Und weiterhin entziehst du dich einer genauen Begründung wo sich der einzelne Mitarbeitet des Handling Agents persönlich strafbar gemacht hat und nach welchem Tatbestand er wie bestraft werden kann?
Und weiterhin, ich wiederspreche nicht, dass es hätte nicht passieren sollen und grundsätzlich gehen die EU261 verstoßen wurde. Ich sehe hier aber keine Grundlage einen Mitarbeitenden des Agents persönlich zu belangen.
das mit dem "strafbar gemacht" kam aber von mir. Und fusst auf entsprechender Schulung der Mitarbeiter, eigentlich ein Mindeststandard. Und würde es auf ein Gerichtsverfahren oder Ermittlung mit Feststellung eines Straftatbestandes ankommen, würde vor Gericht eh nicht EN oder LH stehen, sondern der Mitarbeiter der es verbockt hat. Könnte man nur hoffen, dass er vom Arbeit-/ Auftraggeber unterstützt werden würde.
Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter geschult sein, welche Gesetze und Regularien gelten. Dazu zählt auch ein Jugendschutzgesetz und die Mindestanforderungen der EU261 die hier ja genannt wurden - das betrifft nicht die Themen Kompensation.
Mir ist vollkommen bewusst, dass der outgesourcte und unterbezahlte, mit Überstunden belastete und schlecht gelaunte Angestellte einer Sub-Sub-Firma diese Schulung wahrscheinlich nicht bekommen hat - ist aber nicht mein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein Beispiel: nur weil der Praktikant nicht weiss, dass die Firma Steuern zahlen muss, muss sich die Firma trotzdem an Gesetze halten. Ähnlich verhält es sich hier und EN/LH muss sicherstellen über Prozesse - dazu zählen auch wirksame Schulungen - dass die Gesetze eingehalten werden. Dies ist hier im Speziellen das Jugendschutzgesetz und die EU261 mit ihren speziellen Anfrderungen.
Jugendschutz in der Lounge für Alleinreisende Statusinhaber durchsetzen können sie ja.
Um den Vorrednern mal klar zu machen: die Kinder wären im Fall des verweigerten Check-Ins im Hotel in Mailand auf der Strasse gestanden. Das möchte ich nicht mal als Erwachsener - Mailand hat nicht nur schöne Ecken sondern auch sehr viele Gegenden, wo du dich als Erwachsener auch tagsüber nicht so wohl fühlst.
Es gab hier mindestens einmal die Möglichkeit, sich an die gesetze zu halten. Der Mitarbeiter hat falsch entschieden.
Achso: und eine Deckungszusage des Rechtschutzes hätte ich nicht eingeholt um EN zu verklagen. Das hätte ich mir für später aufgehoben.
Ich hätte mich darauf vorbereiten müssen, Geld in die Hand zu nehmen, um dem jugendschutz gerecht den Weitertransport zu organisieren - ob das auf andere Airline, Abholung, Transportdienstleister oder Familie und Freunde mit Auto oder wie auch immer gewesen wäre. Es wären Kosten entstanden, die bei EN sicherlich nur auf dem Klageweg rückgefordert hätten werden können.
Wie oben schon ein Insasse sagte: da sich leider zu wenig Betroffene beschweren, tut sich auch nix. Ich hätte glaub schon die Angriffslust, dass gerichtlich klären zu lassen. Und wenn es nur dazu führt, dass bei der Buchung ein Alter oder ein Altersbereich ("unter 18") eingegeben werden muss. Geht ja bei der Bahn auch.