Indische Reisepass und deutsche Aufenthaltstitel.

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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.433
749
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In Spanien (bei EW) reicht der Aufenthaltstitel auch nicht, die wollen den Pass beim Borden sehen.
Ryanair will immer die Dokumente von Nicht-EU Bürgern sehen, selbst für Inlandsflüge... Früher gab es sogar Sonderschalter für den "Visa Check" und ohne Stempel auf dem ausgedruckten Bording Pass kam man nicht mit..

Falls es doch mal nach außerhalb Schengen geht: Die automatische Passkontrolle in MUC funktioniert mit den Aufenthaltstiteln übrigens nicht. In FRA sollte es funktionieren, sagen die Bundespolizisten.
 

sveklana

Neues Mitglied
05.08.2024
11
2
Mit der russisch-bepassten -1 hab ich immer mit dem Reisepass Flüge gekauft, ihren Aufenthaltstitel musste sie manchmal vorzeigen. Einmal noch in TXL hatte sie ihn zu Hause liegen lassen. Wir haben dann in grosser Eile bei der Bundespolizei ein Ersatzdokument ausstellen lassen, das ging und wir konnten noch rechtzeitig boarden. War damals, glaub ich, auf TXL-AMS per KL.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wie geschrieben, lieber dabei haben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Exakt. Ryanair wollte früher immer die Passdaten. Wie es heute ist, kann ich nicht sagen.
Alles klar, ich danke Ihnen.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
1.048
FMO
+ 1 hat ja auch das Vergnügen mit Reisepass und Scheckkärtchen ( Aufenthaltstitel ) herum fliegen zu müssen.

Unsere Erfahrung : Reisepass und Aufenthaltstitel immer dabei haben ! Egal welche Airline und wohin es geht ( innerhalb oder ausserhalb Schengen). Man ist vor keiner Überraschung > Kontrolle sicher.

Die automatische Passkontrolle in MUC funktioniert mit den Aufenthaltstiteln übrigens nicht. In FRA sollte es funktionieren, sagen die Bundespolizisten.
So auch + 1 nach den letzten beiden Landungen in FRA und MUC. In MUC und DUS fragt er, je nach Länge der Schlange, immer die Kontrol-BuPol ob er durch darf.

Und ja , das Scheckkärtchen ( Aufenthaltstitel ) ist an den Reisepass gebunden. Hat + 1 gerade hinter sich, daher weiß ich das genau.
 

sveklana

Neues Mitglied
05.08.2024
11
2
+ 1 hat ja auch das Vergnügen mit Reisepass und Scheckkärtchen ( Aufenthaltstitel ) herum fliegen zu müssen.

Unsere Erfahrung : Reisepass und Aufenthaltstitel immer dabei haben ! Egal welche Airline und wohin es geht ( innerhalb oder ausserhalb Schengen). Man ist vor keiner Überraschung > Kontrolle sicher.

Die automatische Passkontrolle in MUC funktioniert mit den Aufenthaltstiteln übrigens nicht. In FRA sollte es funktionieren, sagen die Bundespolizisten.
So auch + 1 nach den letzten beiden Landungen in FRA und MUC. In MUC und DUS fragt er, je nach Länge der Schlange, immer die Kontrol-BuPol ob er durch darf.

Und ja , das Scheckkärtchen ( Aufenthaltstitel ) ist an den Reisepass gebunden. Hat + 1 gerade hinter sich, daher weiß ich das genau.
Vielen Dank für die Antwort!
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.738
4.311
Hamburg
Wenn ein Dokument angegeben werden muss (was ich mir innerhalb EU nicht vorstellen kann), dann die des Aufenthaltstitels. Der ist ja mit Pass verbunden. Und ich würde auch dazu raten, immer das Beiblatt mitzunehmen. Wobei das ja eigentlich immer mit im Pass liegt. Übrigens gilt gleiches bei Fiktionsbescheinigung. Nur dass nicht jeder Beamte mit dem Dokument klar kommt :eek: .
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
1.048
FMO
Ich muss doch mal fragen. Was meinst Du mit
immer das Beiblatt mitzunehmen. Wobei das ja eigentlich immer mit im Pass liegt. ?

