Lufthansa Express Rail Problem

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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.583
4.429
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Auch für den nicht, denn wenn zum Check-in Zeitpunkt der Zug bereits 5 Minuten Verspätung haben sollte, wird der Check-in verweigert.
Anhang anzeigen 238860
Nur zum Verständnis: der Check-In klappt nicht vor Abfahrt des Zuges in QKL?

Aber ist ja die Situation, dass eine Verbindung nicht mehr durchführbar ist…
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.305
10.138
Exakt das.
Du musst also einchecken, bevor LH mitbekommen hat, dass der Zug verspätet ist.

In meinem Fall hatte ich kurzfristig umgebucht (Schneechaos in MUC...) und etwa 1h vor Zugabfahrt einchecken wollen. Da war er bereits als 5 Minuten zu spät gelistet, und Check-in damit nicht möglich.
Normalerweise hätte ich sowas ja nie gebucht, aber nachdem der MUC Flug kurzfristig storniert war, war das die anderweitige Beförderung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", der nächst frühere Zug war schon weg.

War in sofern ein Ausnahmefall, aber das Problem ist jederzeit möglich.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.023
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Exakt das.
Du musst also einchecken, bevor LH mitbekommen hat, dass der Zug verspätet ist.

In meinem Fall hatte ich kurzfristig umgebucht (Schneechaos in MUC...) und etwa 1h vor Zugabfahrt einchecken wollen. Da war er bereits als 5 Minuten zu spät gelistet, und Check-in damit nicht möglich.
Normalerweise hätte ich sowas ja nie gebucht, aber nachdem der MUC Flug kurzfristig storniert war, war das die anderweitige Befürderung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", der nächst frühere Zug war schon weg.

War in sofern ein Ausnahmefall, aber das Problem ist jederzeit möglich.
Noch schöner ist, wenn du eingecheckt bist, am FRA stehst und dann keine Boardkarte mehr für den Anschlussflug angezeigt wird, da die LH der Meinung ist, dass die Verbindung nicht mehr möglich ist.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.305
10.138
Das wiederum funktioniert auch bei Flügen, das hatte ich auf dem Rückflug...
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.583
4.429
Noch schöner ist, wenn du eingecheckt bist, am FRA stehst und dann keine Boardkarte mehr für den Anschlussflug angezeigt wird, da die LH der Meinung ist, dass die Verbindung nicht mehr möglich ist.
Das kann dir aber auch bei jeder Flug zu Flug Verbindungen bei jeder Airline passieren.
Wenn die Airline der Meinung ist, der Anschluss ist wegen Verspätung nicht mehr machbar und triggert eine Umbuchung, dass steht man Gate (falls man es doch schafft) mit rotem Lämpchen da.
Egal ob gedruckte oder digitale Bordkarte - hat die Airline einen umgebucht, dann ist Bordkarte nicht mehr gültig.
Und ist der Flug auch noch voll, dann kommt man nicht mehr drauf.

Das hat absolut nix mit Rail Express zu tun, sondern allgemein mit Anschlussflügen.

Ob jetzt 5 Minuten Unterschreitung der MCT das KO Kriterium sein müssen, kann man diskutieren - ändert aber nichts daran, dass die Airline irgendwann eine Umbuchung vornimmt.

Carsten
 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Auch für den nicht, denn wenn zum Check-in Zeitpunkt der Zug bereits 5 Minuten Verspätung haben sollte, wird der Check-in verweigert.
Anhang anzeigen 238860
Einzige Option bbleibt "Check-in abbrechen"
Mit nur 55 Minuten in Frankfurt geht es nicht. Obwohl solche Optionen sogar planmäßig verkauft werden. Aber bekanntermaßen macht man die meisten Gewinne mit dem Verkauf von Leistungen, die man nie erbringen braucht... Die Aktionäre freut es also.


