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Ich bin kein Anwalt... aber meinst Du im falle einer klage AB läßt es zur Verhandlung kommen?
Ed Size ist auch kein Anwalt, auch wenn er manchmal so tut.
Ich bin kein Anwalt... aber meinst Du im falle einer klage AB läßt es zur Verhandlung kommen?
Wenn es tatsächlich ein Medical war, ist das schon höhere Gewalt (=keine 600€). AB muss dies beweisen. Welchen der beiden Rückflüge sie deswegen canceln, dürfen sie vermutlich schon selbst entscheiden. Man hat da kein Recht drauf, dass die "TXL-Maschine" gefälligst auch nach TXL zurückfliegt.
Aber im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten, dass Airlines bei aussergewöhnlichen Umständen nicht im Gesamtkundeninteresse umdisponieren dürfen sondern strikt nach der betriebsinternen Liste vorgesehener Maschinenumläufe canceln müssen. Das kann auch nicht das Gelbe vom Ei sein.
Du musst wirklich gar nichts beweisen können, in so einem Fall? Was wenn AB behaupten würde, sie haben einen Alternativ Flug angeboten, dieser wurde aber abgelehnt weil die beiden noch einen Abend in NY verbringen wollten?
Du musst wirklich gar nichts beweisen können, in so einem Fall? Was wenn AB behaupten würde, sie haben einen Alternativ Flug angeboten, dieser wurde aber abgelehnt weil die beiden noch einen Abend in NY verbringen wollten?
Dann bräuchten sie einen Zeugen...
Das sind zwei Paar Schuhe. Die Ausgleichszahlung ist ja ZUSÄTZLICH zur Ersatzbeförderung anzubieten. Relevant wäre die Behauptung nur, wenn AB behaupten würde, eine Ersatzverbindung angeboten zu haben, die es den beiden ermöglicht hätte nicht früher als eine Stunde vor planmäßigem Abflug abzufliegen und TXL max zwei Stunden später als geplant zu erreichen. Dann wäre die Ausgleichszahlung nämlich nicht fällig. Allerdings reicht es nicht, dass AB so etwas "behauptet". Das müsste die Airline auch beweisen.
Ich muss mich korrigieren. Oben hatte ich geschrieben, die beiden müssten nur beweisen, dass sie am Flughafen waren. Da der Flug ja gestrichen wurde, brauchen sie nicht einmal das zu beweisen. Ihre Beweispflicht beschränkt sich darauf, dass sie den ursprünglichen Flug tatsächlich gebucht haben. Mehr nicht. Also gar kein Problem!
Das ist klar, aber was wird nicht alles vor gericht behauptet. Mir hat mal ein Anwalt gesagt das ich nur gewinnen kann wenn ich mind. einen Zeugen mehr habe als die Gegenseite, und die Gegenseite hatte immer einen Zeugen mehr als ich
Vielleicht hatte die Gegenseite auch Recht
Nö......ich habe ja auch nicht verloren - trotz weniger Zeugen.
Ich bin ja äußerst zurückhaltend bei Anwaltsschelte, aber durch so einen generalisierenden platten Blödsinn disqualifiziert man sich als Rechtsvertreter vollkommen.Mir hat mal ein Anwalt gesagt das ich nur gewinnen kann wenn ich mind. einen Zeugen mehr habe als die Gegenseite, und die Gegenseite hatte immer einen Zeugen mehr als ich
Heisst das, dais seelenruhig im Hotel liegen bleiben kann wenn ich weiss das mein Flug gestrichen wurde
@Umsteiger: Wenn AB es auf eine Verhandlung ankommen läßt würde das ja wenn ich recht informiert bin heißen das meine Schwester+ Schwager und Anwalt nach Berlin reisen müssen da dort der Gerichtsstand von AB ist.
Wie verhält sich das mit den anfallenden Kosten?
Da sagt das Rechtsanwalts Vergütungs Gesetz aber etwas anderes!Das ist in der Pauschalitaet nicht richtig.