ANZEIGE
und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?Das Problem ist nicht das weitere Handling. Ein Problem hätte gar nicht erst entstehen dürfen. Wenn es da draußen noch denkende Individuen gäbe. Wenn.
und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?Das Problem ist nicht das weitere Handling. Ein Problem hätte gar nicht erst entstehen dürfen. Wenn es da draußen noch denkende Individuen gäbe. Wenn.
Beförderungsbedingungen sind an dieser Stelle irrelevant. - Was zählt ist, ob es eine gesetzliche Pflicht hierfür gibt.Wenn Du auf einem Internationalen Flug (auch im Schengen Raum) keinen Ausweis dabei hast ist das doof. Da gibt es so was nettes wie eine Mitführungspflicht und schon öfters lange Gesichter an der Grenze. Manche Airlines regeln das in den Beförderungsbedingungen.
Bitte wende dich diesbezüglich an deinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Rechtsabteilung.Aber wir reden da am Thema vorbei, es geht hier nicht um Fluggäste zu gängeln oder zu kontrollieren sondern um Minderjährigen den ihnen zustehenden Schutz zu bieten.
und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?
Bleib mal bitte realistisch.und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?
und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?
Langsam werden Deine Beiträge absurd.
es geht dabei nicht um Priorität wollen sondern das Recht darauf haben, weil sie Schutzbedürftig sind mit unter 18.naja auf Vernunft hört keiner...die "Kinder" wurden nicht aufgrund ihres Alters ausgeschlossen, und schon gar nicht mit Absicht, wir wissen nicht wie die Systeme funktionieren, aber ich nehme eher an, dass das System nicht nach Alter sortiert ist und ausschießt...dazu noch ein wohl eher wenig motivierter Mitarbeiter und so kam es
Mich stört die Sache, das die Kids alt und selbstständig genug sind um erwachsenengleich zu verreisen aber doch dann Priorität haben wollen wenn es mal eng wird
Man kann ein Problem durch Überhöhungen immer so weit treiben, dass es unlösbar wird. Wenn wir aber auf dem Boden der Tatsachen bleiben, ging es nur um zwei U18.und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?
Und ich gehe sehr stark davon aus, dass diese Kenntnis hier nicht vorlag.Der Mitarbeiter macht sich bei Kenntnis des Umstandes - und so soll es ja hier gewesen sein - sogar strafbar
Mich stört die Sache, das die Kids alt und selbstständig genug sind um erwachsenengleich zu verreisen aber doch dann Priorität haben wollen wenn es mal eng wird
Wäre meinen minderjährig Alleinreisenden das passiert, hätte meine Rechtschutzversicherung schon die Deckungsanfrage erhalten bevor EN den Bus nach Mailand organisiert hatte.
U12 ist klar, jetzt nehmen wir aber mal (anders als hier) Online-Checkin an - weiß dann am Gate irgendjemand dass dort eine 16jährige ist?
Wir alle waren nicht dabei und ich gehe daher davon aus, dass bei der Buchung kein Vielfliegerprofil hinterlegt war und das involvierte DCS daher keine Möglichkeit hatte, dies vor dem denied Boarding zu erkennen.
So sehr ich Deine Beiträge in vielen Fällen schätze. Aber wie beharrlich Du in diesem Faden immer wieder "von etwas ausgehst", um Deine Argumentation zu stützen, verdient allerhöchstenWir alle waren nicht dabei und ich gehe daher davon aus, dass bei der Buchung kein Vielfliegerprofil hinterlegt war und das involvierte DCS daher keine Möglichkeit hatte, dies vor dem denied Boarding zu erkennen.
Mit was genau hat er sich denn strafbar gemacht? Was ist der Tatbestand und wo ist die Strafe geregelt?Der Mitarbeiter macht sich bei Kenntnis des Umstandes - und so soll es ja hier gewesen sein - sogar strafbar. Egal, ob das durch Prozesse oder Systeme abgebildet ist.
Vielen Dank, das freut mich sehr!So sehr ich Deine Beiträge in vielen Fällen schätze. Aber wie beharrlich Du in diesem Faden immer wieder "von etwas ausgehst", um Deine Argumentation zu stützen, verdient allerhöchsten![]()
Auch wenn meine eigenen Erfahrungen als minderjähriger Alleinreisender (15 - 18 Jahre alt) schon etwas her sind. Damals konnte ich ohne Smartphone, sondern mit einem Baedeker (Reiseführer aus Papier) ausgestattet problemlos auf Umsteigeverbindungen mit dem Flugzeug reisen, Zugtickets kaufen, Überlandbusse nutzen und am Abend in Bed and Breakfast Unterkünfte oder einem einfachen Hotel einchecken.es geht dabei nicht um Priorität wollen sondern das Recht darauf haben, weil sie Schutzbedürftig sind mit unter 18.
