Krankenversicherung für Auslandsreisen, dringend zu empfehlen

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pfi

Reguläres Mitglied
27.09.2017
49
0
HAJ/BRU
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tja, schade nur, dass man gerade in Portugal und Spanien gern cash gegen quittung sehen mag

oder Kuba. Ärztliche Versorgung war aber gut und die Reisekrankenversicherung meiner Visa hat die Kosten ohne zu meckern ersetzt (+1 hatte wohl was falsches gegessen :censored:).
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.466
704
STR
Nicht nur die z.B. das Herz- & Diabetiszentrum NRW in Bad Oeynhausen hat regelmäßig prominente Patienten aus aller Welt. Daran ist meiner Meinung auch nichts auszusetzen, da dies ordentlich Geld in die Kassen spült und somit allen zugute kommt.

Das kann aber auch wir beim Klinikum Stuttgart und deren "legendäre" IU (International Unit) ordentlich schief gehen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Ganz genau. Aber darum ging's nicht. Sondern darum, dass die Europäische KV-Karte, die eine Behandlung "auf Kasse" EU-weit garantiert, nicht mal das in Deutschland gängige GKV-Behandlungniveau bietet.

Das kann man so oder so sehen. Die GKV zahlt halt genau den Betrag den sie in Deutschland zahlt. Somit zahlt sie Dir für die gleiche Leistung auch das gleiche Geld. Also auf deutschem Niveau. Wenn Du im Auslands niemand findest der medizinische Versorgung auf deutschem finanziellen Niveau betreiben will, interessiert das die GKV wenig.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.011
634
.de
Das kann man so oder so sehen. Die GKV zahlt halt genau den Betrag den sie in Deutschland zahlt. Somit zahlt sie Dir für die gleiche Leistung auch das gleiche Geld. Also auf deutschem Niveau. Wenn Du im Auslands niemand findest der medizinische Versorgung auf deutschem finanziellen Niveau betreiben will, interessiert das die GKV wenig.

Das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist die, dass in Ländern wie Spanien oder Lettland Ärzte und Kliniken, die Leistungen auf deutschem Niveau (qualitativ und finanziell) erbringen, mit den deutschen GKVs nicht abrechnen können, weil diese Leistunserbringer nicht dem öffentlichen Gesundheitswesen angehören.
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.933
452
Teilweise zumindestens....

Im Fall meiner Tochter war die PKV-Abwicklung eines Krankenhausaufenthalts in den USA absolut perfekt - von Kostenübernahme direkt an das Krankenhaus über Betreuung durch ein spezialisiertes Ärzteteam (mindestens einmal täglicher Kontakt) bis hin zum "Cost Control", also dem Drücken der Krankenhausrechnung. Insgesamt haben damals vier Tage Krankenhaus die Kleinigkeit von ~US$20000 gekostet - immerhin 25% Rabatt darauf hat dann das Nachverhandeln gebracht.

Die AKV, die ich parallel dazu dank LH-CC hatte, war hingegen ziemlich schnarchig. "Zahlen Sie halt vor Ort und rechnen dann mit uns ab" war die einzige Rückmeldung auf den Hinweis, dass meine Tochter im Krankenhaus in USA läge...ich hab dann lieber doch direkt die PKV eingeschaltet.

Viele Grüße - Dirk
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Im Fall meiner Tochter war die PKV-Abwicklung eines Krankenhausaufenthalts in den USA absolut perfekt - von Kostenübernahme direkt an das Krankenhaus über Betreuung durch ein spezialisiertes Ärzteteam (mindestens einmal täglicher Kontakt) bis hin zum "Cost Control", also dem Drücken der Krankenhausrechnung. Insgesamt haben damals vier Tage Krankenhaus die Kleinigkeit von ~US$20000 gekostet - immerhin 25% Rabatt darauf hat dann das Nachverhandeln gebracht.

Die AKV, die ich parallel dazu dank LH-CC hatte, war hingegen ziemlich schnarchig. "Zahlen Sie halt vor Ort und rechnen dann mit uns ab" war die einzige Rückmeldung auf den Hinweis, dass meine Tochter im Krankenhaus in USA läge...ich hab dann lieber doch direkt die PKV eingeschaltet.

Viele Grüße - Dirk
Konkret war es bei uns die Kombi aus PKV und Beihilfe, wo sich die PKV trotz AKV-Teil um die Restkosten gedrückt hat.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Ich weiß nicht, wie der OP zu dieser Zahl kommt. IMHO dürfte das eher der Beitrag pro Monat sein, nicht pro Jahr.
Gleichwohl, immer noch recht günstig. Bedenke aber folgendes: 98% der Reisenden verreisen für max. 1-2 Wochen in den Urlaub. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, konkret in einer einzelnen Woche zu erkranken?

