LH5689 ist "zu heiß" in Florenz: Es wird umgebucht....

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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
722
1.057
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Bei U12 musst Du es in der Buchung eingeben
Sonst entweder mit der Vielfliegernummer oder spätestens beim Check-In
U12 ist klar, jetzt nehmen wir aber mal (anders als hier) Online-Checkin an - weiß dann am Gate irgendjemand dass dort eine 16jährige ist?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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2.772
Europa
U12 ist klar, jetzt nehmen wir aber mal (anders als hier) Online-Checkin an - weiß dann am Gate irgendjemand dass dort eine 16jährige ist?
Nein
Nicht bei Flügen in der EU, deswegen habe ich den TO gesagt, er sollte sich unbedingt bei der Airlines melden

Edit: vielleicht muss ich die Daten nicht eingeben, weil meine API Daten in der App gespeichert sind, bei FR musste ich die eingeben
 
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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
722
1.057
Nein
Nicht bei Flügen in der EU, deswegen habe ich den TO gesagt, er sollte sich unbedingt bei der Airlines melden
Das war eben auch mein Gedanke. Wenn nicht mit UM-Service weiß es erstmal keiner. Ok, hier was anderes, weil echter Check-In (was wohl der "Fehler" war) und man hätte noch was drehen können.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.748
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U12 ist klar, jetzt nehmen wir aber mal (anders als hier) Online-Checkin an - weiß dann am Gate irgendjemand dass dort eine 16jährige ist?
Nicht unbedingt. Allerdings muss ja jemand dem Fluggast mitteilen, dass er nicht mitfliegt. Das wird meistens der Gateagent sein. Dann müsste ihm das jugendliche Aussehen der Person schon auffallen.
Nein
Nicht bei Flügen in der EU, deswegen habe ich den TO gesagt, er sollte sich unbedingt bei der Airlines melden
Wenn sie beim Check-in abgewiesen wurden, dann hat sie jamnd gesehen und das jugendliche Alter sollte auffallen. Da könnte man, wenn man den wollte nachfragen. Da aber nicht wie bei Alkohol hohe Strafen drohen, lässt man das wohlweislich.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Waren das denn UM Buchungen?

sie wurden doch gleich behandelt. Gleich wie alle anderen Pax auf dem Flug. So wie es zu erwarten ist, wenn man seine Kinder nicht gesondert anmeldet. Meint ihr wirklich man sortiert die Passagiere nach Geburtsdatum und nimmt dann die 20 raus, die nicht mitfliegen dürfen?

Es gibt nun mal besonders schutzbedürftige Gruppen, die in der EU261 und auch anderen Regularien ausdrücklich genannt werden: Menschen mit Beeinträchtigungen und Minderjährige. Das gilt unabhängig ob ich einen Händchen haltenden Kindergärtner (UM) gebucht habe oder nicht. OMG! Frauen und Kinder zu erst!
Aber mich wundert nichts, es gibt hier ja auch Insassen die es ungerecht finden, dass Rolli-Fahrer als erstes einsteigen. OMG hier bekommen Gäste eine Extra-Leistung für die sie nicht bezahlt haben under superduper tolle Megavielflieger in der BIZZNESS hat dafür sooo viel extra bezahlt und hier wird ein Minderzahler vorgezogen. Dazu noch ein KIND! So was.
Nochmal: UM ist ein Betreuungsservice, damit das Kind in den Flieger findet und wieder raus. Die UM Kindergärtner buchen kein Ticket um. Sie könnten genau so betteln wie alle anderen, aber am Ende liegt es auch nicht in der Entscheidungsgewalt des Ground-Handlers. Die Buchung eines UM-Services hat rein ganz und gar nichts mit dem Schutz Minderjähriger oder Passagierrechten zu tun.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

"Über 12 sind sie erwachsen" wurde ja zitiert.

Und dass das Bullshit ist wurde ja auch zur Genüge gesagt. Eine Airline kann nicht das Volljährigkeit einfach von von 18 auf 12 runter setzen. Und darfst Du dann an Bord auch legal eine 13-Jährige daten, weil sie in der Luft "erwachsen" ist? Wahnsinn!
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.153
2.772
Europa
Ich bin der Meinung, dass Air Dolomiti (EN) in dieser Hinsicht total inkompetent sind
Hatte mit denen letztes Jahr auch meine Odyssee, im Hinflug und auch auf den Rückflug

Meine Kids (16 + 9) waren letztes Jahr im Sommer auf der Strecke CGN-GOA via MUC gebucht
Da es in MUC Gewitter gab, ist die Maschine aus CGN mit etwas 2 Std Verspätung gestartet (kann ja passieren) und die Verbindung von MUC nach GOA verpasst, in CGN konnte ich es bei LH abklären und die Kids auf der Abendmaschine umbuchen (MUC-GOA 21:50-23:00 mit LH9430)
Nur die EN Maschine, die nach GOA fliegen sollte, war aus MXP um 22:00 noch nicht gestartet und am MUC Flughafen, kamen die Durchsagen, dass es keine Hotel Voucher gibt, dass die Pax am Flughafen übernachten oder selber ein Hotel bezahlen

