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ING-DiBa Depot Eröffnung verweigert

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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
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Die Begründung hört sich sehr nach FATCA an.
Für mich nicht. Das könnte man offen kommunizieren.
Schützt ja auch vor lästigen Rückfragen.
Bitte niemanden sowas wie nextmarkets empfehlen.

die sind in Zypern reguliert und führen keine Kapitalertragssteuer ab. Damit sind newbies direkt in der Steuerhinterziehung.
Sorry, aber das ist Unsinn. Abgesehen vom Anbieter an sich.
Hättest du gesagt, das macht die Steuer aufwändiger wär's ja ok., aber die Bank ist für eine anschließende begangene Steuerhinterziehung nun wirklich nicht verantwortlich.

depot bei comdirect, consors, scalable, trade republic, hauptsache deutsch reguliert!
Du meinst jetzt aber nicht das Trade Republic, dass es nicht schafft, bis zum 15. April einer Steuerbescheinigung für 2021 auszustellen, oder?
Überlege gerade, da wieder wegzugehen. Lieber etwas mehr zahlen.
Geht die Depotbank pleite und diese hat zufällig Anleihen, Zertifikate oder Optionsscheine emittiert,
dann wären diese nicht durch die Einlagensicherung gesichert.
Anleihen und Zertifikate der DZ Bank sind sehr wohl darüber gesichert.
Wird sogar von der Stiftung Warentest bestätigt:


Natürlich nicht, ohne hinterher wieder am Thema vorbei zu reden...
Das Geschwurbel von denen ab Zeile 8 hat nichts mit dem Emittentenrisiko zu tun.
Also im Klartext: Geht die DZ Bank Pleite, ist die Rückzahlung nach den Bedingungen des Papiers gesichert.
Gilt hier nur für DZ Bank.

@tmmd bezog sich aber gar nicht darauf:

Grundsätzlich ging es mir ausschließlich um die Verfügbarkeit von Wertpapieren im Falle der Insolvenz eines Depotanbieters, nicht um den Wert der im Depot enthaltenen Wertpapiere.
Er bereit sich ausdrücklich nicht auf die Pleite das Emittenten, sondern auf die Pleite der Verwahrstelle. Das ist ein Riesenunterschied.
Da hast du @flyingcircus was nicht verstanden.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.444
2.197
Du meinst jetzt aber nicht das Trade Republic, dass es nicht schafft, bis zum 15. April einer Steuerbescheinigung für 2021 auszustellen, oder?
Überlege gerade, da wieder wegzugehen. Lieber etwas mehr zahlen.
Also mir fehlt diese auch noch für Consorsbank, Smartbroker, ING und natürlich Trade Republic. Die letzten Jahre war TR deutlich schneller. Mit mehr zahlen hat das also nichts zu tun, ich warte ja auch bei anderen Brokern noch.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Also mir fehlt diese auch noch für Consorsbank, Smartbroker, ING und natürlich Trade Republic. Die letzten Jahre war TR deutlich schneller. Mit mehr zahlen hat das also nichts zu tun, ich warte ja auch bei anderen Brokern noch.
Danke für die Warnung.
Jede vernünftige Bank hat das Ding spätestens Anfang Februar erstellt ...
Das kann doch nicht das Problem sein.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Anfang Februar hatte ich in jetzt 9 Börsenjahren noch nie erlebt.
Raiffeisen 19.02. (ok, ist Mitte Februar, nicht Anfang)
Union Investment 15.01.

Was du schreibst enttäuscht mich vor allem bei Consors. Hatte die ins Auge gefasst...

Kriege jedes Jahr eine Menge Steuer zurück und muss auf diesen Sch**** warten....
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.444
2.197
Raiffeisen 19.02. (ok, ist Mitte Februar, nicht Anfang)
Union Investment 15.01.

Was du schreibst enttäuscht mich vor allem bei Consors. Hatte die ins Auge gefasst...

