ANZEIGE
Die Sparda hat keine Reiseabbruchversicherung, wobei ich nicht weiss ob diue HVB eine hat.
Die hat sie und noch Vieles mehr:
2. Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Im Falle eines Reiserücktrittes/Reiseabbruches leisten wir Ent- schädigung für nicht zurückzahlbare Anzahlungen und nicht in Anspruch genommene Reise- bzw. Unterkunftsleistungen bis zu maximal 5.000,– EUR pro Hauptkartenkonto und Jahr. Reiserücktritt/Reiseabbruch bedeutet der erforderliche und unvermeidbare Rücktritt oder Abbruch einer Auslandsreise verursacht durch:
- a) eine durch Attest belegte unerwartete, schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Verwandten (als nahe Verwandte gelten Ihr Ehe-/Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegertochter, -sohn oder Großeltern), einer begünstigten Person, einer Reisebegleitung oder einer Person, von der die Urlaubs- pläne abhängen
- b) eine wesentliche, nachweisbare Verschlechterung der finanziellen Umstände der begünstigten Person auf- grund von Arbeitslosigkeit, die gemäß der gegenwär- tigen Gesetzgebung zu keiner Abfindung führt
- c) die unerwartete Berufung der begünstigten Person als Geschworener oder Zeuge, es sei denn, dies geschieht in beruflicher oder beratender Eigenschaft
- d) Schaden am Eigentum der begünstigten Person infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschä- digten erheblich ist