Habe mein Sohn gesagt, er sollte sich bei EN Melden
EN bzw ein Mitarbeiter vom MUC Airport meinte, wenn die Maschine nicht kommt, dann übernachtet ihr hier am Flughafen
Es war 22:10 und bei mir die Alarmglocken angegangen
Habe mein Bruder angerufen, der 200km von MUC Airport wohnt und sagte, er soll sich bereithalten
Habe versucht Kontakt mit EN aufzunehmen vergeblich, am ende ist die Maschine aus MXP gegen 22.30 gestartet und die sind so ca. kurz vor Mitternacht gestartet

Auf den Rückflug, wieder so ein Horror mit EN, dort wurden meine Kids von @InsideMUC geholfen und habe hier im Forum berichtet

Ich empfehle EN niemanden, ich hoffe dass in Zukunft durch AZ (ITY) ersetzt wird
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.445
11.359
irdisch
Es gibt nun mal besonders schutzbedürftige Gruppen, die in der EU261 und auch anderen Regularien ausdrücklich genannt werden: Menschen mit Beeinträchtigungen und Minderjährige. Das gilt unabhängig ob ich einen Händchen haltenden Kindergärtner (UM) gebucht habe oder nicht. OMG! Frauen und Kinder zu erst!
Aber mich wundert nichts, es gibt hier ja auch Insassen die es ungerecht finden, dass Rolli-Fahrer als erstes einsteigen. OMG hier bekommen Gäste eine Extra-Leistung für die sie nicht bezahlt haben under superduper tolle Megavielflieger in der BIZZNESS hat dafür sooo viel extra bezahlt und hier wird ein Minderzahler vorgezogen. Dazu noch ein KIND! So was.
Nochmal: UM ist ein Betreuungsservice, damit das Kind in den Flieger findet und wieder raus. Die UM Kindergärtner buchen kein Ticket um. Sie könnten genau so betteln wie alle anderen, aber am Ende liegt es auch nicht in der Entscheidungsgewalt des Ground-Handlers. Die Buchung eines UM-Services hat rein ganz und gar nichts mit dem Schutz Minderjähriger oder Passagierrechten zu tun.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Und dass das Bullshit ist wurde ja auch zur Genüge gesagt. Eine Airline kann nicht das Volljährigkeit einfach von von 18 auf 12 runter setzen. Und darfst Du dann an Bord auch legal eine 13-Jährige daten, weil sie in der Luft "erwachsen" ist? Wahnsinn!
Völliger Quatsch. UM ist wie UPS für Kinder. Die werden Dir am Zielflughafen "ausgeliefert" und sind bis dahin ständig unter Aufsicht. Eben nicht nur ins Flugzeug rein und wieder raus.
Auf den Rest deiner Tiraden antworte ich erst gar nicht.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.964
12.426
CPT / DTM
Jetzt fehlen nur noch die nackten Stewardessen in der Sauna und genügend 🍿 🍿🍿 um diesen Threat total abzuschiessen....

PotUS sagt: Wenn Selensky fliegt, ist das auch ein UM

Seid froh, dass die Kids gut angekommen sind. Der TO wird selbst entscheiden, welche Schritte/Maßnahmen notwendig sind.

Und damit 🍷 miteinander...
 
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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.301
760
HOQ/NUE/CGN
Es geht doch gar nicht um Besserbehandlung oder Bevorzugung der Minderjährigen. Sondern "nur" um die Einhaltung der Jugendschutzgesetze, die in Italien übrigens nochmal strenger als in Deutschland sind.
Nur mal anders gedacht: Kinder dürfen auch im Supermarkt einkaufen, aber es liegt in der Verantwortung des Marktes, ihnen keinen Alkohol oder Zigaretten zu verkaufen. Das gleiche gilt im Restaurant. Kinder und Jugendliche dürfen auch auf Events, Karnevalspartys usw, aber es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, dass der Jugendschutz eingehalten wird und die Gäste zu bestimmten Uhrzeiten eben aussortiert werden, egal wie selbständig die Minderjährigen schon sind.
Und daran hat sich auch eine Airline ohne jegliche Buchung einer Zusatzleistung zu halten. Wenn der Jugendschutz in der Luftfahrt vorschreibt, dass diese bei Überbuchung o.ä. vorrangig befördert werden müssen, damit sie eben nicht zu einer Uhrzeit irgendwo stranden, wo sie sich gar nicht mehr alleine draußen aufhalten dürfen (oder kein Hotel nehmen dürfen), dann hat sich die Airline daran zu halten. Wo ist das Problem?

