........wie Alternativ ja das Ticket - genau gebucht für den Rückflug! Und was machen die mit dem Sitz? Erneut verkaufen? Dann stünde dem Kunden evtl sogar eine höhere Erattung zu, als er bezahlt hat.

Man darf in Deutschland sich nicht unberechtigt bereichern auch wenn es in Bedingungen steht. Das hatte mich ja , damals noch wegen des Prinzips sehr geärgert wo auch die grossen Hotelkonzerne Prepaid raten komplett behalten wollten, bei No show. Inzwischen gehen alle grossen Hotelketten dazu über nur 90 % zu berechnen.
Denn ganz sicher, wenn auch wenig hat das Hotel weniger Kosten! Und diese Ersparnis muss man dem Gast erstatten und darf man keineswegs für sich als zusätzlichen Gewinn verbuchen!

vielleicht hast du die bahn jetzt noch auf eine gute idee gebracht. (y)

stimme dir zu, dass die regelung der airlines - hinflug nicht erfolgt, rückflug verfällt - dem allgemeinen rechtsempfinden - auch zu recht - widerspricht. die für die überkreuztickets durch die rechtssprechung (zugunsten der kunden) gekippten bedingungen der airlines mit dann geringster anpassung der tarife an das urteil, halte ich für unzureichend. z.b. die vergleichbare buchung des TO, return gebucht, ein flug verfällt, rückflug soll erfolgen.

zum grundverständnis: zivilgerichte fällen normalerweise nur entscheidungen, die allein den klageantrag betreffen - nicht darüber hinaus. airlines /speziell LH/ ändern ihre AGBs entsprechend und keinesfalls weitergehend.
d.h., lh hat die gem. urteil geringste änderungsnotwendigkeit vorgenommen und die tarife einfach gespreizt. preiswerte tarife = keinerlei rechte/höhere tarife = rechte je nach buchungsklasse=zahlungshöhe.

nach meiner kenntnis hat bisher niemand - @alexanderxl will es ja ebenfalls nicht! - gegen die m. e. zu recht monierte handhabung im geschilderten fall geklagt. wenn nicht geklagt wird, passiert bei LH aber gar nichts...
also nicht meckern/jammern, sondern aktiv werden - die chancen dürften nicht zu schlecht sein. das überkreuzurteil läßt sich im kern hier entsprechend ebenfalls begründen/anwenden...keiner will aber klagen!

@alexanderxl: du irrst, wenn LH auf diesem flug noch einen sitz zum gebuchten oder höheren tarif verkauft, musst du beweisen, das es "dein gebuchter" und kein anderer sitzplatz war - versuch das mal. :D
wenn dein nachweisbarer platz teurer verkauft wird, wieso hast du dann anspruch auf den mehrerlös? hast du den pax besorgt? könntest nur deine gezahlten kosten verlangen.

bereichern darf man sich in deutschland ganz sicher - auch unberechtigt! - siehe allein unseren staat nebst banken etc.! (n) wenn du die von LH bei der buchung angezeigten agb durch die buchung akzeptierst, dann bereichert sich LH in der folge nicht, es sei denn du läßt durch ein gericht die nichtigkeit/unangemessenheit der agb feststellen. so ist es nun mal.
und weil es mich persönlich auch betrifft/interessiert: welche hotelketten berechnen mir bei storno -prepaid nur 90% der kosten? leider kenne ich keine...

@cockpitvisit: den 1. absatz deiner behauptungen kann ich noch voll nachvollziehen. den 2. überhaupt nicht: generell und pauschal ist das angewendete preissystem zu keinem moment und zu keinem kunden gerecht!
das ist bereits in der programmierung des preissystems der airlines - zu deren verständlichem max-profit strategie begründet. wäre das system "gerechter", müßten alle preiswerter fliegen können- auch die für 99@EUR.
ein beispiel nur bei OS/andere ähnlich meiner heutigen preis-buchungssuche in C- jeweils return: OS/BRE-BKK ca. 6.200€, fast ähnliches bei LX.
für die willkürlichkeit/verdummung/abzocke des sytems: wenn ich OS HAJ-BKK buche, zahle ich nur ca. 2.800 € - also soll ich gut 3.400€ mehr für ca. 130 km entfernungsunterschied zahlen - preissystem gerecht?
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Ich habe das hier irgendwie schon einmal geschrieben: Preiswerte Tickets sind ja oftmals ein vielfaches günstiger als flexible Tickets und daher verstehe ich nicht, warum dann nicht auch diese Bedingungen akzeptiert und hier alle immer mit Klageanträgen, Ungerechtigkeit etc um die Ecke kommen :rolleyes:

Sollte es sich durchsetzen, dass Airlines nun künftig jeden Rückflug akzeptieren müssen, ohne dass der Hinflug angetreten wurde, jedes nicht flexible Ticket plötzlich umbuchbar sein und man auch einfach den Namen ändern kann, wird in der Konsequenz nur passieren, dass die Fluggesellschaften ihre Flugpreise anpassen! Das Airlines auch dann Geld verdienen, wenn jeder mit vollflexiblen 99,00-EUR-Tickets durch die Gegend fliegt, glauben auch nur die Blauäugigen unter Euch.

