Kuwait Airways, FRA: Wie Zwangsvollstreckung durchsetzen?

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.699
2.347
Europa
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Ignorier den Typ.
Ich habe jetzt, habe nichts zu tun heute, nochmals mit EK Telefoniert, mit einen Agent gesprochen, danach hat er mich auf der Warteschleife gestellt, nach ca. 20 Minute in der Warteschleife, hat er mir Angeboten eine E-VOUCHER (soll angeblich übertragbar sein)
Auf jedenfalls, habe ich gebeten, mir das Angebot per E-Mail zu schicken
Wenn ich die E-Mail bekomme, wird doch die Verjährung aufgehoben, oder?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Ich habe jetzt, habe nichts zu tun heute, nochmals mit EK Telefoniert, mit einen Agent gesprochen, danach hat er mich auf der Warteschleife gestellt, nach ca. 20 Minute in der Warteschleife, hat er mir Angeboten eine E-VOUCHER (soll angeblich übertragbar sein)
Auf jedenfalls, habe ich gebeten, mir das Angebot per E-Mail zu schicken
Wenn ich die E-Mail bekomme, wird doch die Verjährung aufgehoben, oder?
Rechtlich sollte nach deutschem Recht ohnehin nichts verjährt sein, wenn die Dir 2021 die Erstattung zugesagt haben. Das wäre rechtlich ein Anerkenntnis, das die Verjährung unterbricht. Verjährung wäre nach deutschem Recht dann Ende 24. Ich würde jetzt dran bleiben und sehen was passiert.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.500
3.034
Das Wesentliche steht alles in Post #75. Deine pauschalen Ausführungen zur "Verjährung" waren genauso falsch wie pauschal zu sagen, dass hier Italien "zuständig" wäre. HIer stellt sich (a) die Frage, welches Recht anwendbar ist (wohl italienisches) und (b) die Frage, wo Gerichte zuständig sein könnten. Irgendwelche ekeligen Vergleiche und pampigen Anfeindungen mit Halbwissen helfen dann auch nicht weiter.

Er kann recht sicher in Italien (falls die Italiener einen Gerichtsstand des Erfüllungsortes, der NIederlassung oder des Vermögens haben) oder sehr sicher in den UAE am Sitz von Emirates vorgehen; Auch Deutschland sollte gehen, denn Emirates ist nunmal kein EU Unternehmen, so dass hier der Gerichtsstand des § 23 ZPO einschlägig sein könnte. Vermögen werden die in Deutschland haben. Da hilft aber kein Halbwissen, sondern nur eine sorgfältige Prüfung weiter.

Aber: Vielleicht wäre hier das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen mal ein Ansatz. Das sollte, unterstellt Emirates hat eine Niederlassung in Italien und Du in Deutschland bist, auch funktionieren und bringt für wenig Geld und wenig Aufwand Bewegung in die Sache:

Was ist der Ansatz für das europäische Verfahren? Auf der Seite steht: "Voraussetzung für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein grenzüberschreitender Rechtsstreit (EU-Ausland). " Damit EU vs. Ausland oder EU Ausland gemeint?
Gibt es Erfahrungswerte zum Ausgang? KU schert sich im obigen Fall ja auch nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
Was ist der Ansatz für das europäische Verfahren? Auf der Seite steht: "Voraussetzung für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein grenzüberschreitender Rechtsstreit (EU-Ausland). " Damit EU vs. Ausland oder EU Ausland gemeint?
Gibt es Erfahrungswerte zum Ausgang? KU schert sich im obigen Fall ja auch nicht.
EU-Ausland. Wäre beim Emirates Fall deutscher Kunde vs. die Niederlassung von Emirates in Italien. Deutsch vs. Kuwait funktioniert nicht. Ob die sich scheren oder nicht ist eine andere Frage. Emirates ist allerdings nicht KU.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.500
3.034
EU-Ausland. Wäre beim Emirates Fall deutscher Kunde vs. die Niederlassung von Emirates in Italien. Deutsch vs. Kuwait funktioniert nicht. Ob die sich scheren oder nicht ist eine andere Frage. Emirates ist allerdings nicht KU.
Heißt dann, ohne den Abflug in MXP hier, deutscher Kunde vs. Niederlassung von Emirates in D ginge nicht über EVZ?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.699
2.347
Europa
@doc7austin2 ich habe jetzt nachgeschaut, rechtlich ist für mich DEUTSCHLAND zuständig, denn bei der Buchungsbestätigung, habe ich den Link zu den Deutschen AGB erhalten
Diese:

Wäre EK Italien für zuständig, hätte ich diesen Link bekommen

Ich vermute mal, hätte EK keine Headquarters in DE, dann wäre Italien zuständig

Dies wurde mir auch von EK in Italien damals bestätigt, dass EK DE für mich zuständig sei
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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2.183
@doc7austin2 ich habe jetzt nachgeschaut, rechtlich ist für mich DEUTSCHLAND zuständig, denn bei der Buchungsbestätigung, habe ich den Link zu den Deutschen AGB erhalten
Das ist Deine persönliche Meinung.