Kriege jedes Jahr eine Menge Steuer zurück und muss auf diesen Sch**** warten....
Bei der Consorsbank dauert es bei mir wahrscheinlich auch wieder etwas länger, weil ich auch Smartbroker Kunde bin, beide gehören zur BNP Paribas. Aber selbst in den Jahre bevor ich zusätzlich bei Smartbroker war kam die Jahressteuerbescheinigung sehr oft erst gegen Mitte April. Ich hoffe das bis Ende April alle da sind.
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
@tmmd bezog sich aber gar nicht darauf:


Er bereit sich ausdrücklich nicht auf die Pleite das Emittenten, sondern auf die Pleite der Verwahrstelle. Das ist ein Riesenunterschied.
Da hast du @flyingcircus was nicht verstanden.
Die "Verwahrstelle" von Zertifikaten ist aber AFAIK auch nicht die DZ-Bank als Emittent, sondern die Girosammelverwahrung bei Clearstream.
Die gesetzliche Einlagensicherung greift hier grundsätzlich nicht- bei der DZ-Bank (Eigentümer Genobanken) wäre es der BVR.
Wobei Inhaberschuldverschreibungen nachrangige Forderungen wären.

Consorsbank:
die normalen Bescheinigungen sind schon seit einiger Zeit im Mail-Eingang der Kunden- man muss die aber unter dem Datum 31.12. suchen.

Wenn man aber sowohl bei Consors, als auch bei DAB/smartbroker ein Depot hat- dann dauert es deutlich länger.
Das hat auch seinen Grund- Consors verrechnet zwischen diesen Depots intern im Februar die Verluste/Gewinne.
Was ich schon einmal absolut genial finde, da man etwaige Erstattungen bereits im Februar (bei mir am 21.2. bei smartbroker) auf dem Depotkonto hat (Buchungstext "Zwangsoptimierung") ohne Umweg über eine Verlustbescheinigung.
Was übrig bleibt, kommt über die Steuerbescheinungen April/Mai.
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Die "Verwahrstelle" von Zertifikaten ist aber AFAIK auch nicht die DZ-Bank als Emittent, sondern die Girosammelverwahrung bei Clearstream.
Genau das hat ja auch niemand behauptet.
Die gesetzliche Einlagensicherung greift hier grundsätzlich nicht- bei der DZ-Bank (Eigentümer Genobanken) wäre es der BVR.
Falsch.
Wobei Inhaberschuldverschreibungen nachrangige Forderungen wären.
Auch falsch.

Muss ich schon wieder Dieter Nuhr bemühen?
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Es würde schon reichen, wenn Du die BaFin bemühen würdest.

"
Bonitätsrisiko: Die Bonität eines Emittenten kann sich während der Laufzeit einer Schuldverschreibung ändern. Sie spielt daher für die Kursentwicklung einer Schuldverschreibung eine große Rolle. So kann ein Unternehmen beispielweise in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder gar zahlungsunfähig werden. Der Schuldner wäre möglicherweise vorübergehend oder endgültig nicht in der Lage, seine Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen.
Für den Gläubiger einer Schuldverschreibung bedeutet dies, dass er nicht nur sein Kapital teilweise oder sogar vollständig verlieren kann, sondern dass außerdem die vereinbarten Zinszahlungen ausfallen."

Wie gesagt- bei Schuldverschreibungen der DZ greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Wie gesagt- bei Schuldverschreibungen der DZ greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht.
Selbstverständlich greift sie.
Verklag' halt die DZ Bank. Die schreibt es dann wohl in ihren Basisinformationen überall falsch.

Du versuchst dich mal wieder mit Allgemeinheiten rauszureden.
Wie bereits erwähnt, gilt dies speziell nur für die DZ Bank.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Nö, die Infos im Basisinformationsblatt sind schon richtig- Du liest sie nur falsch.

Eigentümer und Gläubiger der
DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt (siehe auch www.bafin.de unter dem Stichwort
„Haftungskaskade“). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. *1
Die DZ BANK ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH („BVR ISG“) und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. („Sicherungseinrichtung“) angeschlossen.
Auf Basis ihres Statuts schützt die Sicherungseinrichtung
im Entschädigungsfall u.a. alle verbrieften Verbindlichkeiten, die in Form von bevorrechtigten nicht nachrangigen Schuldverschreibungen
durch die angeschlossenen Institute begeben werden und im Besitz von Nicht-Kreditinstituten sind. Hierunter fällt auch dieses Produkt.
Dieser Schutz ist in jedem Fall auf die sich aus den verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ergebenden Ansprüche begrenzt. Er deckt nicht
etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben. Mehr Informationen zum Sicherungssystem des BVR finden Sie unter
www.bvr.de/se.

