Krankenversicherung für Auslandsreisen, dringend zu empfehlen

ANZEIGE

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
ANZEIGE
na der ADAC meint, wer hier krank ist, muß das gefälligst über seine deutsche Krankenversicherung abwickeln
gilt auch, wenn der Krankheitsbeginn im Ausland war
eigentlich logisch, oder? (insbesondere angesichts der normal eher winzigen Beiträge von Urlaubs-Auslandskrankenversicherungen)

bzgl. der M&M ist es halt interessant, ob der konkrete Fall eine Art chronische (bekannte) Erkrankung ist
 
  • Like
Reaktionen: KevinHD und Yeehaw

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hallo,
aus gegebenem Anlass hätte ich auch mal eine Frage, wie ihr das versteht. Doch zunächst mal meine Erfahrungen bezügl. der anfallenden Kosten bei einer Erkrankung eines Familienmitglieds in den USA.
Einlieferung mit Krankenwagen ins nächstgelegene Krankenhaus(Fahrt ca. 30 Min)
und Aufenthalt ca 22 Stunden dort.
In dieser Zeit wurden 4 oder 5 mal Blut abgenommen, eine Röntgenuntersuchung des Oberkörpers durchgeführt, sowie 2x Salzlösung gegeben. Dazu noch insgesamt ca. 30 Minuten mit Ärzten gesprochen. Was sonst noch an Zeit für den Erkrankten, hinter den Kulissen, investiert wurde, ist natürlich nicht bekannt.
Kosten für die 22 Stunden: knapp 5200 Euro.


Zur Erstattung :
Es existiert eine M&M Auslandskrankenversicherung, deren Bedingungen


Auszug M&M
Bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand, der der versicherten Person
bekannt war, als sie die Kreditkarte beantragte, bzw. bei der Buchung der Reise, je nachdem,
was am kürzesten zurück liegt, insbesondere, weswegen die versicherte Person:
a) Während der letzten zwölf Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
b)Testergebnisse erwartet oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder
Untersuchung steht.
c) Innerhalb der letzten drei Monate begonnen hat, Medikamente einzunehmen oder die
Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben hat.
Es folgt noch d) und e)



evtl. zur Nichterstattung führen.


Desweiteren gibt es eine Versicherung des ADAC, bei denen in den Bedingungen steht:

Die AKV des ADAC zahlt nicht .........u.a.
für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Fol-
gen einer Erkrankung oder Verletzung handelt, die während eines Auslandsaufenthaltes
eingetreten
sind;



Wie ist dieser Absatz zu verstehen?


PS:
Ich werde mich zukünftig auch nicht auf die AKV meiner Kreditkarte verlassen

Wo ist das Problem? Unerwartet und unvorhersehbar erkrankt im Ausland - AKV zahlt für die Kosten, die im Ausland anfallen. Die Weiterbehandlung in D übernimmt die „normale“ KV.
 
  • Like
Reaktionen: KevinHD und Yeehaw

Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
520
166
na der ADAC meint, wer hier krank ist, muß das gefälligst über seine deutsche Krankenversicherung abwickeln
gilt auch, wenn der Krankheitsbeginn im Ausland war
eigentlich logisch, oder? (insbesondere angesichts der normal eher winzigen Beiträge von Urlaubs-Auslandskrankenversicherungen)

bzgl. der M&M ist es halt interessant, ob der konkrete Fall eine Art chronische (bekannte) Erkrankung ist

Wenn das so zu verstehen ist, gibt es keinen Grund, dass sie nicht zahlen (müssen). Gut, Versicherungen versuchen letztlich Alles um sich irgendwie zu drücken.

Die AKV von M&M wird wohl deshalb sich rauswinden können, weil es evtl. im Zusammenhang mit der Verordnung eines Blutdruckmedikaments steht, dass vor Buchung der Reise verschrieben wurde.
Und unter c) schreiben die Entsprechendes.
 

Andreas

Aktives Mitglied
26.08.2010
249
17
MAD
(...)

Wie ist dieser Absatz zu verstehen?

Beispiel: Die AKV wird beim Meniskusriss in den USA Kosten zahlen, die in den USA angefallen sind (Erstbehandlung Krankenhaus, Transport, ...), die Weiterbehandlung bei Dr. Müller-Wohlfahrt in München wird dann aus der GKV/PKV in Deutschland bezahlt.

Weiteres Beispiel: Verdrehtes Knie am letzten Tag vor Abreise in Spanien weil über den Sangriaeimer gestolpert. Man beisst die Zähne zusammen und geht nach dem Rückflug ins deutsche Krankenhaus. Kosten dafür muss die GKV/PKV übernehmen, obwohl das auslösende Ereignis im Deckungszeitraum der AKV passiert ist.


Zum oberen Teil:
Generell versuchen die meisten AKV in den AVB vereinfacht darzustellen, das: „wenn ich ins Auslands fahre, um mich behandeln zu lassen. Und/oder wenn ich bereits vor der Reise weiß, dass ich behandelt werden muss. Und/oder eine bestehende Erkrankung verschlechtert sich während der Reise“ dann wird ihre AKV nicht zahlen.
Gerne wird auch auf „akute, unerwartete Erkrankung / Verletzung im Ausland“ hingewiesen.

Wo ist das Problem? Unerwartet und unvorhersehbar erkrankt im Ausland - AKV zahlt für die Kosten, die im Ausland anfallen. Die Weiterbehandlung in D übernimmt die „normale“ KV.