Aber der Fluggast hat das EuGH das gesagt hat, das ist egal.
Außer der Inder zahlt dafür die Ausgleichsleistung zwischen 250-600€ pro Pax und man kriegt wegen IDB full refund :D (kommt nicht oft vor - aber Ausnahmen bestätigen die Regel)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das kann dir aber auch bei jeder Flug zu Flug Verbindungen bei jeder Airline passieren.
Wenn die Airline der Meinung ist, der Anschluss ist wegen Verspätung nicht mehr machbar und triggert eine Umbuchung, dass steht man Gate (falls man es doch schafft) mit rotem Lämpchen da.
Egal ob gedruckte oder digitale Bordkarte - hat die Airline einen umgebucht, dann ist Bordkarte nicht mehr gültig.
Und ist der Flug auch noch voll, dann kommt man nicht mehr drauf.

Das hat absolut nix mit Rail Express zu tun, sondern allgemein mit Anschlussflügen.

Ob jetzt 5 Minuten Unterschreitung der MCT das KO Kriterium sein müssen, kann man diskutieren - ändert aber nichts daran, dass die Airline irgendwann eine Umbuchung vornimmt.

Carsten
Bei einer Airline bzw. Flug zu Flug Verbindung besteht jedoch die Chance auf Kompensationszahlung ab 3 Std die eine Zug zu Flug aktuell noch rechtlich aushebelt da Zug keine Flügel hat (auch wenn die DB das denkt).
 

karimi

Neues Mitglied
25.07.2012
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Kurze Frage,
Kann mir jemand sagen ob bei dem Abflug auch Kindersitze die for gewöhnlich beim Speergepäck abgegeben werden müssten ebenfalls am AirRail Terminal abgegeben werden können?

Vielen dank
 
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Xray

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13.04.2017
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Bei einer Airline bzw. Flug zu Flug Verbindung besteht jedoch die Chance auf Kompensationszahlung ab 3 Std die eine Zug zu Flug aktuell noch rechtlich aushebelt da Zug keine Flügel hat (auch wenn die DB das denkt).

Gibt's dazu eigentlich wirklich immer noch keine gescheiten Urteile?

Meine Meinung dazu (IANAL!): Da Lufthansa keine reinen Zugreisen mehr verkauft (haben sie ja mal früher (eher versehentlich?) gemacht...), ist das ganze eine Flugreise. Der EuGH bewertet nicht einzelne legs, haben sie nun schon als Mantra oft genug wiederholt. Wenn Dich die LH am Ende irgendwo hin nicht pünktlich hinbringt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, dann müssen sie zahlen. Auch an den eigentlichen Verursacher muss man nicht herantreten als Pax, nach Ansicht des EuGH...
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Gibt's dazu eigentlich wirklich immer noch keine gescheiten Urteile?

Meine Meinung dazu (IANAL!): Da Lufthansa keine reinen Zugreisen mehr verkauft (haben sie ja mal früher (eher versehentlich?) gemacht...), ist das ganze eine Flugreise. Der EuGH bewertet nicht einzelne legs, haben sie nun schon als Mantra oft genug wiederholt. Wenn Dich die LH am Ende irgendwo hin nicht pünktlich hinbringt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, dann müssen sie zahlen. Auch an den eigentlichen Verursacher muss man nicht herantreten als Pax, nach Ansicht des EuGH...
Da müsste man man @kexbox fragen, ob es an der Front Neuigkeiten dazu gibt :)
 

vfbud

Aktives Mitglied
01.07.2019
240
96
Wenn ich das richtig lese/verstehe, kann u.U. bei Verspätung des Zuges und Verpassen des Fluges als nicht die Fluggastrechte-Verordnung greifen?

Falls dem so ist, dann kann man ja sicherlich auch den Zug zum Flug (auf Grund von möglichen Verspätungen) nicht antreten und so direkt zum Flughafen reisen ohne, dass es Konsequenzen hat, oder liege ich da falsch?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.302
889
Wenn ich das richtig lese/verstehe, kann u.U. bei Verspätung des Zuges und Verpassen des Fluges als nicht die Fluggastrechte-Verordnung greifen?