Fiktionsbescheinigung ist noch wieder ein anderes Thema. Allerdings !
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.738
4.311
Hamburg
immer das Beiblatt mitzunehmen. Wobei das ja eigentlich immer mit im Pass liegt. ?
Das ist der Zettel, wo z. B. deine Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitgeber mit vermerkt ist. Das ist offiziell Teil der Aufenthaltserlaubnis. Offizieller Titel "Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel". Dort sind Nebenbestimmungen vermerkt.

Wenn Ihr Aufenthaltsrecht zweckgebunden erteilt wurde, ist dies in dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel vermerkt. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, z.B. Wechsel des Arbeitsplatzes, Ausbildungsverhältnisses oder des Studienfachs ist nur zulässig, wenn das Zusatzblatt durch die Ausländerbehörde entsprechend geändert wurde.

Im Moment muss +1 sogar theoretisch wegen der Fiktionsbescheinigung (weil Deutschland es nicht schafft rechtzeitig Termine abzuarbeiten) und unserer Hochzeit, zwei Pässe immer dabei haben. Den alten (entwerteten) und den neuen. Warum das so ist, ist ein anderes Thema... Es lebe die deutsche Bürokratie. Traurig. Könnt mich schon wieder aufregen lol. Aber das ganze ist dann doch eher OT jetzt.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
1.048
FMO
Ach so.
+1 hat die Niederlassungserlaubnis, daher nichts mit Nebenbestimmungen / Zusatzblatt. Früher, als es noch die geklebte Variante gab , standen diese Nebenbestimmungen immer im Pass.

Danke schön
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.738
4.311
Hamburg
Ja, Niederlassungserlaubnis sind wir halt dran. Dauert aber, wie auch der Deutsche Pass (jetzt wo das neue Gesetz verabschiedet wurde) leider 12 Monate in Deutschland...
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.810
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MUC, BSL
Die automatische Passkontrolle in MUC funktioniert mit den Aufenthaltstiteln übrigens nicht. In FRA sollte es funktionieren, sagen die Bundespolizisten.
So auch + 1 nach den letzten beiden Landungen in FRA und MUC. In MUC und DUS fragt er, je nach Länge der Schlange, immer die Kontrol-BuPol ob er durch darf.
Sicher? Meine Mutter (USA) kann die eGates in München jedenfalls benutzen.
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.738
4.311
Hamburg
Sehr off topic, aber schau mal ,was den deutschen Pass betrifft, bei info4alien nach den Beiträgen von Aras.
Wirklich hilfreich. 🍀
Danke. Hauptproblem ist hier die Überlastung der FHH Behördenlandschaft und einen Termin für den Test zu bekommen. Ich hab mir das mal als Lesezeichen hier vermerkt.

Die e-Gates gingen bei meiner +1 auch nicht soweit ich das erinnere. Wir standen da ja in MUC auch schon an der manuellen Kontrolle...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.472
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Dauert aber [...] leider 12 Monate in Deutschland...

Hauptproblem ist hier die Überlastung der FHH Behördenlandschaft

Nach drei Monaten skrupellos Untätigkeitsklage erheben. Das erhöht die Überlastung zwar noch mehr (und ist somit in gewisser Weise "unfair" gegenüber denjenigen, die die überlange Bearbeitungszeit still und duldsam ertragen, und deren Schlange immer länger wird, je mehr Leute sich in die "Fast Lane" der Untätigkeitsklage einreihen) - letztlich ist es aber die einzige Möglichkeit, dass da mal jemand aufwacht und die Behörden adäquat mit Personal ausstattet.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
1.048
FMO
Nein, sicher natürlich nicht, nur Erfahrung von + 1 aus den letzten Monaten . Vor der EM / Olympia. Daher der Hinweis, falls es nicht funktioniert mit Scheckkärtchen zum Kontrol-BuPol und fragen. Er hat noch nie ein Nein bekommen, wenn er die Karte gleich gezeigt bzw auf Nachfrage mit Ja , vorhanden geantwortet hat.

Zuerst den Reisepass. Vielleicht erfolgt über den Reisepass eine Abfrage beim AZR (Ausländerzentralregister) ? Ich weiß es nicht.

