Der Beitrag betrifft Einkaufen, aber Shopping geht ja - um den Bezug zum Thema des Threads herzustellen - neben Einheimischen auch Touristen an.
2G schafft Konfusion für die Zuordnung zu Einzelhandel (2G) und Geschäften des täglichen Bedarfs. Man denkt bei letzteren dann ja erstmal an Aldi, Edeka, Lidl, Rewe usw., das ist aber nicht alles.
Vor einigen Tagen war ich seit längerer Zeit erstmals wieder in der Bremer City unterwegs. Bei vielen Geschäften hängen teils im Befehlston formulierte Hinweise zu 2G aus. Sowas wirft dann die Frage auf, warum den Impfnachweis präsentieren, wenn auch ein Online-Kauf möglich ist. Bei der Filiale von Hachez dagegen ein Hinweis, dass hier jeder einkaufen darf.

Nach dem Kauf einiger Tafeln Schokolade kam ich an der Filiale einer Tee-Kette vorbei: ebenfalls Geschäft des täglichen Bedarfs. Mit anderen Worten: wer offline Socken, Unterhosen oder T-Shirts bei H&M, C&A oder sonstwo kaufen will, muss dafür geimpft sein, für den Kauf von Schokolade mit Himbeer-Chili-Meersalz-Geschmack oder Roiboos-Tee mit Vanille-Erdbeer-sonstwas-Aroma ist das aber nicht notwendig. *hääh*
Letztes Wochenende war ich in Hamburg. Teeladen Nähe Rathausmarkt: Geschäft des täglichen Bedarfs, hereingegangen, Auslage betrachtet, Tee ausgesucht, bezahlt, fertig. Ortswechsel zum Hanse-Viertel: Spirituosenladen Geschäft des täglichen Bedarfs, andere Geschäfte 2G. H & M schräg gegenüber: 2G. Feinkostgeschäft schräg gegenüber mit Verzehrangebot (Mutterland), 2G oder 3G, war nicht ausgeschildert und habe ich nicht näher drauf geachtet. Ich habe beim Betreten den Mitarbeiter gefragt, der die Nachweise prüfte (ich wollte dort nur etwas kaufen und nichts an Ort und Stelle verzehren). Antwort: sie kennen die EInordnung noch nicht und sind noch dabei, das mit der zuständigen Behörde zu klären.