*1 Da steht etwas von gesetzlicher Reihenfolge- nicht von gesetzlicher Einlagensicherung.
Gäbe es für diese Produkte die gesetzliche Einlagensicherung, wäre schon mal kein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, weil man ja bis 100.000 Euro erstattet bekäme.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Nö, die Infos im Basisinformationsblatt sind schon richtig- Du liest sie nur falsch.
Nö, du kapierst mal wieder nichts...
Eigentümer und Gläubiger der
DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt (siehe auch www.bafin.de unter dem Stichwort
„Haftungskaskade“). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. *1
Die DZ BANK ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH („BVR ISG“) und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. („Sicherungseinrichtung“) angeschlossen.
Auf Basis ihres Statuts schützt die Sicherungseinrichtung
im Entschädigungsfall u.a. alle verbrieften Verbindlichkeiten, die in Form von bevorrechtigten nicht nachrangigen Schuldverschreibungen
durch die angeschlossenen Institute begeben werden und im Besitz von Nicht-Kreditinstituten sind. Hierunter fällt auch dieses Produkt.
Dieser Schutz ist in jedem Fall auf die sich aus den verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ergebenden Ansprüche begrenzt. Er deckt nicht
etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben. Mehr Informationen zum Sicherungssystem des BVR finden Sie unter
www.bvr.de/se.

*1 Da steht etwas von gesetzlicher Reihenfolge- nicht von gesetzlicher Einlagensicherung.
Gäbe es für diese Produkte die gesetzliche Einlagensicherung, wäre schon mal kein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, weil man ja bis 100.000 Euro erstattet bekäme.
Natürlich ist ein Totalverlust möglich.
Aber nicht aus einer Insolvenz der DZ Bank, sondern aus den Bedingungen des Papiers....
Mannomann... Du bist doch der, der alles weiß, weil deine Frau bei einer Bank arbeitet, oder?
Vielleicht kann die dir das erklären.

Wir versuchen es ja schon die ganze Zeit.
Aber einen Versuch mach' ich noch:

WKN: DW1SND das ist eine Aktienanleihe auf Bayer.

Auf Seite 2 des Basisinformationsblatts findet sich unter
"Was geschieht, wenn die DZ BANK nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?"
Die DZ BANK ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH („BVR ISG“)

>>> Anm.: Das ist die gesetzliche Einlagensicherung. Quelle: Bundesfinanzministerium
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/E/026_Einlagensicherung.html?view=renderHelp#:~:text=In der gesetzlichen Einlagensicherung besteht,Einleger und pro Kreditinstitut geschützt..

und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. („Sicherungseinrichtung“) angeschlossen. Auf Basis ihres Statuts schützt die Sicherungseinrichtun im Entschädigungsfall

>>> Anm.: Also nur im Insolvenzfall der Emittentin, alles andere ist kein Entschädigungsfall

u.a. alle verbrieften Verbindlichkeiten, die in Form von bevorrechtigten nicht nachrangigen Schuldverschreibungen durch die angeschlossenen Institute begeben werden und im Besitz von Nicht-Kreditinstituten sind.

>>> Anm.: weiter oben hast du behauptet, Schuldverschreibungen seien per se nachrangig,
somit ist auch dieser Nonsens widerlegt.

Hierunter fällt auch dieses Produkt. Dieser Schutz ist in jedem Fall auf die sich aus den verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ergebenden Ansprüche begrenzt. Er deckt nicht
etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben.


>>> Anm.: Im Klartext, wenn die DZ Bank aus der Entwicklung des Papiers die Rückzahlung nicht in Geld, sondern in Form der Lieferung von Bayer-Aktien leisten muss und Bayer (nicht die DZ Bank !!! platt ist, dann hast du deinen Totalverlust

Mehr Informationen zum Sicherungssystem des BVR finden Sie unter
www.bvr.de/se.


Ist das jetzt endlich klar?
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Mir schon, aber Dir nicht.

" Er deckt nicht etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben."

