Also bist du erst am 18.09. zurück geflogen? Eigentlich muss ganz strikt die nächstmögliche Beförderung gebucht werden, also ab 5 Minuten später, hoffentlich können sie euch daraus keinen Strick drehen.
Also die EU261 sagt das anders...
Du hast die drei Optionen:
Artikel 8a : Binnen 7 Tagen zu erstattende vollständige Erstattung der Flugscheinkosten
Artikel 8b:: anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen
zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
Artikel 8c: anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen
zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes,
(wobei die Englische Version klarer macht, dass "der Wunsch des Fluggastes" nur ist, später zu fliegen, nicht ein Flug mit der Wunschairline des Gastes bezahlt werden muss)
Die wohl berechtigte Frage ist: sind Billigairline und Netzwerkairline "vergleichbaren Reisebedingungen".
Da dürfte man aber mit einem LH Flug auf der sicheren Seite sein, deren Service ist mit FR absolut vergleichbar
Wie immer natürlich der Knackpunkt:
Relativ schnell erreichten wir jemanden bei Ryanair.
Am Telefon wurde natürlich mit keiner Silbe erwähnt das die Kosten die gleichen bleiben müssen
Am Telefon sieht es mit Nachweisen immer ganz schlecht aus, da stehen dann ganz schnell die Aussage einer Millionenschweren Firma gegen die Aussage eines einzelnen Passagiers, da hat man dann ganz schnell den Mitarbeiter fasch verstanden...
Es ist eine Unverschämtheit wie heute fast alle Airlines einen da im Regen stehen lassen. Ich bin ja noch froh um jede, die mir immerhin einen Weblink oder eine App anbietet von dem man Screenshots machen kann.
Krass die Aussage mit einem vergleichbaren Preis.
In einer Welt mit fairer Preisgestaltung sollten "vergleichbaren Reisebedingungen" und "vergleichbaren Preis" eigentlich nicht krass verschieden sein...
Die Verordnung ist da natürlich auch weltfremd formuliert, wenn ein Flug gestrichen wird und man kurzfristig one-way einen Ersatzflug buchen muss, ist der natürlich nie zu auch nur annähernd "vergleichbaren Reisebedingungen", ganz sicher andere Buchungsklasse und krass höherer Preis.
Dann ist natürlich die Frage berechtigt, warum FR dir einen vollflexiblen LH Flug bezahlen soll. Aber der Kunde kann natürlich auch nichts daran ändern, dass es kurzfristig natürlich keine one-way Flüge in nicht-stornierbar/nicht-umbuchbar gibt.
Aus gutem Grund erwähnt daher die EU261 ja die Option "selber buchen und in Rechnung stellen"
nicht, sondern sagt klar, dass die Airline es anbieten muss, und der Kunde nur zu wählen hat. Wenn FR sagt "das Ryanair selber keine Ersatzbeförderung für uns buchen würde sondern wir selber einen Flug buchen sollten und die Kosten später einreichen sollen." verlassen sie bereits die EU261, sie lehnen ab wozu sie verpflichtet sind und brechen Recht.
Dann bist du ziemlich zwangsläufig im Bereich Anwalt/Gericht. Und damit wie auf hoher See in Gottes Hand.
Die Verordnung sieht natürlich auch nicht vor, dass ein Streik sämtliche Flüge lahmlegt, und damit die Verfügbarkeit von Ersatzbeförderung extrem eingeschränkt, und für alle Parteien zum entscheidenen Zeitpunkt nicht absehbar ist. Die geht davon aus, das
ein Flug gestrichen wird, und es reichlich Alternativen gibt. In dem Fall konnte Ryanair vermutlich zum Zeitpunkt der Streichung tatsächlich und schuldlos keinerlei Ersatzbeförderung anbieten.
Nur zu seiemem Wort muss man natürlich immer stehen... Wenn man daraufhin sagt, "suchen sie sich selbst was und stellen sie es uns in Rechnung", dann muss man das auch hinterher bezahlen. In dem Fall dann wohl plus Anwalts- und Gerichtskosten... Viel Erfolg.
Bei Ryanair geht in 100% der Fälle (bei Ersatzbuchung) nur über einen Anwalt.
Falls du damit "bei Ersatzbuchung durch den Kunden" meinst, dann ist das sogar korrekt so, denn dann bist du bereits ausserhalb der EU261.
Nichtsdestotrotz wünscht man sich als Kunde natürlich eine kulantere Regelung.
Ob und welche Airlines sich da besser verhalten kann ich nicht sagen, den Fall hatte ich zum Glück noch nicht, ich habe mich bisher immer schon am Anfang mit der Airline auf eine von ihnen organisierte Ersatzbeförderung einigen können.