Das Wesentliche steht alles in Post #75. Deine pauschalen Ausführungen zur "Verjährung" waren genauso falsch wie pauschal zu sagen, dass hier Italien "zuständig" wäre. HIer stellt sich (a) die Frage, welches Recht anwendbar ist (wohl italienisches) und (b) die Frage, wo Gerichte zuständig sein könnten. Irgendwelche ekeligen Vergleiche und pampigen Anfeindungen mit Halbwissen helfen dann auch nicht weiter.
Er kann recht sicher in Italien (falls die Italiener einen Gerichtsstand des Erfüllungsortes, der NIederlassung oder des Vermögens haben) oder sehr sicher in den UAE am Sitz von Emirates vorgehen; Auch Deutschland sollte gehen, denn Emirates ist nunmal kein EU Unternehmen, so dass hier der Gerichtsstand des § 23 ZPO einschlägig sein könnte. Vermögen werden die in Deutschland haben. Da hilft aber kein Halbwissen, sondern nur eine sorgfältige Prüfung weiter.
Aber: Vielleicht wäre hier das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen mal ein Ansatz. Das sollte, unterstellt Emirates hat eine Niederlassung in Italien und Du in Deutschland bist, auch funktionieren und bringt für wenig Geld und wenig Aufwand Bewegung in die Sache:
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims) eignet sich bei grenzüberschreitenden Fällen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro. Das Verfahren ist kostengünstiger und schneller als ein Klageverfahren und ohne anwaltliche Hilfe möglich.
www.evz.de