Also ich weiss relativ sicher, dass noch ein entfernter Verwandten vor wenigen Wochen für 12,00 Euro angeschlossen hat. Als meine Eltern abgeschlossen hatten, kostete es um 8 Euro glaube ich, dass kann auch schon 20 Jahre her sein und gilt heute noch. Da war eben auch der Krankenrücktransport versicher, bei dem Mann meiner Mutter. Und da hat die Versicherung durch eine Agentur auf Mallorca auch den Rücktransport organisiert. Das man dann später das Geld zurück haben wollte, lag daran, dass ja die Krankheit schon lange Bestand hatte, und der Tod nur eine Frage der Zeit war. Indes wurde alles geleistet und die Versicherung schickte mehrmals falsche Belege, auf andere Namen zwischendurch ohne angefragt zu haben. Nach der Ablehnung der Rückzahlung hatte sich die Versicherung nicht mehr gemeldet.

Genau das habe ich gemeint, dass dann die Versicherungsfritzen, demjenigen der fragt was verkaufen für 120 Euro im Jahr. iss nicht ob es Sinn macht, aber man muss es nicht nehmen, es reichen die Auslandsreisekrankenversicherungen für um 12 Euro. Als privat Versicherter hatte ich angenommen, dass es ohnehin inkludiert ist.

Wie sich das rechnet, habe ich noch nicht überlegt, stimmt aber sehr kleiner Betrag, und schon die internen Abschlusskosten und die jährlichen Verwaltungskosten, für einen anderen Versicherungsvertrag sind höher als die Prämie für ein Jahr.
Also meine Mutter ist 86 Jahre alt und hat vor 10 oder vor so 15 häufiger mal was bekommen......Arzt aufgesucht, 60 Euro umgerechnet bezahlt, Apotheke Medikament 40 Euro - also 100 Euro bezahlt, die gesetzliche Kasse erstattet das was es in Deutschland kostet, also beim Arzt wohl um 10 bis 20 Euro , Medikamente sind oft im Ausland sogar günstiger. Also hat man dann die restlichen, nach hier erstatteten 55 Euro vom 100 von der Auslandsreisekrankenversicherung zurück bekommen. Könnte mir gut vorstellen, dass da viele sagen, dass man das ganze Theater wegen dem bisschen nicht mitmacht. Nach den Bedingungen reicht es nicht, nur ein zu reichen. Man muss vorher alles bei der gesetzlichen Versicherung einreichen und deren Zahlung ist vorrangig, Man erstattet nur die Differenz.

Es gibt auch den Anschluss , dass man nur eine gewisse Zeit im Ausland sein darf innerhalb bestimmter Monate. Ich weiss jetzt nicht genau wie es in der Versicherung war, die Verwandte abgeschlossen hatten. Eine Einschränkung war aber , dass man nur 3 Wochen am Stück im Ausland versichert ist, und glaube insgesamt nur 4 Wochen in 3 Monaten.

Es ist was für diejenigen die mal Urlaub im Ausland machen, die, die öfter im Ausland sind, brauchen wohl eine andere Versicherung. Diese kosten auch ungleich mehr. Habe gehört, da ist man schnell bei ein paar hundert Euro.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
jodost: ".....Darum werden auch die berühmten Social Media Influenza rangesetzt, im VFT nochmal auf die Wichtigkeit einer AKV hinzuweisen.."

Kann mir das bitte einer übersetzen?
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Also zumindest beim Alter regeln die meisten Versicherungen nach oben ab. Dann wird es entweder merklich teurer oder man bekommt gar kein Angebot mehr.

Interessant was du sagst, da müssten wir mal bei meiner 86jährigen Mutter schauen. MIr war auch was bekannt, dass es im Alter irgendwas gab, dachte es wären dann höhere Beiträge ab 66 zu zahlen.

Ältere Leute sind häufiger krank, aber andererseits, denke ich mal, reisen sie im Schnitt weniger ins Ausland.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ältere Leute sind häufiger krank, aber andererseits, denke ich mal, reisen sie im Schnitt weniger ins Ausland.
…. und die Auslands KV zahlt de facto nur beim erstmaligen Auftreten einer neuen Krankheit. "Folgefehler" sind bedingungsgemäß ausgeschlossen.