Was die " Untätigkeitsklage " betrifft. Nur keine Hemmungen ! Der von mir angesprochene User ( siehe oben ) hat das inkl Veröffentlichung der Korrespondenz durchgezogen.

Ja, die Ausländerbehörden sind komplett unterbesetzt für das was sie leisten müssen. Und man hätte wissen können und müssen, was mit diesem neuen Gesetz über die ABH´s herein brechen würde. Zusätzlich zu den Themen , die uns sowieso schon beim "Fachkräftemangel / Ausl. MA " auf die Füße fallen.

Das kann und darf nicht so weiter gehen !

Herrje, jetzt ist es aber sehr off topic geworden
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Ja, Niederlassungserlaubnis sind wir halt dran. Dauert aber, wie auch der Deutsche Pass (jetzt wo das neue Gesetz verabschiedet wurde) leider 12 Monate in Deutschland...
Wobei ich mich da ganz unironisch frage, was zur Hölle da so lange dauert. Mir ist schon klar, dass die nicht nur rumsitzen und Kaffee trinken, aber mir ist (ohne das despektierlich zu meinen) hinten und vorne nicht klar, wie beim Normalfall diese Prüfungsprozesse mehr als 15 Minuten dauern können.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.808
4.392
FRA
Wobei ich mich da ganz unironisch frage, was zur Hölle da so lange dauert. Mir ist schon klar, dass die nicht nur rumsitzen und Kaffee trinken, aber mir ist (ohne das despektierlich zu meinen) hinten und vorne nicht klar, wie beim Normalfall diese Prüfungsprozesse mehr als 15 Minuten dauern können.
Wieviel Bearbeiter ? Wieviel zu prüfende Anträge ? Wieviel erneute Prüfungen wegen eingegangener Klagen ?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.810
1.242
MUC, BSL
Wieviel Bearbeiter ? Wieviel zu prüfende Anträge ? Wieviel erneute Prüfungen wegen eingegangener Klagen ?
Gewiss, bremst alles, keine Frage. Dennoch habe ich mich mal im Landkreis meiner Mutter etwas dahintergeklemmt und mir stellen sich jetzt mehr Fragen als zuvor. Der Landkreis hat ca. 135.000 Einwohner, nur zur Einordnung.

Mir wurde zugetragen, dass im 2. Quartal 2024 193 Anträge auf Einbürgerung eingegangen sind, in Q3 sind es weitere 40, seit Mitte Juli nur noch Einzelne (maximal 1-2 pro Woche, manchmal auch gar keine). Wie viel noch von zuvor hängig ist, wusste die Person nicht genau, schätzte die Zahl aber auf etwa 100. Es gibt für die Bearbeitung drei Sachbearbeiter in Vollzeit, zwei weitere mit jeweils 50% kamen im Frühjahr dazu. Lass also unter Berücksichtigung von Krankheit und Urlaub im Schnitt drei Leute da sein. Geschätzt sind etwa 2/3 der Anträge von Briten und Amerikanern (ehemaliger US Militärstützpunkt im Landkreis), was diese Anträge schon alleine aufgrund der sehr niedrigen Sprachbarriere recht einfach macht und es sich i.d.R. um Leute handelt, bei denen die Voraussetzungen locker erfüllt sind (meistens ging es den Betroffenen um die Beibehaltung der gebürtigen Staatsbürgerschaft, deshalb kommen die Amis gerade alle aus den Löchern).

Jetzt lass den "unproblematischen" Fall mal eine Stunde dauern, um das gewissenhaft zu prüfen und vielleicht die ein oder andere Kleinigkeit nachzusehen. Regelarbeitszeit sind 40 Stunden pro Woche, drei Sachbearbeiter.... ich brauch jetzt nicht weiter rechnen, oder? Trotzdem liegt die Zeit, bis man einen Termin zur Vorsprache bekommt bei aktuell sechs bis sieben Monaten (und das gilt ja schon als schnell, nachdem was ich höre).