Wie wäre es denn damit zum Ausgleich der Ungerechtigkeit auf dieser Welt: Es kann ja nicht das ein Angestellter in Deutschland ein vielfaches eines Angestellten in Ägypten, Moldawien, Indien oder anderen Ländern verdient. Wir kürzen einfach die Löhne um 90% :) Wäre doch mal gerecht.

Es sagt ja hier auch niemand: Total gemein und ungerecht, dass die unflexiblen Tickets unflexibel sind. Wir schaffen die ganz ab, weil das nur für Verwirrung sorgt. Folglich auch nicht alle Löhne rauf, sondern alle runter.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Jetzt schaue ich mir an, was ich nun alternativ buchen soll............und es ist das gleiche Thema wieder da.
Rynair ist zwar viel günstiger, aber mit Gepäck, was ich ja habe, eben nicht mehr!

Und bei der Lufthansa, keine andere Gesellschaft ist so passend, ist das One Way ticket bei ca 140 und hin- und zurück bei 168. Soll ich hin und zurück buchen? Und wie komme ich wieder zurück? Tja dann mache ich es immer so weiter, wenn ich noch öfter fliege, oder eben lasse dann mal einen Rückflug verfallen......
Jetzt bestätige ich mit meiner erneuten Buchung auch noch die Handlung der Lufthansa.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Tirreg, vielleicht ist diese Sache für sehr routinierte Flugreisende sofort einleuchtend- wir sind hie rauch ein Vielfliegerforum! Doch in Deutschland, wohl auch der EU, ist es ja eben nicht so, dass ein Vertragspartner beliebige Vertragsbedingungen vorgeben kann! Wenn der Kunde einseitig benachteiligt wird, sind solche Bedingungen ungültig .- nur das muss dann auch ein Gericht erst mal feststellen.
So ist es beispielsweise nicht möglich, die gesetzliche Gewährleistung wegen eines Sonderpreises aus zu schliessen. Beispiel ein Produkt kostet 890 Euro und der Händler bietet, was er muss die gesetzliche Gewährleistung.
Nun kann er zwar sagen für 499 Euro gebe ich das Produkt auch ab, aber dann gibt es keine Gewährleistung. Das ist nicht möglich, der Kunde hat nach wie vor die Ansprüche daraus.

Ich gebe gern zu, dass ich hier theoretisch argumentiere. Viele kenne diese Verfahrensweise schon länger und akzeptieren es , oder nehmen es zumindest hin. Das ist ja auch eine gute Reakton.
Aber ich möchte eben hier so ungern schweigend sein, wenn ganz falsche Beispiele kommen. So gibt es kein Hotel was verbieten will, den zweiten Tag ein Zimmer zu nutzen, wenn man den ersten Tag nicht da war. Es wird nur die Reservierung dann nicht mehr aufrecht erhalten, wenn man nicht weiss, ob der Gast noch anreist. Hat er, oder soll er für den gesamten Auftrag bezahlen, kann er auch noch am Tag 5 oder so anreisen.
Die Stornobedingune sehen ja meistens die Berechnung einer Nacht vor und nicht des gesamten Übernachtungspreises.

Eigentlich könnte man das hier schliessen. Wenn allerdings wieder falsche beispiele kommen, oder die nicht Realität entsprechen, würde ich gern reagieren.
 

XYSailor

Erfahrenes Mitglied
04.12.2010
472
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DRS
Ich würde wenigstens mal prüfen, ob der Hinflug vielleicht zufällig wegen Wetter o.ä. gecancelled wurde. Dann gibt es eine realistische Chance, dass die Airline den OP auf dem Rückweg mitnimmt.
 
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G

getflyer

Guest
...wird auch nochmal alles in der FASZ im Reiseteil aufgedröselt.

