Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.332
856
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„... In einem Schreiben an mehrere Bundesminister, aus dem das ARD-Hauptstadtstudio am Montag zitierte, macht EU-Verkehrskommissarin Adina Valean deutlich, dass die EU-Fluggastrechte auch während der Corona-Krise gelten. Kein Fluggast könne dazu gezwungen werden, einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung anzunehmen.

Es sei der EU-Kommission "wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise helfen". Anstelle verpflichtender Gutscheine empfiehlt Valean "Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen" und "diese gegen Insolvenz abzusichern". ...“


Quelle: https://www.aero.de/news-35246/EU-bleibt-im-Streit-um-Reise-Gutscheine-hart.html
 
A

Anonym-36803

Guest
Anstelle verpflichtender Gutscheine empfiehlt Valean "Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen" und "diese gegen Insolvenz abzusichern". ...“
Also genau das, was wir hier schon seit Wochen predigen. Keine Ahnung, warum sich die Fluggesellschaften, gerade die Lufthansa, damit so schwer tun und immer noch die Maximallösung anstreben.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.508
9.735
BRU
Leider den Falschen. Der EU ist zu predigen. Sonst sind -wie immer- die Ehrlichen zuerst bankrott. Und das wollen wir doch nicht.

Wieso? Die EU hat mittlerweile mehrfach klargestellt, dass der Verbraucher ein Recht auf Erstattung hat. Aber nie irgendwelche Bedingungen vorgegeben, zu denen die Airlines alternativ auch Gutscheine anbieten dürfen.

Es steht den Airlines also frei, dem Kunden attraktive Alternativen zu bieten.

Ganz davon abgesehen und zum wiederholten Male: "Die EU", im Sinne der Kommission, kann nicht einfach so mal eine Verordnung ändern...
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Natürlich sind sie mehrheitlich intern schon gestrichen, es wurde dem Kunden nur noch nicht mitgeteilt...


Die Buchungsbestätigung ist doch die Bytes nicht wert mit denen sie übermittelt wird. Sie besagt absolut gar nichts. Bestenfalls bedeutet sie €600 falls am Ende an den Tag nur 1 Flug geht statt 3 und man deshalb wegen Überbuchung nicht mitkommt. Vermutlich wird LH aber "EU-Fristgerecht" den Flug 14 Tage voher "völlig überraschend" annulieren. [...]


Aber dann werden Sie doch immer noch für die Umbuchung auf eine andere Airline aufkommen müssen, deswegen müsste es doch im dringenden Interesse einer Airline sein, das Buchungsangebot so aktuell und realistisch wie möglich zu halten. Herrscht da so ein Chaos, dass man das nicht vernünftig gemanaged bekommt, oder übersehe ich was?
 
Zuletzt bearbeitet:

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Eieieieiei. Zwölf.

Bis gestern nannte man Überbringer solcher Botschaften Filou, seit circa sieben Stunden sagt man Kalou.

Alles für diesen Moment.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.664
797
Naja alle Visa wurden für ungültig erklärt.

Die Einreisesperre gilt noch sehr lange. Ich höre aus China (mein Bruder ist noch rechtzeitig vor dem Einreise-Bann für Daimler per Arbeitsvisum eingereist), dass man die Ausländer weiterhin als Gefahr sieht.

Heimaturlaub wird nicht gewährt und geht direkt an den Vorstand Daimlers, sollte es nötig sein nach Deutschland zu gehen aus familiären Gründen.

Es gibt keinerlei Informationen seitens der chinesischen Führung.
Das schadet auch dem Unternehmen in dem ich tätig bin, keine Sorge. Auch wir würden gerne wissen, wann wir noch unsere Aufträge erfüllen können. Aber die Wut lasse ich nicht bei den Airlines ab.

Und der Flugzeugtyp ist doch jetzt sch...egal. Wenn geflogen werden kann, dann wird das ein A330. Buche einfach den Flug, wenn die ihn brauchst.