Falls dem so ist, dann kann man ja sicherlich auch den Zug zum Flug (auf Grund von möglichen Verspätungen) nicht antreten und so direkt zum Flughafen reisen ohne, dass es Konsequenzen hat, oder liege ich da falsch?
Fahr doch einfach mit Auto, Taxi oder Esel zum Flughafen, keiner wird dich daran hindern. Aber wie so oft schon beschrieben, KÖNNTE es doofe Fragen geben wenn du vor geplanter Zugankunft dein Gepäck abgibst.
 

vfbud

Aktives Mitglied
01.07.2019
240
96
...KÖNNTE es doofe Fragen geben wenn du vor geplanter Zugankunft dein Gepäck abgibst.
Mit Esel fahren ist eher schwierig... Und nein mir ging/geht es auch nicht darum.

Nur finde ich es sehr "merkwürdig", wenn man verlangt, dass man mit dem Zug fahren "muss", weil er ja wie ein Flug ist/wäre - aber bei Rückerstattung dann so tut, als ob es was anderes wäre.

Von der Deutschen Bahn halte ich leider (aus vieler Erfahrung) so gar nichts! Ausfälle/Verspätungen sind das, was ich mit der Bahn verbinde. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit nicht!
Davon lass ich mir selbstverständlich nicht den Flug versauen.
Und ja - der "Esel" kommt natürlich immer so an, dass er nicht vor dem Zug da ist - aber auch das geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.023
3.302
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn ich das richtig lese/verstehe, kann u.U. bei Verspätung des Zuges und Verpassen des Fluges als nicht die Fluggastrechte-Verordnung greifen?

Falls dem so ist, dann kann man ja sicherlich auch den Zug zum Flug (auf Grund von möglichen Verspätungen) nicht antreten und so direkt zum Flughafen reisen ohne, dass es Konsequenzen hat, oder liege ich da falsch?
Mir erschließt sich noch nicht ganz der Zusammenhang zwischen EU261 und Vertragsrecht.
 
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SPM2

Reguläres Mitglied
03.07.2018
68
5
Mal eine generelle Frage zum Express Rail der LH:
Wie komme ich denn an mein Bahnticket? Habe bei LH in Glasgow eingecheckt und dort meinte man ich ich müsse mich in FRA melden. In meiner Bestätigungsmail steht dass man das Bahnticket beim Check In erhält.
Bin etwas verwirrt
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.341
19.197
FRA
Mal eine generelle Frage zum Express Rail der LH:
Wie komme ich denn an mein Bahnticket? Habe bei LH in Glasgow eingecheckt und dort meinte man ich ich müsse mich in FRA melden. In meiner Bestätigungsmail steht dass man das Bahnticket beim Check In erhält.
Bin etwas verwirrt
Beim Online-Check-In würde es im Normalfall beides geben:

•Bordkarte Glasgow->Frankfurt
•Bordkarte (als Bahnticket nutzbar) Frankfurt-xxx
 
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SPM2

Reguläres Mitglied
03.07.2018
68
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@juliuscaesar oh okay, hätte ich das mal gemacht. Hab es am Schalter gemacht. Also heißt es wieder sich bei LH in FRA melden.
Hoffe nur dass das Gepäck schon am richtigen Standort ist. Muss ja separat abgeholt werden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.305
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300x250
Fahr doch einfach mit Auto, Taxi oder Esel zum Flughafen, keiner wird dich daran hindern.
Wo parke ich den Esel in Frankfurt?

In meiner Bestätigungsmail steht dass man das Bahnticket beim Check In erhält.
Das ist inzwischen korrekt so, du bekommst beim online Check-in eine Borkarte mit DB QR-Code die man jetzt mit Fug und Recht als Bahnticket bezeichnen kann.

Nur finde ich es sehr "merkwürdig", wenn man verlangt, dass man mit dem Zug fahren "muss", weil er ja wie ein Flug ist/wäre - aber bei Rückerstattung dann so tut, als ob es was anderes wäre.
In der Luftfahrt gibt es ziemlich viele dieser "Merkwürdigkeiten" bei denen von Gleichbehandlung absolut keine Rede sein kann. Zum Beispiel: Wenn du auf einen teureren Flug umbuchst, musst du die Differenz bezahlen. Wenn dich die Airline auf einen billigeren umbucht, erstattet sie dir nicht die Differenz.
 
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