Übrigens: bei Pauschalreisen kommt man besser weg, wenn man den Hinflug nicht antritt [sofern das hier noch nicht erwähnt wurde]. Das betroffene Unternehmen hat hier ne recht großzügige Erstattung gewährt.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
IHG, Marriott, Starwood, Accor etc. erstatten in Deutschland immer 10 % bei Prepaidraten ,auch wenn in den (internationalen) Bedingungen von keine Erstattung etc, die Rede. Denn die Hotelkonzerne halten sich an Deutsches Recht! In vielen Bedingungen ist es so dargestellt, aber weil man wohl in anderen Ländern nichts erstattet, wird auch oft 100 % angegeben. Doch selber habe ich erlebt, dass ich ohne Rückfrage die 10 % auf meine Kreditkarte wieder gutgeschrieben bekommen habe, ohne, dass ich anfragte. Nur Einzelhotels sind manchmal so ignorant, dass sie meinen ihre AGBs stünden über Deutschen Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Tirreg, vielleicht ist diese Sache für sehr routinierte Flugreisende sofort einleuchtend- wir sind hie rauch ein Vielfliegerforum! Doch in Deutschland, wohl auch der EU, ist es ja eben nicht so, dass ein Vertragspartner beliebige Vertragsbedingungen vorgeben kann! Wenn der Kunde einseitig benachteiligt wird, sind solche Bedingungen ungültig .- nur das muss dann auch ein Gericht erst mal feststellen.

So beliebig sind die Vertragsbedingungen ja auch wieder nicht.

Bei über 2.000 Beiträgen solltest Du das auch wissen ;) Du hast ja unzählige Möglichkeiten bei Flugpreis und bestenfals schießt man mal einen Ticket für 99,00 EUR nach Istanbul und muss eben gewise Einschränkungen/Nachteile auf sich nehmen. Oder man bucht das für knapp 2.000 EUR, kann beliebig stornieren, umbuchen und was weiß ich nicht. Und dazwischen gibt es eine Menge anderer Tarife mit eben weniger Restriktionen. Das Beispiel aus dem Handel hinkt daher. Ich behaupte mal, dass es sehr viel seltener vorkommt, dass man einen Fernseher (ein und das selbe Modell) einerseits für 99,00 EUR kaufen kann (und vielleicht nur 6 Monate Gewährleistung hat und keine Lieferung nach Hause) oder für 2.000 EUR mit 36 Monaten Gewährleistung.

Man kann alles als Benachteiligungn und Ungerechtigkeit sehen! Warum ist der Flug nur günstig, wenn ich die Nacht von Sa auf So bleibe? Werden da nicht die benachtieligt, die Montag früh hin und Do abends wieder zurück wollen? Ungerecht? Naja.

Vor 30 Jahren waren die Tarife in Europa vllt mal so. Ein Flug Frankfurt-Paris kostet generell 1.000 DM und leisten können sich das nur ein paar wenige. Ich glaube zu solchen Tarifen will auch keiner zurück

Also, akzeptier das, flieg mit den Wettbewerbern (wo das zum günstigen Preis übrigens auch nicht geht), oder buche Full Flex! Gaaaaaanz einfach ;)
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Tirreg, überhaupt kein Widerspruch, was die beste Reaktion betrifft!

Nur eben, zu sagen, "die Bedingungen sind eben so, und wenn du so günstige Preise akzeptierst, musst du auch diese Bedingungen hinnehmen" ist eben nicht so! Im Falle des Beispiels der Gewährleistung bei Kauf von 499 statt 890 wird das sehr deutlich!

Persönlich würde ich das gut und richtig finden, wenn Vertragsbestandteile immer gelten würden. Also das was Verkäufer und Käufer ausmachen, gilt. Das ist aber ganz eindeutig eben in Deutschland und wohl auch der EU nicht so!

Gut, in der Reaktion auf diese Sache sind wir einer Meinung, jedoch nicht, was die Berechtigung oder Intention der Fluggesellschaft betrifft. Ob nun der Rechtsweg was bringen würde, kann dahin gestellt bleiben, weil ja keiner etwas unternehmen will.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ob nun der Rechtsweg was bringen würde, kann dahin gestellt bleiben, weil ja keiner etwas unternehmen will.

Mir ist es "leider" noch nie passiert dass ich den Hinflug nicht antreten konnte, aber sollte mir das passieren und ich den Rückflug nutzen will und mir dieser veweigert wird werde ich sicherlich klagen. Nicht weil mich die Neubuchung finanziell ruinieren würde, sondern weil es mein Gerechtigkeitsempfinden stört.
 
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happyfriend

Erfahrenes Mitglied
04.05.2011
572
2
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so richtig. Die Bedingung, dass bei den 99iger Tickets und einigen anderen Buchungsklassen die Flüge nach exakt der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen, steht doch glasklar bei den Tarifbedingungen.
Und ob mein Auto streikt, der Zug nicht fährt etc. kann ich nicht der Fluggesellschaft ankreiden. Das ist mein Sparfuchs-Risiko.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so richtig. Die Bedingung, dass bei den 99iger Tickets und einigen anderen Buchungsklassen die Flüge nach exakt der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen, steht doch glasklar bei den Tarifbedingungen.
Und ob mein Auto streikt, der Zug nicht fährt etc. kann ich nicht der Fluggesellschaft ankreiden. Das ist mein Sparfuchs-Risiko.