>>> Anm.: Im Klartext, wenn die DZ Bank aus der Entwicklung des Papiers die Rückzahlung nicht in Geld, sondern in Form der Lieferung von Bayer-Aktien leisten muss und Bayer (nicht die DZ Bank !!! platt ist, dann hast du deinen Totalverlust

Hast Du korrekt (!) erklärt -und eben genau das ist ja eben aus der ganzen Regelung der Sicherung ausgeklammert- das "nicht" habe ich Dir mal rot angemalt.

Bitte auch mal beim Lesen darauf achten, wo der Satz im Text mit der Möglichkeit eines Totalverlustes steht.

Es heißt:
"Eigentümer und Gläubiger der
DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt (siehe auch www.bafin.de unter dem Stichwort
„Haftungskaskade“). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Die DZ BANK ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH („BVR ISG“)....."

Es heißt aber nicht:

"Hierunter fällt auch dieses Produkt. Dieser Schutz ist in jedem Fall auf die sich aus den verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ergebenden Ansprüche begrenzt. Er deckt nicht etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. "

Das sind zwei Paar Schuhe und daher bezieht sich allein schon aus der Stellung des Satzes zwischen zwei die Einlagensicherung betreffenden Sätze der Totalverlust auf die Einlagensicherung.
Du kannst es aber auch bei der Verbraucherzentrale nachlesen:

Für welche Einlagen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
Einlagen sind zum Beispiel die Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld und Forderungen, die das Institut durch eine Urkunde verbrieft hat - wie bei Sparbriefen. Egal ist, in welcher Währung die Konten geführt wurden. Nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen etwa Aktien und Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen oder Zertifikate.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Mir schon, aber Dir nicht.

" Er deckt nicht etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben."

>>> Anm.: Im Klartext, wenn die DZ Bank aus der Entwicklung des Papiers die Rückzahlung nicht in Geld, sondern in Form der Lieferung von Bayer-Aktien leisten muss und Bayer (nicht die DZ Bank !!! platt ist, dann hast du deinen Totalverlust

Hast Du korrekt (!) erklärt -und eben genau das ist ja eben aus der ganzen Regelung der Sicherung ausgeklammert- das "nicht" habe ich Dir mal rot angemalt.
HILFE !!!!!
o_ONatürlich habe ich es korrekt erklärt.
Es geht bei der Entschädigung NUR NUR NUR um den Ausfall des Emittenten.
Die gegenteilige Behauptung stammt ja auch von dir.
Das hat außer dir selbst nie jemand behauptet

Bitte auch mal beim Lesen darauf achten, wo der Satz im Text mit der Möglichkeit eines Totalverlustes steht.

Es heißt:
"Eigentümer und Gläubiger der
DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt (siehe auch www.bafin.de unter dem Stichwort
„Haftungskaskade“). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Die DZ BANK ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH („BVR ISG“)....."

Es heißt aber nicht:

"Hierunter fällt auch dieses Produkt. Dieser Schutz ist in jedem Fall auf die sich aus den verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ergebenden Ansprüche begrenzt. Er deckt nicht etwaige Verluste ab, die sich aus der Ausgestaltung dieses Produkts ergeben. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. "
Doch. Genau so steht es da:
https://www.dzbank-derivate.de/product/detail/index/lastSearch//product/list/index/category/ReverseConvertible/filterDataCurrentCount/10050/wkn/DW1SND

Oder unterstellst du mir jetzt noch die Verfälschung von Quellen?

Das sind zwei Paar Schuhe und daher bezieht sich allein schon aus der Stellung des Satzes zwischen zwei die Einlagensicherung betreffenden Sätze der Totalverlust auf die Einlagensicherung.
Du kannst es aber auch bei der Verbraucherzentrale nachlesen:

Für welche Einlagen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
Einlagen sind zum Beispiel die Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld und Forderungen, die das Institut durch eine Urkunde verbrieft hat - wie bei Sparbriefen. Egal ist, in welcher Währung die Konten geführt wurden. Nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen etwa Aktien und Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen oder Zertifikate.
Für die DZ Bank hat die Sicherungseinrichtung aber die Deckung erweitert.
AMEN.
Eine (Ver-)Sicherung darf sich jederzeit zu mehr verpflichten, als sie musste.
Die gesetzliche bleibt die BVR Institutssicherung trotzdem.
Mehr als schriftlich habe ich es leider auch nicht.
Aber die DZ Bank hat das ganze bestimmt notariell beurkunden lassen....
Frag' doch mal an.
Anders gibst du ja doch nicht zu, dass du dich völlig verrannt hast.

