Koffer als Betriebsausgabe? (aus Koffer-direkt Gutscheincodes)

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BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
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350€ Netto, könnte ich also theoretisch sofort abschreiben...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Aber theoretisch kann man fast 99% der Arbeitsgeräte irgendwie auch privat verwenden. Der Handwerker kann theoretisch seine Maschinen auch bei der privaten Renovierung nutzen. So ziemlich alle Elektrogeräte (PC, Handy etc.) können privat verwendet werden. Der Koch benutzt evtl. seine Töpfe und Messer auch privat...

Schnautze halten!
Nu mach nicht die Steuerprüfer verrückt.
Natürlich wird jeder Handwerker seine Hilti im eigenen Haus einsetzen, oder glaubst du ernsthaft er fährt zum nächsten Baumarkt und holt sich für seine private Arbeit ein Leihgerät?
Jeder Bauer mit grünem Kennzeichen am Trecker wird trotzdem seinen Bauschutt von der Privatwohnung mit dem Frontlader aufladen während der Motor vergünstigten Diesel schlabbert.
Der Firmenboss auf Dienstreise wird seine Reiseroute so legen das der eine oder andere Verwandten-/Bekanntenbesuch inkludiert ist.
Wichtig ist eben dieses dem Steuerprüfer nicht unbedingt auf einem Silbertablett zu servieren außerdem gilt Grundsatz 2:
Immer eine gute Begründung haben.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Ich habe auch bei Rimowa zugeschlagen und möchte einen Koffer davon auch rein dienstlich nutzen.

Gemeldet bin ich als OBC (Kurier, moderne Brieftaube) und das läuft beim FA als Kleinunternehmer.
Bei mir ist tatsächlich immer ein vollständiger Koffer einsatzbereit gepackt.

Kann ich dann theoretisch den Koffer als Betriebsausgabe mit in meine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nehmen?

Aber theoretisch kann man fast 99% der Arbeitsgeräte irgendwie auch privat verwenden. Der Handwerker kann theoretisch seine Maschinen auch bei der privaten Renovierung nutzen. So ziemlich alle Elektrogeräte (PC, Handy etc.) können privat verwendet werden. Der Koch benutzt evtl. seine Töpfe und Messer auch privat...

Bin kein Steuerexperte. Aber..es kommt drauf an... Da Du Dein (Haupt)Einkommen (?) aus Kurierdiensten bestreitest, könntest Du damit durchkommen.
Der Privatanteil dürfte dann im Verhältnis relativ gering sein..


Egal: Profunde Auskünfte erteilt Dir Dein zuständiges Finanzamt. Ein klärender Anruf sollte Klarheit bringen zumal bei Dir ja der Koffer ein berufstechnisches Bestandteil ist. Die Leutchen beißen auch nicht und sind für gewöhnlich sehr nett und auch hilfsbereit bei Auskünften. Sachverhalt erloitern und dann siehste es.
Kann jedoch von FA zu FA anders sein...

Würde mich freuen über eine Rückmeldung was man Dir sagt.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.656
2.909
grounded
Kein Banker kann seine Anzüge absetzen. Den Koffer für eine geschäftsreise? Fragwürdig. Selbständige in der reisebranche ? reiseburoinhaber kann Koffer absetzen ?

Einen Anzug kann ein Banker nicht absetzen, da es keine berufstypische Kleidung ist. Diese Logik ist zwar Blödsinn, da ein Banker sofort seinen Anzug auszieht und damit nicht auch noch in der Freizeit rumrennt, aber das ist nun mal so. Vielleicht trägt der Banker den Anzug auch mal sehr selten bei bestimmten Anlässen (war das letzte Mal der Fall, als er auf der Hochzeit von EinerWieKeiner war übrigens), das sind seltene Ausnahmen.
Für den Arzt gibt es "Arzthosen" und sogar "Arztsocken", was an sich nur ganz normale weiße Kleidungsstücke sind und die sind steuerlich absetzbar. Zumindest die Socken kann man auch auf dem Tennisplatz tragen, aber das ist ein anderes Thema. Für deine weiße Jeans hättest du dir halt eine Quittung als "Arztjeans" ausstellen lassen sollen.

Die Aktentasche vom Banker ist dagegen wieder Arbeitsmittel und die kann er steuerlich absetzen. Von daher kann auch ein Rimowa Trolley beim Banker Arbeitsmittel sein. Vielleicht nicht beim Kassierer der Sparkasse um die Ecke, aber der verdient auch weniger als 200K im Jahr und so wird bei dem nicht gleich eine ganze Kolonne von Prüfern angesetzt wie beim Arzt mit eigener Praxis und es rutscht halt so durch. Ist natürlich nicht ganz korrekt. Jetzt gibt es aber auch den Banker, der für für die Filiale in Norddeutschland verantwortlich ist und deshalb mehrmals im Monat in der Zentrale in Mitteldeutschland antanzen darf, für den ist nun mal ein Rimowa auch ein Arbeitsmittel, weil er sich mit drei Jutebeuteln in der Frankfurter Innenstadt ja nun ein wenig lächerlich macht.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.656
2.909
grounded
Ich habe auch bei Rimowa zugeschlagen und möchte einen Koffer davon auch rein dienstlich nutzen.