Es geht nicht darum dass du den Rückflug vor den Hinflug antrittst, es geht darum dass du nur zurückfliegst und den Hinflug verfallen lässt. Das ist m.e. ein großer Unterschied zu, ich fliege erst zurück und dann hin....
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Mir ist es "leider" noch nie passiert dass ich den Hinflug nicht antreten konnte, aber sollte mir das passieren und ich den Rückflug nutzen will und mir dieser veweigert wird werde ich sicherlich klagen. Nicht weil mich die Neubuchung finanziell ruinieren würde, sondern weil es mein Gerechtigkeitsempfinden stört.


Diese Zustimmung freut mich jetzt wirklich sehr. Allerdings haben doch viele schon im Laufe der lebens gelernt, dass es nicht immer lohnt, grossen Aufwand für die Durchsetzung des Gerechtigkeitsempfindens, zu betreiben! Unter Umständen erhält man in der Sache recht, hat aber ein Vielfaches an Zeit und Nerven aufgewendet.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Diese Zustimmung freut mich jetzt wirklich sehr. Allerdings haben doch viele schon im Laufe der lebens gelernt, dass es nicht immer lohnt, grossen Aufwand für die Durchsetzung des Gerechtigkeitsempfindens, zu betreiben! Unter Umständen erhält man in der Sache recht, hat aber ein Vielfaches an Zeit und Nerven aufgewendet.

Der Aufwand würde sich ja in Grenzen halten, darum sollte sich ja dann ein Anwalt kümmern.
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Wirklich weise wäre es beispielsweise, ab sofort mit AB zu fliegen. Die verkaufen dir nämlich 2 Oneways, wenn man einen "return" bucht, weshalb man auch das Rückflugticket nutzen kann, ohne hingeflogen zu sein. Zumindest gab es bei mir noch nie Probleme damit.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Na ja, man hat ja nicht die freie Wahl der Fluggesellschaft! In der Regel will man von einem bestimmten Flughafen zu einem anderen bestimmten Flughafen. Und oftmals gibt es den Tagen nur einen oder zwei Anbieter! Schon im Vorfeld hätte ich eher AirBerlin oder Eurojet etc Co genommen weil diese ja i.R. günstiger sind, als Lufthansa.

Was ich selber am anfang gar nicht direkt wusste und auch jetzt so direkt gar nicht sichtbar ist, dass bei dem Angebot was ich gebucht hatte, weil bei vielen 99 Euro Flügen es so ist, dass Hin -und Rückflug günstiger ist als Nur der Hin- oder nur der Rückflug! Also man konnte Beispielsweise den Hinflug für 165 buchen, den Rückflug für 145 , aber für beide Flügen zusammen gebucht, musste man nur 99 zahlen. Es gibt Koppelungsangebote auch im Produkthandel. Und das kann auch jeder Anbieter als Marketinginstrument einsetzen wie er möchte.
Ich musste mich und habe mich nun damit abgefunden, dennoch, nach allgemeiner Kenntnis der Deutschen und europäischen Gesetzgebung , gerade in Bezug des Verbraucherschutzes, mutet die sehr eigenwillige Lufthansa-Vorstellung , die wohl auch bei anderen Fluggesellschaften üblich sein mag, ausserordentlich Verbraucherunfreundlich an.
Für mich ist die Sache beendet, würde mich aber freuen, wenn diese Sache einmal gerichtlich beurteilt wird.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.070
2.497
FRA
Wirklich weise wäre es beispielsweise, ab sofort mit AB zu fliegen. Die verkaufen dir nämlich 2 Oneways, wenn man einen "return" bucht, weshalb man auch das Rückflugticket nutzen kann, ohne hingeflogen zu sein

Ganz sicher dass es immer noch so ist? Zwei separate Oneways kosten bei Air Berlin inzwischen mehr als ein Return. Ich glaube, das hat sich mit dem Beitritt zu oneworld geändert.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so richtig. Die Bedingung, dass bei den 99iger Tickets und einigen anderen Buchungsklassen die Flüge nach exakt der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen, steht doch glasklar bei den Tarifbedingungen.
Und ob mein Auto streikt, der Zug nicht fährt etc. kann ich nicht der Fluggesellschaft ankreiden. Das ist mein Sparfuchs-Risiko.

Nur weil es in den Buchungsbedingungen steht muss es ja nicht richtig sein. Zudem hat wohl kaum einer immer die Bedingungen für die einzelnen Klassen parat, da scheitern ja sogar die Mitarbeiter der Airlines dran.
 
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