Ich will mal alle hier sehen, die sich über eine "Besserbehandlung" der Kids aufregen, wenn man deren Kindern mit 11 Jahren im Supermarkt die Flasche Schnaps verkauft, mit dem Argument, sie seien ja prinzipiell zum Einkaufen schon alt genug. Jetzt müssen sie damit auch selber klarkommen.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.711
872
Art 11 (1) sagt klar, dass Kinder bei der Beförderung Vorrang haben:

"
Artikel 11

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürfnissen

(1) Die ausführenden Luftfahrtunternehmen geben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder Begleithunden mit entsprechender Bescheinigung sowie Kindern ohne Begleitung bei der Beförderung Vorrang."
Kinder ohne Begleitung = UM
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
722
1.057
Kinder ohne Begleitung = UM
Da wirds glaube ich langsam rechtstheoretisch und IANAL. Aber wenn man statt dem üblichen Begriff "unaccompanied minor" im englischen Text der Verordnung "unaccompanied children" verwendet, kann man sich dann schon fragen, ob nicht doch alle children - Kinder - bambini gemeint sind, auch ohne UM-Anmeldung.

Dummerweise hat man zwar oben in der Verordnung PRM definiert aber eben nicht die "unaccompanied children." Und da kommt dann die Frage, was sind in dem jeweiligen Land denn dann children / Kinder / bambini / ...? Wenn man Minderjährige meinen würde, hätte man das ja schreiben können.
In Deutschland recht eindeutig, da ist das U14. In Italien kann man da wohl U18 oder auch U15 vermuten, nur gibts scheinbar keine Definition und einen extra Begriff für Minderjährige, der eben nicht in der Verordnung steht.

Dank solcher unnötigen Ungenauigkeiten denkt sich dann jede Airline wohl selbst aus, wie wichtig ihr das ist und wo sie die Grenze zieht.
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
732
1.374
HAM / MUC / MOW
Die zubuchbare UM-Begleitung ist ein freiwilliger Service der (nicht aller - darum kann man FR ohne Erwachsene erst ab 16 buchen) Airlines. Wie diese im Falle von Irregs mit Minderjährigen umgehen, ist davon, wie vielfach beschrieben, völlig unabhängig. Verstehe nicht, was daran so schwer ist. Wenn an einem Flughafen gar nichts mehr geht, kann man die Eltern womöglich noch in die Verantwortung nehmen, einen Plan B zu haben, aber hier ist das Verhalten der Airline unter aller Sau.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.720
18.520
NUE/FMO
www.red-travels.com
Dank solcher unnötigen Ungenauigkeiten denkt sich dann jede Airline wohl selbst aus, wie wichtig ihr das ist und wo sie die Grenze zieht.

ist das nicht auf EU-Ebene geregelt, dass alles unter 18 Jahre nicht volljährig also "Kind" bzw. "minderjährig" ist?

Zusammenfassung für die EU-Staaten

Ansonsten gilt die UN-Kinderrechtskonvention wohl uneingeschränkt

Artikel 1
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
722
1.057
ist das nicht auf EU-Ebene geregelt, dass alles unter 18 Jahre nicht volljährig also "Kind" bzw. "minderjährig" ist?
Gute Frage, aber würde das denn nicht dem deutschen Jugendschutzgesetz (U14) und Jugenarbeitsschutzgesetz (U15) wiedersprechen?
Aber kann sein dass es irgendeine EU-Verordnung gibt, die das für andere EU-Verordnungen definiert.
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.301
760
HOQ/NUE/CGN
Ein Minderjähriger im Sinne der Jugendschutzgesetze ist auch dann ein Minderjähriger, wenn für ihn kein UM-Service einer Airline gebucht wurde.
Das eine ist ein Gesetz, das andere ein kostenpflichtiger Service.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


auch wenn du mit 15 bereits arbeiten darfst, bleibst du doch trotzdem minderjährig? 🤔
Genau! Und deshalb gibt es für minderjährige Arbeitnehmer auch Schutzvorschriften, für deren Einhaltung der Arbeitgeber verantwortlich und haftbar ist. Der darf den 15jährigen z.B. nicht auf nächtlichen Einsatz mit Hotelübernachtung schicken.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.720
18.520
NUE/FMO
www.red-travels.com
Ja natürlich, aber kein Kind, sondern ein Jugendlicher. Und in der Verordnung steht nichts von Minderjährigen, sondern Kindern.

im deutschen Recht ja, aber im Sinne der Kinderrechte sind auch 14-17 jährige Deutsche eben Kinder. In unserem Rechtsstaat ist eben alles auf Klein-Klein heruntergebrochen...

Deutschland ist wie alle anderen EU Staaten an die UN-Kinderrechtskonvention gebunden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Gute Frage, aber würde das denn nicht dem deutschen Jugendschutzgesetz (U14) und Jugenarbeitsschutzgesetz (U15) wiedersprechen?
Aber kann sein dass es irgendeine EU-Verordnung gibt, die das für andere EU-Verordnungen definiert.
EU-Recht geht vor:

Nach EU-Recht bis 18: https://netzwerk-kinderrechte.de/20...derrechtsstrategie-und-die-eu-kindergarantie/

und ebenfalsl nach der bindenden UN-Charta: https://www.bmbfsfj.bund.de/resourc...inkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf