Kosten der Ersatzbeförderung werden abgelehnt......

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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Paralleluniversum
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Das steht nicht explizit drin, aber implizit verstehe ich das exakt so.


"Bei Annulierung" kann man kausal oder zeitlich verstehen. Sinn macht aber eigentlich nur zeitlich, denn wählen kann der Fluggast erst wenn die Airline ihm die Optionen mitgeteilt hat,

Und genau so hat es z.B. KLM bei mir im Mai gemacht, Mitteilung über Annulierung kam per mail, die enthielt einen Link zum Umbuchen auf zwei angebotene Optionen.
In dem Fall haben sie mir beide nicht zugesagt (am nächsten Tag), und ich habe von der Flying Blue Platinum Hotline eine bessere (auch KLM, ähnliche Zeit, anderer Abflughafen, 67km entfernt) bekommen. Ankunft am Zielort war damit wie geplant, und eigentlich alles in Butter.
Die 67 Kilometer konnte ich mit einem Kollegen mitfahren. Ob KLM das Taxi bezahlt hätte, wäre ein interessanter Versuch gewesen (sie haben mir ja auch einen Flug ab dem gebuchten Flughafen angeboten).

Aber wie schon gesagt, im Spezialfall von externem Streik war ja niemanden klar, wann welche Flüge möglich sein würden, FR hatte wenig Chancen etwas sinnvolles anzubieten. Wenn sie es am Ende einfach bezahlt hätten, war die Option "buchen sie einfach selbst was, wir zahlen dann" für mich auch völlig in Ordnung.
So ist es natürlich inakzeptabel.

Mal ein echtes Beispiel:
IB hat mir FRA-MAD für einen Freitagnachmittag gestrichen bei einem r/t mit Rückflug Sonntagmittag.
Als einzige (!) Alternative bot sie an, mich am Samstagspätabend zu befördern, Ankunft gegen 23:00 in MAD. Völliger Murks, denn dadurch ist der Trip ja wertlos. Wer fliegt schon gerne nur für 1 kurze Nacht nach MAD?
Schriftlich und telefonisch aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt (LH mit 2h späterer Ankunft statt ursprünglich geplant am Freitag) zu befördern. Nur Stinkefinger bekommen.
Gemäß Deiner Logik hätte ich mich also über den Alternativflug am Samstagabend freuen sollen? Verstehe ich nicht.,

Natürlich nicht, du musst die Airline aber auffordern dies zu tun, idealerweise schriftlich mit Nachweis und Frist (diese Frist kann auch sehr sehr kurz sein, wenn es anders nicht geht), und erst wenn die Airline ablehnt oder die Frist verstreichen lässt kannst du selber buchen und ihr die Kosten in Rechnung stellen.

Ist ja bei Nachbesserungen ähnlich.
Ja logo! Auffordern muss man die Airline selbstverständlich. Naja, selbstverständlich ist es eigentlich nicht, denn selbstverständlich sollte die Airline UNAUFGEFORDERT eine für den Passagier Alternative zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Natürlich überhaupt nicht.
Die EU261 sagt ganz explizit "die Airline" nicht "der Kunde" muss. Die Airline muss unaufgefordert ein Angebot machen.
Nach EU261 hast du das Recht auf eine dir genehme Verbindung umgebucht zu werden, das kann die Airline dir nicht anbieten, da musst du schon sagen was du wünscht. Dein gewünschter Flug kann ja auch in weiter Ferne liegen, es MUSS nicht die nächste Verbindung sein, wenn du dies nicht willst.

Beim Bsp. von Hippo72 kann das ja auch ein Wochenende in drei Wochen sein.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Im Gegenteil, bei Nachbesserung ist es explizit so in den Gesetzen beschrieben, eine Fristsetzung explizit erwähnt. In der EU261 nicht.
Übrigens auch nicht umgekehrt, binnen welcher Frist du Entschädigungsansprüche anmelden musst.

Bei der Fristsetzung geht es nicht nur um EU261. Wenn eine angemessene Frist verstrichen ist, ist der Anspruchsgegner im Verzug. Damit sind weitere Kosten (z.B. Rechtsanwalt) gerechtfertigt. Sprich: Ist eine Frist verstrichen, muss die Airline in jedem Falle auch den Anwalt bezahlen.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Nach EU261 hast du das Recht auf eine dir genehme Verbindung umgebucht zu werden,
Und wo bitte steht das in der EU261 ?

Die Formulierung "Nach Wunsch des Fluggastes" ist ein deutsches übersetzungsproblem, im Englischen heisst das sinngemäß "Flug zu einem späteren Zeitpunkt falls der Kunde dies wünscht". Du darfst dir den späteren Zeitpunkt wünschen, nicht einen expliziten Flug. Und du hast natürlich ein Recht auf "Vergleichabre Reisebedingungen", LH kann dich nicht statt einem Direkflug in der F auf einen zweimal Umsteigeflug in der Y buchen. Aber du hast absolut kein Recht auf eine "dir genehme Verbindung".

Du hast ein Recht auf eine Ersatzbeförderung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", bietet dir die Airline das nicht an (will dich auf einen deutlich späteren buchen obwohl es einen früheren gibt), verstößt sie gegen die EU216. Ab da bewegst du dich nur noch im Vertragsrecht (BGB etc.) und musst natürlich selbst aktiv werden, die EU261 behandelt nicht was passiert, fall seine Airline dagegen verstößt.

Ja logo! Auffordern muss man die Airline selbstverständlich.
Naja, die EU261 ("der Staat") fordert die Airline bereits dazu auf, natürlich kannst du es auch noch mal tun, das ist dir überlassen. Nur viel Rechtskraft hat das nicht...
Es hilft dir allenfalls später vor Gericht, da du dadurch deiner Mitwirkungspflicht maximal nachgekommen bist und deine Vorgehensweise dokumentiert hast.