Wie der im Forum bekannte Rechtsanwalt Dr. Böse mehrfach angedeutet hat -> ohne Deutschlandbezug (also bei EK Start ab Deutschland) wird sich im Praxisfall keine Deutsche Gerichtsbarkeit herstellen lassen.

Auf FB hatte ich die mal kontaktiert, war gegen ende 2021 und die konnten mir kein Rückerstattung anbieten, aber ein Gutschein

d.h. Du hast hier eine schriftliche Antwort von EK im Jahr 2021 erhalten ?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.699
2.347
Europa
Das ist Deine persönliche Meinung.

Wie der im Forum bekannte Rechtsanwalt Dr. Böse mehrfach angedeutet hat -> ohne Deutschlandbezug (also bei EK Start ab Deutschland) wird sich im Praxisfall keine Deutsche Gerichtsbarkeit herstellen lassen.
Ja, ein Gutschein wurde mir auch angeboten
Nur ich kann es schlecht gebrauchen und nach JFK über MXP ist mir zu umständlich, mit über 7 Std Wartezeit in MXP
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
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Das ist Deine persönliche Meinung.

Wie der im Forum bekannte Rechtsanwalt Dr. Böse mehrfach angedeutet hat -> ohne Deutschlandbezug (also bei EK Start ab Deutschland) wird sich im Praxisfall keine Deutsche Gerichtsbarkeit herstellen lassen.

d.h. Du hast hier eine schriftliche Antwort von EK im Jahr 2021 erhalten ?

Och, ist das trollig. Die "schriftliche Antwort" in 2021, nach der Du hier fragst, steht schon in Post #75. Und Deine Kompetenzanleihen beim hochgeschätzten Kollegen Boese helfen Dir nicht. Lass doch das Schwadronieren über Fragen, über die andere jahrelang studieren, mal sein. Das ist einfach nur missleading und peinlich.

Ein fachkundiger Jurist wird unterscheiden zwischen Klagegegnern, die im Geltungsbereich der EuGVO (im Groben: EU) ansässig sind und solchen, die wie Emirates oder auch KU, gerade nicht im Geltungsbereich der EuGVO ansässig sind. Nur für die zuerst genannten braucht es den Deutschlandbezug durch Start- oder Landung. Für die zuletzt genannten gilt jedoch § 23 ZPO. Wenn darüber hinaus, und das trägt #eldiabolo hier vor, eine deutsche Niederlassung von Emirates ein Ticket verkauft, dann würde ich daraus auch einen deutschen Gerichtsstand herleiten wollen, § 21 ZPO.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Das haben doch in Deinen Augen alle Mitforisten, die nicht auf Deine Sinnlosfragen antworten.
Diese ganze Debatte vom TE, wonach "Deutschland" zuständig sei, führt doch zu nichts.

Wie ich bereits 3mal geschrieben habe, empfehle ich den TE, noch einmal einen Refund-Antrag über das Formular zu starten.
Hammern hilft da mehr - als sich über irgendwelche gerichtlichen Zuständigkeiten zu keilen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.699
2.347
Europa
Aber in den Jahren hat sich etwas geändert
Habe mal nachgeschaut, was ich eventuell mit einen Gutschein machen könnte

und jetzt kommt diese Meldung (früher nicht )
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Diese ganze Debatte vom TE, wonach "Deutschland" zuständig sei, führt doch zu nichts.

Wie ich bereits 3mal geschrieben habe, empfehle ich den TE, noch einmal einen Refund-Antrag über das Formular zu starten.
Hammern hilft da mehr - als sich über irgendwelche gerichtlichen Zuständigkeiten zu keilen.
Das ist angesichts der schon von @Flying Lawyer erfolgten Aussage zum Anerkenntnis wieder einmal vollkommener Unsinn von dir.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
35
MRS
Das scheint die Kosten noch weiter in die Höhe zu treiben. Aber ja, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das alles bezahlt - why not…

Hängt vom jeweiligen EU-Ausland aus. Insofern der TE bereits ein Urteil zum Geldeintreiben gegen KU hat, wäre eine Option nach Konten im EU-Ausland zu finden und dort einzutreiben. Mehrkosten dürften entstehen, allerdings braucht der TE kein weiteres Urteil im jeweiligen EU-Land. Natürlich müsste man wissen wo KU Konten hat. QR bietet in einigen (aber nicht allen) Ländern die Zahlung per Banküberweisung und die Kontoinformation sind auf deren Website.
 

