Lufthansa annulliert Flüge wegen Nicht Rückmeldung

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kukulcan

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29.08.2011
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Bei uns war es eine Mail morgens "Ihr Flugplan hat sich geändert, bitte bestätigen Sie die Änderung innerhalb von 30 Tagen". Am gleichen Tag abends: "Leider mussten wir ihre Flüge stonieren, weil Sie die Änderungen nicht bestätigt haben".
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Bei uns war es eine Mail morgens "Ihr Flugplan hat sich geändert, bitte bestätigen Sie die Änderung innerhalb von 30 Tagen". Am gleichen Tag abends: "Leider mussten wir ihre Flüge stonieren, weil Sie die Änderungen nicht bestätigt haben".
Das ist gut. Lufthansa schuldet Ihnen jetzt EUR 250 - 600 an Ausgleichsleistung.

Die 14-Tage Frist gilt nicht bei von der Airline stornierten Tickets.
 
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kukulcan

Reguläres Mitglied
29.08.2011
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Wir haben die Flüge ja direkt zurückbekommen, daher werde ich nicht versuchen, etwas einzuklagen.
 

kukulcan

Reguläres Mitglied
29.08.2011
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Vielleicht Anspruch an einen Dritten abtreten, der das Geld dann spendet? Schade um's Geld.
Da Sie Anwalt sind, würde ich meinen Anspruch gerne für 500€ an Sie abtreten . Ich denke, Sie sind clever genug, die 600€ einzuklagen.

Ich kann gerne per PN meine PayPal Daten schicken, die 500€ gehen dann an meine bevorzugte Charity, den UK Healing Focus.
 
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Aspe

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10.11.2019
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oder einfach mal sein lassen wenn man zufrieden ist.,.man muss nicht alles einklagen
Gleichzeitig dürfen aber Schrottprozesse (vorallem kundenrelevante Prozesse) oder IT Systeme in einem Unternehmen auch so teuer (inkl. aller indirekten Kosten) sein, dass endlich mal der Business Case für eine Prozessverbesserung für das Unternehmen da ist.
 
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tnbt

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08.06.2011
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Anscheinend tauchen diese Stornierungen wegen angeblicher Nicht-Rückmeldung in letzter Zeit häufiger auf. Vielleicht handelt es sich letztendlich sogar um ein Software Problem auf Seiten der Hansa.
 

on_tour

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01.08.2010
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Anscheinend tauchen diese Stornierungen wegen angeblicher Nicht-Rückmeldung in letzter Zeit häufiger auf. Vielleicht handelt es sich letztendlich sogar um ein Software Problem auf Seiten der Hansa.
sogar ein SW-Problem bei der Hansa? Also bitte, das ist ausgeschlossen .... :ROFLMAO:

... sorry, da trolle ich schon selbst
 
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red_travels

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Es ist egal, wann der Flug gehen sollte. Die 14-Frist gilt nicht.

Quelle:
Art. 5 (1)
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, […]

sagt mir was anderes. Aber @doc7austin2 ist ja nun offenbar Rechtsanwalt geworden und kann uns bestimmt auch seine Kanzlei nennen, um die User hier vor Gericht zu vertreten.
 

kexbox

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04.02.2010
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www.drboese.de
Ist ja schön, dass Dir Art. 5 was zur Annullierung sagt. Um die gehts hier aber nicht.
(und nein: Mit dem aktuellen Vorabentscheidungsverfahren soll nur die Brieffreundschaft zwischen Frankfurt und Luxemburg gepflegt werden, da zweifelt niemand ernsthaft dran)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.502
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Ah. Gilt das denn auch, wenn der Fluggast mit der Hotline spricht und den Flug wieder eingebucht bekommt? Somit liegt doch keine Nichtbeförderung vor?
...oder wenn Robert Habeck Bundeskanzler wird?
Not gonna happen.

"Guten Tag, werden Sie mich auf meiner Buchung abc123 auf Flug LH1111 von A nach B am 35.13.2023 befördern?"
Das darauf folgende Nein sorgt für 250-600,00 €.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Aber es gibt auch Anwälte außerhalb des VFT, die nicht in Rätseln sprechen.

Jetzt isses raus...

Der Juser @red_travels hat den Juser @kexbox auf seiner Ignore-Liste... :LOL:

Handelt sich ja wohl um einen Softwarefehler, wenn es ohne Probleme wieder hergestellt werden konnte. Und dennoch wissen wir nicht, ob es eine einfache Änderung der Zeiten oder der Flugnummern war.

das einfache Posten eines Links war noch nie eine gute Begründung.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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300x250
Art. 5 (1)
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, […]

sagt mir was anderes.

Gerne!

Die Airline-seitige Stornierung eines Tickets ist keine Annullierung.

Du hast uns leider den falschen Artikel (Nummer 5) zitiert. Der relevante Artikel ist Nummer 4.

Artikel 4

Nichtbeförderung


(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.

(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.

(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.

Artikel 4 zeigt auf Artikel 7 (Ausgleichsanspruch).

Und in Artikel 7 wird die 14-Tage Frist nicht erwähnt.

Lieber @red_travels : Wenn Du - wie hier gezeigt - die EU-Fluggastrechteverordnung nicht kennst, dann kannst Du Deinen Tonfall gegenüber mir bitte eine Stufe zurückdrehen.
 
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