Geh' zur Volksbank, die werden dafür bezahlt, sich mit Leuten wie dir rumzuschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Stöhn. Du hast zwei Totalverlust-Risiken.
Einmal aus dem Produkt und einmal vom Emittenten-hier nochmals extra herausgestellt:

Quelle: https://www.dzbank-derivate.de/media/Produktrisiken_19082019.pdf Seite 2/56
Rubrik Aktienanleihen Classic
Produktbezogene Risiken:
Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko).

Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Schlusskurs der
Aktie, die der Aktienanleihe zugrunde liegt (Basiswert), an der maßgeblichen
Börse am Bewertungstag (Referenzpreis) null ist. Notiert.....


Emittenten- / Bonitätsrisiko:
Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung
oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger
sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen
aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine
solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde
auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die
DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität
sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig
auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der
Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen,
das Produkt in
Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln,
Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger
übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der
DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen des Produkts
ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an
einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge
beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

"Für die DZ Bank hat die Sicherungseinrichtung aber die Deckung erweitert."
Nicht die gesetzliche Sicherung-um die geht es hier.

Aber Du bringst anscheinend die gesetzliche Sicherung bei der BVR Institutssicherung GmbH
(bis 100.000 Euro und in Sonderfällen wie Wohnungsverkauf für 6 Monate bis 500.000 Euro)


und die freiwillige Sicherung beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. durcheinander.

https://www.bvr.de/Wer_wir_sind/Unsere_Sicherungseinrichtung -einfach auch mal das Video ansschauen- ab Zeitindex 1:00 .

Und wie Du aus dem Absatz Emittenten-/Bonitätsrisko mitbekommen hast,
gibt es eben auch Fälle, in denen selbst die (erweiterte) Sicherung nicht greifen wird.

Wurde der Anspruch (=Forderung) aus Produkten (Derivaten...) durch behördliche Anordnung auf Null herabgesetzt, kriegst Du auch Null ersetzt.

Aber gut- ich erzähl Dir hier ja nur was vom Storch und die DZ-Bank schreibt auch völligen Käse in ihren Unterlagen und macht einen auf Panik mit Totalverlust.Der Satz steht jetzt sogar am Schluss des gesamten Absatzes über Emittenten -Risiken und zusætzlich bei den Produktrisiken.
Du weißt es besser- also all-in in DZ-Bank Derivate.

Ich handele Optionen, das bietet mir keine Volksbank.;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Ich bringe gar nix durcheinander, ich kann nämlich lesen. Die anderen auch.
Die Stiftung Warentest hat es ja auch bestätigt.
Es ist wie es ist.
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Natürlich bekommst Du eine Entschädigung durch die Institutssicherung der Genos-
die ersetzen aber nur den Kurs der Papiere.
Und ist dieser auf 0 oder 0,01 gesetzt worden- dann gibt es eben dann auch nur 0,01€ als Entschädigung.
Insofern hat die Stiftung Warentest recht- der Emittent aber auch.

Es kann später keiner angedackelt kommen, wie bei Lehman und auf Schadensersatz hoffen,
denn die Produkthaftung ist klar formuliert mit "Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich."
Noch deutlicher gehts wohl kaum und jemand mit Termingeschäftsfähigkeit würde das auch wissen, wenn er diese Geschäftsfähigkeit durch wahre Angaben erlangt hat.
Leider ist diese für ungehebelte Derivate nicht erforderlich- ein Schelm, der böses dabei denkt.

"Die DZ BANK als Emittentin der Wertpapiere stellt unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere. Sie übernimmt jedoch keine Verpflichtung gegenüber (potentiellen) Anlegern, permanente Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der Wertpapiere aufrechtzuhalten. Weitere Informationen zu den Handelszeiten finden Sie hier."

Ja- gaaanz tolle Produkte. Und wenn es dem Emittenten nicht in den Kram passt:
werden keine Kurse gestellt oder nur für ganz kleine Volumen
der Spread kräftig ausgeweitet
die Order abgelehnt
man ist auf Grund "technischer Probleme" mal eben nicht erreichbar
und bei entsprechenden Produkten wie Optionsscheinen kann man auch noch an der implizierten Volatilität nach Belieben drehen
Nicht umsonst sind solche "Kracher" in den USA verboten.