Klaus111

Neues Mitglied
04.01.2025
2
2
Hallo @nickstaub ,

wie ist es bei dir denn letztlich ausgegangen? Hast du bzw. Dein Anwalt noch weitere Schritte (erfolgreich/erfolglos) getätigt?

Ich habe exakt dein Problem. Titel liegt vor, der Gerichtsvollzieher war vor Ort im Frankfurter Büro und es war niemand da. Vollstreckung eingestellt.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Hallo @Klaus111 ,

na dann "willkommen im Club"!
Der Forenanwalt konnte hier KU leider zu keiner Zahlung überreden, die beiden Gerichtsvollzieher (FRA und FRA Airport) wie bereits geschildert leider auch nicht. Die Geschichte mit den Drittschuldnern wäre in der Praxis nicht so einfach möglich hat er mir erklärt. Er wollte noch etwas versuchen, hat mir sein Vorgehen aber nicht erläutert. Ansonsten ist nicht viel passiert. Der Anwalt ist fertig (bzw. hat keine Lust mehr) und hat im Sept. 24 mit meiner RSV abgerechnet, ich habe das Originalurteil erhalten und kann es mir nun täglich anschauen. Im Dezember kam ein Schreiben vom Inkassobüro, ich soll bitte eine Vollmacht erteilen. Meine RSV hätte das Unternehmen beauftragt, die aufgelaufenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten beim Schuldner KU einzutreiben. Ich habe telefonisch nachgefragt, ob die auch meine Forderung mit bearbeiten - natürlich nicht, kann ich aber separat beauftragen. Man arbeitet auf Erfolgsbasis, ca. 50% + MwSt..
Wir sind so verblieben, dass ich mich ab und an (alle 6 Monate +-) beim Inkassobüro melden und nach dem Status erkundigen soll, da könne man mir dann mitteilen, ob die Inkasso-Bemühungen fruchten/gefruchtet haben.
Danach werde ich dann mein weiteres Vorgehen ausrichten.

Ich wollte jetzt mal den kommenden Sommer abwarten, mich dann beim Inkassobüro nach dem Status erkundigen und mir dann einen - diesmal zur Forderungseintreibung spezialisierten- Anwalt suchen. Immerhin habe ich nach Aussage meiner RSV hierfür wohl noch 3 Versuche "offen".

Wie ist denn dein Fall gelagert? Auch mit Anwalt und RSV vorgegangen? Wie ist dein weiteres Vorgehen? Vielleicht können wir uns hier auch auch up-to date halten! :)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dem OP ist aber auch hoffentlich klar, dass er nach dieser Sache -- die ich voll und ganz unterstütze! -- niemals wieder ein Bein auf Boden IRGENDWO im Middle East (Kuwait, Irak, Dubai, Katar etc.) setzen darf, wenn er nicht Risiko laufen möchte, dort für sehr, sehr lange wegen Terrorismus oder ähnlich erfundenen Vorwürfen zu "verschwinden"?

Also Jahreswechsel 23/24 in VAE war kein Problem und meine zwei Zwischenstopps bei den Saudis im Februar und Mai 2024 haben auch geklappt. Ich hätte auch gesagt, dass das doch eher Peanuts sein sollten für die? Ansonsten hätten die ja viel zu tun ;).
 
Zuletzt bearbeitet:

Klaus111

Neues Mitglied
04.01.2025
2
2
Hi @nickstaub

bei mir alles sehr ähnlich zu deinem Fall. Auch Anwalt, auch RSV.

Ich schaue jetzt mal, was mein Anwalt macht. Da ich das Gefühl habe, dass Aufwand/Nutzen nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz sich in diesem speziellen Fall nicht lohnt- es gleicht ja eher Detektivarbeit - sind unsere Kommunikationsabstände leider sehr lang. Den vollstreckbaren Titel habe ich schon vier Jahren bald…
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.248
4.503
GRQ + LID
Da geht anscheinend doch was...

 
10.02.2012
4.813
2.654
interessant, es wurde der *Treibstoff* (und die Navikarten) gepfaendet, nicht das ganze Flugzeug. Nur mit gepfaendetem Sprit kann man auch nicht abheben - klug gemacht!