Ich bin ein fauler Anwalt, deshalb werfe ich mal meine unbegründeten Gedanken in die Runde.
Steinigt mich, wenn schon behandelt.
Wo knüpft man die Ansprüche an?
Wer „verleiht“ den Status?
Was ist der Gegenwert des Status (Schadensberechnung!)
Geht man von einem vertraglichen Anspruch aus, ist M&M Vertragspartner?
M&M sorgt für die Gewährung der Benefits durch „inter-alliance-agreements“. Heisst aber, dass die Beförderungspartner selbst keine vertraglich Pflicht dem Statusinhaber ggü. haben, sondern nur gegen M&M. Verträge z.G. Dritter sind immer schwierig, wenn nicht third party beneficiaries explizit vorgesehen sind. D.h. M&M zur Durchsetzung deiner Benefits zu bewegen scheint mir schwierig, solange man nicht die allianz-internen Dokumente kennt.
LHG gewährt den Statusinhabern Benefits. Diese Ansprüche meine ich sind Bestandteil des geschlossenen Beförderungsvertrages, z.B. das extra SEN-Gepäck oder F Checkin. Das wird beim Abschluss des Vertrages idR explizit genannt und damit wohl durchsetzbar. „Lounge“-Zutritt ist schwierig, da auch „AB-Lounges“ Lounges sind. Erschwerend: *A kennt nur C oder F Lounge, eine SEN-Lounge wird allianz-intern als F-Lounge vermarktet. D.h. der HON kann nach meinem Verständis in eine SEN-Lounge geschoben werden und die Allianz-Benefits (=Vertragsleistung) sind gewahrt.
Weiter sind die LHG AGBs massgebend, wo (zumindest nach CH-Recht) grobe Einschränkungen ohne weiters vereinbart werden können. Man hat bisher hier von einigen Klauseln gelesen, die eine Anpassung erlauben.
Aber ich meine dort den stärksten Anspruch zu sehen, schlicht weil man eine explizite Grundlage hat.
Ohne Grundlage kann man es gerne noch ausservertraglich versuchen. Dort sehe ich noch weniger Chancen, da der Schaden sich nur bei einer effektiven Flugreise manifestiert. D.h. nur wer geflogen ist und Abstriche machen musste könnte überhaupt in den Kreis der Aktivlegitimierten kommen. Und was substantiiert man da als Schaden? Zeitgewinn durch FCT (z.B.) könne ein Punkt sein, muss aber gut aufgelegt werden (Stosszeiten!). Aber dann wiederum: der Zutritt zum FCT mit separater Security ist kein Garant für Zeitersparnis.
Es müsste eine verbindliche Einbeziehung der M&M Benefits in den Beförderungsvertrag erstellt werden können, damit im Flugfall ein Anspruch konstruiert werden könnte. Ohne Flug scheint es mir aussichtslos. Im Flugfall müsste also mit der Wesentlichkeit der Benefits argumentiert werden.
Ich bin vom weniger verbraucherfreundlichen CH-Recht geprägt. In DE ist das evtl. anders. Happy to receive inputs.