Das geht irgendwo hinten und vorne nicht auf, nicht mal knapp. Nachdem ich ehrlich gesagt nicht davon ausgehe, dass es die Sachbearbeiter beim LRA sind, die da vor sich hintrödeln (ich kenne genug Leute in der öffentlichen Verwaltung, die kotzen im Strahl), muss doch irgendwo anders irgendwer oder irgendwas klemmen - und das ist es, was mich interessiert.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
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FMO
Nee, so einfach ist das alles nicht., spocky83

Hättest Du einen gut erzogenen Deutschen auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen, hätte der sich im Vorfeld den Antrag ausgedruckt, angeschaut , alles an Dokumenten eingesammelt was er braucht und Punkt für Punkt abgehakt. Es sind in der Regel mind 8 DIN A 4 Seiten auf denen Angaben , Dok usw angefordert werden.

Diesen wohlerzogenen Menschen hast Du aber nicht vor Dir sitzen !

Das fängt schon damit an, dass die Anträge in vielen ALB erst nach einem MUSS-Beratungsgespräch ausgehändigt werden. Geht weiter mit den Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen ( UP-Prüfung beim Oberlandesgericht) plus Abfragen bei diversen Sicherheitsdiensten und Rückfragen bei den Botschaften / Konsulaten. Es ist ein Kreuz was da trotz oft vorhandener deutscher Biographie verlangt wird. Handgeschriebener Lebenslauf ? Wozu das denn um Himmels Willen ? Wohnort seit Geburt ? Alle !

Hinzu kommt, dass die ALB´s oft nicht nur für die Einbürgerungen zuständig sind, sondern auch für alle anderen ausländerrechtlichen Belange.

Es gibt zwar mittlerweile auch Ausländerbehörden, die Anträge online entgegen nehmen ( man glaubt es nicht ) , aber die kannst Du an einer Hand abzählen.

Es gibt einen Artikel in der ZEIT ( leider hinter Paywall ) zum Thema Ausländerbehörde . Vielleicht hast Du ja Zugang

Hier gibts noch mehr zum Thema
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.472
15.118
Der Landkreis hat ca. 135.000 Einwohner, nur zur Einordnung.

Mir wurde zugetragen, dass im 2. Quartal 2024 193 Anträge auf Einbürgerung eingegangen sind, in Q3 sind es weitere 40, seit Mitte Juli nur noch Einzelne (maximal 1-2 pro Woche, manchmal auch gar keine).

Klingt durchaus plausibel: Rein statistisch wären in dem Landkreis nach alter Rechtslage ungefähr 340 Einbürgerungen pro Jahr zu erwarten. Lass das nach neuem Recht sehr moderat auf 400 ansteigen, dann wird das Dilemma offenbar:

Es gibt für die Bearbeitung drei Sachbearbeiter in Vollzeit, zwei weitere mit jeweils 50% kamen im Frühjahr dazu.

Also 400 Anträge auf 800 Mann-Arbeitstage. Zwei Tage Zeit für einen. Realistisch sind eher zwei Wochen. Und damit hat man noch nicht die Zeit für den Rücklauf der

Abfragen bei diversen Sicherheitsdiensten

- die gleichfalls überlastet sind.

Ohne massive Personalaufstockung geht es nicht - und dafür fehlt es an politischem Willen, Budget (Schuldenbremse! Schwarze Null!) und Kandidaten.

Hinzu kommt, dass die ALB´s oft nicht nur für die Einbürgerungen zuständig sind, sondern auch für alle anderen ausländerrechtlichen Belange.

Nicht nur oft, sondern immer ;) Üblicherweise sind das dann getrennte Abteilungen, Aufenthalt und Einbürgerung. Letztlich aber aus dem selben Personalpool - wenn Du zu wenige Leute für Aufenthalt hast, wird das bei Einbürgerung ähnlich aussehen.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
886
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Man / ich sollte mich doch präziser ausdrücken !

Letztlich aber aus dem selben Personalpool -

Genauso wars gemeint .
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.810
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MUC, BSL
Nee, so einfach ist das alles nicht., spocky83

Hättest Du einen gut erzogenen Deutschen auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen, hätte der sich im Vorfeld den Antrag ausgedruckt, angeschaut , alles an Dokumenten eingesammelt was er braucht und Punkt für Punkt abgehakt. Es sind in der Regel mind 8 DIN A 4 Seiten auf denen Angaben , Dok usw angefordert werden.