Da ist für die Versicherung vermutlich das Risiko bei deiner 86-jährigen Mutter sogar deutlich geringer, als bei Dir. Weil sie schon alles mal hatte...
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
…. und die Auslands KV zahlt de facto nur beim erstmaligen Auftreten einer neuen Krankheit. "Folgefehler" sind bedingungsgemäß ausgeschlossen.

Da ist für die Versicherung vermutlich das Risiko bei deiner 86-jährigen Mutter sogar deutlich geringer, als bei Dir. Weil sie schon alles mal hatte...

So einfach ist es nun auch nicht. Das was du meinst, sind Chronisch Kranke mit (vorhersehbaren) erneuten Schüben ... und selbst das ist rechtlich umstritten, wenn man längere Zeit ohne konkrete Anzeichen war.
Nur weil du einmal inm Leben schon Kopfschmerzen hattest, zahlt die KV trotzdem erneut die Tablette und den Arzt.


Viele Fragen mal hier gut erklärt:
https://www.test.de/FAQ-Reiseversicherung-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4850274-0/
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Das ist mir schon klar.

Ich denke aber, den meisten hier geht es nicht primär um die Absicherung für eine Schachtel Aspirin im Wert von 2,50$, sondern um existenzbedrohende Risiken wie z.B. für eine größere OP, einen längeren KH-Aufenthalt oder einen Rücktransport.

Und da wird bei einer 86-jährigen doch schon sehr die Vorgeschichte eine Rolle spielen. Ich würde mir das jedenfalls im Einzelfall bei Vorerkrankungen gut überlegen und mir ggf. vor der Reise vom Hausarzt zur (versicherungstechnischen) Absicherung ein "fit for travel" Zeugnis holen.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Bei einer Versicherung wo der Jahresbeitrag 10 Euro ist, oder auch 20 Euro, wenn es sehr teuer ist, wird die Versicherung bei einem Schaden von über 1000 Euro schauen ob man nicht leistungsfrei sein könnte. Und je höher die Schadenssumme ist , umso mehr wird man schauen doch nicht leisten zu müssen. Und da kommt dann sicher diese Sache auf. Aber ob man dann behaupten kann, der Armbruch rechts wäre eine Folge des Armbruchs auch rechts vor 20 Jahren, würde ich komisch finden.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Mensch das wird ja immer besser. Körperverletzung mit Vorsatz um Geld zu scheffeln. Kranke Welt!
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.024
2.263
FRA
Hatte gerade eine Behandlung in den USA und ich befürchte, dass meine PKV das übernimmt. Was dann wohl bedeutet, dass ich bei den jährlichen Rückerstattungen wieder auf Null falle. Nun meine Frage, die meisten Zusatzversicherungen fürs Ausland leisten ja nur subsidiär. Selbstbehalt wird wohl übernommen, aber wie schaut es mit den verlorenen Rückerstattungen aus? Kann man das irgendwie geltend machen oder auf komplette Übernahme der Rechnung bestehen?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Hatte gerade eine Behandlung in den USA und ich befürchte, dass meine PKV das übernimmt. Was dann wohl bedeutet, dass ich bei den jährlichen Rückerstattungen wieder auf Null falle. Nun meine Frage, die meisten Zusatzversicherungen fürs Ausland leisten ja nur subsidiär. Selbstbehalt wird wohl übernommen, aber wie schaut es mit den verlorenen Rückerstattungen aus? Kann man das irgendwie geltend machen oder auf komplette Übernahme der Rechnung bestehen?
Deswegen hat man eine zusätzliche Auslandskrankenvereicherung mit einem anderen Tarif gekoppelt der aber wieder unabhängig vom Hauptteil ist damit der Hauptvertrag geschützt ist im Ausland.

deine Rückerstattung kannst du sichern in dem du die Rechnung der Behandlung selbst übernimmst. Natürlich macht es keinen Sinn wenn die Behandlungskosten höher sind als die Erstattung.

für gewöhnlich ist doch der Bonus zw 350-1000 Euro im Jahr. Kannst ja auch alle Rechnungen erst sammeln die du bezahlt hast. Aber eingereicht ist eingereicht für den Hauptvertrag. Zusatz Auslands KV ist davon ausgeschlossen. Hauptvertrag ist davon unberührt. Bonus gesichert
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.024
2.263
FRA
Deswegen hat man eine zusätzliche Auslandskrankenvereicherung mit einem anderen Tarif gekoppelt der aber wieder unabhängig vom Hauptteil ist damit der Hauptvertrag geschützt ist im Ausland.

deine Rückerstattung kannst du sichern in dem du die Rechnung der Behandlung selbst übernimmst. Natürlich macht es keinen Sinn wenn die Behandlungskosten höher sind als die Erstattung.