Ich seh ja den Unterschied, was da an Kursen bei den Emittenten gestellt wird und wie zeitgleich die Optionen an der Eurex oder in USA gehandelt werden.
Optionen haben keine Emittentenhaftpflicht, man bezahlt keine netten Aufpreise, ist nicht der Kursstellung durch die Gegenpartei (!) :doh:ausgeliefert
- und Danke für Deine Besorgnis-ich bin seit vielen Jahren sehr zufrieden.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Natürlich bekommst Du eine Entschädigung durch die Institutssicherung der Genos-
die ersetzen aber nur den Kurs der Papiere.
Und ist dieser auf 0 oder 0,01 gesetzt worden- dann gibt es eben dann auch nur 0,01€ als Entschädigung.
Insofern hat die Stiftung Warentest recht- der Emittent aber auch.

Es kann später keiner angedackelt kommen, wie bei Lehman und auf Schadensersatz hoffen,
denn die Produkthaftung ist klar formuliert mit "Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich."
Noch deutlicher gehts wohl kaum und jemand mit Termingeschäftsfähigkeit würde das auch wissen, wenn er diese Geschäftsfähigkeit durch wahre Angaben erlangt hat.
Leider ist diese für ungehebelte Derivate nicht erforderlich- ein Schelm, der böses dabei denkt.

"Die DZ BANK als Emittentin der Wertpapiere stellt unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere. Sie übernimmt jedoch keine Verpflichtung gegenüber (potentiellen) Anlegern, permanente Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der Wertpapiere aufrechtzuhalten. Weitere Informationen zu den Handelszeiten finden Sie hier."

Ja- gaaanz tolle Produkte. Und wenn es dem Emittenten nicht in den Kram passt:
werden keine Kurse gestellt oder nur für ganz kleine Volumen
der Spread kräftig ausgeweitet
die Order abgelehnt
man ist auf Grund "technischer Probleme" mal eben nicht erreichbar
und bei entsprechenden Produkten wie Optionsscheinen kann man auch noch an der implizierten Volatilität nach Belieben drehen
Nicht umsonst sind solche "Kracher" in den USA verboten.

Ich seh ja den Unterschied, was da an Kursen bei den Emittenten gestellt wird und wie zeitgleich die Optionen an der Eurex oder in USA gehandelt werden.
Optionen haben keine Emittentenhaftpflicht, man bezahlt keine netten Aufpreise, ist nicht der Kursstellung durch die Gegenpartei (!) :doh:ausgeliefert
- und Danke für Deine Besorgnis-ich bin seit vielen Jahren sehr zufrieden.
...da betrifft keine einzige Zeile davon unser Thema...
und gelogen ist es wieder....
Sagt schon alles, dass du versuchst dich rauszureden und abzulenken.

Nichtsdestotrotz werde ich mich mit einem Nixblicker wie dir nicht weiter abgeben.
Die anderen können lesen.

Sehr süß auch, dass Typen wie dir dann nach dem fünften Dummpost einfällt, dass sie ja eigentlich Wertpapierexperten sind.
Der große Optionenhändler...wow... Ich bin schwer beeindruckt (war ja auch Sinn der Sache, nicht?)
 
Zuletzt bearbeitet:

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Ich bin kein "Experte" -ich kann lediglich in Deutsch abgefasste Dokumente richtig lesen,
was Dir anscheinend schwer fällt.
Wenn ein Emittent schreibt, es besteht die Gefahr eines Totalverlustes auf Grund eines Emittentenrisikos,
dann würde ich mir darüber vor Kauf eines Produktes Gedanken machen.
Die schreiben das nicht ohne Grund in ihre Bedingungen- ist ja auch nicht verkaufsfördernd.
Die Stiftung Warentest wird Dir Dein Geld im Fall des Falles nicht erstatten,
nur, weil irgendwann ein Redakteur nicht daran gedacht hat, das es neben den üblichen
Entschädigungs-Szenarien auch solche mit unvorhersehbaren Folgen geben kann
(z.B. politisch beeinflusst).
Leg Dein Geld weiter in DZ-Derivate an- stört mich nicht.
Jeder, wie er mag. Glauben soll ja auch Berge versetzen können- da werden Warner ja immer gerne als Lügner hingestellt.