Diesen wohlerzogenen Menschen hast Du aber nicht vor Dir sitzen !

Nun, bei diesem Landratsamt kommst du ohne Prüfung auf Vollständigkeit noch nicht mal zum Sachbearbeiter ins Büro - ist aber hier irrelevant, da der Antrag online einzureichen ist.
Das fängt schon damit an, dass die Anträge in vielen ALB erst nach einem MUSS-Beratungsgespräch ausgehändigt werden. Geht weiter mit den Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen ( UP-Prüfung beim Oberlandesgericht) plus Abfragen bei diversen Sicherheitsdiensten und Rückfragen bei den Botschaften / Konsulaten. Es ist ein Kreuz was da trotz oft vorhandener deutscher Biographie verlangt wird. Handgeschriebener Lebenslauf ? Wozu das denn um Himmels Willen ? Wohnort seit Geburt ? Alle !
Im konkreten Fall waren folgende Dokumente und Nachweise erforderlich: Geburtsurkunde inkl. Übersetzung, Hochschulzeugnis (hier zum Nachweis der Sprachkentnisse), der Wisch über die bestandene Prüfung des Einbürgerungstests, Gehaltsnachweise in Form von Renten- und Pensionsbescheiden, Melderegisterauszug und natürlich Kopien der Ausweisdokumente. Ich kenne das alte Papierformular und die teils hanebüchenen Anforderungen, das scheint aber zumindest im Onlineverfahren mal erheblich eingestampft worden zu sein.
Hinzu kommt, dass die ALB´s oft nicht nur für die Einbürgerungen zuständig sind, sondern auch für alle anderen ausländerrechtlichen Belange.
Da habe ich mich wohl zu unkonkret ausgedrückt: die genannten Stellen sind ausschließlich für Einbürgerungen zuständig - dass da definitiv aus anderen Bereichen kanibalisiert wurde, halte ich für offensichtlich wobei die Terminvergabe für andere ausländerrechtliche Belange im fraglichen Landkreis jetzt nicht komplett aus dem Ruder läuft, aber das ist nur mein subjektiver Eindruck.
Es gibt zwar mittlerweile auch Ausländerbehörden, die Anträge online entgegen nehmen ( man glaubt es nicht ) , aber die kannst Du an einer Hand abzählen.
Das wären zumindest in Bayern einfach mal (fast) alle - In der Liste stehen 93 Landratsämter und kreisfreie Städte. Bayern hat insgesamt 96 (und nein, ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und geschaut, wer da noch ausschließlich mit Papier arbeitet).


Kurzum: natürlich gibt es Ausländerbehörden, bei denen die Prozesse unnötig komplex sind, natürlich gibt es auch sehr komplexe Fälle und dass die meisten Menschen in diesem Land (auch und gerade die "wohlerzogenen Deutschen") absolut unfähig sind auch nur irgendein Formular ansatzweise korrekt auszufüllen, unterschreibe ich dir blanko - da langt ein Besuch jeder größeren Zulassungsstelle oder eines Einwohnermeldeamtes, um sich davon selbst zu überzeugen. Hier geht es aber wie gesagt hauptsächlich um Fälle, wo genau das alles eher nicht der Fall sein wird: mehrheitlich relevant sind hier wohl nur die ausländischen Geburtsurkunden und die sind wohl eher unkritisch und zumeist sowieso schon in der Vergangenheit legalisiert worden, bei den Engländern großteils wohl ohnehin schon EU-konforme Dokumente.

Entsprechend ist also davon auszugehen, dass der fragliche Landkreis es mit ganz erheblich weniger komplizierten Fällen zu tun hat - und natürlich macht sich das in den Wartezeiten bemerkbar, die ist ca. ein Drittel geringer als z.B. in der kreisfreien Stadt München - überrascht natürlich niemanden. Allerdings, so denke zumindest ich, ist das immer noch keine hinreichende Erklärung, warum es dann trotzdem noch so lange dauert: wenn die "internen Bremsklötze" weitestgehend entfernt oder zumindest signifikant reduziert wurden, dann hält ja wohl etwas Anderes den Betrieb auf, oder nicht?
 
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