Oder bist du so ein VIP ?

Warum buchst du dann nicht Air China ?

Die fliegen auf jeden Fall.

Mal ins Detail geguckt...die Visa sind nicht ungültig, sondern die Einreise wird verweigert...sollte also die Einreise wieder erlaubt werden ist das Visum nutzbar
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.823
4.436
Hamburg
In den Nachrichten kam gerade das die Gutscheinlösung vom Tisch sei. Die EU habe mit deutschen Ministern gesprochen und klar gemacht man müsse sich andere Wege zur Unterstützung ausdenken.

Bis auf einen Eurowings Gutschein habe ich die Erstattung aller anderen Tickets angestoßen und warte lieber 3 Monate auf Lufthansa und TUI / SAS als das ich mir diese Pseudogutscheine antue.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.332
856
„... In einem Schreiben an mehrere Bundesminister, aus dem das ARD-Hauptstadtstudio am Montag zitierte, macht EU-Verkehrskommissarin Adina Valean deutlich, dass die EU-Fluggastrechte auch während der Corona-Krise gelten. Kein Fluggast könne dazu gezwungen werden, einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung anzunehmen.

Es sei der EU-Kommission "wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise helfen". Anstelle verpflichtender Gutscheine empfiehlt Valean "Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen" und "diese gegen Insolvenz abzusichern". ...“


Quelle: https://www.aero.de/news-35246/EU-bleibt-im-Streit-um-Reise-Gutscheine-hart.html

Es gibt noch einen weiteren Artikel dazu. Man überlegt nun einen Fonds aufzulegen:

Bareiß sagte: "Wir haben die Antwort der Europäischen Kommission auf unsere Vorschläge zur Kenntnis genommen. Die Europäische Kommission sieht keinen Raum für die von uns vorgeschlagenen Gutschein-Lösungen. Das bedauere ich sehr."

"... "Die Zwangsgutscheine werden nicht kommen, weil wir keinen nationalen Alleingang machen werden", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Er glaube nicht mehr, das aus Brüssel noch eine Aussage zu verpflichtenden Reisegutscheinen komme. "Deswegen sind die Zwangsgutscheine vom Tisch."

Fechner plädiert nun für eine Fonds-Lösung zur Entschädigung der Reiseunternehmen. "Eine Lösung könnte so aussehen, dass mit einem staatlich finanzierten Fonds Reisegelder zurückerstattet werden. Damit die Kosten nicht am Steuerzahler hängenbleiben, würde die Reisebranche den Fonds innerhalb einer bestimmten Frist wieder auffüllen."

Das sei ein Modell, mit dem Reisebranche, Reisekunden und auch Verbraucherschützer leben könnten. Jetzt sei Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Zug, schnell einen Vorschlag dafür vorzulegen. ..."



Quelle: https://www.aero.de/news-35265/Stre...ine-EU-Kommission-gegen-deutsche-Loesung.html
 
A

Anonym-36803

Guest

daraus:
In einem Schreiben von Justizkommissar Didier Reynders an mehrere Bundesminister heißt es, ihm sei bewusst, dass die Reisebranche dringend Unterstützung benötige: "Doch muss gleichzeitig der Verbraucherschutz gewahrt werden, zumal die Krise auch viele Verbraucher trifft. Des Weiteren halte ich es für wichtig, dass die Reise- und Tourismusbranche ihre Erholung auf Vertrauen aufbaut."
Das ist doch eine schöne Aussage.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
Ich bin für eine Abwrackprämie für Flugtickets. Wer ein Flugticket abfliegt, soll vom Staat Geld für ein Neues bekommen! :D:D

Das war ein Scherz (muß man ja dazusagen) aber ernsthaft: Was bei der Auto-Industrie offenkundig jeder als so selbstverständlich hinnimmt, daß er es gar nicht mehr hinterfragt, taugt bei Dienstleistern nur als Satire.
 