Gemeldet bin ich als OBC (Kurier, moderne Brieftaube) und das läuft beim FA als Kleinunternehmer.
Bei mir ist tatsächlich immer ein vollständiger Koffer einsatzbereit gepackt.

Kann ich dann theoretisch den Koffer als Betriebsausgabe mit in meine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nehmen?

Aber theoretisch kann man fast 99% der Arbeitsgeräte irgendwie auch privat verwenden. Der Handwerker kann theoretisch seine Maschinen auch bei der privaten Renovierung nutzen. So ziemlich alle Elektrogeräte (PC, Handy etc.) können privat verwendet werden. Der Koch benutzt evtl. seine Töpfe und Messer auch privat...

Natürlich kannst du den Koffer als Arbeitsmittel steuerlich ansetzen, da wird das Finanzamt nicht rumzicken können. Bei einem OBC ist die überwiegende berufliche Nutzung schon nachvollziehbar.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Hier noch was aus der Praxis: Alter Koffer durch Airline auf dem Hinweg nach USA (beruflich bedingter Flug) zerstört. Vor Ort einen neuen, erheblich teureren Koffer gekauft und als Betriebsausgabe deklariert. Auszahlung der Airline (ein Bruchteil des Preises des neuen Koffers) als Einnahme verbucht = Betriebsprüfer hat noch nicht mal gezuckt.
Genauso wenig wie bei einer (teuren) Notebooktasche und Fotorucksäcken (ja, ich benötige die Kamera mitunter beruflich).
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
beim Wort "mitunter" wird aber jemand zucken...

Ist aber bisher nicht passiert.

Wenngleich das auch missverständlich formuliert war von mir. Gemeint ist: Ich bin kein Fotograf. Benötige das Ding samt Gläsern aber dennoch hin und wieder beruflich. Daraus geht ja noch lange nicht hervor, dass ich sie ansonsten privat verwende :)
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.892
441
Hmmm...ja...Das geht bei Nikons aber ist ja nicht legal und ist auch kein Button den man drücken kann.aber geht.
 

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Würde trotzdem empfehlen, von Zeit zu Zeit mal das Zählwerk zurückzusetzen.
Auch der dümmste Hobbyfotoverursacher braucht keine 8098 Auslösungen für 145 berufliche Fotos...

Das würde ich nicht empfehlen.
Auch wenn du dir dabei eventuell clever vorkommst, es dient dem Zweck etwas zu verschleiern, dem Steuerzahler in die Tasche zu fassen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.892
441
Durch Wechseln des Sensors? Softwaremäßig dürfte es dort keine Möglichkeit mehr geben...

Software. du musst halt tief in die firmware. Aber auch nicht so kompliziert. Einschlägige Expertenseiten zeigen dies.
Ich habe mich immer gefragt,warum man das machen sollte. Auf das Finanzamt als Grund wäre ich nicht gekommen.
wie gesagt, machbar, aber aufwand.
 
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Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Sorry, ich kann Deine Aussagen dahingehend nicht nachvollziehen - wäre aber gleichwohl sehr interessiert eine eigene Firmware kompilieren zu können. Wenn Du also einen Link für mich hättest, dann wäre ich sehr interessiert. nikonhacker.com und simeonpilgrim.com sind mir durchaus bekannt, aber ich bin leider dabei nicht weiter gekommen. Der Shutter count ist mir völlig egal, aber gern würde ich die Firmware ansonsten anpassen (lassen), weil einige, für mich interessante, Features so nicht vorhanden sind, softwaremäßig aber machbar sein dürften.

Zum Thema: ich habe sogar zwei Koffer als Fotokoffer in den Büchern. 1x Tropicana und 1x Topas Handgepäck. Beide mit Umbau innen, der Topas sogar recht teuer. Beide dauerhaft beladen (dienen auch als Aufbewahrungsort für Teile meines Equipments). Ich rechne mit keinen Problemen, aber selbst wenn, dann würde ich dagegen wohl vorgehen, da diese Kosten eindeutig meiner, zwar umsatzmäßig überschaubaren, Nebentätigkeit zuzuordnen sind.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.892
441
Thema Firmware : auf nikonhacker gibt's da einen thread zu und auch infos.ist wohl eine chinesische software.benötigt man wohl etwas zeit aber geht. Was man sonst noch machen kann???