Nee, so einfach ist das alles nicht., spocky83
Hättest Du einen gut erzogenen Deutschen auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen, hätte der sich im Vorfeld den Antrag ausgedruckt, angeschaut , alles an Dokumenten eingesammelt was er braucht und Punkt für Punkt abgehakt. Es sind in der Regel mind 8 DIN A 4 Seiten auf denen Angaben , Dok usw angefordert werden.
Diesen wohlerzogenen Menschen hast Du aber nicht vor Dir sitzen !
Nun, bei diesem Landratsamt kommst du ohne Prüfung auf Vollständigkeit noch nicht mal zum Sachbearbeiter ins Büro - ist aber hier irrelevant, da der Antrag online einzureichen ist.
Das fängt schon damit an, dass die Anträge in vielen ALB erst nach einem MUSS-Beratungsgespräch ausgehändigt werden. Geht weiter mit den Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen ( UP-Prüfung beim Oberlandesgericht) plus Abfragen bei diversen Sicherheitsdiensten und Rückfragen bei den Botschaften / Konsulaten. Es ist ein Kreuz was da trotz oft vorhandener deutscher Biographie verlangt wird. Handgeschriebener Lebenslauf ? Wozu das denn um Himmels Willen ? Wohnort seit Geburt ? Alle !
Im konkreten Fall waren folgende Dokumente und Nachweise erforderlich: Geburtsurkunde inkl. Übersetzung, Hochschulzeugnis (hier zum Nachweis der Sprachkentnisse), der Wisch über die bestandene Prüfung des Einbürgerungstests, Gehaltsnachweise in Form von Renten- und Pensionsbescheiden, Melderegisterauszug und natürlich Kopien der Ausweisdokumente. Ich kenne das alte Papierformular und die teils hanebüchenen Anforderungen, das scheint aber zumindest im Onlineverfahren mal erheblich eingestampft worden zu sein.
Hinzu kommt, dass die ALB´s oft nicht nur für die Einbürgerungen zuständig sind, sondern auch für alle anderen ausländerrechtlichen Belange.
Da habe ich mich wohl zu unkonkret ausgedrückt: die genannten Stellen sind ausschließlich für Einbürgerungen zuständig - dass da definitiv aus anderen Bereichen kanibalisiert wurde, halte ich für offensichtlich wobei die Terminvergabe für andere ausländerrechtliche Belange im fraglichen Landkreis jetzt nicht komplett aus dem Ruder läuft, aber das ist nur mein subjektiver Eindruck.
Es gibt zwar mittlerweile auch Ausländerbehörden, die Anträge online entgegen nehmen ( man glaubt es nicht ) , aber die kannst Du an einer Hand abzählen.
Das wären zumindest in Bayern einfach mal (fast) alle - In der Liste stehen 93 Landratsämter und kreisfreie Städte. Bayern hat insgesamt 96 (und nein, ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und geschaut, wer da noch ausschließlich mit Papier arbeitet).
Kurzum: natürlich gibt es Ausländerbehörden, bei denen die Prozesse unnötig komplex sind, natürlich gibt es auch sehr komplexe Fälle und dass die meisten Menschen in diesem Land (auch und gerade die "wohlerzogenen Deutschen") absolut unfähig sind auch nur irgendein Formular ansatzweise korrekt auszufüllen, unterschreibe ich dir blanko - da langt ein Besuch jeder größeren Zulassungsstelle oder eines Einwohnermeldeamtes, um sich davon selbst zu überzeugen. Hier geht es aber wie gesagt hauptsächlich um Fälle, wo genau das alles eher nicht der Fall sein wird: mehrheitlich relevant sind hier wohl nur die ausländischen Geburtsurkunden und die sind wohl eher unkritisch und zumeist sowieso schon in der Vergangenheit legalisiert worden, bei den Engländern großteils wohl ohnehin schon EU-konforme Dokumente.
Entsprechend ist also davon auszugehen, dass der fragliche Landkreis es mit ganz erheblich weniger komplizierten Fällen zu tun hat - und natürlich macht sich das in den Wartezeiten bemerkbar, die ist ca. ein Drittel geringer als z.B. in der kreisfreien Stadt München - überrascht natürlich niemanden. Allerdings, so denke zumindest ich, ist das immer noch keine hinreichende Erklärung, warum es dann trotzdem noch so lange dauert: wenn die "internen Bremsklötze" weitestgehend entfernt oder zumindest signifikant reduziert wurden, dann hält ja wohl etwas Anderes den Betrieb auf, oder nicht?