Das mit dem unabhängig verstehe ich nicht? Es ist doch so, dass ziemlich jede ARKV eine Subsidiaritätsklausel hat und darsuf bestehen kann, dass ich zuerst meine normale KV einschalte und dann nur die Kosten darüber hinaus übernimmt. In meinem Fall, dann wohl nur den Selbstbehalt.
Rechnung selber zahlen und direkt den vollen Betrag bei der ARKV einreichen, hatte ich so vor. Wenn ich Glück habe, wird dann auch ohne Rückfragen direkt beglichen. Zulässig ist dieses Vorgehen, wohl aber nicht und die ARKV kann mich erstmal an meine PKV verweisen bzw. ich dies eigentlich selbst anzeigen müsste.
Oder wo ist mein Denkfehler? Danke
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
anders

ich habe eine KV mit AKV im Basic aber mit zusätzlicher angeschlossener aber unabhängiger separaten Auslands KV im gleichen Tarif(Konstrukt). Im Prinzip doppelt.

und diese AK greift ein und schont meinen Hauptvertrag / Haupttarif welcher zwar auch eine AKV hat, aber nicht beansprucht wird.

Edit
Denkfehler ist, dass bei mir alles vom gleichen Anbieter im gleichen Vertrag ist. Daher kein rumgeschubse und verweise sonstwohin.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.024
2.263
FRA
Edit
Denkfehler ist, dass bei mir alles vom gleichen Anbieter im gleichen Vertrag ist. Daher kein rumgeschubse und verweise sonstwohin.

Okay, dann habe ich es jetzt verstanden. Werde dann mal bei der HanseMerkur nach den Konditionen für ARKV fragen, so dass dann auch alles in einem Haus ist.

Letzte Frage noch, nehmen wir mal an der Spaß hier in den USA kostet mich jetzt 1500€, die reiche ich bei der Hanse Merkur ein. Die erstattet mir abzüglich 500€ SB 1000€. Die 500€ SB reiche ich bspw. bei der LH Mastercard ein. Sollte ja dann erstattet werden. Damit ist doch dann auch mein jährlicher SB abgeklungen? Oder gibt es da womöglich irgendwelche Regeln, dass dies nicht angerechnet wird?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.760
27.136
MUC
Ich hatte vor Jahren mal eine Arztrechnung aus Thailand (ca. 120 Euro) direkt bei der LH M&M KV eingereicht. Wurde ohne Rückfragen komplett erstattet. Meine PKV musste ich nicht in Anspruch nehmen, was bzgl. der Selbstbeteiligung und BRE auch gut so war.
 

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
520
166
Hallo,
aus gegebenem Anlass hätte ich auch mal eine Frage, wie ihr das versteht. Doch zunächst mal meine Erfahrungen bezügl. der anfallenden Kosten bei einer Erkrankung eines Familienmitglieds in den USA.
Einlieferung mit Krankenwagen ins nächstgelegene Krankenhaus(Fahrt ca. 30 Min)
und Aufenthalt ca 22 Stunden dort.
In dieser Zeit wurden 4 oder 5 mal Blut abgenommen, eine Röntgenuntersuchung des Oberkörpers durchgeführt, sowie 2x Salzlösung gegeben. Dazu noch insgesamt ca. 30 Minuten mit Ärzten gesprochen. Was sonst noch an Zeit für den Erkrankten, hinter den Kulissen, investiert wurde, ist natürlich nicht bekannt.
Kosten für die 22 Stunden: knapp 5200 Euro.


Zur Erstattung :
Es existiert eine M&M Auslandskrankenversicherung, deren Bedingungen


Auszug M&M
Bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand, der der versicherten Person
bekannt war, als sie die Kreditkarte beantragte, bzw. bei der Buchung der Reise, je nachdem,
was am kürzesten zurück liegt, insbesondere, weswegen die versicherte Person:
a) Während der letzten zwölf Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
b)Testergebnisse erwartet oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder
Untersuchung steht.
c) Innerhalb der letzten drei Monate begonnen hat, Medikamente einzunehmen oder die
Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben hat.
Es folgt noch d) und e)



evtl. zur Nichterstattung führen.


Desweiteren gibt es eine Versicherung des ADAC, bei denen in den Bedingungen steht:

Die AKV des ADAC zahlt nicht .........u.a.
für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Fol-
gen einer Erkrankung oder Verletzung handelt, die während eines Auslandsaufenthaltes
eingetreten
sind;



Wie ist dieser Absatz zu verstehen?


PS:
Ich werde mich zukünftig auch nicht auf die AKV meiner Kreditkarte verlassen
 
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