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Aber die Bahn käme wie kein vernünftiger Mensch jemals auf die idee zu sagen, wenn du die Hinfahrt nicht dabei bist, kannste die Rückfahrt auch nicht fahren, denn für diese Rückfahrt gilt ja die zugbindung.........wie Alternativ ja das Ticket - genau gebucht für den Rückflug! Und was machen die mit dem Sitz? Erneut verkaufen? Dann stünde dem Kunden evtl sogar eine höhere Erattung zu, als er bezahlt hat.
Man darf in Deutschland sich nicht unberechtigt bereichern auch wenn es in Bedingungen steht. Das hatte mich ja , damals noch wegen des Prinzips sehr geärgert wo auch die grossen Hotelkonzerne Prepaid raten komplett behalten wollten, bei No show. Inzwischen gehen alle grossen Hotelketten dazu über nur 90 % zu berechnen.
Denn ganz sicher, wenn auch wenig hat das Hotel weniger Kosten! Und diese Ersparnis muss man dem Gast erstatten und darf man keineswegs für sich als zusätzlichen Gewinn verbuchen!
vielleicht hast du die bahn jetzt noch auf eine gute idee gebracht.
stimme dir zu, dass die regelung der airlines - hinflug nicht erfolgt, rückflug verfällt - dem allgemeinen rechtsempfinden - auch zu recht - widerspricht. die für die überkreuztickets durch die rechtssprechung (zugunsten der kunden) gekippten bedingungen der airlines mit dann geringster anpassung der tarife an das urteil, halte ich für unzureichend. z.b. die vergleichbare buchung des TO, return gebucht, ein flug verfällt, rückflug soll erfolgen.
zum grundverständnis: zivilgerichte fällen normalerweise nur entscheidungen, die allein den klageantrag betreffen - nicht darüber hinaus. airlines /speziell LH/ ändern ihre AGBs entsprechend und keinesfalls weitergehend.
d.h., lh hat die gem. urteil geringste änderungsnotwendigkeit vorgenommen und die tarife einfach gespreizt. preiswerte tarife = keinerlei rechte/höhere tarife = rechte je nach buchungsklasse=zahlungshöhe.
nach meiner kenntnis hat bisher niemand - @alexanderxl will es ja ebenfalls nicht! - gegen die m. e. zu recht monierte handhabung im geschilderten fall geklagt. wenn nicht geklagt wird, passiert bei LH aber gar nichts...
also nicht meckern/jammern, sondern aktiv werden - die chancen dürften nicht zu schlecht sein. das überkreuzurteil läßt sich im kern hier entsprechend ebenfalls begründen/anwenden...keiner will aber klagen!
@alexanderxl: du irrst, wenn LH auf diesem flug noch einen sitz zum gebuchten oder höheren tarif verkauft, musst du beweisen, das es "dein gebuchter" und kein anderer sitzplatz war - versuch das mal.
wenn dein nachweisbarer platz teurer verkauft wird, wieso hast du dann anspruch auf den mehrerlös? hast du den pax besorgt? könntest nur deine gezahlten kosten verlangen.
bereichern darf man sich in deutschland ganz sicher - auch unberechtigt! - siehe allein unseren staat nebst banken etc.! wenn du die von LH bei der buchung angezeigten agb durch die buchung akzeptierst, dann bereichert sich LH in der folge nicht, es sei denn du läßt durch ein gericht die nichtigkeit/unangemessenheit der agb feststellen. so ist es nun mal.
und weil es mich persönlich auch betrifft/interessiert: welche hotelketten berechnen mir bei storno -prepaid nur 90% der kosten? leider kenne ich keine...
@cockpitvisit: den 1. absatz deiner behauptungen kann ich noch voll nachvollziehen. den 2. überhaupt nicht: generell und pauschal ist das angewendete preissystem zu keinem moment und zu keinem kunden gerecht!
das ist bereits in der programmierung des preissystems der airlines - zu deren verständlichem max-profit strategie begründet. wäre das system "gerechter", müßten alle preiswerter fliegen können- auch die für 99@EUR.
ein beispiel nur bei OS/andere ähnlich meiner heutigen preis-buchungssuche in C- jeweils return: OS/BRE-BKK ca. 6.200€, fast ähnliches bei LX.
für die willkürlichkeit/verdummung/abzocke des sytems: wenn ich OS HAJ-BKK buche, zahle ich nur ca. 2.800 € - also soll ich gut 3.400€ mehr für ca. 130 km entfernungsunterschied zahlen - preissystem gerecht?