"Der große Optionenhändler...wow... Ich bin schwer beeindruckt (war ja auch Sinn der Sache, nicht?)"

Nein- der Sinn war, das es Alternativen zu diesen Derivaten gibt.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Ich bin kein "Experte" -ich kann lediglich in Deutsch abgefasste Dokumente richtig lesen,
Offensichtlich nicht - zumindest nicht verstehen.
Wie kann man nur so hohl sein?
was Dir anscheinend schwer fällt.
Wenn ein Emittent schreibt, es besteht die Gefahr eines Totalverlustes auf Grund eines Emittentenrisikos,
dann würde ich mir darüber vor Kauf eines Produktes Gedanken machen.
Die schreiben das nicht ohne Grund in ihre Bedingungen- ist ja auch nicht verkaufsfördernd.
Stimmt. Der Grund ist: Sie müssen das schreiben.

Das ist genau der Gedankensprung für den deine Hirnleistung nicht ausreicht:
Dein Haus kann abbrennen, obwohl du eine Versicherung hast. Das ist der 1. Teil.
Der 2. Teil ist, dass du entschädigt wirst.
Die Stiftung Warentest wird Dir Dein Geld im Fall des Falles nicht erstatten,
nur, weil irgendwann ein Redakteur nicht daran gedacht hat, das es neben den üblichen
Entschädigungs-Szenarien auch solche mit unvorhersehbaren Folgen geben kann
(z.B. politisch beeinflusst).
Du kannst tatsächlich nicht lesen, genau das schreiben sie doch.
Leg Dein Geld weiter in DZ-Derivate an- stört mich nicht.
Jeder, wie er mag. Glauben soll ja auch Berge versetzen können- da werden Warner ja immer gerne als Lügner hingestellt.

"Der große Optionenhändler...wow... Ich bin schwer beeindruckt (war ja auch Sinn der Sache, nicht?)"

Nein- der Sinn war, das es Alternativen zu diesen Derivaten gibt.
Eine Option ist also eine Alternative zu einem Zertifikat, das noch dazu gegen das Emittentenrisiko abgesichert ist? Du bist ein Lügner.
Und würdest du wie deine Frau in einer Bank arbeiten für eine solche Aussage auch noch mit einem Bein im Knast.

Geh' mal an die frische Luft, vielleicht haben die Kinder ein paar Eier übersehen-
Typen wie dir tun ein paar Erfolgserlebnisse gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Consorsbank:
die normalen Bescheinigungen sind schon seit einiger Zeit im Mail-Eingang der Kunden- man muss die aber unter dem Datum 31.12. suchen.

Stimmt. Aber „einiger Zeit“ heisst seit ca. 2 Wochen, also Anfang April. Und das ist völlig überflüssig viel zu langsam!
 
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Reaktionen: Barquero

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Natürlich natürlich- aber warum?

Beim Finanzamt brauchst Du diese Dokumente schon seit Jahren nur noch auf explizite Nachfrage vorzuweisen und kannst in der Steuererklärung
die Daten eintragen, die Du Dir beim Jahreswechsel hoffentlich selbst gezogen hast
-entweder über Depotauszug oder über die auf der Weboberfläche angezeigten Daten (bei comdirect
ist die Anzeige sehr kundenfreundlich und man muss nicht bis Mai auf die Dokumente warten),
sondern könnte diese "nach Erscheinen" nachreichen (um Nachfragen zu vermeiden) und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
ANZEIGE
Das mag einfach sein bei einer überschaubaren Anzahl Konten/Depots. Ab 5 wird es zumindest zeitraubender.
Dazu kommen unterschiedlich aufgeteilte und in Anspruch genommene Freistellungsaufträge.
Und der Steuerberater schaut bestimmt nicht gerne in diversen Kontoabschlüssen und extrahiert von dort die Infos…

Es ging ja auch nicht um den Workaround, sondern dass manche Banken unnötigerweise so lange benötigen. Was nicht sehr kundenfreundlich ist. Punkt
 
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