ArnieUSA

Aktives Mitglied
02.02.2017
175
6
Insgesamt können sich Swiss und Edelweiss Kredite im Umfang von 1,5 Milliarden Franken (1,43 Mrd Euro) von einem Bankenkonsortium besorgen. 85 Prozent davon - knapp 1,3 Mrd Franken - garantiert der Bund. Er hat sich das gesamte Aktienkapital der Swiss als Garantie für den Fall gesichert, dass die gewährten Kredite nicht mehr bedient werden können.

1,5 bzw. 1,3 Mrd für das gesamte Aktienkapital, würde ich als günstig bewerten....

https://www.aero.de/news-35290/Swiss-erleichtert-ueber-Staatshilfen.html
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
866
24
Wo doch die Gutschein- und Umbuchungsregeln so flexibel sind? :doh:

Laut LH homepage:
"Bis zum 31. August 2020 können die Tickets einmalig auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden."

Bzgl. Umbuchungsregeln: kann eigentlich anstatt Reiseziel auch der Abflughafen geändert werden? Oder beides?
 
A

Anonym-36803

Guest
Laut LH homepage:
"Bis zum 31. August 2020 können die Tickets einmalig auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden."
Zwei Kritikpunkte daran:
- Der Restwert des Tickets verfällt
- Die Umbuchung muss bis 31.8.20 erfolgen - keiner weiß, ob dann schon klar ist, ob/wie/wohin man wieder reisen kann
Und wir haben gelernt, dass man wohl ein grenzüberschreitendes Ticket nicht in ein innerdeutsches ändern kann.
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
1.827
Airlines, welche Schweizer Staatsgelder erhalten werden wurden übrigens heute vom National- und Ständerat verpflichtet, Tickets den Reisebüros und Veranstaltern bis spätestens am 30.09.2020 zu erstatten.

Im Gegenzug wurden auch den Reisebüros und Veranstaltern eine Frist bis zu diesem Datum gewährt, die Rückzahlungen an die Kunden einzufrieren.

Ob diese Frist auch für B2C (also Airline vs Kunde) gilt muss ich noch recherchieren, es liest sich für mich aber so, dass es nur B2B diese Frist gibt, und somit die Rückzahlung an Kunden immer gem. 261/04 zu tätigen wären.

Aus 20min.ch:
Wer bei einem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ferien gebucht und diese nun storniert hat, muss noch auf sein Geld warten. Das Parlament hat entschieden, dass den Anbietern ein Zahlungsaufschub geboten wird, weil diese jetzt mit Stornierungen in «wohl historischem Ausmass» konfrontiert sind.[FONT=&quot]Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am Mittwoch eine Motion mit dieser Forderung stillschweigend angenommen. Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll den Unternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.
[/FONT]

[FONT=&quot]
«Vorübergehende Stabiliserungsmassnahme»

[/FONT]

[FONT=&quot]Es gebe keine Ideallösung, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Mit dem Einfrieren der Situation bis zum 30. September könne der Branche vorübergehend geholfen werden. Der Aufschub gilt aber nur für Forderungen gegenüber direkten Vertragspartnern der Kunden. Für andere Forderungen - zum Beispiel Mieten oder Löhne - gilt er nicht.
[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Bis zum 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Diese Motion unterstützte der Bundesrat. Die Reisebüros und die Reiseveranstalter befänden sich in einer besonderen Situation und seien stark von der Krise betroffen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Es gehe um eine vorübergehende Stabilisierungsmassnahme.
[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben im Rahmen der Nachtragskredite beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.508
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In der Schweiz muss die Lufthansa Group der Swiss Liquidität aus eigenen Mitteln zuführen, um Kredit zu bekommen, die Aktien zur Sicherheit abliefern und die Kunden rechtskonform behandeln. In Deutschland bislang offenbar nichts Vergleichbares in der Pipeline. Da hat Lufthansa die Herren Gratis-Senatoren in Berlin anscheinend besser im Griff.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.508
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BRU
Laut LH homepage:
"Bis zum 31. August 2020 können die Tickets einmalig auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden."

