Langstreckenflüge für Pensionisten

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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
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Leute, ist euch schon aufgefallen, dass sich der OP, Pater_Peter seit seiner Frage nicht mehr gemeldet hat....?

Hab ich auch schon geschrieben. Aber interessiert keinen. Füttert die Trolle doch ruhig weiter, wenn's Spaß macht ;-)
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.886
320
GRZ
Leute, ist euch schon aufgefallen, dass sich der OP, Pater_Peter seit seiner Frage nicht mehr gemeldet hat....?
Hat wohl eine Wette laufen, wieviele Beiträge auf eine schräge Anfrage eines Erstposters kommen und wie sich die "Experten" in Diskussionen über allerlei Nebensächlichkeiten verstricken :)
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Fand die Diskussionen hier bisher nicht all zu schlimm. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer 20h+ Reise bei medizinisch evtl zu erwartenden Vorkomnissen finde ich durchaus berechtigt, und es kamen einige sinnvolle Tipps zum Routing. Habe schon deutlich schlimmere Threads hier gesehen.
Aber vll hat der TE auch einfach nicht so viel Zeit wie viele hier und schaut nicht ständig ins Forum ;)
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.088
1.609
KUL (bye bye HAM)
... und in Y B M U H Q V W S T L K wird nicht behandelt?

Oder glaubst du, die nehmen wirklich die AOK Versichertenkarte.

Nein, die Behandlungsreihenfolge geht nach Buchungsklasse. HONs und SENs rücken automatisch im Wartezimmer, aehh vor der Galley, zwei vor. FTLs und *G entsprechend eine Warteklasse. Dann gehts bei Y und B los. Wichtig für Meilensammler:
Y, B & M bringen 100% Meilen
KELT bringt 25 %
der Rest 50%
Überweisungen an den Facharzt in Reihe 21 pauschal 500 Meilen. Verschreibungen aus der roten Liste je Arzneimittel pauschal 250 Meilen.



Nein, ich glaube nicht das die die AOK Patientenkarte nehmen, aber ich dachte ich müsste nicht explizit Ironietags setzen....
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Interessant finde ich, dass alle Beitragshersteller davon ausgehen, der TE würde nur das beste für seine Mitreisenden wollen.

Ich sehe das signifikante Risiko, dass dem nicht so ist. Alte Leute zum Reisen - noch dazu rund um die Welt - zu nötigen, stellt eine keinesfalls ungewöhnliche und noch dazu regelmäßig legale Verfahrensweise dar, um deren Todeszeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit vorzuziehen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Interessant finde ich, dass alle Beitragshersteller davon ausgehen, der TE würde nur das beste für seine Mitreisenden wollen.

Ich sehe das signifikante Risiko, dass dem nicht so ist. Alte Leute zum Reisen - noch dazu rund um die Welt - zu nötigen, stellt eine keinesfalls ungewöhnliche und noch dazu regelmäßig legale Verfahrensweise dar, um deren Todeszeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit vorzuziehen.

Verkenne bitte nicht den Wunsch der alten Leute. Mein alter Herr, im 84. Frühling würde auf seine Fernreisen wohl nur verzichten wenn man ihn entmündigen würde.
 
A

Anonym38428

Guest
Verkenne bitte nicht den Wunsch der alten Leute. Mein alter Herr, im 84. Frühling würde auf seine Fernreisen wohl nur verzichten wenn man ihn entmündigen würde.

Vielfach gibts einfach einen enormen Nachholbedarf - aus vielerlei Gründen konnten die heute über 80-jährigen sich nicht so frei in der Welt bewegen, wie wir Jungspunde das heute tun können. Warum sollte man dann nicht mit 80 noch nach Australien fliegen wollen? Zumal 80 nur das Alter beschreibt und nicht auch nur im Ansatz die körperliche und geistige Verfassung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Verkenne bitte nicht den Wunsch der alten Leute. Mein alter Herr, im 84. Frühling würde auf seine Fernreisen wohl nur verzichten wenn man ihn entmündigen würde.

Solange es von ihm ausgeht und er fit genug ist, ist doch nichts dagegen einzuwenden.

Hängt doch vom Menschen ab. Manche können nicht ohne die bekannte Umgebung, andere drängt es in die Ferne.

Schlecht ist es, wenn andere die Wünsche definieren - mit welchem Motiv auch immer -, was m. E. durchaus häufiger vorkommt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Zumal 80 nur das Alter beschreibt und nicht auch nur im Ansatz die körperliche und geistige Verfassung.

Naja, determiniert mag da wenig sein, aber die Korrelation von hohem Alter mit körperlichem und leider auch körperlichem Verfall ist schon deutlich positiv ausgeprägt.
 

freqtrav

Reguläres Mitglied
19.01.2010
95
0
eingehende Beratung von über zehn Minuten Dauer, GOA Ziffer 3, Grundhonorar 8,73 Euro das sind ja z.Z. genau $ 10

das macht bei 12 Stunden Flugdauer gerade mal ein ECO Ticket.

Aber bei 3,5-fachem Satz schon Mal First Saver Plus (y)

Falsch gerechnet!

Gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) steht die genannte Gebührenziffer 3 (einfacher Satz 8,74 €) für eine "eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung"... Diese Ziffer darf nur in bestimmten Fällen berechnet werden und nur als einzige Leistung oder in Kombination mit wenigen anderen Leistungen (5-8, 800, 801). Vor allem: nur EIN Mal im Behandlungsfall (also nicht "je 10 Minuten").

Der Gedanke, diese Ziffer JE 10 Minuten zu berechnen ist nur in 3 Ausnahmefällen erlaubt:
- in Narkose
- bei Altersdemenz
- ...Vollzeiturlaubern!
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.453
3.135
Corona-Land
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich, zwar juristischer Laie, bin mir aber einigermaßen sicher, dass ein deutscher Arzt an Bord eines SQ-Fluges von SIN nach BNE das Honorar frei aushandeln darf und nicht an die GOÄ gebunden ist.
Wie das auf einem LH-Flug von FRA nach SIN aussieht, wäre eine spannende Frage an die vielen Juristen hier im Forum, aber auch da tippe ich mal auf "freies aushandeln". Die Grenze nach oben dürfte hier (vermutlich) nur das Strafrecht (Nötigung, unterlassene Hilfeleistung) sein...
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Ich, zwar juristischer Laie, bin mir aber einigermaßen sicher, dass ein deutscher Arzt an Bord eines SQ-Fluges von SIN nach BNE das Honorar frei aushandeln darf und nicht an die GOÄ gebunden ist.
Wie das auf einem LH-Flug von FRA nach SIN aussieht, wäre eine spannende Frage an die vielen Juristen hier im Forum, aber auch da tippe ich mal auf "freies aushandeln". Die Grenze nach oben dürfte hier (vermutlich) nur das Strafrecht (Nötigung, unterlassene Hilfeleistung) sein...

Auf in Deutschland zugelassenen Schiffen und Flugzeugen gilt die GOÄ, da Geltungsbereich für diese deutsches Territorium ist. Auf im Ausland zugelassenen Flugzeugen/Schiffen gilt sie nicht, da außerhalb des Geltungsbereiches. Ein in D approbierter Arzt muss auf deutschem Territorium die GOÄ anwenden.

Aber:
Wenn Flugzeug mit deutscher Zulassung auf ausländischem Flughafen landet und die Türen geöffnet sind, gilt ausländisches Recht.
Werden diese geschlossen, gilt deutsches Recht. So habe ich es in Erinnerung.
 
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