Das Problem sind nicht die klassischen Beinbrüche, Platzwunden..., sondern die Vorerkrankungsdiskussionen z.B.: gut/schlecht eingestellte Diabetiker die auf Reise unterzuckern. Herzinfarkt: ist der nun „akut und unerwartet“ oder absehbar weil der Versicherte in der Vergangenheit schon 2 Stents bekommen hat? Ist der allergische Schock unerwartet, obwohl man schon seit 20 Jahren allegisch auf Erdnüsse reagiert?

Generell gibt es bei Vorerkrankungen die Möglichkeit, sich die Reisefähigkeit vom Arzt attestieren zu lassen. Das könnte im Schadensfall helfen.

VG, Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
1 Pfund pro Tag, nicht gerade günstig. Gibt sehr umfassende Versicherungen ab ca. 10€/Jahr, und bspw. Getsafe haut immer mal wieder gute Aktionen raus (siehe mydealz).
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Zum Thema Vorerkrankungen. Es gibt da sehr kundenfreundliche Versicherungen, hier ein Auszug aus den AVB der DKV:

Ist ein Versicherungsfall bereits vor Antritt der Reise eingetreten, gilt: Wir erstatten Mehraufwendungen für
Heilbehandlungen, die aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung der
Erkrankung erforderlich werden.

Damit sind dann auch chronische Krankheiten versichert, z.b. der erwähnte schlecht eingestellte Diabetiker.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl und KevinHD

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.226
861
Bei all den Diskussionen um mögliche Ausschlüsse und Grenzen der AuslandsreiseKV:

Der Hinweis, daß diese Versicherung für Reisende (ebenso wie die Privathaftpflicht) zu den wenigen wirklich essentiellen Versicherungen gehört, ist sehr berechtigt. Wir Deutsche gelten als gut und oft überversichert. Fatalerweise sind viele Deutsche aber auch falsch versichert - sie haben die essentiellen Versicherungen nicht, dafür aber diskutable und teure Versicherungen.

Kriterium für essentielle Versicherungen: Sie sichern seltene, aber anders nicht abgedeckte und ruinöse Fälle ab. Genau deshalb sind diese Versicherungen auch billig, weil sie selten zahlen müssen. Und es geht für uns Verbraucher genau um die Absicherung gegen die ruinösen Fälle.

Der Fall des Diabetikers (Vorerkrankung und ggf. Ausschluß), der vielleicht 1500 EUR für ne kurze Notfallbehandlung selber zahlen müßte, ist nicht so relevant. Ob man dagegen versichert sein muß, ist diskutabel. Es geht um so klassische Fälle wie schwerer Autounfall in den USA ohne (ausreichend versicherten?) Unfallgegner. Wenn so was ungünstig läuft (selten aber reale Möglichkeit), kommen da deutlich 6-stellige Beträge zusammen. Außerdem gibt es auch genug Länder, wo ohne Versicherung oder anderweitige Zahlungsgarantie schlicht keine Behandlung erfolgt - auch im Notfall ggf. nicht.

Verzichten auf die AuslandsreiseKV kann, wer praktisch nicht verreist. Auf die Privathaftpflicht kann verzichten, wer Dauerharzer ohne jegliche Perspektive ist. Sonst würde ich diese zwei Versicherungen immer abschließen.
 
  • Like
Reaktionen: mayday und Nitus

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.760
27.136
MUC
Zum Thema Vorerkrankungen. Es gibt da sehr kundenfreundliche Versicherungen, hier ein Auszug aus den AVB der DKV:

Die DKV muss ich ohnehin als relativ kulante und unkomplizierte Krankenversicherung loben. Ich habe dort eine private Krankenvollversicherung und bislang hat die DKV auch alle eingereichten ausländischen Rechnungen erstattet. Ein Highlight war eine komplett chinesischsprachige Rechnung eines Krankenhauses auf Taiwan, die nur meinen Namen in lateinischer Schrift beinhaltete. Waren umgerechnet ca. 25 Euro für eine Tetanusimpfung und Wundversorgung nach einem Fahrradunfall in Hualien.

Aber auch eine komplett handschriftliche Rechnung eines griechischen Arztes auf Rhodos mit der Pauschalabrechnung von 60 Euro für eine "Behandlung" wurde ohne Rückfragen vollumfänglich erstattet.

Parallel habe ich aber auch noch eine Reisekrankenversicherung (für eine ggf. notwendige Rückholung sowie für +1) bei der HUK Cobug für 18 Euro im Jahr. Auch bei der HUK war die Erstattung von umgerechnet ca. 80 Euro für eine Behandlung einer Schulterprellung von +1 in Thailand kein Problem. Hier war die Rechnung aber auch zweisprachig auf Thai und Englisch.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.941
3.148
FRA
Auch der Adac ist ziemlich kulant. Die lassen sich eine Schweigepflichtentbindung fuer den Hausarzt unterschreiben und wenn der keinen Einwand hatte dass der Patient in den Urlaub konnte wird bezahlt. Deshalb rat ich meiner Verwandtschaft mit entsprechenden Vorerkrankungen direkt vor dem Urlaub mal beim Hausarzt vorbeizuschauen.
Extrem wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen medizinisch sinnvoll und notwendig bei evtl. erforderlicher Rueckholung. War aber schon vorher irgendwo erwaehnt worden.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Für Taucher u.u. auch interessant, ob ohne wenn und aber sofort eine Druckkammerbehandlung übernommen wird.
 
  • Like
Reaktionen: Andiman