Bzgl. Umbuchungsregeln: kann eigentlich anstatt Reiseziel auch der Abflughafen geändert werden? Oder beides?
Reisrichtung umdrehen geht, also B-A-B statt A-B-A, selber schon gemacht. Meinem Kenntnisstand nach kannst Du einfach ein beliebiges neues Ticket buchen, und der gezahlte Preis wird Dir angerechnet. Aber mit den schon von John Rebus genannten Einschränkungen zu viel zu kurzer Gültigkeit und verfallenden Restbeträgen.

Airlines, welche Schweizer Staatsgelder erhalten werden wurden übrigens heute vom National- und Ständerat verpflichtet, Tickets den Reisebüros und Veranstaltern bis spätestens am 30.09.2020 zu erstatten.

Im Gegenzug wurden auch den Reisebüros und Veranstaltern eine Frist bis zu diesem Datum gewährt, die Rückzahlungen an die Kunden einzufrieren.

Ob diese Frist auch für B2C (also Airline vs Kunde) gilt muss ich noch recherchieren, es liest sich für mich aber so, dass es nur B2B diese Frist gibt, und somit die Rückzahlung an Kunden immer gem. 261/04 zu tätigen wären.

Aus 20min.ch:
Das frage ich mich auch: Hört sich für mich eher so an, dass LX jetzt als erstes an Reisebüros zahlen wird (weil sie es müssen, da sonst Konsequenzen), während Kunden mit Direktbuchungen bei LX noch lange warten können. Die müssten sie ja eigentlich auch zahlen, aber wenn sie es nicht tun, passiert auch nicht wirklich was….
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
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In der Schweiz muss die Lufthansa Group der Swiss Liquidität aus eigenen Mitteln zuführen, um Kredit zu bekommen, die Aktien zur Sicherheit abliefern und die Kunden rechtskonform behandeln. In Deutschland bislang offenbar nichts Vergleichbares in der Pipeline. Da hat Lufthansa die Herren Gratis-Senatoren in Berlin anscheinend besser im Griff.

Vergiss nicht, dass die LX-Kredite nicht unumstritten waren, wir hatten vor knapp 20 Jahren schon mal eine Airline mit Milliarden aufgepäppelt und dann für Milliönchen nach Deutschland verschachert. Ich sage damit nicht, dass es falsch war - vermutlich war es die einzige Möglichkeit, das Endresultat war ja hervorragend - aber vergessen tun auch wir Schweizer nicht.
Die Frage wäre eher, würde eine LX heute überhaupt in der Form überleben können, wenn es LH in der Form nicht mehr gäbe? Ich denke nicht.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
1.827
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300x250
Das frage ich mich auch: Hört sich für mich eher so an, dass LX jetzt als erstes an Reisebüros zahlen wird (weil sie es müssen, da sonst Konsequenzen), während Kunden mit Direktbuchungen bei LX noch lange warten können. Die müssten sie ja eigentlich auch zahlen, aber wenn sie es nicht tun, passiert auch nicht wirklich was….


Nun, man hat ein direktes Forderungsrecht gegenüber der LX, wenn man dort gebucht hat. Fordern, betreiben, einklagen.
Ich werde demnächst berichten können, was funktionierte.

Das BAZL, das für die Durchsetzung der EU261/2004 zuständig ist, bietet in diesem Zusammenhang erst Unterstützung (in welcher Form auch immer, das sagen sie nämlich nicht), wenn man 2 Monate nichts von der Airline gehört hat.

Aktuell bietet auch der Schweizer Konsumentschutz gratis Beratungen für Fälle im Zusammenhang mit Corona an, ich bin gespannt, wie das weitergeht!
 
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