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Mahlzeit,
in letzter Zeit hatte ich häufig den Fall, dass ich im Restaurant mit KK bezahlen konnte, das Trinkgeld jedoch nicht auf den Betrag aufgeschlagen werden konnte. Als Begründung wurde mir "Das FA erlaubt das nicht" genannt.
Das Problem: Bargeld habe ich häufig nicht bei mir und irgendwie ist es doch sehr sinnlos, wenn ich dann doch wieder mit Münzen oder Scheinen hantieren muss.
Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das nur Bequemlichkeit/Unfähigkeit der Betreiber oder wurden da vom FA praxisferne Vorgaben gemacht?
in letzter Zeit hatte ich häufig den Fall, dass ich im Restaurant mit KK bezahlen konnte, das Trinkgeld jedoch nicht auf den Betrag aufgeschlagen werden konnte. Als Begründung wurde mir "Das FA erlaubt das nicht" genannt.
Das Problem: Bargeld habe ich häufig nicht bei mir und irgendwie ist es doch sehr sinnlos, wenn ich dann doch wieder mit Münzen oder Scheinen hantieren muss.
Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das nur Bequemlichkeit/Unfähigkeit der Betreiber oder wurden da vom FA praxisferne Vorgaben gemacht?