ING-DiBa Depot Eröffnung verweigert

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flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
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Abgesehen von wenigen Sonderfällen (Verlustbescheingung beantragt, persönlicher Steuersatz unterhalb von 25%, Depot im Ausland...)
ist das doch pflegeleicht, da es unerheblich ist, ob der KeSt unterlegene Steuern in der Steuererklärung angegeben werden oder nicht.
Und wer es gewerblich macht, dürfte ein Konto mit Datev-Zugang für den StB haben, was AFAIK auch Consors anbietet.
Schlimmer sind die immer länger werdenden Bearbeitungszeiten der Finanzämter.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.544
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Abgesehen von wenigen Sonderfällen (Verlustbescheingung beantragt, persönlicher Steuersatz unterhalb von 25%, Depot im Ausland...)
ist das doch pflegeleicht, da es unerheblich ist, ob der KeSt unterlegene Steuern in der Steuererklärung angegeben werden oder nicht.
... sagt der Optionshändler und Wertpapierspezialist. ;-)
Und von ausländischer Quellensteuer hast du noch nichts gehört oder?
Kommt bei jeder US-Aktie vor ...
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.128
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Kann bitte einmal jemand diesen Thread aufräumen und die beiden Streithähne für ein paar Tage in die Sandkiste oder zu Oma aufs Land schicken? Das nervt.

Danke
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.518
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Und von ausländischer Quellensteuer hast du noch nichts gehört oder?
Kommt bei jeder US-Aktie vor ...
Dank Doppelbesteuerungsabkommen werden einem Deutschen beim deutschen Broker doch nur die üblichen 15% abgezogen und man kann/muss sich nicht mehr um die Quellensteuer kümmern. Lediglich wenn man kein Deutscher ist und einen deutschen Broker nutzt wird man das wohl über das entsprechende Formular selbst beantragen müssen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.544
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Kann bitte einmal jemand diesen Thread aufräumen und die beiden Streithähne für ein paar Tage in die Sandkiste oder zu Oma aufs Land schicken? Das nervt.

Danke
Der ganze Thread hat in einem Kreditkartenforum nichts verloren, falls du es nicht gemerkt hast. Dennoch werde ich dummes Falschgelaber nicht unkommentiert lassen. Nicht dass es noch jemand glaubt.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.544
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Ich fands amüsant…
Ich am Anfang auch noch.
Wenn aber einer abstreitet, was er schwarz auf weiß präsentiert bekommt, dann erinnert mich das sehr an die 6-jährige Tochter eines Bekannten. Die lügt auch dann noch, wenn sie längst überführt ist.
Aber gut, es gibt solche Leute.
Lassen wir's gut sein.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.544
1.066
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Dank Doppelbesteuerungsabkommen werden einem Deutschen beim deutschen Broker doch nur die üblichen 15% abgezogen und man kann/muss sich nicht mehr um die Quellensteuer kümmern. Lediglich wenn man kein Deutscher ist und einen deutschen Broker nutzt wird man das wohl über das entsprechende Formular selbst beantragen müssen.
Nicht abgezogen, sondern angerechnet. Abgezogen wird entsprechend der (oft höhere, ausländische Steuersatz). Aber das mit der Abrechnung funktioniert nicht immer automatisch. Google mal nach "anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer". Detailliert kann ich dir dazu aber auch nicht viel sagen, ich trag's halt ein und gut. Das Steuerprogramm spuckt dann jedenfalls eine höhere Erstattung aus. Sind aber keine Riesensummen.