Das geht los bei Hotelübernachtungen - unter 18 kein Check-In - und der daraus folgenden Übernachtung irgendwo auf der Strasse (oder am Flughafen).Unter 18-jährige unterstehen einem besonderen Schutz, und sämtliche Diskussion dazu ist BULLSHIT.
Sie haben in den meisten Fällen nicht die Lebenserfahrung auf besondere Situationen mit der Abgebrühtheit eines Vielfliegers oder älteren Erwachsenen zu reagieren und teilweise auch nicht die Geschäftstüchtigkeit.
Und deshalb sind sie mit Vorzug / Priorität zu behandeln. Der Mitarbeiter macht sich bei Kenntnis des Umstandes - und so soll es ja hier gewesen sein - sogar strafbar. Egal, ob das durch Prozesse oder Systeme abgebildet ist.
Auch wenn meine eigenen Erfahrungen als minderjähriger Alleinreisender (15 - 18 Jahre alt) schon etwas her sind. Damals konnte ich ohne Smartphone, sondern mit einem Baedeker (Reiseführer aus Papier) ausgestattet problemlos auf Umsteigeverbindungen mit dem Flugzeug reisen, Zugtickets kaufen, Überlandbusse nutzen und am Abend in Bed and Breakfast Unterkünfte oder einem einfachen Hotel einchecken.
Das alles ab 15 Jahre alleine in Europa.
Wenn jetzt Helikoptereltern Anwälte beauftragen wird das alleine Reisen für Jugendliche irgendwann nicht mehr möglich sein und den Jugendlichen wird eine wunderbare Möglichkeit genommen![]()
Mit was genau hat er sich denn strafbar gemacht? Was ist der Tatbestand und wo ist die Strafe geregelt?
Ich kann auch schreiben irgendjemand hat sich nach irgendwas Strafbar gemacht, aber ohne konkreten Tatbestand bedeutet das nichts. Und aus der EU261 einem bestimmten Mitarbeiter eine persönlich strafbare Handlung nachzuweisen halte ich für unmöglich.In der EU261 und im Jugendschutz.
Bleib mal bitte realistisch.
Ich kann auch schreiben irgendjemand hat sich nach irgendwas Strafbar gemacht, aber ohne konkreten Tatbestand bedeutet das nichts. Und aus der EU261 einem bestimmten Mitarbeiter eine persönlich strafbare Handlung nachzuweisen halte ich für unmöglich.
Ich habe auch die Meinung, EN hat es hier verbockt, aber nun mit dem Anwalt zu drohen und eine persönliche Strafbarkeit des Mitarbeiters zu konstruieren, halte ich für übertrieben.
Und wie weit ist da der Mitarbeiter des Handling Agents oder die EN beteiligt?Alleine das Eincheckein im Hotel in Mailand war schon ein stafbewährter Verstoß gegen den Jugendschutz.
Und wie weit ist da der Mitarbeiter des Handling Agents oder die EN beteiligt?
Und weiterhin entziehst du dich einer genauen Begründung wo sich der einzelne Mitarbeitet des Handling Agents persönlich strafbar gemacht hat und nach welchem Tatbestand er wie bestraft werden kann?Dem Mitarbeiter wurde klipp und klar mitgeteilt dass die Pax Minderjährig sind und somit auf der WL hinter Special Needs und vor den Vielfliegern einsortiert werden müssen (Gesetz: EU261). Alle nachfogenden Probleme fußen auf diesem Bruch der EU261. Währen die "übliche" Verletzung der EU261 nur von einem einstelligen Prozentsatz der Pax verfolgt wird (und es sich somit für die Airline lohnt, sie zu ignorieren) sind hier weitaus größere Probleme aufgetreten. Der Handling-Agent kann kann drei Kreuze machen, dass es so vergleichsweise funktioniert hat.
Übrigens Regeln in anderen Ländern: Für Kanada brauchst Du eine "Custodianship Declaratoin" die amtlich beglaubigt ist und in Papierform. In Griechenland brauchst Du eine "notarielle Beglaubigung". Viel Spaß, mal schnell eine "notarielle Beglaubigung" an den Ort Deiner Kinder zu bekommen. Das Problem geht schon los, wenn nur ein Elternteil mit dabei ist. Dafür gibt es in Italien keine "Sperrstunde" für minderjährige. Also im Park durchmachen geht. Im Hotel einchecken nicht. Klingt komisch, ist aber so.
Dann schreien die nächsten wieder herum, weshalb sie nach nem Ausweis gefragt wurden wo doch gar keine Pflicht besteht, einen mitzuführen.
Oder der Agent rennt in Probleme, weil die Person keinen Ausweis dabei hat oder bekommt intern Probleme, weil die Passagierabfertigung zu lange dauert.
Im Zweifelsfall war der Mensch auch gar nicht bei nem Agent, sondern nem Automaten oder nirgendwo weil er/sie/es selbst online eingecheckt hatte und dann direkt zum Gate weiter ist.
und wenn 80 UM im Flieger waren und nur 70 Pax insgesamt fliegen durften?