Keine Crew da !!!!

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dagosack

Aktives Mitglied
06.09.2010
158
1
TXL
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Hallo zusammen,

wir sind gerade auf dem Weg von Berlin nach Dubai, gebucht mit LH M&M Prämienticket in Bizz.
In Wien angekommen, erfahren wir, dass der AUA-Flug gecancelt wurde, weil keine Crew zur Verfügung steht !!
Wir sind umgebucht worden auf Emirates in Bizz, die 2:10 Stunden später fliegt.
Frage: Können wir wg. der Verspätung von 2:10 Std. eine Compensation beanspruchen??
Lt. Auskunft der AUA haben wir keinen Anspruch...
Vielen Dank für hilfreiche Antworten....
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.978
16
Wien
Ab X Kilometer erst ab 2h oder 4h oder 6h Verspätung.
Da Mittelstrecke wirds erst ab 6h was geben.
Lustig wirds nur wenn der EK Flieger auch + 2h Ankunft hat. An wen richtet man dann seine Forderung?
 

Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Ist doch genial mit Emirates. Schreiben an M&M bzgl. Nachkreditierung der Meilen aufsetzen.
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Ab X Kilometer erst ab 2h oder 4h oder 6h Verspätung.
Da Mittelstrecke wirds erst ab 6h was geben.
Lustig wirds nur wenn der EK Flieger auch + 2h Ankunft hat. An wen richtet man dann seine Forderung?

Wenn ich die EU-Verordnung richtig verstehe steht den Reisenden eine Kompensation in Höhe von 300€ p.p. zu.
EU- Verordnung Nr. 261/2004
Artikel 5, (1) : "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen [...] c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
iii) sie werden über die Annullierung weniger als 7 Stunden vor der geplanten Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht [...] ihr Endziel höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen."

Artikel 7 (1): "Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichzahlungen in folgender Höhe: [...] c) 600€ bei allen nicht unter a) und b) fallenden Flügen.

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit [...] c) bei allen nicht unter a) und b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichzahlungen nach Absatz 1) um 50% kürzen!"

Wo hier der Knackpunkt liegen könnte: Welche Ankunftszeit ist in Artikel 5 (1) iii) gemeint? Die planmäßige Ankunft der anderweitigen Beförderung oder die ATA?
 
Zuletzt bearbeitet:

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Die C von EK ist besser als die der AUA.
Ich käme bei zwei Stunden Verspätung gar nicht auf die Idee noch etwas nach zufordern.

Als Normalverdiener würde ich das auch nicht tun (Vielleicht einen Brief oder ne E-Mail schreiben), aber als Student... ;)

Naja und bei EK kommt es auch immer auf den Flugzeugtypen an. A332 kann man vergessen bei EK in C, da würde ich auch wieder AUA fliegen, aber soweit ich weiß kommt nach VIE ja ein A345 zum Einsatz
 
Zuletzt bearbeitet:

chivas69

Erfahrenes Mitglied
22.09.2010
570
0
VIE
OS839 Ankunft in DXB um 21:00
EK128 Ankunft in DXB um 22:55

Ankunft ist also innerhalb von zwei Stunden und daher gibts keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Emirates fliegt auf dieser Strecke wohl um 15 Minuten schneller. ;)
 
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MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
OS839 Ankunft in DXB um 21:00
EK128 Ankunft in DXB um 22:55

Ankunft ist also innerhalb von zwei Stunden und daher gibts keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Emirates fliegt auf dieser Strecke wohl um 15 Minuten schneller. ;)

Dann hat es sich ja eh erledigt.
Aber mal angenommen EK hat dann Verspätung. Welche Zeit zählt dann? Wohl nicht die geplante Zeit, oder?
Und Zählt dann Time of Arrival oder On-Block?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.978
16
Wien
Dann hat es sich ja eh erledigt.
Aber mal angenommen EK hat dann Verspätung. Welche Zeit zählt dann? Wohl nicht die geplante Zeit, oder?
Und Zählt dann Time of Arrival oder On-Block?

Und holst du dir dann vom ausführenden Luftfahrtunternehmen das Geld obwohl die Verspätung der EK nur + 20min ist?
Oder von OS obwohl diese ja nichts dafür können dass EK leicht verspätet ist?
Verzwickt
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Das hat nichts mit dem Verdienst zu tun, sondern das ist eine Einstellungssache
Das sagst du aus deiner Position, wieso sollte ich das Geld auf der Straße liegen lassen, zumal OS ja wirklich selbst dran Schuld ist, wenn die Crew nicht vorhanden ist. Bei einem Technical würde ich das auch anders sehen.... Ich würde mich darüber hinaus auch schon mit 100€ Cash oder 150€ Fluggutschein zufriedengeben....
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
0
Und holst du dir dann vom ausführenden Luftfahrtunternehmen das Geld obwohl die Verspätung der EK nur + 20min ist?
Oder von OS obwohl diese ja nichts dafür können dass EK leicht verspätet ist?
Verzwickt
Das wären dann die nächsten Fragen... Ich finde in dieser Hinsicht geht die Verordnung nicht weit genug bzw. sie ist dort einfach zu ungenau.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Und holst du dir dann vom ausführenden Luftfahrtunternehmen das Geld, obwohl die Verspätung der EK nur + 20min ist?
Oder von OS, obwohl diese ja nichts dafür können dass EK leicht verspätet ist?
Verzwickt

Auch wenn Du kein Freund von Satzzeichen bist: Ansprüche richten sich in diesem Fall natürlich gegen OS und es zählt natürlich auch die tatsächliche Ankunftszeit. Tante Edith sagt: Zu viel kategorischer Imperativ, siehe dazu Post von umsteiger.

Wikipedia meinte:
Vor folgenden Nebensätze einleitenden Konjunktionen und Adverbien steht das Komma grundsätzlich:
da/weil, dass, als, wenn, falls, während, nachdem, bevor, wobei, sondern, obwohl/wenn auch, indem, woraufhin, wohingegen
 
Zuletzt bearbeitet: