ANZEIGE
das fordert ja geradezu dazu auf, "bar am Ende" zu sagen, und dann mit "Keine Rechnung, keine Euro"... Kann der Wirt eigentlich dann noch eine 'ordentliche' Rechnung nachreichen, oder reicht der Lappen vom Kellnerblock zur finalen Ablehnung?
Vor allem ist ein Aufschlag nach unserem Recht unzulässig.Heute in Österreich (Restaurant): Bei Kartenzahlung 2% Aufpreis, min. 0,40€.
Lange nicht mehr gesehen, so eine Regelung.
Das ist europaweit (und damit auch in Österreich) rechtswidrig. Vielleicht mag ja dort ein Wettbewerber klagen.Heute in Österreich (Restaurant): Bei Kartenzahlung 2% Aufpreis, min. 0,40€.
Lange nicht mehr gesehen, so eine Regelung.
Gut zu wissen.Das ist europaweit (und damit auch in Österreich) rechtswidrig. Vielleicht mag ja dort ein Wettbewerber klagen.