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Nichts anderes habe ich behauptet.Nein.
Die Kosten, die beim Vergleichen entstehen, also Anwalts- und Gerichtsgebuehren, jeweils soweit Anwalt und/oder Gericht ueberhaupt involviert sind, sind gesetzlich geregelt.
Auch hier keine Einwände von mir.Wie diese Kosten verteilt werden, wer sie traegt, ist den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit ueberlassen. Sie orientieren sich dabei oft an der Quotelung, die in einem dem Vergleich entsprechenden Urteil getroffen worden waere.
Und jetzt kommt der Anwalt der Airline und bietet bei geforderten 600,- diese sofort an, wenn man seine Anwaltskosten selber trägt.
Alternativ kündigt er an, dass egal wie das Urteil lautet, die Airline nicht zahlen wird, weil sie entweder gewinnt, oder in Revision geht.
Jetzt mal ehrlich, wer klagt hier weiter?
Das Honorar ist bis hierher durchaus überschaubar.
Und mehr (Entschädigung) wird es kaum werden, wenn man sich durch die Instanzen arbeitet.
Jeder der am Ende dann mit etwas über 500,- € in der Hand aus dem Vergleich hervorgeht, fühlt sich doch wohl als Sieger. (obwohl er es juristisch eben nicht ist)